Kategorie: Kommentar  

Blockiert die Blockierer

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Ich mag ja die Briten. Ihre Musik, die Pubs, ihren schwarzen Humor, ja sogar ihre manchmal konservativ verschrobene Einstellung. England wäre ein schöner Ort. Doch ich mag nicht ihre sprechenden Kameras, den Hang ihrer Regierung Dinge und Menschen kontrollieren und überwachen zu wollen. Das erinnert allzu sehr an Deutschland. Nun haben sie mit Internetsperren noch einen drauf gesetzt.


Die CDU, genauer der "Medienpolitische Expertenkreis der CDU" sucht nach einem neuen Jugendmedienstaatsvertrag. In Teilen muss ich zugeben: "das habt ihr gut gemacht". Die Erkenntnisse etwa Meinungsfreiheit und Verantwortung zu einem Leitbild zu erklären oder Jugendliche nicht versehentliche ungeeigneten Medien ausliefen zu wollen, die deuten offensichtlich auf einen Willen hin, ernsthaft eine Lösung zu finden. Das ist zu begrüßen.

Ein Vorwort,

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unser vermutlich zukünftiger Bundespräsident schreibt im Vorwort zur Kurzfassung der DIVSI-Milieu-Studie dies:

"Das weltweite Internet bietet alle Voraussetzungen, um die in den ersten zehn Artikeln unserer Verfassung verankerten Grundrechte aller Bürger in diesem Land auszuhöhlen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel Fünf - eine wesentliche Grundlage unserer funktionierenden Demokratie - und es gilt letztlich auch für den Kernsatz unserer Verfassung, den Artikel Eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Warum ich gegen ACTA demonstriert habe

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Ich bin vergangene Woche in Hannover nicht gegen ACTA auf die Straße gegangen, weil ich durch die Vereinbarung unmittelbare rechtliche Folgen für dieses Land fürchte. Tatsächlich haben wir hier schon fast alles umgesetzt, was ACTA an rechtlichen Grausamkeiten enthält. Schon aus diesem Grund liegt die ketzerische Frage nahe: Warum muss eigentlich die EU ACTA unbedingt unterzeichnen, wenn sich dadurch ohnehin angeblich gar nichts ändert?

Aber es ist zu kurz gedacht, die Vereinbarung nur unter juristischen Aspekten zu sehen. Zumal dabei übersehen wird, dass durch die Regelungen zum Beispiel die Einführung von Filtersystemen durch Provider zumindest erheblich vereinfacht wird. Für mich ist ACTA aber vor allem ein gefährliches Symbol für eine falsche Entwicklung, die im Bereich des "geistigen Eigentums" bestehende Besitzsysteme zementiert und digitale Gräben weiter vertieft.

Ich bin, auch als Autor, nicht gegen das grundsätzliche System des Urheberrechts, welches den Schutz des eigentlichen Kreativen im Sinn hat. Schaut man sich aber die Entwicklung des Urheberrechts vor allem im letzten Jahrzehnt an, so verschiebt sich auf dramatische Weise der Fokus dieses Gesetzes weg vom eigentlichen Kreativen zugunsten der Rechteverwerter oder den versteinerten Konzepten alter Verwertungsmodelle wie der GEMA. Eindrucksvoll dafür stehen die Einschränkung der Privatkopie, das Verbot der Überwindung von Kopierschutzmaßnahmen, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Providern, die Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten oder die Regelungen zum Umgang mit digitalen Kopien im Bibliotheksbereich – um nur einige zu nennen. Und am Start für weitere Verschiebungen der Machtverhältnisse stehen "3-Strikes", neue Netzsperren und vor allem eine Vielzahl von europäischen Initiativen, die allesamt auf noch härtere Strafen, Behinderungen und Einschränkungen der Rechte der Zivilgesellschaft gerichtet sind.

Die Folgen dieser Entwicklung zeigen sich eindrucksvoll in einem Instrument wie dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im Urheberrecht. Dieser ermöglicht Rechteverwertern einen Zugriff auf angebliche Urheberrechtsverletzer ohne den Umweg über Strafanzeigen. Statt dieses Instrument für die (dann allerdings kostenfreien) Warnmitteilungen zu nutzen, nach denen jetzt im Rahmen von Forderungen nach "2-Strikes" geschrien wird, entstand ein neues Geschäftsmodell in Form von Massenabmahnungen. Von den Einnahmen aus mindestens 500.000 kostenpflichtigen Abmahnungen der Musik-, Porno- und Filmindustrie gegenüber ihrer eigenen potentiellen Kundschaft allein in einem Jahr sehen aber die Kreativen, wenn überhaupt, nur einen überaus kleinen Anteil. Die Beute geht nahezu ausschließlich an Rechteverwerter und moralbefreite Anwälte. Im Gegenzug zu solchen Auswüchsen werden die Bürger mit einer Placebo-Regelung wie der "100-Euro-Deckelung" der Abmahnkosten im Urheberrechtsgesetz abgespeist. Klingt toll und war sicher ein PR-Erfolg, ist aber in der Praxis aufgrund zahlreicher Einschränkungen im Gesetzestext völlig wirkungslos.

