Unsere Chance vor dem Petitionsausschuss am 22.02.2010

| 34 Kommentare | 4 TrackBacks

Vor fast zehn Monaten wurde die Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ beim deutschen Bundestag eingereicht. Um genau zu sein: am 22. April 2009. Monate, Wochen und Tage, in denen unglaublich viel passiert ist.

Wir haben unterschrieben, diskutiert, demonstriert, wir haben Werkzeuge zur besseren Vernetzung für diese Petition gebaut, wir haben mit Politikern gesprochen und mit Kinderschutzverbänden. Wir haben immer und immer wieder gezeigt und erklärt, warum das Sperren von Webseiten, die Einrichtung einer geheimen, vom BKA kontrollierten Liste von zu sperrenden Webseiten und die Errichtung einer Zensurinfrastruktur bei Internet-Service-Providern sinnlos ist.

Am 17. Februar 2010 hat der Bundespräsident Horst Köhler das Zugangserschwerungsgesetz schließlich unterschrieben.

Ein Gesetz, das kaum einer der beteiligten oder aktuell regierenden Politiker noch will. Die Arbeit, die wir im letzten Jahr geleistet haben, hat dazu geführt, dass ein politisches Umdenken stattgefunden hat. Jetzt haben wir noch einmal die Chance, unser Wort direkt an die Politiker aller Parteien zu richten. Am 22. Februar 2010 wird die Petition in einer öffentlichen Sitzung thematisiert. Dort werden wir noch einmal unseren Standpunkt klar formulieren und Fragen an die anwesenden Politiker richten können. Weil leider nur eine Person - ich oder ein von mir benannter Stellvertreter – vor dem Ausschuss sprechen kann, ist es mir wichtig, hier in den Kommentaren dieses Blogs zu sammeln, was euch wichtig ist. Was sind Punkte und Themen, die euch im Zusammenhang mit dem Zugangserschwerungsgesetz besonders wichtig sind? Was sollte aus eurer Sicht unbedingt vor dem Petitionsausschuss angesprochen werden? Welche Fragen habt ihr an die Mitglieder?

Die Sitzung ist, wie oben erwähnt, öffentlich. Wenn es auch in den letzten Wochen ruhiger um das Gesetz geworden ist – vom Tisch ist es noch lange nicht. Schlimmer noch: Mit der Novellierung des JMStV steht bereits der nächste Versuch bevor, massiv in das Netz einzugreifen, der in seinen Konsequenzen weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht. Darum ist es wichtig, dort zu sein, präsent zu sein und zu zeigen, dass wir nicht aufgehört haben zu kämpfen. Wer am Montag zwischen 13:00 und 16:00 Uhr Zeit hat, kann sich folgendermaßen für die Sitzung anmelden:

Interessierte Zuhörer, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030/227 352 57, Fax: 030/227 360 53, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zur Anhörung wird ein gültiger Personalausweis benötigt.

 

4 TrackBacks

TrackBack-URL: https://ak-zensur.de/mt/mt-tb.cgi/562

»Am Aschermittwoch ist alles vorbei, die Schwüre von Treue sie brechen entzwei…« So, oder so ähnlich heißt es glaube ich. Normalerweise begrüße ich als Karnevalsmuffel das Ende der »Beklopptenzeit«, aber der heutige Aschermittwoch hat einen fahlen Beig... Mehr

♺ @ltwnrw: RT @FranziskaHeine: Unsere Stimme im Bundestag - was wollt ihr, dass wir vor dem Petitionsasusschuss sagen? http://bit.ly/95raJd Mehr

Kurz notiert [2] von bjoern-reinig.de zu 18.02.10 19:32

Die ersten beiden Klausuren sind vorbei und von der Ersten gab’s auch promt das Ergebnis – nie wieder Bioinformatik! Seit gestern besitze ich auch einen biometrischen Reisepass mit Fahndungsfoto AK Zensur: Unsere Chance vor dem Petitionsaus... Mehr

Anhörung im Petitionsausschuß am Montag von Blog of Ingo Jürgensmann zu 19.02.10 7:27

Am Montag, d. 22.02.2010 findet in Berlin vor dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages die Anhörung der Petentin Franziska Heine zu den Netzsperren statt. Franziska fragt auf AK Zensur nochmal nach Themen, die sie ansprechen soll. Einiges an Feedba Mehr

34 Kommentare

Treten damit jetzt die Verträge in Kraft, die v.d.L. mit den Providern abgeschlossen hat? Muss jetzt jeder Provider diese Zensurinfrastruktur bereitstellen?

