Mehr Infos: StopUploadFilters im Piratenwiki, Aufruf bei DigitalCourage, Bericht bei Netzpolitik.org, Aufruf im taz bewegungs-blog.
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Mehr Infos: StopUploadFilters im Piratenwiki, Aufruf bei DigitalCourage, Bericht bei Netzpolitik.org, Aufruf im taz bewegungs-blog.
]]>Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:
Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.
Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.
Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?
Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.
Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.
Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf
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Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:
]]>Wir freuen uns und sind gespannt auf Reaktionen, Anregungen und Hinweise der interessierten Öffentlichkeit. Dies ist ein ganz entscheidender Punkt in dem gesamten Prozess und für uns auch eine Art Praxistest.
Dann bin ich mal gespannt, ob er denn weiter vom anderen Teil seines Zitats überzeugt ist, wenn der Praxistest zum wiederholten male scheitert:
Mit dem jetzt vorgelegten Staatsvertragsentwurf haben die Länder einen wichtigen Schritt hin zu einem zeitgerechten Jugendmedienschutz zurückgelegt.
Zeitgerecht soll er sein, der neue Entwurf zum JMStV; der zunehmnden „konvergenten Medienwelt“ gerecht werden, also der Verschmelzungen der verschiedenen Medien gerecht werden. Dabei ist er alter, seit über 12 Jahren gescheiterter Wein in neuen Schläuchen. Das Internet wird mit der Medienkonvergenz nicht wie Fernsehen und Kino. Nein, es wird auch wie Flugblätter, Zeitungen, Zeitschriften, Theater, Radio, Stammtisch-Unterhaltungen, Gespräche an der Bushaltestelle, ebenso wie ein Fotoalbum, (privates oder öffentliches) Videoarchiv, eine Pinnwand, Experimentierlabor, natürlich auch wie Shopping-Kataloge oder die Telefonauskunft … und die beste Metapher für das Internet ist auch 2015 wie Anno 1997 immer noch das Telefon. Denn auch das Telefon ist ein flexibles Medium der eins-zu-eins-Kommunikation. Es kann jedoch auch zur einer-zu-vielen oder viele-zu-viele-Kommunikation genutzt werden – es ist somit interaktiv, jeder kann zum Sender werden. Wie das Internet. Bertolt Brecht hätte seine Freude daran und könnte seine Wünsche aus der Radiotheorie endlich verwirklichen.
Die Rundfunkkommission der Länder macht aus dem Internet aber wieder simplen Rundfunk. Der Geburtsfehler des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wird fortgeschrieben, aus dem Scheitern der Änderungen von 2010 haben sie nichts gelernt: der neue JMStV setzt wieder auf Internet-Filter, „anerkannte Jugendschutzprogramme“ sollen die Eltern installieren, und wer irgendwas ins Netz stellt soll gefälligst ein maschinenlesbares Schildchen drauf kleben: ab 6, 12, 16 oder 18. Dabei sind die Eltern viel schauer: sie boykottieren die Filter, nur ein Bruchteil der Nutzer haben ein von der Komission für Jugendmedienschutz (KJM) „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert – obwohl es seit über drei jahren kostenlos „anerkannte“ Programme gibt nutzt sie kaum jemand. Wie viele Nutzer es genau gibt ist nicht klar, bisherige Tests und Schätzungen finden meist nur rund 0,005% der Nutzer mit einem solchen Filter, bei kleinen wie auch großen Webseiten mit mehr als 10 Mio Besuchen im Monat – wir freuen uns aber über mehr Zahlen und mehr Webseitenbetreiber, die mitzählen. Wie das geht habe ich nebenan beschrieben. Klar ist aber: die Nutzungszahlen sind marginal.
Die nächste Eskalationsstufe ist damit vorprogrammiert: die KJM fordert schon jetzt zwangsweise vorinstallierte Filter nach britischem Vorbild bei den Access-Providern. Damit sind wir quasi bei Zensursula Reloaded, auch wenn die Filter – noch – abschaltbar sein sollen.
Sollen. Apropos sollen! Noch aktueller als die Wünsche der KJM ist der Entwurf des JMStV. In §11 Abs. 4 heißt es:
Wer gewerbsmäßig oder in großem Umfang Telemedien verbreitet oder zugänglich macht, soll auch die für Kinder oder Jugendliche unbedenklichen Angebote für ein geeignetes Jugendschutzprogramm nach § 11 Abs. 1 und 2 programmieren, soweit dies zumutbar und ohne unverhältnismäßige Kosten möglich ist.
„Soll“ bedeutet juristisch in etwa „muss mit Ausnahmen“ – im Zweifel streitet man sich über die Ausnahmen dann vor Gericht. Klar ist der Wunsch der Regulierer: möglichst viele Inhalte im Netz sollen mit einem Alterskennzeichen versehen werden. Was für sowieso bewertete Spiele und Filme kein Problem ist, ist für Betreiber von vielen Webseiten nicht mehr so verhältnismäßig einfach – zumal die richtige Bewertung für Laien auch nicht trivial ist.
Eine Änderung im neuen JMStV hat es in sich: wer nutzergenerierte Inhalte hat, muss auf Nutzer-Wunsch die Möglichkeit der Kennzeichnung implementieren. § 11 Abs. 6 soll lauten:
Von Diensteanbietern, die gewerbsmäßig fremde Informationen für Nutzer speichern, kann der Nutzer verlangen, dass der Diensteanbieter ihm die Alterskennzeichnung nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 technisch ermöglicht.
Das betrifft viele Plattformbetreier von Youtube über die Wikipedia bis hin zum kleinen Blogger, von der großen bis zur kleinen Community, sofern eine (wenn auch kleine) Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die großen wird es weniger stören als die kleinen, auf die damit relativ viel Arbeit hinzu kommen kann.
Und die Probleme einer richtigen Bewertung sind damit nicht gelöst. Viele Youtuber werden also möglicherweise bald vor der Frage stehen: ist ein Let's Play Video eines Spiels ab 18 nun … ja, ab welchem Alter? Reicht ab 16, weil nicht Interaktiv? Was ist, wenn ein 12er Spiel mit saftigen Kommentaren garniert wird? Und mir scheint, dass diese Vorschrift sich tatsächlich an Youtube unc Co. richtet. Schließlich ist das für Kinder sehr interessant – aber die vielen vielen grausamen Filme, die für 6-jährige nicht geeignet sind! Daher: so mancher Filter sperrt es derzeit einfach komplett.
Und wer soll die ganzen alten Videos bewerten? Und die Videos aus dem Ausland? Millionen Katzen- oder gar Eichhörnchen-Videos? Wer soll die ganzen Texte in der Wikipedia bewerten? Milliarden an alten Webseiten? Online-Zeitungen? Private Blogs? Mode-Blogs? Wie soll Echtzeitkommunikation eingestuft werden? Mit der allgemeinen Alterskennzeichnung haben die Länder wie absehbar mal wieder einen Bock geschossen. Deutschland ist das einzige Land, das auf diese Art des Möchtegern-Jugendschtzes zurückgreift.
Nicht zu vergessen: die von der KJM „anerkannten Jugendschutzprogramme“ sind weitgehend grausam, schlecht zu bedienen, in der Praxis nur schwer zu benutzen (beispielsweise der Telekom-Filter blockiert standardmäßig immer noch alle verschlüsselten Verbindungen für unter 16-jährige und damit beispielsweise Youtube) und spionieren das Nutzungsverhalten der Kinder aus.
Die Rundfunkkommission der Länder will der Medienkonvergenz Rechnung tragen. Also der Verschmelzung der unterschiedlichen Medien im Internet. Aber warum sollen Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Unterhaltungen und so weiter im Internet mit einer Alterskennzeichnung versehen werden, offline aber nicht? Warum beschränken sich die Länder nicht darauf, nur eine Alterskennzeichnung für solche Inhalte zu verlangen, die auch offline gekennzeichnet werden, also beispielsweise FSK-geprüfte Filme und und USK-geprüfte Spiele? Und aus Kinder- und Jugendschutz-Sicht darf man nicht vergessen: die eigentlichen Risiken des Internets sind Kommunikationsrisiken – vom Mobbing über (sexuelle) Anmache bis hin zu Betrügereien aller Art. Die einzige Antwort, die der JMStV hat, sind Filterprogramme. Aber die helfen dort rein gar nichts.
