Februar 2011 Archive

A year ago, the German regulation on Internet filtering was enacted. The law obliges ISPs to block sites with alleged content containing child pornography that are listed by the German Federal Police on a secret list. The AK Zensur fiercely opposed the law as it is neither appropriate nor does it really contribute to a solution of child abuse representations on the Web. The group has demanded and proven the possibility of removing such content from the Net without filtering.

On 22 February 2011 the AK Zensur has therefore submitted a complaint for unconstitutional content against the Internet filtering law before the German Federal Constitutional Court. This was already announced when the law was enacted. Four selected plaintiffs from the AK Zensur are represented by Attorneys at law Thomas Stadler and Dominik Boecker. 

For press enquiries, please contact:
presse@ak-zensur.de
+49 8161 93906-0 (Thomas Stadler)

Il y a déjà un an que la nouvelle régulation sur le filtrage d'Internet a été promulguée. Comparable à certains aspects de la LOPPSI, la loi allemande oblige les Fournisseurs d'accès Internet à bloquer des sites soupçonnés de porter des contenues pédophiles. Le AK Zensur, un groupement qui défend la liberté d'expression, s'est toujours et encore tourné contre cette mésure superflu, inutile et porteur de risques considérables pour la liberté d'expression. Le AK Zensur a insisté sur la suppression pur et simple des contenus pédophiles et il a prouvé que supprimer ces contenus est toujours possible.

Comme annoncé déjà à la promulgation, le AK Zensur a formé une plainte constitutionnelle devant la Cour Fédérale Constitutionnelle d'Allemagne contre ladite loi pour violation de certains Droits fondamentales. Quatre Representants du AK Zensur sont représentés par Thomas Stadler et Dominik Boecker, Avocats à la cour de Munich et de Cologne. 

Pour tout renseignement complémentaire, veuillez contacter: 

Rigo Wenning: rigo@fitug.de

 

Au niveau européen, le AKZ travaille avec La Quadrature du Net http://www.laquadrature.net 

 

Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich immer vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewandt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist. [http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html]

Der AK Zensur hat deshalb am 22. Februar 2011 fristgerecht die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und Netzaktivist padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur eine öffentliche Unterstützerliste starten.

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“

 

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, erklärt:

„Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

Pressemeldungen zur Verfassungsbeschwerde in anderen Sprachen:

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/

 

Pressekontakt: 
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1

Ansprechpartner zur Verfassungsbeschwerde:
Thomas Stadler: (0 81 61) 9 39 06 - 0
Dominik Boecker: (02 21) 47 45 58 - 0

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur)

Der  Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Mitglieder des AK Zensur werden regelmäßig als Sachverständige im Bundestag und den Landtagen geladen.

Dem AK Zensur gehören unter anderem an, in alphabetischer Reihenfolge: der Antispam e.V., die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.

http://ak-zensur.de/

 

Die Grünen hatten am 18.2 zu einer Veranstaltung im Landtag NRW zum Jugendschutz eingeladen. Der Anreißer war kurz und knapp und versuchte wohl die Debatte „ergebnisoffen“ einzuleiten. Leider konnte ich nicht hin zu der Veranstaltung. Doch das Folgende hätte ich ihnen - oder besser einem bestimmten Teil nicht nur der Grünen - gesagt

Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ abgestimmt. Dabei sprach sich der Ausschuss deutlich gegen eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zum Sperren von Webseiten aus. Stattdessen müssen alle Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen zum Löschen von Webseiten, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen, verstärken. Sperren sind demnach zwar weiter möglich, dies aber nur, wenn Löschversuche erfolglos bleiben und in einem Rahmen, in dem zeitnah ein rechtlicher Widerspruch gegen eine Sperrung möglich ist.

Die Zeit drängt, die Beschwerdefrist gegen ein irrwitziges Gesetz läuft in gut zehn Tagen ab: Während wir mit unseren Juristen Thomas Stadler und Dominik Boecker weiter mit Hochdruck an der angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) arbeiten, fehlt uns leider noch etwas ganz Wichtiges: ein mutiger Access-Provider, der bereit ist, als Beschwerdeführer mit uns vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Daher rufen wir euch dazu auf, euren Provider zu bitten, die Verfassungsbeschwerde zu unterstützen! Ihr könnt uns natürlich auch geeignete Provider – am besten gleich mit dem richtigen Ansprechpartner – melden. Eine Mail an das Juristen-Team (juristen[ÄT]ak-zensur.de) genügt.