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Ein Kommentar zum Interview mit Martin Stadelmaier über den JMStV

Meinen Kommentar schreibe ich aus medienpädagogischer Sicht, Grundsätzliche Kritik wurde bereits von Alvar Freude geschrieben.

Herr Stadelmaier sagt, dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Kinder und Jugendliche schützt. Das leistet der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag per se nicht. Nur eine Anwendung von Maßnahmen, die Jugendschutz als konzertierte Aktion mit qualifizierender Information, offenem Dialog mit den Betreffenden und nachhaltiger Begleitung realisiert, kann dem Auftrag „Jugend zu schützen“ im Sinne von Sozialisation gerecht werden.

Einige Zeit ist es nun her, dass wir zur Alterseinstufung der Bilder von Joshi aufgerufen haben. Verzeihung, aus verschiedenen Gründen hat die Auflösung lange gedauert – aber hier ist sie: die richtige Alterseinstufung wäre ab 18 Jahren. Details dazu wie immer unten.

In der nächsten Runde schauen wir einen Artikel mit der Überschrift Wochenende in dem Blog eines vermutlich magersüchtigen Mädchens an.

Beim letzten mal fragten wir danach, wie wohl die Alterseinstufung für Blackjack und Nutten aussehen müsste: ab 18 Jahre. Die Begründung dazu folgt unten.

Heute legen wir Euch eine Seite vom Tierheim Sinsheim zur Bewertung vor, und zwar mit Bildern von Joshi.

Zur Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und der Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder und zur Pressemeldung von Kurt Beck am 10. Juni 2010 erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur geplanten Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder:

… und wieder mit etwas Verspätung kommt hier die Auflösung zur Alterseinstufung der Drogenberatungs-Webseite: Sie wäre mit einer Kennzeichnung „ab 12 Jahre“ zu versehen. Die Begründung dazu folgt wieder unten.

Heute geht es um Blackjack und Nutten

Mit etwas Verspätung nun die Auflösung der letzten Runde: Die Pubertätstotschämerinnerung von Mcnep im Assoziations-Blaster müsste nach dem JMStV mit ab 16 Jahren gekennzeichnet werden. Mehr Infos dazu wieder weiter unten.

Heute stellen wir eine eine Seite mit einem ganz anderen Thema zur Diskussion: Drogen, genauer: die Seite über Ecstasy bei partypack.de.

Bei der gestrigen Frage nach der Alterseinstufung eines Blogeintrags zum Stierkampf lag die Mehrheit wieder daneben: ab 12 Jahren, so die Einstufung von unserem Experten. Details zur Bewertung stehen wieder unten.

Heute widmen wir uns aber Pubertätstotschämerinnerungen, und fragen uns: ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren?

Gestern war die Frage, wie ein Text einer Sexual-Beratungswebseite nach dem JMStV eingestuft werden müsste. Dieses Mal lag die Mehrheit der Teilnehmer sogar richtig: ab 12 Jahren. Details und Begründung zur Einstufung folgen wie immer unten.

Heute stellt sich die Frage: Ab welchem Alter darf ein Blogbetreiber seine Leser stieren lassen?

Gestern stellten wir die Frage, wie eine öffentlich geförderte Jugendseite mit Partizipationsmöglichkeit nach dem JMStV einzustufen sei. Die Auflösung ist dieses Mal besonders schwer: profamilia-screenshot.png Unser Experte würde schweren Herzens eine JMStV-Kennzeichnung ab 16 Jahren aussprechen, wohl wissend, dass die Zielgruppe jünger ist. Details und Begründung dazu unten.

Heute stellen wir wieder ein öffentlich gefördertes Projekt vor: Passend zur ersten Bewertung ist nun der Beitrag Intimrasur: Was Jugendliche darüber denken und sagen dran.

Gestern war die Frage, wie wohl ein Blog-Eintrag zum Spiel Red Dead Redemption nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu bewerten sei. Die Auflösung: Wieder lagen viele falsch, rund 50% hätten die Seite zu hoch (ab 18) bewertet. Richtig ist: ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute stellen wir eine leicht andere Frage: Wie müsste die Rubrik Fotoalbum Bei Netzcheckers gekennzeichnet werden? Hier geht es nicht um eine statische Seite, sondern um Inhalte, die sich permanent ändern können.

Red_Dead_Redemption.jpgGestern fragten wir, wie nach dem JMStV wohl die Intimrasur-FAQ aus der de.talk.liebesakt-FAQ bewertet werden müsste. Die Auflösung: Rund 70% der teilnehmenden Leser hätten eine zu niedrige Bewertung vergeben, korrekt wäre ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute widmen wir uns einem aktuellen Thema: dem Spiel Red Dead Redemption und einem typischen Blogeintrag dazu. In welche Altersstufe wäre dieser einzustufen?

Mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen Anbieter von Inhalten diese anhand ihrer Erziehungs- und Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder einstufen. Wir machen das Experiment: Jeden Tag stellen wir eine Seite vor, lassen das Netz abstimmen – und Experten bewerten.

Wer Inhalte im Internet anbietet, muss nach dem aktuellen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags prüfen, ob die für Kinder entwicklungs- oder gar erziehungsbeeinträchtigend sind. Wenn ja, muss er eine von drei Maßnahmen ergreifen: die Inhalte nur nachts zeigen, das Alter der Nutzer überprüfen oder die Inhalte kennzeichnen. In der Praxis läuft das meist auf eine Kennzeichnung hinaus. Aber wer kann Inhalte schon korrekt einstufen? Welche Inhalte sind für welche Altersstufe tauglich? Ab wann muss etwas als erziehungsbeeinträchtigend eingestuft werden oder geht es auch ganz ohne Maßnahmen (ab 0 Jahren)?

Für die politische Diskussion zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) haben wir eine Reihe von Forderungen zusammengestellt (aktualisierte Fassung). Diese bestehen aus einer Aufzählung netzpolitischer und medienpädagogischer Probleme am aktuellen Entwurf und einem konkreten kurzfristigen Forderungskatalog. Unten finden sich auch weitergehende Literaturhinweise.

In der Nacht zum Freitag habe ich – ja, reichlich spät – den wichtigsten Parteien in Nordrhein-Westfalen ein paar Fragen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geschickt. Schließlich ist dort am Sonntag Wahl. Im Folgenden die Antworten und eine kurze Einschätzung.

Am Sonntag ist in Nordrhein-Westfalen Landtagswahl. Aus netzpolitischer Sicht ist dabei die spannendste Frage, wie sich die Parteien beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) positionieren. Und da sieht es insgesamt schwach aus: nur eine einzige Partei hat sich in ihrem Wahlprogramm überhaupt dazu geäußert.

Daher haben wir in der Nacht zum Freitag kurzfristig einen kleinen Fragenkatalog zum JMStV an die Parteien und Landtagsfraktionen geschickt. Die Antworten werden wir hier veröffentlichen gibt es hier.

Nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. März ist es um den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) still geworden. Eine offizielle Veröffentlichung der aktuellen Version hat nicht stattgefunden und auf Seiten der Provider hüllt man sich derzeit ebenso in Schweigen. Am 30. April tagt in Mainz der nächste „Runde Tisch“ zum Jugendmedienschutz – aber allen Versprechungen aus der Mainzer Staatzkanzlei zum Trotz, endlich mehr Transparenz an den Tag zu legen und auch die Netz-Nutzer einzubeziehen, ist davon bisher nichts zu spüren.

Gibt es konkrete Ursachen dafür, dass es derzeit so still ist? Denn die Klüngel-Runden tagen weiter. Man könnte geradezu den Eindruck gewinnen, die letzte Arbeit am Text solle nun endgültig in den Hinterzimmern und Amtsstuben ohne Öffentlichkeit durchgeboxt werden.

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Vorschlag von EU-Kommissarin von Cecilia Malmström zu Access-Blocking

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu Access-Blocking auf EU-Ebene und zur „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten“ des Bundesinnenministers am 24. März 2010

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Pressemeldungen

„Ungeeignete Maßnahmen zum Jugendschutz im Internet“
Zur Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und der Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder und zur Pressemeldung von Kurt Beck am 10. Juni 2010…
Neuer Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Prädikat ungeeignet für alle Alterstufen
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur geplanten Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder:…
„Malmström lässt sich instrumentalisieren“
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur Verteidigung von Internet-Sperren durch EU-Kommissarin Cecilia Malmström:…
„Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch“
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Vorschlag von EU-Kommissarin von Cecilia Malmström zu Access-Blocking…
EU-Ministerrat fordert Stopp-Schilder im Internet
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu Access-Blocking auf EU-Ebene und zur „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet…
Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010
Pressemitteilung: Franziska Heine zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010…
Parteiübergreifende Gesetzesinitiative zur Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes gefordert
Pressemitteilung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010…
Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert sofortige Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes und kündigt Verfassungsbeschwerde an
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zu der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:…
Löschen statt Sperren ist der richtige Weg
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Brief der Bundesregierung an den Bundespräsidenten, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umsetzen zu wollen…
Internet-Zensur durch die Hintertür?
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu weltweiten Bestrebungen nach Internet-Zensur durch die Hintertür…