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Etwas mehr als drei Jahre nach dem Scheitern des Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von 2010 liegt nun ein neuer Entwurf der Rundfunkkommission der Länder, unter Federführung von Sachsen, vor. Wer neue Ideen und Ansätze zum Jugendschutz erwartet hat, der wird enttäuscht werden. Inhaltlich setzt der neue JMStV-Entwurf auf die gleichen Instrumente wie schon 2010 (siehe unsere damalige Kritik). So soll die umstrittene Alterskennzeichnung und Selbstbewertung von Webseiten wieder forciert werden: Webinhalte sollen mit einer Alterskennzeichnung „ab 12“ und „ab 18“ gekennzeichnet werden. Besonderes Augenmerk legen die Autoren dabei auf nutzergenerierte Inhalte, zum Beispiel Kommentare in Blogs, Diskussionsforen und sozialen Netzwerken. Sie behaupten:
]]>Privatpersonen ist oftmals nicht klar, dass sie auch unter Umständen für jugend-schutzrelevante Inhalte Dritter verantwortlich sind. Die vorgeschlagenen Änderungen des JMStV sollen hier Abhilfe beim UGC schaffen. Danach wird derjenige Inhalteanbieter privilegiert, der seine Angebote mit Alterskennzeichnungen versieht, […]
Aber anders als die Länder es darstellen, bietet ihr Vorschlag keine Priviligierung der Seitenbetreiber, die eine Alterskennzeichnung verwenden. Denn für von Nutzern verfasste Inhalte sind Betreiber auch bisher nicht verantwortlich. Der neue Entwurf sieht jedoch Prüf-Pflichten vor und verkauft diese als Verbesserung. Tja, was soll man dazu sagen? Ist das Absicht, oder nur Unfähigkeit?
Insgesamt macht der Vorschlag da weiter, wo die gescheiterte Novelle 2010 aufgehört hat: Eltern sollen unbedingt Filter („Jugendschutzprogramme“) nutzen, Webseitenbetreiber und andere Menschen, die im Internet aktiv sind und Inhalte erstellen oder anderen die Möglichkeiten dazu bieten, sollen sicherstellen, dass diese Filter funktionieren. Ob dies überhaupt geleistet werden kann, welche Vor- und Nachteile dieser Ansatz mit sich bringt: das interessiert die Landesregierungen und ihre Rundfunkkommission offensichtlich überhaupt nicht. Bei der unübersichtlichen und chaotischen Plattform, auf der man „Ideen und Vorschläge zum Jugendmedienschutz“ einbringen kann, sollen diese Punkte weder in Frage gestellt noch diskutiert werden.
Der Entwurf geht also in keiner Weise auf die prinzipiellen Fragestellungen des Jugendmedienschutzes im Internet ein. Dies ist umso erstaunlicher, da in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages dieses Thema breit diskutiert wurde und einstimmig eine Reihe von Leitfragen verabschiedet wurden. (Siehe Bericht zu Medienkompetenz, Seite 15ff Situationsbeschreibung, Seite 36ff Handlungsempfehlungen/Leitfragen, Seite 38f Sondervotum zu Filtern) Bei der Erstellung des Berichts habe nicht nur ich als Gegner der gängigen Jugendschutz-Doktrin mitgearbeitet, sondern auch der damalige Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Wolf-Dieter Ring und mit Wolfgang Schulz ein kompetenter Wissenschaftler in diesem Bereich. Aber die Leitfragen werden im vorliegenden Papier der Länder noch nicht mal gestreift, die Kritik überhaupt nicht angesprochen geschweige denn angenommen.
Statt eine grundlegende medienadäquate Neuregelung auf den Weg zu bringen, bleiben die Länder beim Klein-Klein, unterstützen die kommerziellen Interessen der Selbstkontrolleinrichtungen und verheddern sich in juristischen Problemen: So enthält der Entwurf wie bereits angesprochen einen Vorschlag für eine Neuregelung, die u.a. für Blogger und Betreiber sozialer Netzwerke problematisch sowie mit europa- und bundesrechtlichen Vorgaben unvereinbar ist:
Anbieter, die nach dem Telemediengesetz (TMG) und der EU-E-Commerce-Richtlinie nicht voll für die Inhalte von Nutzern (wie Kommentarautoren) verantwortlich sind, sollen verpflichtet werden, ihr Gesamtangebot mit einer Alterskennzeichnung zu versehen und die Einbeziehung oder den Verbleib von User-Generated-Content zu verhindern, sofern diese Inhalte geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das entsprechende Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen.
Das würde zu proaktiven Handlungspflichten führen, die solchen Anbietern nach dem Telemediengesetz und der E-Commerce-Richtlinie aber gerade nicht auferlegt werden dürfen. Die Zulassung von User-Genrated-Content in Foren oder sozialen Netzen bedeutet nämlich, dass der Betreiber vorab nicht weiß und nicht wissen kann, was die Nutzer seines Dienstes tatsächlich einstellen werden. Dennoch müsste er nach der Logik der geplanten Änderung des JMStV vorab Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung von entwicklungsbeinträchtigenden Inhalten zu verhindern. Unabhängig von der Frage, wie diese Vorabfilterung technisch realisiert werden soll, würde sie auch gegen Vorgaben des Europarechts und des Bundesrechts verstoßen.
Darüber hinaus würde der derzeitige Vorschlag eine Verpflichtung zur Alterskennzeichung begründen, und zwar für jeden, der User-Generated-Content zulässt, also im Zweifel schon beim Vorliegen einer simplen Kommentarfunktion.
Auf die Probleme mit der Alterskennzeichnung sind wir schon in der Diskussion 2010 intensiv eingegangen. Zwar sollen nun statt der Altersstufen ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren nur noch ab 12 und ab 18 Jahren übrig bleiben. Die grundsätzlichen Probleme von Selbstbewertung bleiben aber weiter bestehen:
Hinzu kommt, dass bisher überhaupt nicht vorgesehen ist, dass eine Webseite auch für Kinder unter 12 Jahren geeignet ist: dem Wortlaut des Entwurfes nach, kann man erst als „ab 12 Jahren“ kennzeichnen.
Aber auch aus medienpädagogischer Sicht gibt es vieles am JMStV zu kritisieren, das man unter dem Slogan „Bildung statt Filter“ zusammenfassen kann. Medienkompetenz muss als untrennbarer Teil von Jugendmedienschutz verankert werden – der JMStV setzt aber alleine auf einen technischen Jugendschutz. Dabei ist es wichtig, Eltern einzubeziehen und unterstützend zu begleiten. Auch die betreffenden Jugendlichen müssen für einen erfolgreichen Jugendschutz im Internet stets beteiligt werden. Das bisherige Schutzkonzept des JMStV, das auf dem Schutz vor inhaltsbezogenen Risiken beruht, greift im Kommunikationsmedium Internet nicht mehr. Die für die Jugendlichen tatsächlich relevanten Risiken sind kommunikationsbezogen: Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung gehören ebenso dazu wie Abzocke und Selbstgefährdung, etwa durch Preisgabe von privaten Daten. Dafür bietet der bisherige Entwurf keine gesetzlichen Konzepte, keine Ideen, keine Fragen. Es gibt keine Konzepte zur Einbeziehung von Jugendlichen und Eltern in ein Schutzkonzept. Medienkompetenz und die Selbstbefähigung selbstbestimmter Teilhabe kommen in den Gedanken der Länder nicht vor. Weitere Kritikpunkte aus Sicht der Medienpädagogik lassen sich im Medienpädagogik-Praxis-Blog nachlesen.
Aber auch einige Skurrilitäten sind in dem neuen JMStV-Vorschlag enthalten: Die Vorstellung, durch Alterskennzeichnungen „die Extremismusszene im Netz zunehmend ‚auszutrocknen‘ und zu isolieren“ kann man getrost als naiv bezeichnen. Die Autoren kennen offensichtlich nicht die Realität: entsprechende Inhalte werden vor allem aus dem Ausland verbreitet oder liegen häufig sowieso schon unterhalb einer formalen Jugendgefährdung. Die Idee, dass Blogger sich mit Freuden auf die Möglichkeit einer Alterskennzeichnung stürzen, ist weltfremd. Warum dadurch etwas ausgetrocknet werden soll, ist unklar.
Natürlich ist zu begrüßen, dass die Länder sich dazu entschieden haben, die Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen. Ob sie es ernst meinen und ob es bei der gewählten Plattform klappt, kann man stark anzweifeln. Technische Fehler wie falsche Links bzw. falsche SSL-Zertifikate oder dass man eine fälschlicherweise abgegebene Bewertung nicht rückgängig machen kann mal außen vor gelassen: Die Plattform ist unübersichtlich, es gibt keinen zusammenhängenden Text, keine logische Navigation und gute wie schlechte Kommentare gehen im Brei aller anderen unter. Ablehnende Bewertungen der Vorschläge sind nicht vorgesehen. Ein Limit von 800 Zeichen unterbindet jegliche vernünftige Diskussion. Was soll das?
