Juni 2015 Archive

Zusammenfassung:

  • Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV.
  • Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
  • Sollen dann auch Youtube-Filmchen, Facebook-Texte und Tweets Alterskennzeichen tragen? Denn nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider. Zensursula lässt grüßen.
  • Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!

 

Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren: