Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur geplanten Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder:
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Gestern stellten wir die Frage, wie eine öffentlich geförderte Jugendseite mit Partizipationsmöglichkeit nach dem JMStV einzustufen sei. Die Auflösung ist dieses Mal besonders schwer:
Unser Experte würde schweren Herzens eine JMStV-Kennzeichnung ab 16 Jahren aussprechen, wohl wissend, dass die Zielgruppe jünger ist. Details und Begründung dazu unten.
Heute stellen wir wieder ein öffentlich gefördertes Projekt vor: Passend zur ersten Bewertung ist nun der Beitrag Intimrasur: Was Jugendliche darüber denken und sagen dran.
Dem Praktikanten des ehrwürdigen Ernst Elitz ist im Bild-Kommentar offensichtlich etwas durcheinander geraten. Ich vermute, er sollte eigentlich schreiben:
Nach einem Vorschlag von Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, sollen alle EU-Länder eine Sperr-Infrastruktur im Internet aufbauen. Damit sollen Webseiten, die den Missbrauch von Kindern darstellen, blockiert werden. Wir warnen vehement vor dem Versuch, derartige Zensur-Infrastrukturen nun auf europäischer Ebene vorzuschreiben.
Generell muss es darum gehen, Abbildungen von sexuellem Kindesmissbrauch aus dem Internet zu entfernen und die Täter zu verfolgen, statt diese Inhalte zu verstecken und die Täter damit zu schützen. Internet-Sperren sind Unfug, denn das Löschen der Dateien ist weltweit möglich. Die Strafverfolgung der Täter muss im Sinne der Opfer vorangetrieben werden.
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Vorschlag von EU-Kommissarin von Cecilia Malmström zu Access-Blocking
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu Access-Blocking auf EU-Ebene und zur „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten“ des Bundesinnenministers am 24. März 2010
Pressemitteilung: Franziska Heine zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010
Stellungnahme von Franziska Heine vor dem Petitionsauschuss
Es gilt das gesprochene Wort
Zunächst möchte ich mich für die Möglichkeit bedanken, das Anliegen von mir und 134.014 Mitzeichnern Online, 1.391 weiteren Mitzeichnern und insgesamt 96 eingereichten Petitionen mit gleichem Anliegen hier vor dem Petitionsausschuss des Bundestages präsentieren zu können.
Pressemitteilung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zu der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:
Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Brief der Bundesregierung an den Bundespräsidenten, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umsetzen zu wollen
Am kommenden Mittwoch findet in der Staatskanzlei in Mainz eine Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (PDF) statt. [Ergänzung: Es handelt sich dabei um einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern und wurde am 15. Dezember von der Rundfunkkommission der Länder für die Anhörung „vorgesehen“. Diese ist die Vermittlungsinstanz der Länder zur Medienpolitik. Vorsitzender der Rundfunkkommission ist Kurt Beck.]
Dazu haben wir beim AK Zensur eine Stellungnahme (PDF) verfasst, die den Entwurf in den meisten Punkten kritisiert.
Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:
- Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
- Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
- Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
- Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
- Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
- Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
- Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
- Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
- Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.
Kurz-Zusammenfassung unserer Stellungnahme
- Eine Verantwortlichkeit und Sperr-Verpflichtung der Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) für in- oder ausländische Inhalte lehnen wir ab.
Eine solche Regelung wäre eine Verletzung europäischen und nationalen Rechts und würde zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Darüber hinaus wäre auch der eCommerce in Deutschland im internationalen Wettbewerb massiv beeinträchtigt, wenn Access-Provider aus Haftungsgründen zu einer inhaltlichen Kontrolle der von ihnen transportierten Inhalte gezwungen wären. - Eine Ausweitung der Prüf- und Lösch-Pflichten für Inhalte Dritter, beispielsweise für Kommentare in Blogs und Diskussionsforen bzw. sog. „User Generated Content“, lehnen wir ab.
Eine solche unverhältnismäßige Ausweitung von Kontrollpflichten führt dazu, dass derartige Angebote in Deutschland nicht oder nur noch extrem eingeschränkt verfügbar wären. Denn Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. Hierdurch wäre nicht nur die Entwicklung innovativer Web-2.0-Angebote, sondern auch der wirtschaftliche Standort Deutschland massiv gefährdet. Derartige Prüfungspflichten schränken zudem die Meinungs- und Rezipientenfreiheit (Artikel 5 GG) erheblich ein. - Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung („Labeling“) von Inhalten im Internet lehnen wir ab.
Sie ist logistisch und technisch undurchführbar und weltweit nicht sinnvoll durchsetzbar. Zudem ist eine solche Kennzeichnung in vielen Fällen auch willkürlich, da es kaum greifbare und objektive Kriterien zur Einstufung einer Seite, gerade im Altersbereich zwischen 3 und 16 Jahren, gibt. - Eine Einführung bzw. Ausweitung von generellen „Sendezeitbegrenzungen“ im Internet lehnen wir ab.
