Kategorie: Kommentar  

Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com" gerichtet sind, erklärt der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur:


Für Sperrungsanordnungen gegen Zugangsprovider bietet der geltende Glücksspielstaatsvertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage. Der Vertrag sieht in § 9 Abs. 1 Nr. 5 vor, dass die Glücksspielaufsicht "Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen" kann. Access-Provider werden aber nach § 8 TMG ausdrücklich als "für fremde Informationen [...] nicht verantwortlich" qualifiziert. Sie erfüllen also nicht die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV und sind deshalb kein geeigneter Adressat behördlicher Sperrverfügungen.

 

 

Vor mehr als vier Monaten war die Anhörung im Rechtsausschuss zu den drei Aufhebungsgesetzen zum ZugErschwG. Getan hat sich seitdem: nichts!

Politiker, insbesondere aus Reihen der CDU/CSU, fordern immer noch und immer wieder die Internetsperren (obwohl ihnen deren Unsinnigkeit oft genug erklärt wurde). Das Zugangserschwerungsgesetz soll momentan ausgesetzt sein (das BMI weigert sich aber, hierzu nähere Informationen herauszugeben). Die Juristen im AK Zensur haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben und wir sind sehr zuversichtlich, dass das ZugErschwG die Prüfung durch das BVerfG wegen der in diesem Gesetz vorhandenen Grundrechtsverstöße und Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht überstehen wird. Aus den Niederlanden kam vor kurzem die Nachricht, dass die dortigen Provider nicht weiter freiwillig sperren werden, weil es nicht mehr allzuviele zu sperrende Seiten gäbe. In Brüssel werden von Freiwilligen, denen wir auch dafür sehr sehr dankbar sein müssen, viele Hintergrundgespräche geführt, um das politische Vorhaben in sinnvolle Bahnen zu lenken.

Wir sind nach meiner Auffassung auf einem guten Weg, wobei sich aber eine Frage, die Kernfrage, stellt: Wie kann und soll es weitergehen?

 

Die Grünen hatten am 18.2 zu einer Veranstaltung im Landtag NRW zum Jugendschutz eingeladen. Der Anreißer war kurz und knapp und versuchte wohl die Debatte „ergebnisoffen“ einzuleiten. Leider konnte ich nicht hin zu der Veranstaltung. Doch das Folgende hätte ich ihnen - oder besser einem bestimmten Teil nicht nur der Grünen - gesagt

Seit Wochen und Monaten wird von Teilen der CDU/CSU immer wieder behauptet: wenn das Löschen kinderpornografischer Darstellungen im Internet nicht funktioniert, dann müsse man sie eben mit „Sperren“ verstecken.

Dabei stellt sich die Frage, ob dieser Fall überhaupt eintritt. Nicht nur ich habe mehrfach bewiesen, dass das Löschen schnell funktioniert. Für eine Anhörung im Bundestag habe ich in einer umfangreichen Stellungnahme das Thema beleuchtet und darin auch viele Vorschläge gemacht, mit welchen Methoden man Löschen kann.

Schon gewusst? Die Deutsche Telekom AG hat mit Gabriele Schmeichel nicht nur eine Jugendschutzbeauftragte, die in Personalunion die Vorsitzende der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ist. Die Deutsche Telekom AG betreibt mit erotic lounge auch ein Soft- und Hardcore-Porno-Portal, in das sie offensichtlich viel Geld rein gesteckt hat. Da gibt es dann so interessante Filme wie die „Satansweiber Von Tittfield“*, „Paare Privat – Intime Liebesspiele nur zu zweit“ oder „Sex - Porno für Paare“ (Vol. 1 bis 3). 

Was daran so interessant ist? Nun, die FSM und ihre Vorsitzende preisen den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) an. Der soll ja den Jugendschutz stärken und so weiter. In Wirklichkeit hat die Telekom aber ein Problem, das sie mit dem neuen JMStV zu kippen hofft: in der erotic lounge wollen sie zwar Soft-Pornos verkaufen (einen Hardcore-Bereich gibt es auch, aber das ist hier erstmal egal), aber bei derzeitiger Gesetzeslage dürfen sie das nur Nachts oder nach einer Altersverifikation. Nachts ist dumm, denn die meisten Porno-Konsumenten sind zwischen 13 und 15 Uhr sowie 20:30 und 22:00 aktiv. Und Altersverifikation mag keiner. Aber, da kommt der neue JMStV ganz recht: mit dem reicht es aus, die Webseiten mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Dann darf der Kram auch tagsüber verbreitet werden, da die Filme eine Einstufung ab 16 bzw. ab 18 Jahren haben. Toll für die Telekom und ihre Jugendschutzbeauftragte, toll für die FSM. 