Die Verträge und das Gesetzt gibt es doch nun, ganz egal was die Regierung jetzt erzählt, dass das Gesetz nicht angewendet werden soll, etc..

Das Zugangserschwerungsgesetz muss aufgehoben werden.
Die Verträge zwischen BKA und Providern müssen aufgehoben werden.
Ein "Löschgesetz" braucht es nicht, schon nach geltendem Gesetz kann Rechtswidriges gelöscht werden.
Wenn das BKA behauptet, es könne im Ausland nicht tätig werden, ist das eine Schutzbehauptung.
Andere ausländische Behörden machen das, ohne Probleme.
Natürlich kann auch das BKA einfach eine E-Mail schreiben oder zum Telefonhörer greifen.

Hallo Franziska,

vielleicht könnte man darauf eingehen, dass wenn es erst die Sperrinfrastruktur gibt, das Landgericht Hamburg oder andere ihren feuchten Traum vom sperren unliebsamer Inhalte juristisch durchsetzen können. Die sind meines Wissens nach immer nur abgelehnt worden, weil Sperren ein zu großer Aufwand auf Providerseite sind.

Das könnte natürlich dann bei bestehender Zensurinfrastruktur ganz anders aussehen..

moin,
erst noch einmal vielen dank für deinen einsatz im rahmen der petition und des gesammten umfeldes. und natürlich viel glück.
ich finde die "alten" argumente haben nichts an gewicht und wahrheit verloren. aber ich würde gerne noch mein unverständniss darüber zum ausdruck bringen, dass ein inzwischen ungewolltes (wohl eher unpopuläres)gesetz trotzdem noch durch die Institutionen zieht und inzwischen auch unterschrieben wurde. den worten der regierung müssen endlich taten folgen und das gesetz ersatzlos gestrichen werden.

Vorbereitungsfrühstück?
Wer wird noch bei der Sitzung vor Ort sein? Vielleicht können wir uns am Montag Morgen in der nähe des Paul Löwe Hauses irgendwo zum Frühstück. verabreden...
Gibt es Vorschläge für einen Ort (komme nicht aus Berlin)?

Gruß und bis Montag
alios

Aktuell würde ich gern erfahren, welche Relevanz dieses juristische Problem hat und ob es überhaupt eins ist: http://tinyurl.com/ykh9g7v

Interessant wäre zu wissen, ob und wie die zur Zensur verpflichteten Unternehmen entschädigt werden, für die bereits installierte Technik und den Aufwand, Personal dafür bereitzustellen. Falls dazu niemand Angaben machen will, vermute ich mal, dass die bereits installierte Technik durch die Hintertür SMStV doch noch zum Einsatz kommen soll.
Schliesst die BR dieses Szenario grundsätzlich aus?

Die anderen Punkte habt ihr ja sehr gut beschrieben.
Viel Erfolg!

Ich fände es schön, wenn es einen Dialog zwischen Gesetzgeber und Netzgemeinde geben würde.
Gerade wenn es um Gesetze geht, welche die Netzgemeinde so gravierend betreffen wie mit dem Zugangserschwerungsgesetz.

Denn gerade in diesem Fall hat der Dialog ja Früchte getragen.

thx,
frosch03

ich fände es wichtig, daß die bestehenden Verträge mit den Providern umgehend außer Kraft gesetzt werden, eine evtl. schon vorhandene Zensur-Infrastruktur abgebaut wird (unter Aufsicht), und daß die Verträge offengelegt werden.