Sendezeitbegrenzungen sind in Broadcast-Medien durchaus sinnvoll. Diese werden aber der Natur eines internationalen Kommunikations- und Abruf-Mediums nicht gerecht. Zudem würde die Einführung einer „Sendezeit“ für das deutsche Internet nur bereits bestehende Ansätze verstärken, nicht jugendfreie Inhalte in das für den deutschen Gesetzgeber nicht kontrollierbare Ausland zu verlagern, so dass überhaupt kein Schutzniveau mehr vorhanden ist. - Dem Entwurf mangelt es an ausreichender Normenklarheit. Er ist insgesamt nicht eindeutig, zu unbestimmt und überaus interpretationsfähig.
Der Gesetzgeber muss für die wesentlichen Punkte seines Anliegens von Verfassungs wegen klare und eindeutige Regeln schaffen und nicht solche, die durch andere Institutionen nachträglich interpretiert werden müssen und einen viefältigen Spielraum zur Auslegung bieten.
Der AK Zensur lehnt den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in der vorliegenden Form ab, weil er die Meinungs- und Rezipientenfreiheit der Bevölkerung übermäßig einschränkt, die Entwicklung von modernen Internet-Anwendungen behindert, die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des Internets hemmt und gleichzeitig kein höheres Jugendschutzniveau bietet.
Im Bereich der Pornographie dient er nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern dient der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher.
In anderen Bereichen dient der JMStV-E der Durchsetzung moralischer und sittlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes, da auch Erwachsenen der Zugriff auf und die Diskussion über Inhalte deutlich erschwert wird, die potentiell „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“.
Unserer Ansicht nach widerspricht der vorliegende Entwurf in zentralen Punkten Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes.
Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, einem Unternehmen wie der jugendschutz.net GmbH neue Geschäftsfelder zu erschließen. Aber eben diesen Eindruck kann man bei der Lektüre des Entwurfs zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrags bekommen: Die Ausweitung der Arbeit für die nächsten Jahre wäre gesichert.
Weitere Stellungnahmen gibt es u.a. von 1&1 und eco.
Unsere Stellungnahme im Volltext:
jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf (PDF, 233 KB, 11 Seiten)
Siehe auch:
Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch! Ein Kommentar nach der Anhörung.
In Wahlkampfzeiten neigen Politiker und Parteien dazu, Probleme zu trivialisieren und Lösungen zu simplifizieren. Paradigmatisches Beispiel dürfte dafür Ursula von der Leyen mit ihrem Vorstoß zur Sperrung kinderpornographischer Internetseiten sein. Im Internet würde die „Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“ gezeigt. Die Server stünden in Indien (oder Kasachstan), wo die Inhalte nicht gelöscht werden könnten. Deswegen seien Internetsperren in Deutschland die einzig sinnvolle Massnahme. Für den Wahlkampf ist das eine brauchbare Geschichte – und Wahlkampf war dies ja.
Der Wahlkampf ist bekanntlich vorbei und bei dem Thema Bekämpfung der Kinderpornographie hat eine neue Sachlichkeit Einzug gehalten. Die Koalition will das „Zugangserschwerungsgesetz“ vorerst nicht umsetzen. Es bleibt abzuwarten, ob die FDP das Zugangserschwerungsgesetz kippen kann, wie dies vom AK Zensur gefordert wird.
Für das BKA und seinen Chef Jörg Ziercke, wie auch für die Freunde obrigkeitsstaatlicher Lösungen in der CDU ist das nun gewiss etwas enttäuschend. Da hat man schon ein nahezu todsicheres Thema, mit dem der Einstieg in die flächendeckende Kontrolle des Netzes geschaffen werden soll, und dann kann man sich – trotz Anwendung aller polemischen Mittel – im Ergebnis nicht gegen eine „straff organisierte“ (Zitat von W. Bosbach) Kampagne des AK Zensur und der gesamten Netzgemeinschaft durchsetzen.
Die FAZ schlägt heute ein neues Kapitel der Auseinandersetzung auf. Erstmalig wird auf eine Trivialisierung des Problems verzichtet.
Soweit dem Artikel der FAZ Informationen des BKA zu Grunde liegen, ist natürlich von vorne herein Skepsis angebracht. Das BKA möchte, mindestens im Ausland, nicht direkt eine Löschung von kinderpornographischen Inhalten durchführen, weil u.a. – so die Information von Martin Dörmann – das BKA befürchtet, die sofortige Löschung von Inhalten könne strafrechtliche Ermittlungen behindern. Man würde sich einen Qualitätsjournalisten wünschen, der zu diesem Punkte das BKA zum Beispiel in der Person von Jürgen Maurer klar befragt. Ist es etwa nicht richtig, dass das BKA hinter verschlossenen Türen inoffiziell bestätigt hat, dass es an einer sofortigen Löschung von kinderpornographischen Inhalten nicht interessiert ist, damit strafrechtliche Ermittlungen noch durchgeführt werden können? Immerhin findet sich bei der FAZ eine etwas verklausulierte Bestätigung dieses Sachverhaltes: Das BKA lehnt es „bisher ab, sich bei seinen Löschversuchen direkt an ausländische Provider zu wenden und so die Strafverfolger in dem jeweiligen Staat zu umgehen. Man wisse schließlich nicht, welche Ermittlungsmaßnahmen die ausländischen Kollegen gerade betrieben, heißt es in Wiesbaden.“ Das hat oft zur Folge, dass die Verbreitung geduldet wird, um Konsumenten zu finden. Dass das FBI Link-Honeypots betreibt ist nur die harmlose offizielle Variante.
