Der AK Zensur gratuliert dem Bundeskriminalamt zum Fahndungserfolg [1] und dem nachhaltigen Schlag gegen die Erzeuger und Verbreiter von Kinderpornographie. Dieser Erfolg wurde durch aktive Ermittlungsarbeit der Polizeibehörden möglich.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Kriminellen außerhalb des öffentlich zugänglichen Internets agieren. Das Zugangserschwerungsgesetz hätte in diesem Fall - wie auch in allen vorherigen Fällen - keinerlei Wirksamkeit entfalten können. Mehr noch, eine Sperrung müsste bei diesem Fall sogar als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.
Dies bekräftigt die wiederholt vorgebrachte Kritik am Gesetz: Nur die Stärkung der Polizeiarbeit hilft den betroffenen Kindern, nicht aber das verordnete Wegschauen durch geheime Sperrlisten.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert die Verhandlungspartner der neuen Koalition auf, das Zugangserschwerungsgesetz als unnötig und kontraproduktiv zu verwerfen und nicht in Kraft treten zu lassen. Die Verträge über die Umsetzung von Sperrlisten mit den Providern sind als rechtswidrig aufzulösen.
Christian Bahls, mit dem Verein MOGiS (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) im AK Zensur engagiert, sagt dazu: "Gerade dieser Fall bringt wieder unsere Kritik an diesem Gesetzesvorhaben auf den Punkt. Sexueller Kindesmissbrauch passiert im richtigen Leben. Die Dokumentation dieses Missbrauchs wird dann in vorwiegend geschlossenen Zirkeln zum Teil über das Internet getauscht. Dort helfen dann aber keine Sperren, sondern nur konsequente Polizeiarbeit, was das BKA hier auch schön demonstriert hat."
Bahls schließt sich zudem der heutigen Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an, den dramatischen Personalabbau bei der Polizei in Bund und Ländern zu stoppen. Auch sei die technische Ausstattung der entsprechenden Dienststellen sowie die Ausbildung in modernen Technologien zu verbessern.
[1] Pressemitteilung des BKA: http://www.bka.de/pressemitteilungen/2009/pm090930.html