Die Verträge treten mit Inkrafttreten des Gesetzes *außer* Kraft. So sehen sie es vor. EInen der Vertragsentwürfe gibt es hier:

http://blog.odem.org/2009/12/sperr-vertrage-der-provider.html
http://blog.odem.org/2009/12/19/vertrag-internet-sperren.pdf

Laut Gesetz müssen die Provider die Infrastruktur bereit stellen, ja; außer es gibt ein Aufhebungsgesetz.

Man sollte den Politikern mal klar machen, wenn sie von der Materie wenig Ahnung haben (und das trifft bei vielen zu), dass sie dann wenigstens auf die Experten hören, wenn sie die schon extra für deren Meinung einladen.
Die komplette Ignoranz jeglicher guten Argumente dieser Debatte ist für eine Demokratie, die auf DIAGLOG beruhen sollte wirklich traurig.

hmhmmm...

dann verstehe ich aber nicht, warum das BKA mir und anderen gegenüber auf eine Anfrage nach IFG mitgeteilt hat, daß eine Offenlegung der Verträge nicht möglich sei, weil darin Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner aufgeführt seien.

Es gibt 2 Themen, die hier getrennt angesprochen werden müssen:

1. Zensur
Es ist für uns alle, die unterzeichnet haben, sicherlich unstrittig daß wir die Einführung eines staatlich regulierten und zensierten Internets ablehnen und auch weiterhin bekämpfen werden. Die Hauptforderung der Petition sollte klar sein: Keine technischen Vorgaben, die Zensur erlauben und die Netzneutralität aufheben.

2. Jugendschutz
Was die Kinderpornografie angeht, ist die Forderung ja klar: Löschen statt sperren, die gut funktionierenden Mittel (Providerhotlines, Abuse-Mails, ordentlich ausgerüstete Polizei und ich meine nicht nur Technik sondern auch Kompetenzen) nutzen und kommunizieren (bei AIDS-Aufklärung geht das ja auch!) statt unwirksame Symbolmaßnahmen zu installieren.
Auch beim Jugendschutz ernsthaft arbeiten, Medienkompetenz fördern, Initiativen unterstützen, die überforderte Eltern aufklären und helfen, die Jugend nicht sinnlos drangsalieren und bemuttern.

3. Vertrauen
Der Statt wünscht sich das Vertrauen des Bürgers, vertraut ihm aber offensichtlich keinen Meter über den Weg, sonst würde er nicht versuchen, über Hintertüren wie jetzt den JMStV, weitere Möglichkeiten zur möglichen Zensur einzuführen.
Ich würde gerne ernsthaft die Frage beantwortet wissen: Was sollen wir denn ihrer Meinung von einem Staat denken, in dem drei Tage vor der Anhörung ein ein Gesetz unterschrieben wird, das in Deutschland die Installation einer Zensurinfrastruktur vorschreibt und dessen Justizministerin behauptet, diese vorerst nicht nutzen zu wollen, darin aber zusätzlich still und heimlich ein "Jugendmedienschutz-Staatsvertrag" auf dem Weg bringt, der die mit der Unterschrift vorgeschriebene Zensurinfrastruktur gut gebrauchen kann?
Für wie blöd werden wir hier denn gehalten? Und dann verlangt man von uns, in den guten Staat zu vertrauen?

Ok. Es sind natürlich 3 Themen...

Hallo Frankziska, abgesehen davon, dass ich den ganzen Urschleim, warum das Gesetz von Anfang an ne blöde Idee war und warum es sogar demokratiegefährdend ist, noch ein mal ganz explizit aufrollen würde, wäre es mir wichtig, auch bei der aktuellen Debatte "Löschen statt Sperren" noch einmal einzuhaken. Es heißt, es müßte jetzt ein neues Lösch-Gesetz geben. Aber da Kindesmißbrauch in den meisten Ländern strafbar ist, kann man schon jetzt und ohne neue Gesetze vom Netz nehmen lassen, was eindeutig strafbar ist. Das hatten im letzten Jahr auch Internetaktivisten durch einfache Anrufe bei Hostern demonstriert. Da kann schon der gesunde Menschenverstand viel erreichen. Es wäre mir wichtig, dies noch einmal zu betonen. Denn wenn immer neue Gesetze entspringen, eines wirrer als das nächste und mit dem übernächsten in Konflikt, dann sieht irgendwann keiner mehr durch. Gesetze müssen für den Bürger, der sie befolgen soll, ja auch verständlich sein. LG, LeV.