Die FAZ lotet nun mit der Lupe die Grenzbereiche des Löschens pornographischer Inhalte aus. Da geht es um fiktive Texte, Posingbilder und Anscheinsjugendpornographie. Konsterniert gibt die FAZ zu, es sei schwer, hier die „Strafbarkeit zu beurteilen“. Und vergisst gleichzeitig, dass das Zugangserschwerungsgesetz für solch schwierige und nicht einmal eindeutig rechtswidrige Sachverhalte nie gedacht war. Worum es Frau von der Leyen beim Zugangserschwerungsgesetz ging, wurde ja präzise formuliert: „Wir tolerieren nicht länger, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt, geschändet und missbraucht werden und jeder dabei im Internet zusehen kann.“ Und wer noch etwas deutlichere Formulierungen sucht, sollte sich die Rede von Frau von der Leyen in der Aktuellen Stunde zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet vor dem Deutschen Bundestag am 26. März 2009 durchlesen. Selbst das BKA hat die Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Sachverhalte abgelehnt.
Die Schlußfolgerung der FAZ, die natürlich nur zwischen den Zeilen zu lesen ist, lautet: Weil das Löschen in diesen Grenzbereichen so schwierig und kompliziert sei, brauche man doch Internetsperren. So findet die FAZ dann wieder zu der gewünschten Antwort zurück. Die FAZ bleibt gefangen im Netz der simplen Antworten. Für die komplizierten Probleme einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden wieder nur einfache Antworten gefunden. Was bei der FAZ indessen unerwähnt bleibt: wer über den Kernbereich international geächteter kinderpornographischer Inhalte hinaus die Differenzen zwischen verschiedenen nationalen Jurisdiktionen zum Anlass nimmt, Netzsperren zu fordern, der muss konsequent aus dem internationalen Internet ein renationalisiertes Intranet, also ein Local Area Network für Deutschland formen. Das Deutschland-Net.
Dank an den anonymen Text-Spender!
Liebe Frau von der Leyen,
bei Ihrer gestrigen Rede in Hannover war ich nicht vor Ort, aber wir digitalen Eingeborenen haben ja viele coole Quellen, aus denen wir uns über solche Events informieren können. Und da lese ich davon, dass Sie von „Livestreams“ gesprochen haben, von „Foren und Blogs“ und ganz allgemein von Ihrem Wunsch, „formal neue Wege“ der Diskussion zu beschreiten. Aber wissen Sie was? An formalen Neuheiten sind wir überhaupt nicht interessiert. Vom Anfang der Sperrdiskussion an ging es uns um Inhalte; und Sie unterschätzen uns ganz massiv, wenn Sie glauben, uns auf neuen Kommunikationskanälen mit dem immer Gleichen abspeisen zu können.
Es ist uns völlig gleichgültig, ob Sie per Federkiel, Fax oder Facebook mit uns in Verbindung treten, solange Sie nur endlich begreifen, dass es in einer Diskussion unverzichtbar ist, dem Gegenüber zuzuhören und auf seine Argumente einzugehen. Und nicht nur der AK Zensur, sondern praktisch jeder, der sich mit so was auskennt, versucht Ihnen begreiflich zu machen, dass Sie im Kampf gegen Kinderpornografie nicht nur untaugliche Maßnahmen ergreifen, sondern mit der Schaffung einer Zensurinfrastruktur an den Fundamenten der Demokratie sägen. Und sobald Sie dazu etwas wirklich Neues zu sagen haben, dürfen Sie das gern auch ausdrucken, einscannen und uns als E-Mail-Anhang schicken ...
Bürgerrechtler befürchten trotz Koalitionsbeschluss neue Bestrebungen zur Einführung von Internetzensur
Heute Abend wird in Bielefeld der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Politik“ an Dr. Ursula Gertrud von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, verliehen.
Sie hat innerhalb der letzten zwölf Monate ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann. Dazu und für ihren persönlichen Wahlkampf benutzte sie das Leid sexuell missbrauchter Kinder, ohne tatsächlich irgendetwas gegen Missbrauch zu unternehmen.
Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet
Appell an Horst Köhler: Zugangserschwerungsgesetz aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterzeichnen!
Internet-Zensur beschlossen: Community sagt alle weiteren Gespräche mit SPD-Verhandlungsführer ab