Und es gibt auch keine Definition, was mit den Kommentaren passieren soll, wer die liest, wie die in die weiteren Beratungen einfließen. Und vor allem: wer wählt nach welchen Kriterien aus, welche Kommentare die Rundfunkkommission der Länder ausgedruckt auf den Tisch bekommt? Nichtsdestotrotz kann ein Boykott keine Lösung sein, auch wenn die Länder unter Federführung von Sachsen alles getan haben, um eine ernsthafte Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema zu vermeiden. Absicht oder Unfähigkeit?
Ja, das Internet ist ein besonderer Ort der Kommunikationsfreiheit. Die Rundfunkkommission der Länder hat mit ihrem Entwurf des JMStV bewiesen, dass sie dies nicht verstanden hat. Als Internetfuzzi möchte man ihnen zurufen: Hey, Rundfunkfuzzis, Finger weg vom Internet, es ist kein zweiter Fernseher! Es lässt Brechts Radiotheorie Wirklichkeit werden – und ihr zerstört es mit sinnfreier, undurchdachter und nicht medienadäquater Regulierung. Und diese schützt nicht einmal unsere Kinder. Statt das Internet mit Jugendschutzprogrammen zu filtern, müssten Kinder und Jugendliche frühzeitig den richtigen und kompetenten Umgang mit dem Internet lernen und von ihren Eltern begleitet werden. Da brauchen Eltern Hilfestellung, nicht beim Installieren von Filtern.
]]>Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum Jugendschutz im Internet – den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV – zu ändern. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig ihre Seiten nach Alterstufen „ab 12 Jahren“ bzw. „ab 18 Jahren“ kennzeichnen. Zusätzliche Pflichten neben der Alterskennzeichnung haben dem Entwurf zufolge Seitenbetreiber, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, zum Beispiel Leserkommentare bei Nachrichtenseiten, in Blogs oder Diskussionsforen. Der Betreiber muss dann, anders als derzeit, die Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich den Regelungen einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen. Ziel der Änderungen des JMStV ist es, die nach Alterstufen erfolgende Filterung des Internets durch Jugendschutzprogramme zu erleichtern.
]]> Rechtsanwalt und Blogger Thomas Stadler vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) kritisiert dieses Vorhaben grundsätzlich: „Es ist ein gefährlicher Weg zurück in die Vergangenheit, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz dem trügerischen technischen Mittel eines Internetfilters anzuvertrauen.“ Der AK Zensur erinnert daran, dass ein entsprechender Entwurf des JMStV bereits im Jahre 2010 spektakulär gescheitert war. „Es ist ein Irrglaube, man könne Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten im Netz durch das technische Mittel eines Internetfilters schützen. Die Erfahrung lehrt“, so Stadler weiter, „dass Internetfilter technikbedingt immer fehlerhaft sind und einerseits zuviel blockieren, anderseits auch tatsächlich jugendgefährdende Inhalte durchlassen.“ Stadler verweist zudem darauf, dass Kinder und Jugendliche sehr wohl über die Fähigkeit verfügen, Internetfilter zu umgehen oder sich Inhalte anderweitig zugänglich zu machen. „Eltern schenken deshalb Jugendschutzprogrammen zurecht kein Vertrauen.“ Darin sieht der AK Zensur auch den wesentlichen Grund für die geringe Verbreitung von Jugendschutzprogrammen: „Die meisten Eltern wissen, dass es nicht sinnvoll ist, den eigenen Kindern die Augen vor der Welt zu verschließen.“ Statt das Internet mit Jugendschutzprogrammen zu filtern, müssten Kinder und Jugendliche vielmehr frühzeitig den richtigen Umgang mit dem Internet lernen und von ihren Eltern begleitet werden.Der Entwurf des neuen JMStV wird zur Zeit im Rahmen einer öffentlichen Konsultation beraten. Alvar Freude vom AK Zensur zeigt sich jedoch auch hinsichtlich des Verfahrens skeptisch: „Wir hoffen, dass die Länder die Bürgerbeteiligung ernst meinen und nicht nur der interessierten Netzöffentlichkeit ein Beruhigungsmittel verabreichen wollen. Wir erwarten daher, dass das Verfahren ergebnisoffen ist und die berechtigte grundsätzliche Kritik an dem technischen Mittel der Internetfilter und Alterskennzeichnungen berücksichtigt wird.“
Freude kritisiert zudem die von den Ländern gewählte Art der Online-Konsultation: „Die wichtigen Fragen werden leider gar nicht gestellt! Was soll das Ziel des Jugendschutzes im Internet sein? Wie soll man dem Internet als Kommunikationsmedium gerecht werden? War der bisherige Ansatz überhaupt der richtige? Was kann und soll der Gesetzgeber im Jugendschutz bei Mobbing, Abzocke und Datenschutz leisten?“
Aussender:
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur)
Pressekontakt:
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (07 11) 50 70 825; (01 79) 13 46 47 1
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist ein überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.
Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internetsperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
]]>Mit der Anerkennung durch die KJM haben die Filter quasi ein staatliches Qualitätssiegel. Ich frage mich allerdings, wie die getestet wurden, denn das Verhalten der Programme ist eine einzige Katastophe: nicht nur, dass sie wie zu erwarten tausende offensichtlich jugendgefährdende Webseiten durchlassen. Sie blockieren auch tausende harmlose Webseiten.
So hält der Filter der Telekom test.de, netzpolitik.org, heise.de, chefkoch.de, blogspot.com und vieles mehr für so jugendgefährdend, dass man das 15-Jährigen nicht zumuten kann. Alles mit HTTPS (Verschlüsselung) wird standardmäßig gleich geblockt – in Zeiten von NSA-Überwachung eine interessante Vorstellung.
Der Filter von Jusprog – der aus dem Dunstkreis der Erotik-Branche kommt – hat zwar aus vergangener Kritik etwas gelernt und blockt nun nicht mehr netzpolitik.org oder taz.de. Bei weniger prominenten Webites schlägt er aber zu: alles-vegetarisch.de, schulranzen-onlineshop.de, bvb-forum.de, stoffe.de usw. werden blockiert – selbst beim Klassiker Sussex greift der Filter: eastsussex.gov.uk soll für 15-jährige ungeeignet sein. Sowieso viele ausländische Nachrichtensites.
Und ein weiterer Aspekt: Jusporog bewirbt die Kindersuchmaschine yougl.de von Google, und Anzeigen dort haben Werbung mit Adsense-Partner-ID (partner-pub-3069153448003191) eingebunden. Sprich: es ist zu erwarten, dass Jusprog an den Anzeigen mit verdient. Und Google selbst ist nicht blockiert. Dafür aber der Konkurrent Bing. Ein Verschwörungstheoretiker könnte hier auf interessante Gedanken kommen …
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Ich frage mich, warum können die Briten den in der EU vorgesehenen Weg für eine Klage in Schweden nicht einhalten? Ist Schweden kein souveräner Rechtsstaat? Ist eine solche Form von britischer EU-Kritik noch zu tolerieren? Offensichtlich sind die Briten an keiner ernsthaften Lösung mit Europa interessiert. Was würde geschehen, wenn die Briten einen schwedischen Fernsehsender stören? Das wäre doch illegal.
Asterix würde sagen: „die spinnen, die Briten“. Ich würde sagen, Internetsperren sind nicht akzeptabel. Warum, das haben wir oft genug dargestellt. Doch was man tun kann, da gibt es 1000 Möglichkeiten.
findet sich bei datenschutzraum.de. Dort wird ein Schript angeboten, das die Kunden der zur Sperrung verpflichteten britischen Betreiber von der eigenen Webseite aussperrt. Steuert ein Opfer der Sperrbemühungen eine solche Seite an, so sieht der einen Hinweis der den Nutzer auffordert, sich bei der Regierung wegen Internetzensur zu beschweren.
Da aber nicht die Nutzer schuld sind gibt es auch einen Hinweis auf hidemyass. Mit einem Klick, so sie den Hinweis lesen, können die dann die Seite dennoch sehen, sich etwa über Zensur im Netz informieren. Gleichzeitig erfahren sie eine simple Schutzmaßnahme, wenn der Überwachungs- und Sperrwahn weiter um sich greift.