Zwei Punkte würde ich zusätzlich zum altbekannten deutlich machen:

1. Der Jugendschutzstaatsvertrag sollte angeprangert werden. Hast Du ja selbst schon erwähnt, aber ich finde man sollte das Thema gerade offensiv in die Öffentlichkeit bringen und den strukturellen Zusammenhang mit den "alten" Sperrgesetzen deutlich machen, weil die ja aus dem selben Geist geschrieben sind.

2. Deutlich machen, dass es jetzt kein "anderes Sperrgesetz" brauch, sondern gar keins.

Danke für euren Einsatz!

Hallo Franziska

Meine Meinung:

Weglassen sollte man Erweiterungen wie JMStV, das gehört nicht hierher. Ebenfalls die Frage der Zuständigkeit (Bundesländer). Die leichte Umgehbarkeit griff schon zuvor nicht, das kann man sich sparen.

Hinweisen muss man, dass es sich um einen Eingriff in die Informationsfreiheit handelt, weil beim zwangsläufigen "Overblocking" auch andere Inhalte mit gesperrt werden. Hier wurde gegen das Zitiergebot verstoßen.

Ausländische Anbieter, darum geht es beim Sperren ja gerade, können sich nur schwer gegen eine Sperre wehren. Sie erfahren es meist nicht und wenn, werden sie kaum wissen, an wen sie sich wenden müssen. Die "Stoppseite" auf der das stehen könnte, bekommen sie ja nicht zu sehen.

Ebenfalls wichtig ist das hohe Missbrauchspotential durch die Behörden, da die Listen nicht von von Dritten überprüft werden. Da ist schnell einmal etwas "genauso schlimm" und auf der Liste. Insbesondere die Klausel mit "Verweis-Seiten" kann so weit ausgelegt werden, dass z.B. Wikileaks darunter fallen könnte.

Hinweisen sollte man auch darauf, dass BKA-Beamte wie jeder andere Bürger weltweit(!) den Abuse-Desk eines Providers anschreiben kann und es eines Gesetzes allein zum Löschen gar nicht bedarf. In Deutschland wird ein Provider für den Inhalt verantwortlich, sobald er über die Rechtswidrigkeit Kenntnis erhält (§10 TMG).

Interessant ist vielleicht auch, dass es technisch möglich ist, aus einer langen Liste von URLs diejenigen herauszufiltern, die auf eine Sperrseite führen und so gerade Seiten mit KiPo-Inhalt zu finden.

Ansonsten bist du am Montag sicher nicht allein vor dem Ausschuss. 134.000 Unterzeichner stehen hinter dir.

Gruß, Detlev

Das ist einfach der Versuch, die Verträge geheim zu halten. Das mit angeblichen Geschäftsgeheimnissen ist Quatsch, aber man kann es ja mal so lange versuchen bis jemand dagegen klagt …

Mehr Nutzer-Dialog, weniger Lobbyisteneinfluss. Viel Erfolg!

Hallo Franziska, hallo Leute,

ich finde schon, dass ein kleiner "Exkurs" in Richtung JMStV erlaubt ist. Die Inhalte des unsäglichen Entwurfs sprechen nämlich die selbe Sprache. Hier lässt sich auch gut eine Brücke bauen, mit der man etwas *Polemik* in Bezug auf die fehlende Sachkompetenz der beteiligten Politiker unterbringen kann. Zuerst unwirksame (DNS) Sperren im Zugangserschwerungsgesetz und jetzt will man "Sende"zeiten im Internet.

Man könnte dann ohne große Umschweife dann einfach mal davon ausgehen, dass sie wussten und wissen(!), was sie tun. Daher würde ich "mal eben" erwähnen, dass denkbar ist, dass persönlicher Nutzen für die Beteiligten im Spiel ist (siehe z.B. Verstrickungen Richtung Carechild; das ist auch Urschleim - wie oben erwähnt) und gerade das zeigt sich darin, dass nach dem Widerstand gegen das Zugangserschwerungsgesetz pötzlich der JMStV für die Fortführung der Agenda herhalten muss.