Heute findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz statt. Neben einigen Juristen – unter anderem Dominik Boecker vom AK Zensur – ist auch der dänische Polizist Lars Underbjerg geladen. 

Und bei dem, was er so in seiner Stellungnahme schreibt, verschlägt es einem die Sprache. Da heißt es zu Teilen der Sperrliste:

Den USA 126 Domains und Russland 10 Domains zu melden, damit sie vom Netz genommen werden, hätte wenig Sinn, denn dies hat in diesen Ländern eine sehr geringe oder gar keine Priorität.

Den USA wäre es also egal, wenn Webseiten Bilder verbreiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen („Kinderpornografie“)? Glaubt er das wirklich? Das widerspricht übrigens auch Meldungen, dass die Zusammenarbeit insbesondere mit Russland vorbildlich läuft.

Auch aus der Praxis kann ich das Gegenteil bestätigen: Im September habe ich es geschafft, zwei Webseiten abzuschalten, die in Dänemark seit 2008 blockiert waren. Bei einer dritten dauerte es drei Stunden. Im Oktober habe ich ein einem weiteren (bisher nicht dokumentiertem) Fall einen Online-Shop, der Filme angeboten hat, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen („Kinderpornografie“), innerhalb von fünf Stunden nach Meldung abschalten lassen. Da muss man sich schon fragen, welchen Beitrag die leicht umgehbaren Sperren in Dänemark zum Kinder- und Opferschutz leisten, wenn die Inhalte teilweise seit Jahren auf Sperrlisten stehen, aber weiterhin weltweit erreichbar im Netz bleiben. In der freien Wirtschaft würde man bei einer solchen „Erfolgsbilanz“ Lars Underbjerg fristlos kündigen …

Allgemein schreibt Underbjerg:

Für viele Länder stellt dies keine Priorität dar oder es gibt eine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der beteiligten Internet-Provider. 

Und er beschreibt eine „Liste der schlimmsten Fälle“ bei Interpol, auf der nur Webseiten erscheinen, die den Missbrauch von unter 13jährigen gezeigt werde:

Die Liste „der schlimmsten Fälle“ wird von einem speziell dafür abgestellten Beamten bei Interpol geführt und fast täglich aktualisiert.

[…]

Was die 168 Domains betrifft, die ich aufrufen konnte, so waren ihre Standorte (nach Ländern) folgende:

CA 4, CN 5, CZ 2, DE 1, GB 5, JP 2, KR 4, NL 5, RU 10, SE 2, US 126

Er sagt also, es gebe mindestens einen „schlimmen“ Fall in Deutschland, aber etwas dagegen zu unternehmen sei sinnlos, man packe es lieber auf eine Sperrliste? Ich frage mich allen ernstes, in welcher Welt er lebt, dass er glaubt, Provider in Deutschland oder den USA würden die Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen dulden. Auf der dänischen Sperrliste sind heute, 10:37 Uhr, mindestens elf Domains, die in Deutschland gehostet werden. Auch alle alten bereits beschriebenen Domains stehen noch drauf. 

 

Underbjerg schreibt weiter:

Diese Domains zu filtern hätte hingegen den Effekt, dass dänische Endverbraucher dem kinderpornographischen Material, das von diesen Domains verbreitet wird, nicht ausgesetzt wären. Von einem strafrechtlichen Standpunkt wäre das positiv und würde der präventiven Polizeiarbeit im Internet dienen.

Abgesehen davon, dass alleine schon die Vorstellung, jemand sei dem Material „ausgesetzt“ falsch ist und die Sperren trivial zu umgehen sind: Die Inhalte effektiv zu entfernen hätte zur Folge, dass niemand weltweit darauf zugreifen kann.

 

Ach, übrigens: die beiden in meiner Stellungnahme für den Unterausschuss Neue Medien beschriebenen Domains sind in Dänemark heute immer noch als „child pornography“ blockiert:

  • bimseregitim.com.tr
    Hierbei handelt es sich um die Webseite eines türkischen Schulungsunternehmens.
  • yourjokes.co.uk
    Eine Witze-Webseite aus Großbritannien, mit sexistischen Witzen.