Der wirkliche Effekt dieser Maßnahme könnte aber ein Anderer sein. Vorausgesetzt genügend Websites machen mit, dann werden die britischen Provider bemerken, dass sie nur Gast im Netz sind. Sie werden bemerken, dass nicht nur The Pirate Bay aus ihren Netzen verschwindet. Es verschwinden auch vollkommen legale informative oder einfach nur spaßige Seiten. Das Netz der Blockierer wird kleiner, so wie das Netz droht durch Sperren zu schrumpfen.
Es könnte für die Briten so klein werden, dass schlimmstenfalls weitere Provider schließen müssen. Natürlich will das niemand. Wir wollen, dass sie den Protest wahrnehmen und in die Regierungen tragen.
Letztlich gibt diese Form des Protestes einen Ausblick auf das was kommt, wenn sich die Hardliner durchsetzen. Das Netz der Interessen Einzelner und der Starken, der Regierungen und der großen Firmen. Wir wollen das nicht, so verständlich deren Anliegen, so notwendig deren Präsenz auch ist. Zur Strafverfolgung gibt es andere und wirksamere Mittel. Mittel, die ganz sicher nicht durch europäische Grenzen verhindert werden.
Internetsperren europäischer Seiten in Europa sind eine Bankrotterklärung für den europäischem Gedanken und für den Glauben an Rechtsstaatlichkeit. Internetsperren machen Europa zum rechtsfreiem Raum. Dem Raum, wo jeder Staat nach Belieben einem nationalen Richter auf Weisung einer Lobby Entscheidungen über richtig und falsch in anderen europäischen Staaten, gar ohne jegliche Legitimation über 750 Millionen Menschen überlässt.
Um ein Zitat von EU-Kommissarin Neelie Kroes abzuwandeln: Offen und frei solle unser Europa sein, aber "kein gesetzloser Wilder Westen".
Wer nun meint, es betreffe doch nur die Briten, der irrt. Die Sperren erfolgen nicht ohne Absicht. Die Sperren erfolgen, um The Pirate Bay aus dem Netz zu fegen. In diesem Fall um den Vorstellungen der Rechteverwerter genüge zu tun, freilich ohne jegliche britische Legitimation in Schweden und Europa. Internetsperren verändern das Netz, lassen Seiten letzlich unabhängig vom Inhalt verhungern. Dennoch bleibt der Urheber der behaupteten Rechtsverletzung online. Zu The Pirate Bay gibt es hunderte Alternativen. Darunter gibt es auch welche, die Nutzer ernsthaft schaden können. Underground mit allen Gefahren ist die Konsequenz aus der Entscheidung der Richter eine unliebsame Seite nicht mehr wahrnehmen zu wollen.
Warum ist The Pirate Bay noch am Netz? Offensichtlich gibt es auch legale Alternativvorstellungen. Das offenbart ein lausiges Rechts- und Technikverständnis des Londoner Richters.
Deshalb: wenn ihr über einen eigenen Webspace und die technischen Möglichkeiten verfügt: sperrt die Blockierer aus.
Als Service für die Briten noch eine Liste von URLs, durch die The Pirate Bay legal immer noch erreichbar ist. Selbstverständlich wird kein Brite das ausnutzen um eine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, genau so, wie er den Stadtplan nicht nutzt eine auszuraubende Bank zu finden. Denn die britische Wissenschaft, Kunst und Kultur sind legendär. Die Briten, die ich kenne sind jedenfalls über jeglichen Verdacht erhaben.
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Bei den zehn Punkten handelt es sich im Wesentlichen um die Verhandlungsmasse. Daher ist eher nicht zu erwarten, dass alles kommt; aber viele Einzelpunkte sind schon schlimm genug an sich. Als Forderungen an sich sind die meisten Sachen nicht gänzlich neu. Neu ist aber, dass diese auch von der Bundesregierung zumindest in Erwägung gezogen werden. Und im Kontext von ACTA taucht ähnliches auch immer wieder auf …
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Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium, Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Erklärtes Ziel dieses "Wirtschaftsdialoges“ ist eine Selbstverpflichtung der Zugangsanbieter: Diese sollen zukünftig freiwillig auf Anforderung der Rechteinhaber und ohne rechtsstaatliche Kontrolle Abmahnungen, genannt Warnhinweise, an ihre Kunden verschicken. Wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur jetzt kritisiert, kann von einem echten Dialog nicht die Rede sein: Vertreter aus der Netzgemeinschaft dürfen auch nach auf mehrfacher Nachfrage nicht an den Gesprächen teilnehmen.
]]> Alvar Freude, Mitglied im AK Zensur und Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages, kommentiert: "Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung aus dem ACTA-Desaster nichts gelernt hat. Noch während der anhaltenden Debatte um die intransparenten Inhalte des ACTA-Abkommens sollen die Internetnutzer erneut keinen Platz am Verhandlungstisch haben. Obwohl über Zukunftsfragen entschieden werden soll."Franziska Heine, Initiatorin der mit über 130.000 Unterzeichnern erfolgreichen Petition gegen Internetsperren, meint: "Ein vom FDP-Vorsitzenden Rösler geführtes Ministerium sollte nicht erst ermahnt werden müssen, dass gerade in netzpolitischen Fragen die Beteiligung der Bürger und Internetnutzer unumgänglich ist, wenn man akzeptierte Lösungen finden will."
Der AK Zensur warnt zugleich vor dem Warnhinweismodell selbst. Die mit dem Warnhinweismodell einhergehende Privatisierung der Rechtsverfolgung im Urheberrecht bringe die Zugangsanbieter als "Hilfssheriffs" der Inhalteindustrie gegen Internetnutzer in Stellung. Gegen entsprechende Modelle bestehen vielfältige Bedenken - auch verfassungsrechtlicher Art. So kommt eine von Prof. Hoeren von der Universität Münster erarbeitete Studie zu dem Schluss, dass gegen das vom BMWi präferierte Modell "sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Bedenken" bestehen. Alvar Freude: "Die Politik täte besser daran, dem grassierenden Abmahnunwesen Einhalt zu gebieten. Wenn Rechteinhaber kostenlose Warnhinweise verschicken wollten, dann hätten sie selbst dies seit Jahren tun können." Urheberrechtsverletzungen im Internet würden ohnehin am besten durch bequem nutzbare und faire legale Angebote bekämpft.
Bereits seit geraumer Zeit verhandeln Bundeswirtschaftsministerium, Vertreter der Inhalte-Industrie und Internet-Zugangs-Anbieter über Warnhinweise gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Rechteinhaber fordern diese schon lange in unterschiedlichen Varianten. Frischen Schwung in der Debatte erhoffte sich das Wirtschaftsministerium durch eine neue Auftragsstudie. Prof. Schwartmann von der Fachhochschule Köln bescheinigte[1] jüngst dem Warnhinweismodell des BMWi rechtliche Unbedenklichkeit. Ein Gegengutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt zu dem gegenteiligen Ergebnis.[2] Über dieses Gutachten und das Warnhinweismodell soll nunmehr mit der Industrie verhandelt werden. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, dem verschiedene Organisationen aus der Bürgerrechtsbewegung ebenso wie Blogger, Anwälte, Urheber verschiedener Branchen und ganz normale Internetnutzer angehören, hatte sich zu diesem Dialog beim Bundeswirtschaftsministerium angekündigt. Das Ministerium hat aber die Teilnahme – wie auch die anderer Vertreter der Internetnutzer – abgelehnt. Teilnehmer außerhalb der Industrie seien nicht erwünscht.
[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html
[2] http://politik.eco.de/files/2012/03/20120227-Hoeren-eco-Gutachten_final-2702.pdf
(Veröffentlichung honorarfrei)
Pressekontakt:
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist ein überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.
Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internetsperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag.
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Folgende zwölf Staaten zählt Reporter ohne Grenzen zu den Feinden des Internets: Bahrein, Belarus, Birma, China, Kuba, Iran, Nordkorea, Saudi Arabien, Syrien, Turkmenistan, Usbekistan und Vietnam. Online-Inhalte werden in diesen Ländern stark gefiltert, kritische Blogger und Online-Journalisten ausfindig gemacht und unter Druck gesetzt. Die Liste der „Feinde des Internets“ ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend gleich geblieben. Neu hinzugekommen sind in Bahrein und Belarus. Dort hat sich die Lage stark verschlechtert.
Vor allem Iran und China haben die Internet-Überwachung im vergangenen Jahr deutlich verstärkt. In China übt das Regime massiven Druck auf private Internetfirmen aus, damit diese sie bei der Zensur unterstützen. Iran hat ein eigenes „nationales Internet“ angekündigt.