Für eine Demokratie wie die unsere ist es gerade wichtig, dass über die wirklichen Motive hinter solchen Vorhaben - hier Netzkontrolle, die eine Form der Medienkontrolle ist - aufgeklärt wird. Unter Umständen muss man davon ausgehen, dass der Petitionsausschuss nicht voll im Thema steckt und daher erst einer Aufklärung bedarf. Eben eine solche Aufklärung würde durch das Gesetz im Keime erstickt.

Irgendwo nach dem Punkt in der Anhörung am 22.2, nach dem das Zugangserschwerungsgesetz als potenzielles Zensurgesetz dargelegt worden ist (reine Mutmaßung, dass ihr das so macht), würde ich auf jeden Fall mein persönliches Unbehagen gegen die Websperren äußern. Wie schon im Blogpost erwähnt, ist in dem einen Jahr viel passiert. Vor allem hat sich gezeigt, dass die Verfechter des Gesetzes mit Nebelkerzen werfen und was noch schlimmer ist, dass man als Bürger zu verstehen haben soll, dass was China, Iran, ... Italien können, dürfen wir ja auch. Dies zeigt doch eindeutig wessen Geistes die Herrschaften sind.

Daher würde ich mit Blick auf die deutsche Geschichte vor dem Petitionsausschuss sagen, dass mich wirklich betroffen macht, dass es anscheinend Menschen in unserem Land gibt, die missbrauchte Kinder für solch ein Gesetz instrumentalisieren. Zu welchem Zweck auch immer.

Vielleicht sind meine Ausführungen etwas polemisch. Mein Gedanke ist einfach nur, dass im Petitionsausschuss klar rüberkommen sollte, dass der in der Petition und den Zeichnungen ausgedrückte Protest einen tief menschlichen Ursprung hat. Wir sind nicht nur Nerds und Netzautisten! Die Bedrohung, die von diesem Gesetz ausgeht, betrifft alle - aber am aller wenigsten die Pädokriminellen. Es darf keine Gesetze geben, die alle bedrohen.

Frage an den Petitionsausschuss: Wie würden Sie sich an unserer Stelle fühlen?

Ich würde mich freuen, wenn ihr es verwerten könntet.

Marco

Und natürlich viel Erfolg!

@Marco
Der JMStV passt weder inhaltlich noch von der Zuständigkeit (Bundesländer). Es würde unsere Position schwächen, wenn wir den Eindruck erwecken, wir wüssten bei den Themen gar nicht genau worum es da geht und wären prinzipiell gegen alles.

Wenn wir die klitzekleine Chance nutzen wollen, ernst genommen zu werden, dann darf sich die Argumentation nur auf das Leyenmauer-Gesetz direkt beziehen.

vielleicht solltest du auf die rolle anderer "lobbyisten" im streit um das zugangserschwerungsgesetz eingehen - also auf die unsäglichen "kinderschutzvereine" die mit den selben doofen argumenten auf stimmenfang gingen, wie zensursula.
und natürlich auf deren unterstützenswerten gegenspieler mogis e.v. (http://mogis-verein.de/wer-wir-sind/).

auf die rolle von kipo-tauschringen (postweg, p2p).
und auf die tatsache, dass "gewisse leistungsträger" bei kipo anders behandelt wurden/werden, als bspw. tauss.
http://blog.fefe.de/?ts=b59284cd
http://www.topnews.de/ehemaliger-cdu-abgeordneter-wegen-kinderpornografie-verurteilt-313378
den fall mit dem münchner familienministeriumsbeamten, der auch *bilder* hatte, find ich grad nicht

Falls die Diskussion soweit ins Detail geht: Mir scheint in der Debatte bislang unterrepräsentiert, dass nicht klar ist, wie gegen falsche Sperrentscheidungen der Rechtsweg zum Schutz der Rezipientenfreiheit beschritten werden soll.