 

Ich würde Underbjerg ja gerne ins Kreuzverhör nehmen und ihm u.a. die folgenden Fragen stellen (jeweils auch in Bezug auf Analyse und Stellungnahme):

  • Wieso werden in Dänemark Webseiten seit Jahren blockiert, wenn es innerhalb von 30 Minuten gelingt die abzuschalten?
  • Wie kommt es, dass viele Webseiten blockiert werden, die entweder schon lange gelöscht sind oder gar keine illegalen Inhalte enthalten (siehe oben)?
  • Wie kommt es, dass aktuell (mindestens) elf Webseiten aus Deutschland auf der Sperrliste stehen? 
  • Und die zentrale Frage insgesamt: Hatte die Sperre irgendeinen Effekt auf realen Kindesmissbrauch?

 

Weitere Informationen:

Nur vorgegaukelt!

| 5 Kommentare | 0 TrackBacks

Ein Kommentar von Kilian Laurenz.

Die  Frankfurter Allgemeine (Sonntags-) Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 15. August die These aufgestellt, Erfolge der Providerhotline INHOPE beim Löschen kinderpornographischer Inhalte im Netz seien „meist nur vorgegaukelt“.

Das wäre natürlich spektakulär: Der Providerverband eco hätte als nationale Mitgliedsorganisation von INHOPE Erfolge bejubelt, die es gar nicht gab. So ist der Tenor des besagten Artikels von Stefan Tomik. Spiegel Online griff die Story (nach der qualitätsjournalistisch üblichen Gegenrecherche?) eilig auf. Ebenso natürlich die Unbelehrbaren in der Politik.

Ein Kommentar zum Interview mit Martin Stadelmaier über den JMStV

Meinen Kommentar schreibe ich aus medienpädagogischer Sicht, Grundsätzliche Kritik wurde bereits von Alvar Freude geschrieben.

Herr Stadelmaier sagt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Kinder und Jugendliche schützt. Das leistet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag per se nicht. Nur eine Anwendung von Maßnahmen, die Jugendschutz als konzertierte Aktion mit qualifizierender Information, offenem Dialog mit den Betreffenden und nachhaltiger Begleitung realisiert, kann dem Auftrag „Jugend zu schützen“ im Sinne von Sozialisation gerecht werden.

In der Nacht zum Freitag habe ich – ja, reichlich spät – den wichtigsten Parteien in Nordrhein-Westfalen ein paar Fragen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geschickt. Schließlich ist dort am Sonntag Wahl. Im Folgenden die Antworten und eine kurze Einschätzung.

Zum Tag des Geistigen Eigentums

| 0 Kommentare | 0 TrackBacks

Zeitnah zum heutigen Tag des Urheberrechts wird es, wie auch FURUREZONE berichtet, am Mittwoch im Rechtsausschuss des europäischen Parlaments eine Debatte über den Bericht der französischen Konservativen Gallo mit dem Titel "Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im gemeinsamen Markt" geben.

Wie zu erwarten geht es um "Three Strikes Out", also Internetsperren und Providerverpflichtung zur Inhaltskontrolle und um eine umstrittene Studie der internationalen Handelskammer. Danach würden 2015 durch die sogenannte Verletzung des Geistigen Eigentums 1,3 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen. Eine Übersicht zu der Studie findet sich bei icc-deutschland und hier.

Pressemeldungen

AK Zensur: Verbot von Internet-Sperren in der Verfassung verankern
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns. In…
Aktuelle Sperrverfügungen in NRW
Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com"…
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der…
Erfolg der Vernunft: Gesetz zu Internet-Sperren wird aufgehoben
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) begrüßt die am Dienstag Abend bekannt gewordenen Pläne des Koalitionsausschusses von CDU/CSU…
Der AK Zensur hat gestern Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) eingelegt
Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf…
Europäisches Parlament stellt die Weichen gegen verpflichtende Netzsperren in der EU
Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates…
Scheitern des JMStV ist ein Sieg der Vernunft
Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des…
Ein Schritt in die richtige Richtung: Ablehnung des JMStV in NRW
Sachlichkeit statt parlamentarischer Zwänge Zu dem Beschluss von SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen, die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Landtag abzulehnen,…
Über 50 namhafte Unterzeichner kritisieren neue Jugendschutz-Regeln im Internet
Internet-Experten: SPD in NRW soll neue Jugendschutz-Regeln für das Web stoppen Pressemeldung vom 24. November 2010 Über fünfzig Vertreterinnen und…
„Netzsperren bedeuten Wegsehen statt Handeln“
Zwei Jahre gesperrt, in 30 Minuten gelöscht – desaströse Bilanz der Sperrpolitik Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur Analyse…