Sowohl im Iran als auch in Vietnam wurden im vergangenen Jahr zahlreiche Online-Aktivisten festgenommen. Im Iran sitzen derzeit 20, in Vietnam 18 von ihnen im Gefängnis. Der Iran unterstützt auch das Regime in Syrien, das Berichte über die Niederschlagung der Opposition unterdrückt, bei der Kontrolle des Internets. In Turkmenistan hat die Staatsspitze den Informationskrieg 2.0 vorerst gewonnen. Nordkorea hingegen kämpft damit, dass immer wieder Kommunikationstechnik über die chinesische Grenze geschmuggelt wird. In Kuba tragen Regierungsanhänger und Oppositionelle ihre Auseinandersetzungen vor allem im Internet aus. Saudi Arabien setzt derweil seine rigorose Online-Zensur fort. In Usbekistan setzten die Behörden alles daran, Diskussionen über die arabischen Revolutionen auf den Seiten von Uznet zu unterbinden. Bahrein wurde im vergangenen Jahr nahezu vollständig von der internationalen Berichterstattung abgeschnitten: Ausländische Journalisten kamen nicht ins Land, Blogger wurden verhaftet. Auch in Belarus hat Präsident Alexander Lukaschenko die Onlineüberwachung verstärkt, während sich das Land immer weiter politisch isoliert.
Es gibt allerdings auch Zeichen der Hoffnung: In Birma hat das Militär Journalisten und Blogger freigelassen und gesperrte Webseiten freigegeben. Gesetze zur Internet-Überwachung sind jedoch nach wie vor in Kraft und die technischen Möglichkeiten zur Kontrolle weiterhin gegeben. ROG wird beobachten, ob Birma die begonnenen Reformen fortsetzt. Dies könnte dazu führen, dass das Land bald nicht mehr zu den „Feinden des Internets“ gehört.
Vierzehn Staaten stellt ROG im aktuellen Bericht „unter Beobachtung“. Dazu gehören Australien, Ägypten, Eritrea, Frankreich, Indien, Kasachstan, Malaysia, Russland, Südkorea, Sri Lanka, Thailand, Tunesien, Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Neu hinzugekommen sind in diesem Jahr Indien und Kasachstan. In Indien hat die Regierung die Onlineüberwachung seit den Bombenanschlägen in Mumbai 2008 verschärft. Das kasachische Regime überwacht das Internet seit gewalttätigen Zusammenstößen bei Ölarbeiterstreiks im Südwesten des Landes besonders stark.
Venezuela und Libyen hingegen stehen nicht länger auf der Liste der „Länder unter Beobachtung“. In Libyen ging mit dem Sturz Muammar al-Gaddafis eine Ära der Zensur zu Ende. Ein Gesetz von 2011 in Venezuela, das eine Gefahr für Internetfreiheit darstellen könnte, hat in der Praxis bisher kaum negative Folgen gehabt. Der Zugang zum Internet ist weitgehend frei.
Thailand läuft Gefahr, bald zu den „Feinden des Internets“ zu gehören, sollte es weiterhin massiv Online-Inhalte filtern und Netzaktivisten wegen Beleidigung der Obrigkeit verhaften.
(Pressemeldung Reporter ohne Grenzen)
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Doch es gibt auch Fragen und ernste Zweifel. Ist das Prinzip der regulierten Selbstregulierung in Deutschland überhaupt ein Erfolg? Und wenn ja, kann das so einfach auf das Internet übertragen werden?
Auf die erste Frage ist bedingt mit ja zu antworten. Es ist ein Erfolg, wenn die Darstellung von Menschen als Objekt wenigstens in die Nachtstunden des TVs verbannt wird. Es existieren definitiv Grenzen dessen, was man aus Quotengründen senden darf. Dieser Verantwortung kommen die Sender und Medien größtenteils nach. Das ist auch ein Verdienst des Jugendmedienstaatsvertrags.
Auf der anderen Seite, die Selbstregulierung hat nicht wirklich für weniger Pornographie gesorgt. Wer hier nun annimmt, das läge daran, dass "internet for porn" sei, der muss sich fragen, wer Pornographie denn produziert. Und der muss sich fragen, wer ein Interesse an der Verbreitung von Pornographie hat. Man könnte die massive Verbreitung von Pornographie im Internet als Werbung einer Industrie verstehen. Man kommt dann nicht umhin festzustellen, dass das Internet hier zusammen mit seinen Nutzern von einer Pornoindustrie in unverantwortlicher Weise benutzt und missbraucht wird.
Ehrlich gesagt, es reicht mit nicht, die Pornographie in die Nachtstunden zu verbannen. Es reicht mir auch nicht Pornographie überhaupt verbieten zu wollen. Das wäre aus mehreren Gründen wenig zweckmäßig. Das Frauenbild, gerade auch bei Jugendlichen leidet nicht nur in den Medien und dem Internet. Es leidet vielmehr an und in unserer Gesellschaft - real körperlich wie geistig schmerzhaft! Das erfahren gerade junge Frauen, wenn sie sich dem "Schönheitsideal" nicht widersetzen können, das auch - wenn auch nicht nur - von den TV-Sendern, gerade auch von den "Privaten", verbreitet wird. Werbung und Medien, auch die Musikindustrie machen Körperkult zu einem Geschäft. Solange dieses massiv verzerrte Frauenbild gesellschaftsfähig ist, so lange müssen wir uns über frauenfeindliche Pornographie nicht wundern. Aus meiner Sicht ist die Altersgrenze von 18 wenig sinnvoll. Denn die gesamte Gesellschaft erfährt seit Jahren eine immer stärker werdende negative Sexualisierung.
Dagegen finden sich etwa bei ARTE ab und an Beiträge, die sich mit Sexualität beschäftigen. Kürzlich etwa im Kontext von Comics. Das war sehenswert und relativiert die Stereotypen, die in der Debatte immer wieder auftauchen. Comics mit sexuellem Inhalt beispielsweise halte ich nicht grundsätzlich jugendgefährdend. Sex ist nicht grundsätzlich jugendgefährdend. "Kein Sex" wäre sogar menschheitsgefährdend. Natürlich kann Pornographie Jugend- und Menschengefährdend und widerwärtig sein. Sie ist es aus meiner Sicht sogar in den meisten Fällen. Das ist dann abzulehnen. Doch es ist keineswegs zu verallgemeinern oder in simple Kategorien 6..18 oder B und X zu packen. So ist und war Sex auch immer Bestandteil der Kunst. Ich lehne es ab, hier subjektiv festgelegte Grenzen zu ziehen.
Es besteht das grundsätzliche Problem, dass ein einfaches statisches Bewertungssystem hier versagen muss. Overblocking kann nicht vermieden werden. Ein negatives Bewertungssystem kann nicht ohne massiven Aufwand auf die Persönlichkeit und Kompetenz eines Jugendlichen zugeschnitten werden. Es ist doch schon für Fachleute unmöglich, einen Werbeblocker für den eigenen Webbrowser sinnvoll selbst zu warten. Die Idee des selbstbestimmten Jugendschutzprogramms in Form eines Filters ist unrealistisch. Doch ein fremdbestimmter Jugendschutzfilter ist gefährlich und verspricht eine Sicherheit, die nicht einmal im Ansatz gewährleistet werden kann.
Sitzen in den TV-Anstalten noch Fachleute, die Einzelfälle bewerten, so ist das im sich dynamisch veränderndem Internet einfach unmöglich. Man stelle sich vor, die Webseiten der Fernsehsender müssten eine Kennzeichnung T wie TV führen und Jugendschutzprogramme würden das im Standardfall so filtern wie ein B für Blog das nach dem CDU-Paper tun soll. Auch die Idee des Verbots einer Kennzeichnung B für eindeutig unzulässige Angebote mutet seltsam an. Entweder sind die Angebote unzulässig oder sie sind es nicht. Eine Kennzeichnung kann an der Zulässigkeit nichts ändern. Wenn jetzt angeführt wird, die Angebote seien doch nur unzulässig für Jugendliche, so sind sie einfach unzulässig. Eine Videothek, die den Pornobereich nicht sichern kann einfach keine Pornographie anbieten.
Tatsächlich aber ist weit komplizierter. Blogs ändern sich sehr schnell. Sie beinhalten meist auch Nutzerbeiträge. Niemand kann vorhersehen, was morgen auf einem Blog erscheint, in der Regel selbst der Betreiber nicht. So hat zum Beispiel der AK-Zensur "keinerlei Einfluss" darauf, was ich hier schreibe. Wenn man meine pauschale Betrachtung der Analogie zu den Videotheken ablehnt, dann ist sicher, dass sich niemand auf die Kennzeichnung 'B' und auch nicht auf eine manuelle Freischaltung eines Blogs verlassen kann. Ein Blogger kann so sehr schnell in unangenehme Situationen geraten, wenn er einen Schwanzhund entdeckt und Loriot die Ehre erweist.
