Kategorie: Verfassungsbeschwerde  

Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter haben die Verfassungsbeschwerde als unzulässig bewertet und damit über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetz erst gar nicht entschieden.

Der knappe Beschluss vom 29.03.2011 – bei dem es sich um einen Textbaustein handelt – ist am 11. 04. 2011 bei uns eingegangen und deutet darauf hin, dass das BVerfG der Ansicht ist, es sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass die vier Beschwerdeführer in ihren Grundrechten verletzt sind.

Dass das Gericht dies so sehen könnte und gerade die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde kritisch ist, war uns bereits im Vorfeld bewusst. Die Darstellung, dass ein einfacher Nutzer unmittelbar und gegenwärtig durch ein Gesetz in seinen Grundrechten betroffen ist und gerade eine Entscheidung des BVerfG zum Schutz dieser Rechte notwendig ist, ist ganz allgemein schwierig. Es kommt erschwerend hinzu, dass hier ein Gesetz angegriffen wurde, das nie angewendet worden ist, weshalb streng genommen auch nie jemand betroffen war. Diese Aspekte haben wir im Vorfeld ausgiebig und auch kontrovers diskutiert. In Kenntnis des Riskos haben wir uns dennoch entschlossen, die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG zu wahren, weil nach Ablauf dieser Frist nur noch ein Vollzugsakt angegriffen werden kann und nicht mehr unmittelbar das Gesetz selbst.

Das Gericht erwähnt in seinem Beschluss außerdem die Vorschrift des § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und gibt damit zu erkennen, dass zunächst der Rechtsweg hätte ausgeschöpft werden müssen, sprich zuerst Klagen bei den Verwaltungsgerichten zu erheben sind und dort notfalls der Gang durch die Instanzen anzutreten ist. Damit hält das Gericht eine unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz - zumindest mit diesen Beschwerdeführern - nicht für möglich.

Ganz generell sollte man wissen, dass Verfassungsbeschwerden grundsätzlich einer Annahme durch das Bundesverfassungsgericht bedürfen und nur in den Fällen die § 93a BVerfGG nennt, eine solche Annahme auch stattfindet. Das führt dazu, dass im Bereich des Ersten Senats des Gerichts ca. 95 % der Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Die Annahmepraxis des BVerfG ist also äußerst restriktiv, die Nichtannahme stellt den statistischen Normalfall dar.

Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich immer vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewandt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist. [http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html]

Der AK Zensur hat deshalb am 22. Februar 2011 fristgerecht die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und Netzaktivist padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur eine öffentliche Unterstützerliste starten.

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“

 

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, erklärt:

„Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

Pressemeldungen zur Verfassungsbeschwerde in anderen Sprachen:

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/

 

Pressekontakt: 
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1

Ansprechpartner zur Verfassungsbeschwerde:
Thomas Stadler: (0 81 61) 9 39 06 - 0
Dominik Boecker: (02 21) 47 45 58 - 0

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur)

Der  Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Mitglieder des AK Zensur werden regelmäßig als Sachverständige im Bundestag und den Landtagen geladen.

Dem AK Zensur gehören unter anderem an, in alphabetischer Reihenfolge: der Antispam e.V., die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.

http://ak-zensur.de/

 

Die Zeit drängt, die Beschwerdefrist gegen ein irrwitziges Gesetz läuft in gut zehn Tagen ab: Während wir mit unseren Juristen Thomas Stadler und Dominik Boecker weiter mit Hochdruck an der angekündigten Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) arbeiten, fehlt uns leider noch etwas ganz Wichtiges: ein mutiger Access-Provider, der bereit ist, als Beschwerdeführer mit uns vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Daher rufen wir euch dazu auf, euren Provider zu bitten, die Verfassungsbeschwerde zu unterstützen! Ihr könnt uns natürlich auch geeignete Provider – am besten gleich mit dem richtigen Ansprechpartner – melden. Eine Mail an das Juristen-Team (juristen[ÄT]ak-zensur.de) genügt.

In den letzten Tagen kamen an verschiedenen Stellen wieder Fragen auf, ob denn gegen das Zugangserschwerungsgesetz eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet werde.

Im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) engagieren sich auch ungefähr ein Dutzend Juristen (Rechtsanwälte, Justiziare, Referendare, Studenten), die für das Projekt eine geschlossene Mailingliste betreiben, auf der sie sich zu dem Projekt Verfassungsbeschwerde austauschen sowie Lösungen, Konzepte und juristische Strategien erarbeiten.

Es gibt bislang aber noch keine konkreten Entwürfe, sondern lediglich einen vorläufigen Zeitplan: Das Zugangserschwerungsgesetz trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 23. Februar 2010 in Kraft. Nach § 93 Abs. 3 Bundesverfassungserichtsgesetz muß innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist werden wir wahren.

Da momentan Urlaubszeit ist, werden erste Diskussionsentwürfe erst im September geschrieben werden. Anfang des vierten Quartales wird dann die Detailarbeit an der Beschwerde stattfinden, um diese danach jederzeit einreichen zu können.

Wir, der AK Zensur, werden rechtzeitig den Kontakt mit weiteren Mitstreitern suchen und an dieser Stelle weiterführende Informationen zu der Verfassungsbeschwerde veröffentlichen. Die Planungen und Überlegungen zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz bedeutet aber keinesfalls, dass wir die politische und journalistische Arbeit oder unser anderweitiges Engagement gegen das Gesetz einstellen.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zu der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:

Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestages kommt nun häufig die Frage auf: was nun? Daher hier eine kleine Kurzmeldung dazu:

  • Am kommenden Samstag finden bundesweit Demonstrationen statt. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren ruft dazu auf, an den (hoffentlich weitgehend überparteilichen) Demonstrationen teilzunehmen.
  • In der Bundestags-Debatte wurde es am Rande schon angesprochen: das Gesetz ist nach Meinung vieler Juristen verfassungswidrig. Daher ist klar: wir werden eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Details demnächst.
  • Die Arbeit geht weiter: kaum ist das Gesetz verabschiedet, schon kommen Forderungen nach Blockaden für andere Inhalte.
  • Wir werden uns besser organisieren und professionalisieren – ohne die bisherige Identität einer Graswurzelbewegung aufzugeben.
  • Es  gibt die Möglichkeiten zum Mitmachen oder Spenden!

 

Pressemeldungen

Und sie halten sich nicht an die eigenen Empfehlungen
Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe,…
Jugendschutz im Internet: Zurück in die Vergangenheit
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV).  Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum…
Geheimverhandlungen à la ACTA
Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter…
AK Zensur: Verbot von Internet-Sperren in der Verfassung verankern
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns. In…
Aktuelle Sperrverfügungen in NRW
Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com"…
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der…
Erfolg der Vernunft: Gesetz zu Internet-Sperren wird aufgehoben
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) begrüßt die am Dienstag Abend bekannt gewordenen Pläne des Koalitionsausschusses von CDU/CSU…
Der AK Zensur hat gestern Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) eingelegt
Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf…
Europäisches Parlament stellt die Weichen gegen verpflichtende Netzsperren in der EU
Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates…
Scheitern des JMStV ist ein Sieg der Vernunft
Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des…