All diese Änderungen dienen nicht den Kreativen, nicht den Bürgern, nicht der Wissenschaft, nicht den Schulen, nicht den Vereinen – und übrigens auch nicht der Industrie, schon gar nicht der immer wichtiger werdenden digitalen Wirtschaft. Tatsächlich dienen sie einzig und allein der Kaste der Rechteverwerter, die in den vergangenen 20 Jahren mehr mit guter Lobbyarbeit überzeugt hat als durch überzeugende Konzepte für das digitale Zeitalter.

Wer wirklich von ACTA profitiert, zeigt sich eindrucksvoll bei den Unterzeichnern eines Brandbriefs, den verschiedene Lobby-Organisationen gemeinsam verfasst haben. Dort finden sich, Überraschung, vor allem Verbände der Musik- und Filmindustrie. Richtig merkwürdig und keinesfalls mehr nachvollziehbar wird es, wenn die kleine Liste der Lobbyverbände durch ARD und ZDF verstärkt verstärkt wird.

Tatsächlich sehe ich sogar in einigen Bereichen eine Notwendigkeit, die Arbeit der Rechteinhaber auch durch gesetzliche Regelungen zu unterstützen und zu schützen. Auch hätte vermutlich kaum jemand etwas gegen ein Abkommen, das Maßnahmen gegen organisierte Produktpiraterie enthält. ACTA allerdings setzt 14-Jährige, die mit ihren Freunden auf dem Schulhof Musikstücke tauschen, auf eine Stufe mit millionenschweren höchst kriminellen Fälscherbanden [Ergänzung: Gemeint sind professionelle Produktfälschungen, nicht der Warez-Bereich].  Dazu werden unscharfe juristische Begriffe wie die "Handlung im gewerblichen Ausmaß" verwandt, die nichts mit gewerblichem Anbieten zu tun haben, sondern auch offensichtlich nichtkommerzielles Handeln umfassen.

Reformen des Urheberrechts dürfen nicht mehr einseitig zum Nutzen einzelner kleiner Gruppen erfolgen. Notwendig ist vielmehr ein fairer Ausgleich der Interessen auch der Rechteverwerter mit der Zivilgesellschaft, der nicht nur digitalen Wirtschaft und vor allem auch der Bürger. ACTA jedoch ist an keiner Stelle davon geprägt, einen solchen Ausgleich auch nur ansatzweise herbeiführen zu wollen. Es ist eine in einem zutiefst undemokratischen Geheimverfahren gezeugte und unerträglich schwammig formulierte Ausgeburt des Wunsches der Rechteverwerter, ihre Stellung in der Gesellschaft zu zementieren und die bereits in Europa erfolgreich eingeführten einseitigen Regelungen in die Welt und das Netz zu exportieren. Und machen wir uns nichts vor: Auch wenn ACTA die aktuellen Gesetze in Europa nicht verändert, so wird doch ein Zustand geschaffen, von dem ausgehend Reformen zu Gunsten der Gesellschaft nur noch schwer möglich sind.

Aus diesem Grund bin ich gegen das Symbol ACTA auf die Straße gegangen. Die Regelungen vor allem des Urheber-, aber auch des Marken- und Patentrechts dürfen nicht länger einseitig zugunsten mächtiger kleiner Gruppen verschoben werden, die sich im Rahmen eines digitalen Verteilungskampfes und zum Schutz überholter Geschäftsmodelle auch einer weitgehenden Herrschaft über das Internet bemächtigen wollen. Was wir brauchen, ist vielmehr ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen aller Betroffenen. Und dafür wird es höchste Zeit, bevor Regelungen wie ACTA und dessen noch hässlichere große Brüder wie IPRED, die uns die EU in nächster Zeit vorstellen wird, Fakten schaffen und nur noch verbrannte Erde hinterlassen.

Joerg Heidrich

ACTA, was bisher nicht diskutiert wurde

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Nach den Protesten gegen die US-Amerikanischen SOPA-Gesetzesvorhaben kommt nun auch die Diskussion um das europäische ACTA, dem geplanten "Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der Europäischen Union ..." und der halben Welt wieder in Fahrt. Polen setzte nach erheblichem Widerstand seiner Bürger tatsächlich die Ratifizierung des Vertrags vorläufig aus. Das ist überraschend, denn Europapolitiker betonen immer wieder, ACTA würde keine Gesetzesänderungen notwendig machen. Polens Ministerpräsident Tusk meint dagegen, es müsse zunächst geprüft werden, ob ACTA überhaupt mit dem Landesrecht vereinbar sei.

Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com" gerichtet sind, erklärt der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur:


Für Sperrungsanordnungen gegen Zugangsprovider bietet der geltende Glücksspielstaatsvertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage. Der Vertrag sieht in § 9 Abs. 1 Nr. 5 vor, dass die Glücksspielaufsicht "Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen" kann. Access-Provider werden aber nach § 8 TMG ausdrücklich als "für fremde Informationen [...] nicht verantwortlich" qualifiziert. Sie erfüllen also nicht die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV und sind deshalb kein geeigneter Adressat behördlicher Sperrverfügungen.

 

 

Vor mehr als vier Monaten war die Anhörung im Rechtsausschuss zu den drei Aufhebungsgesetzen zum ZugErschwG. Getan hat sich seitdem: nichts!

Politiker, insbesondere aus Reihen der CDU/CSU, fordern immer noch und immer wieder die Internetsperren (obwohl ihnen deren Unsinnigkeit oft genug erklärt wurde). Das Zugangserschwerungsgesetz soll momentan ausgesetzt sein (das BMI weigert sich aber, hierzu nähere Informationen herauszugeben). Die Juristen im AK Zensur haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben und wir sind sehr zuversichtlich, dass das ZugErschwG die Prüfung durch das BVerfG wegen der in diesem Gesetz vorhandenen Grundrechtsverstöße und Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht überstehen wird. Aus den Niederlanden kam vor kurzem die Nachricht, dass die dortigen Provider nicht weiter freiwillig sperren werden, weil es nicht mehr allzuviele zu sperrende Seiten gäbe. In Brüssel werden von Freiwilligen, denen wir auch dafür sehr sehr dankbar sein müssen, viele Hintergrundgespräche geführt, um das politische Vorhaben in sinnvolle Bahnen zu lenken.

Wir sind nach meiner Auffassung auf einem guten Weg, wobei sich aber eine Frage, die Kernfrage, stellt: Wie kann und soll es weitergehen?

 

Die Grünen hatten am 18.2 zu einer Veranstaltung im Landtag NRW zum Jugendschutz eingeladen. Der Anreißer war kurz und knapp und versuchte wohl die Debatte „ergebnisoffen“ einzuleiten. Leider konnte ich nicht hin zu der Veranstaltung. Doch das Folgende hätte ich ihnen - oder besser einem bestimmten Teil nicht nur der Grünen - gesagt

Seit Wochen und Monaten wird von Teilen der CDU/CSU immer wieder behauptet: wenn das Löschen kinderpornografischer Darstellungen im Internet nicht funktioniert, dann müsse man sie eben mit „Sperren“ verstecken.

Dabei stellt sich die Frage, ob dieser Fall überhaupt eintritt. Nicht nur ich habe mehrfach bewiesen, dass das Löschen schnell funktioniert. Für eine Anhörung im Bundestag habe ich in einer umfangreichen Stellungnahme das Thema beleuchtet und darin auch viele Vorschläge gemacht, mit welchen Methoden man Löschen kann.

Schon gewusst? Die Deutsche Telekom AG hat mit Gabriele Schmeichel nicht nur eine Jugendschutzbeauftragte, die in Personalunion die Vorsitzende der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ist. Die Deutsche Telekom AG betreibt mit erotic lounge auch ein Soft- und Hardcore-Porno-Portal, in das sie offensichtlich viel Geld rein gesteckt hat. Da gibt es dann so interessante Filme wie die „Satansweiber Von Tittfield“*, „Paare Privat – Intime Liebesspiele nur zu zweit“ oder „Sex - Porno für Paare“ (Vol. 1 bis 3). 

Was daran so interessant ist? Nun, die FSM und ihre Vorsitzende preisen den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) an. Der soll ja den Jugendschutz stärken und so weiter. In Wirklichkeit hat die Telekom aber ein Problem, das sie mit dem neuen JMStV zu kippen hofft: in der erotic lounge wollen sie zwar Soft-Pornos verkaufen (einen Hardcore-Bereich gibt es auch, aber das ist hier erstmal egal), aber bei derzeitiger Gesetzeslage dürfen sie das nur Nachts oder nach einer Altersverifikation. Nachts ist dumm, denn die meisten Porno-Konsumenten sind zwischen 13 und 15 Uhr sowie 20:30 und 22:00 aktiv. Und Altersverifikation mag keiner. Aber, da kommt der neue JMStV ganz recht: mit dem reicht es aus, die Webseiten mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Dann darf der Kram auch tagsüber verbreitet werden, da die Filme eine Einstufung ab 16 bzw. ab 18 Jahren haben. Toll für die Telekom und ihre Jugendschutzbeauftragte, toll für die FSM. 

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