Es lässt sich - wie auch die CDU korrekt feststellt - nicht verhindern, dass Jugendliche ungeeignete Inhalte sehen. Wenn das so ist und wenn wir uns da schon einig sind, dann müssen wir nicht gegen Windmühlen ankämpfen. Das bedeutet aber nicht, das wir nichts tun könnten. Weil am Anfang die Idee ist: Das beste Mittel wäre einfach, wenn Jugendliche um die Auswirkungen wüssten, die durch das entstehen, was sie da konsumieren wollen. Noch besser wäre es, wenn das auch Erwachsene wüssten. Am Besten wäre es, wenn aufgehört würde uns mit aller Macht zu immer mehr sinnlosen Konsum zu verführen. Marktliberalisierung und Produktvirtualisierung ist eben nicht Alles. So mancher wirklich Konservative würde pragmatisch sagen: es gibt Werte höher Priorität.
Mit scheint es, das Bewertungssystem soll gerade unzulässige Inhalte ermöglichen. Das ist Absicht, um das fragwürdige Geschäft mit der Würde des Menschen überhaupt zu zuzulassen und gar zu verbessern. Ich finde, Medienunterdrückung - und das ist objektiv der Nebeneffekt der Wirtschaftsförderung durch Jugendschutzprogramme - durch ein negatives Bewertungssystem ist genau das Gegenteil von Jugendschutz. Die Freiheit der Medien Verfassungsrang und das hat einen guten Grund.
Ob ein Verbot oder die Einschränkung von Pornographie durch die Jugendschutzprogramme der KJM der Verfassung wirklich gerecht wird wenn da steht: "Diese Rechte finden ihre Schranken ... zum Schutze der Jugend", das einfach eine Frage der Logik, der Wirksamkeit und der Verhältnismäßigkeit. Offensichtlich überlässt das Grundgesetz diese Entscheidung dem Gesetzesgeber in der weisen Voraussicht, dass sich Dinge ändern können. Wenn das so ist, dann ist es keine Option unter veränderten Bedingungen so weiterzumachen wie bisher. Konservatismus ist schließlich niemals Blindheit oder Trotz.
Mobbing, Betrug, Sucht, Stalking und Abzocke etc sind tatsächlich zentrale Probleme. Doch die gibt es auf dem Schulhof und an jedem Treffpunkt von Jugendlichen und gar bei Erwachsenen. Es wundert gar nicht, dass es das auch im Internet gibt. Das Internet ist der Spiegel der Gesellschaft. Schaffen wir die Probleme mit Jugendschutzprogrammen der KJM aus der Welt? Oder deutet das nicht auf ein ganz anderes Versagen unserer Gesellschaft und des Staats in der Realität hin, wenn wir technische Lösungen brauchen, uns selbst beschränken zu müssen?
Könnte es sein, dass Ursachen für den Konsum von Pornographie und Gewalt auch in der immer schlechter werdenden sozialen und intellektuellen Lage einiger Jugendlicher zu suchen ist? Könnte es sein, dass Gruppenbildung durch ausländerfeindliche Tendenzen oder Stereotypen der Gesellschaft eine Moral und Verantwortung nicht stärkt? Könnte es sein, das TV-Billigproduktionen ein egoistisches und diskreditierendes Weltbild vermitteln, dass aktiv soziale Kompetenz vernichtet? Ist es nicht so, dass Zusammenhalt in der Gesellschaft nötiger als je ist?
Noch einmal, es ist nicht ausreichend, Jugendliche in ihrem Pornographiekonsum zu beschränken. Die einfache Tatsache, dass ein TV-Sender rechtlich für seinen Inhalt verantwortlich ist, die belegt das ganz eindeutig. Das Problem betrifft im Wesentlichen die Erwachsenen. Anders herum wedelt der Schwanz mit dem Hund.
Aus meiner Sicht hält uns das Internet ein riesiges rotes Plakat direkt vor die Nase: "SCHAU HER, DAS IST SCHLECHT". Wir sagen dann: "Oh Gott, tatsächlich! Das Netz ist so schlecht", reißen das Plakat herunter und vernichten es. Macht es das besser? Das Internet stellt uns nicht vor neue Herausforderungen. Die Herausforderungen sind alle schon ohne das Netz vorhanden. Das Internet zeigt uns nur, wo wir heute massiv versagen und wo die Herausforderungen sind. In diesem Sinn hilft das Netz uns zu erkennen, was richtig und was falsch ist. Natürlich, das setzt voraus, dass man sich damit auskennt und die Dinge nicht nach Hörensagen urteilt. Schon gar nicht meint das, Jugendschutz zu predigen und Pornos zu verkaufen.
Es ist wirklich schön, dass die CDU mit uns gemeinsam Sperrverfügungen ablehnt. Das Bedauern im Unterton ist aber unnötig. Denn wir sind nicht dagegen, dass Jugendliche geschützt werden. Wir sind dafür, dass unzulängliche Mittel mit negativen Seiteneffekten kein Alibi für unterlassenem Jugendschutz bilden. Es ist nicht kompliziert eine DNS-Sperre einzurichten. Doch es ist kompliziert oder allgemein unmöglich diese Sperre im Sinn des Grundgesetzes zu gestalten. Sperren betreffen je nach Realisierung auch das Ausland und führten schon einmal dazu, dass die halbe Welt auf pakistanischen Knopfdruck vor youtube "geschützt" wurde. In Dänemark wurde gerade Facebook und Google mit 8000 anderen Webseiten aufgrund eines polizeilichen "Fehlers" gesperrt. Das Missbrauchspotential der Internetregulierung ist massiv und widerspricht den Menschenrechten. An der Situation und den Ursachen ändert das gar nichts, wenigstens nichts Positives. Wer glaubt tatsächlich daran, dass eine Kriminalisierung dazu führt, dass unzulässige Medien dann nicht mehr "unter dem Ladentisch verkauft" werden. Sieht man nicht, dass wir uns mit diesen Mitteln jeglicher Kontrolle berauben?
Sperrt man das Internet und ignoriert das Problem, so handelt man folglich grob fahrlässig.
Die Anerkennung der Jugendschutzprogramme durch die KJM ist eine Farce. Denn da wurden nicht die Programme an den von der KJM selbst erklärten Notwendigkeiten ausgerichtet. Die Regeln wurden aufgeweicht um überhaut wenigstens zwei Programme zulassen zu können. Das ist sogar verständlich. Denn die geforderten Jugendschutzprogramme lassen sich nicht vernünftig implementieren (der Autor ist Softwareentwickler). Zudem ist die Idee technisch total veraltet. Wer meint, Kids, die eine PS3 hacken und sich mit Sony anlegen können, die hätten irgend ein Problem mit einem Jugendschutzprogramm? Solche Jugendliche sind heute kein Einzelfall mehr. Tatsächlich sollten wir stolz auf ihre Kompetenz sein. Denn sich ein eigenes Betriebssystem auf seinem Spielzeug installieren zu wollen, das ist kein Verbrechen. Verwerflich ist ehr das Verhalten der Industrie, die den Erschöpfungsgrundsatz mit allen Mitteln aushebeln will.
Dabei liegt eine sinnvolle Lösung auf dem Tisch. Das w3c arbeitet an Ideen wie POWDER und an der Idee des semantischen Netzes. Das w3c tut das mit massiver Kompetenz. Die Idee ist zwar nicht primär für den Jugendschutz gedacht, doch die hat den Vorteil, das sinnvolle Inhalte im Netz einfacher erkannt werden können. Geben wir den Menschen sinnvolle Inhalte und die Möglichkeit sie zu finden - ohne Google-Ranking und Suchmaschinenmanipulationen. Erweitern wir die Idee des Links und des Netzes in logischer Konsequenz. Wie viele sinnvolle Angebote von und mit Jugendlichen könnte man fördern, wenn auf unwirksame Jugendschutzprogramme verzichtet wird? Und wie viel Mehrwert könnte ein echtes WEB2.0 für uns Alle bedeuten?
Freilich, einige meiner Leser und vielleicht auch die Autoren des CDU-Papiers werden mit dem Hinweis auf POWDER heute überfordert sein. Zu viel abstrakte Technik in einer laufenden Entwicklung. Doch unabhängig davon ist die Idee des semantischen Netzes ist so herausragend, dass wir eines nicht so fernen Tages nicht mehr verstehen werden, wie es jemals anders sein konnte. So gesehen ist es weit mehr im Sinn des Jugendschutzes die Idee des w3c zu stärken, als eine Telekom zu unterstützen, die als "Erotikanbieter" einfach nur ihr Geschäftsmodell mit dem Jugendschutzfilter ermöglicht.
Ich halte es für falsch, "Identitätsklau" mehr als bisher unter Strafe zu stellen. Es geht hier um Kinder und Jugendliche, die hier kriminalisiert werden sollen. Wir dürfen keine Gräben zwischen der Gesellschaft der Erwachsenen und denen aufzureißen die einmal die zukünftigen Regierungen stellen werden. Wir brauchen nicht mehr sondern weniger Opposition im Umgang mit unseren Kindern. Wir müssen sie vielmehr auf ihre Aufgabe vorbereiten. Wir müssen schon deshalb besonders vorsichtig sein, weil - wie schon dargestellt - Konsumverhalten, eine Porno-, eine Konsumgüter-, Medien- und eine Werbeindustrie verantwortlich für das Problem ist. Das Problem sind weder die Jugendlichen noch die Eltern oder Erzieher oder das Internet. Stabile und selbstbewusste Jugendliche sind in der Lage das, was wir halbherzig anprangern, abzulehnen und einfach auszuschalten. Wörtlich, ich habe das mehrfach erfahren. Viele Jugendliche, mit denen ich gesprochen habe sind hier im Alter von 12 bis 18 wesentlich weiter, als mancher Erwachsene.
Kompetente Lehrer und Eltern sind natürlich in der Lage sinnvolle Werte zu vermitteln und da hat das CDU-Papier einfach Recht. Das Recht auf Medienkompetenz ist vielleicht der stärkste Vorschlag des CDU-Papiers. Es ist auch richtig, das die konkrete Umsetzung unter das Länderrecht fällt. Hier gibt es aber auch andere Lösungen. In jedem Fall hat die Bundesregierung, haben Ministerien hier Möglichkeiten wenigstens eine Diskussion anzustoßen. Es braucht ein Fach Medienkunde in der Schule, das wirkliche Kompetenz vermittelt. Dazu müssen Lehrer ausgebildet werden. Es ist selbstverständlich, dass ein nicht zensierter Internetzugang dazu gehört. Medienkunde kann nicht vermittelt werden, wenn die Schule Jugendschutzfilter verwendet. Wie soll ein Schüler Rezipientenfreiheit verstehen, wenn in der Schule das geblockt wird, das er zuhause und bei Freunden ohne Probleme sehen kann. Wie soll er das insbesondere dann, wenn es nicht um pornographische Inhalte geht? 'B' wie Blogger wird im Standardfall genau so gesperrt, wie alle Seiten aus Israel, den USA oder aus Frankreich. Das ist unabhängig vom Inhalt, denn diese Seiten verwenden unsere "Porno-Kennzeichnungen" nicht. Zu meinen Schulzeiten wurden die dazu notwendigen Sprachen noch gelehrt. Damals war man offensichtlich nicht der Meinung, man müsse Unterricht auf Kernkompetenzen der Addition und Subtraktion beschränken.
Es ist nicht möglich, ein Menschenbild in schlechten Filmen anzuprangern, ohne den Film gesehen zu haben. Wir haben im Englischunterricht "Groschenromane" gelesen und dabei mehr als nur englisch gelernt. Es ist möglich, altersgerecht über Pornographie und negativer Sexualisierung aufzuklären. Die Gefahren der Realität zwingen uns sogar dazu. Es geht nicht darum, Kindern dazu Pornos zu zeigen. Es geht darum, dass heute oft genug Lehrer die Schüler fragen, wie man den Schulfilter umgehen kann um einen sinnvollen Unterricht zu gestalten. Medienkunde und die Position des Grundgesetzes zur Freiheit der Kommunikation muss glaubhaft vermittelt und realisiert werden. Jugendliche haben ein sehr feines Gespür, wenn Erwachsene ihnen hier etwas vormachen wollen.
Es ist mir vollständig klar, hier keine fertige Lösung präsentiert zu haben. So lasse ich der CDU gerne den Ruhm, wenn sie sich weiter in die "richtige Richtung" bewegt. Denn Lösungen müssen entwickelt werden. Selbstverständlich ist das Arbeit. Wir müssen endlich aufhören an Symtomen herumzudoktern. Das CDU-Papier nennt sehr wichtige Punkte, doch greift mit den Vorschlägen aus dem alten JMStV einfach zu kurz. Selbst der positive Teil des Ansatzes kann nichts an der Tatsache ändern, dass die Beschränkung der Diskussion auf den Jugendmedienstaatsvertrag nicht zielführend ist. Es scheint mir sinnvoller, den Vertrag auf die klassischen Medien zu reduzieren und parallel aktiv echten Jugendschutz zu entwickeln und zu betreiben. Davon hängt unsere Zukunft und unsere Wirtschaft in erheblichem Maße ab.
Das muss so geschehen, dass Jugendliche gestärkt und kompetent werden können und dürfen. Dazu muss Geld in die Hand genommen werden. Dazu braucht es Bildung und Kultur. Dazu muss es wieder Jugendzentren und mehr Jugendarbeit geben. Dazu braucht es sinnvolle Inhalte für und von Jugendlichen im Netz, die auch gefunden werden können. Dazu müssen auch schwache Familien gestärkt werden. Pornokonsum ist zwar keineswegs ein Problem einer "Unterschicht" und Diskreditierung ist keineswegs "mutig". Doch macht es besonders Sinn, sich um Jugendliche in prekären Verhältnissen zu kümmern.
Das Engagement von Vereinen, Webseiten für Jugendliche und die Arbeit aller, die direkt mit Jugendlichen umgehen muss gestärkt werden. Wir benötigen wirkliche Alternativen für Jugendliche. Es braucht wissenschaftlich fundierte Aussagen um Entscheidungen treffen zu können.
Nicht zuletzt müssen wir uns alle direkt an die eigene Nase fassen. Youporn wird es nicht mehr geben, wenn niemand mehr einen Grund hat da hinzuschauen. Solange es noch "Kunden" gibt und solange es keine Angebote für Jugendliche gibt, die sie mehr interessieren, so lange wird kein Jugendmedienstaatsvertrag hier Linderung bringen können. Wir sollten tatsächlich unser "Erwachsenenrecht" und unsere Eigenverantwortung überbedenken.
Der klassische JMStV schreibt das Gegenteil fest.
]]>Die Pressefreiheit wird eingeschränkt, wenn Zitate aus vermeintlichen Urheberrechtsgründen plötzlich monetarisiert werden sollen. Denn das Zitatrecht existiert aus gutem Grund. Die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt, wenn wir das Netz mit abstrakten juristischen Regeln überziehen. Im Netz wird geschrieben oder es werden Bilder und Filme erstellt. Ein Kriminalroman hat aber auch gar nichts mit einem Mord zu tun. Blogs, die meisten Inhalte im Netz sind mit dem Roman vergleichbar, oftmals pure Fiktion. Anscheinsjugendpornographie hat absolut nichts mit der Schändung von Kindern zu tun. Und ein Download hat nichts mit einem Diebstahl zu tun - wenn überhaupt, dann hat der Einsteller den "Diebstahl" begonnen.
Wenn wir öffentliche Kundgebungen, etwa Bücher, vor Zensur schützen, dann ist die private Kundgebung, die nicht öffentliche Kommunikation noch schützenswerter. Wird ein Buch zensiert, dann erfährt die Öffentlichkeit das. Es gibt einen Aufschrei. Wird private Kommunikation beobachtet, automatisch ausgewertet mit der möglichen Folge von Repressionen, dann erfährt niemand davon. Hier hat der Staat eine besondere Schutzpflicht, die dem Zensurverbot in nichts nachsteht.
Die Informationsfreiheit wird eingeschränkt, wenn Jugendschutzfilter Webseiten von Parteien oder Blogs zensieren. Die Würde des Menschen wird verletzt, wenn Geheimdienste 38Mio. EMAILs scannen und damit einen Generalverdacht gegen Internetnutzer aussprechen. Private EMAILs mitzulesen ist so verwerflich wie Briefe zu öffnen oder Tagebuch zu lesen. Die Massenerfassung ist noch schlimmer. Denn Dataminingtechnologien eröffnen geheimdienstliche Erkenntnisse, die weit über das hinaus gehen, dass ein Beamter bei der Beschlagnahmung von Post erreichen kann. Eine Erfolgsquote von 213/38Mio sprengt jede Verhältnismäßigkeit bei Weitem. Die Tatsache, dass Rechnernetze mehr über mich wissen als ich selbst, die lässt mich schaudern.
Das also sollte Gauck als "Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" meinen. In dieser Position ist ihm bekannt, dass Menschenrechte nicht nur in Deutschland zu gelten haben. Das Kommunikationsgeheimnis ist Menschenrecht. Die Schnüffelorgane dieses und der anderen Staaten können sich nicht damit herausreden, das Grundrecht und dessen Einschränkungen durch die Notstandsgesetze gälten nur hier im Inland. Bei der Kommunikation von hier mit dem Ausland ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Deutscher beteiligt. Rein formal ist also die verdachtslose Überwachung schon deshalb wenigstens zweifelhaft, wenn nicht sogar illegal.
Doch die Würde aller Menschen ist unantastbar.
Es ist schade, dass Gauck so missverständlich argumentiert. Ich wäre froh, einen Bundespräsidenten zu haben, der das Informationszeitalter versteht und der diesbezüglich wenigstens auf dem Stand eines 14-jährigen ist. Denn Gauck wird schließlich auch deren Bundespräsident werden wollen.
Update: kleine und zu wenig Korrekturen. Der Versuch einer Erklärung, was ein Kriminalroman mit dem Netz zu tun hat.
]]>Ich bin vergangene Woche in Hannover nicht gegen ACTA auf die Straße gegangen, weil ich durch die Vereinbarung unmittelbare rechtliche Folgen für dieses Land fürchte. Tatsächlich haben wir hier schon fast alles umgesetzt, was ACTA an rechtlichen Grausamkeiten enthält. Schon aus diesem Grund liegt die ketzerische Frage nahe: Warum muss eigentlich die EU ACTA unbedingt unterzeichnen, wenn sich dadurch ohnehin angeblich gar nichts ändert?
Aber es ist zu kurz gedacht, die Vereinbarung nur unter juristischen Aspekten zu sehen. Zumal dabei übersehen wird, dass durch die Regelungen zum Beispiel die Einführung von Filtersystemen durch Provider zumindest erheblich vereinfacht wird. Für mich ist ACTA aber vor allem ein gefährliches Symbol für eine falsche Entwicklung, die im Bereich des "geistigen Eigentums" bestehende Besitzsysteme zementiert und digitale Gräben weiter vertieft.
Ich bin, auch als Autor, nicht gegen das grundsätzliche System des Urheberrechts, welches den Schutz des eigentlichen Kreativen im Sinn hat. Schaut man sich aber die Entwicklung des Urheberrechts vor allem im letzten Jahrzehnt an, so verschiebt sich auf dramatische Weise der Fokus dieses Gesetzes weg vom eigentlichen Kreativen zugunsten der Rechteverwerter oder den versteinerten Konzepten alter Verwertungsmodelle wie der GEMA. Eindrucksvoll dafür stehen die Einschränkung der Privatkopie, das Verbot der Überwindung von Kopierschutzmaßnahmen, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Providern, die Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten oder die Regelungen zum Umgang mit digitalen Kopien im Bibliotheksbereich – um nur einige zu nennen. Und am Start für weitere Verschiebungen der Machtverhältnisse stehen "3-Strikes", neue Netzsperren und vor allem eine Vielzahl von europäischen Initiativen, die allesamt auf noch härtere Strafen, Behinderungen und Einschränkungen der Rechte der Zivilgesellschaft gerichtet sind.
Die Folgen dieser Entwicklung zeigen sich eindrucksvoll in einem Instrument wie dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im Urheberrecht. Dieser ermöglicht Rechteverwertern einen Zugriff auf angebliche Urheberrechtsverletzer ohne den Umweg über Strafanzeigen. Statt dieses Instrument für die (dann allerdings kostenfreien) Warnmitteilungen zu nutzen, nach denen jetzt im Rahmen von Forderungen nach "2-Strikes" geschrien wird, entstand ein neues Geschäftsmodell in Form von Massenabmahnungen. Von den Einnahmen aus mindestens 500.000 kostenpflichtigen Abmahnungen der Musik-, Porno- und Filmindustrie gegenüber ihrer eigenen potentiellen Kundschaft allein in einem Jahr sehen aber die Kreativen, wenn überhaupt, nur einen überaus kleinen Anteil. Die Beute geht nahezu ausschließlich an Rechteverwerter und moralbefreite Anwälte. Im Gegenzug zu solchen Auswüchsen werden die Bürger mit einer Placebo-Regelung wie der "100-Euro-Deckelung" der Abmahnkosten im Urheberrechtsgesetz abgespeist. Klingt toll und war sicher ein PR-Erfolg, ist aber in der Praxis aufgrund zahlreicher Einschränkungen im Gesetzestext völlig wirkungslos.
All diese Änderungen dienen nicht den Kreativen, nicht den Bürgern, nicht der Wissenschaft, nicht den Schulen, nicht den Vereinen – und übrigens auch nicht der Industrie, schon gar nicht der immer wichtiger werdenden digitalen Wirtschaft. Tatsächlich dienen sie einzig und allein der Kaste der Rechteverwerter, die in den vergangenen 20 Jahren mehr mit guter Lobbyarbeit überzeugt hat als durch überzeugende Konzepte für das digitale Zeitalter.
Wer wirklich von ACTA profitiert, zeigt sich eindrucksvoll bei den Unterzeichnern eines Brandbriefs, den verschiedene Lobby-Organisationen gemeinsam verfasst haben. Dort finden sich, Überraschung, vor allem Verbände der Musik- und Filmindustrie. Richtig merkwürdig und keinesfalls mehr nachvollziehbar wird es, wenn die kleine Liste der Lobbyverbände durch ARD und ZDF verstärkt verstärkt wird.
Tatsächlich sehe ich sogar in einigen Bereichen eine Notwendigkeit, die Arbeit der Rechteinhaber auch durch gesetzliche Regelungen zu unterstützen und zu schützen. Auch hätte vermutlich kaum jemand etwas gegen ein Abkommen, das Maßnahmen gegen organisierte Produktpiraterie enthält. ACTA allerdings setzt 14-Jährige, die mit ihren Freunden auf dem Schulhof Musikstücke tauschen, auf eine Stufe mit millionenschweren höchst kriminellen Fälscherbanden [Ergänzung: Gemeint sind professionelle Produktfälschungen, nicht der Warez-Bereich]. Dazu werden unscharfe juristische Begriffe wie die "Handlung im gewerblichen Ausmaß" verwandt, die nichts mit gewerblichem Anbieten zu tun haben, sondern auch offensichtlich nichtkommerzielles Handeln umfassen.
Reformen des Urheberrechts dürfen nicht mehr einseitig zum Nutzen einzelner kleiner Gruppen erfolgen. Notwendig ist vielmehr ein fairer Ausgleich der Interessen auch der Rechteverwerter mit der Zivilgesellschaft, der nicht nur digitalen Wirtschaft und vor allem auch der Bürger. ACTA jedoch ist an keiner Stelle davon geprägt, einen solchen Ausgleich auch nur ansatzweise herbeiführen zu wollen. Es ist eine in einem zutiefst undemokratischen Geheimverfahren gezeugte und unerträglich schwammig formulierte Ausgeburt des Wunsches der Rechteverwerter, ihre Stellung in der Gesellschaft zu zementieren und die bereits in Europa erfolgreich eingeführten einseitigen Regelungen in die Welt und das Netz zu exportieren. Und machen wir uns nichts vor: Auch wenn ACTA die aktuellen Gesetze in Europa nicht verändert, so wird doch ein Zustand geschaffen, von dem ausgehend Reformen zu Gunsten der Gesellschaft nur noch schwer möglich sind.
Aus diesem Grund bin ich gegen das Symbol ACTA auf die Straße gegangen. Die Regelungen vor allem des Urheber-, aber auch des Marken- und Patentrechts dürfen nicht länger einseitig zugunsten mächtiger kleiner Gruppen verschoben werden, die sich im Rahmen eines digitalen Verteilungskampfes und zum Schutz überholter Geschäftsmodelle auch einer weitgehenden Herrschaft über das Internet bemächtigen wollen. Was wir brauchen, ist vielmehr ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen aller Betroffenen. Und dafür wird es höchste Zeit, bevor Regelungen wie ACTA und dessen noch hässlichere große Brüder wie IPRED, die uns die EU in nächster Zeit vorstellen wird, Fakten schaffen und nur noch verbrannte Erde hinterlassen.
Joerg Heidrich
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