In der BT-Debatte wurde von den Befürwortern der Sperren ja betont, dass der überarbeitete Gesetzentwurf diese Rechtswege als weiteres Korrektiv ausdrücklich erwähne (möglich wären sie wohl ohnehin gewesen).

Aber bei zu Unrecht gesperrten Seiten aus dem Ausland (und inländische Seiten sind ja leicht zu löschen und daher in diesem Kontext nebensächlich) ist nicht davon auszugehen, dass ihre ggf. privaten Betreiber irgednwo auf dem Globus eine einfache Möglichkeit oder ein hohes Interesse haben, eine unrechtmäßige Sperrung in irgend so einem mitteleuropäischen Land vor dessen Ämtern und Gerichten anzufechten. Betroffen ist von dieser Sperre aber die Möglichkeit deutscher Bürger, diese Seiten zu sehen. Diese Bürger wiederum haben aber (solange sie nicht in einer legalen Grauzone Sperren absichtlich immer umgehen) keine Möglichkeit mehr, den Inhalt zu überprüfen und überhaupt festzustellen, dass ihnen ein Inhalt zu Unrecht vorenthalten wird.

Anders als so mancher hier sehe ich die Notwendigkeit für ein neues Gesetz, nämlich eines, das Sperren bei Zugangsprovidern ausdrücklich für rechtswidrig erklärt, sprich dass es den Zugangsprovidern bei Strafe verbietet auch auf freiwillger Basis den Zugang zu filtern. Es muss klarstellen, dass bereits bestehende Sperrinfrastruktur rechtswidrig ist und abgebaut werden muss.

@DetlevT
Okay, die Erwähnung des JMStV Entwurfs birgt das Risiko "Thema verfehlt. Note: 5. Setzen".

Die Frage ist, wie soll eine Strategie aussehen, wenn der Gegner sich plötzlich zurückzieht (Widerstand gegen die Leyenmauer) und eine Schlacht an ganz anderer Stelle (Bundesländer) eröffnet? Während wir unser Augenmerk auf die Petition richten und damit beschäftigt sind ... eigentlich eh klar. Man lässt uns jetzt mit unserer eigenen Petition allein dastehen. Genug hiervon, führt auch nur vom Thema weg.

Zurück zum Thema. Keine inhaltlichen Impuls, eher was zur Haltung :

"Wenn wir die klitzekleine Chance nutzen wollen [...]"

Ist die Chance wirklich so klitzeklein? Klar ist, dass man in der Politik mit unserer Kritik an den Gesetzen nicht so glücklich ist.

Etwas Selbstbewusstsein, dass man hier nicht nur die Ehre hat vor dem Petitionsausschuss zu sprechen, schadet nicht: Es ist ein Bürgerrecht. In diesem Falle lässt es sich aber auch staatsbürgerliche Pflicht deuten. Schließlich ist das Gesetz, um das es hier geht, ein demokratiegefährdendes.

Und man darf nicht vergessen, dass da noch 134.000 andere sind.

Hallo Franziska,

mein Vorschlag bzw. meine Empfehlung für Dein Statement in der Anhörung ist: Keep it simple, keep to the basics! Wieso? Weil ich mich noch sehr gut an die Anhörung der Petition gegen die Radweg-Benutzungspflicht erinnere. Die Petenten hatten im Prinzip alle guten Argumente auf Ihrer Seite: Abgetrennte Radwege sind z.B., wissenschaftlich längst nachgewiesen, 3-12fach unsicherer als eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn.

Leider gingen die Petenten bei der Anlage ihres Statements aber davon aus, dass sich die Mitglieder des Petitionsausschusses mit den in der Petition knapp benannten Argumenten und wissenschaftlichen Studien im Vorfeld bereits auseinandergesetzt hätten. Sie erklärten ihre Petition entsprechend "für Eingeweihte" und nicht "für Dummies". Was klar nach hinten losging, insofern die Mitglieder des Petitionsausschusses offensichtlich inhaltlich kaum vorbereitet waren. Die Anhörung geriet entsprechend zu einem Aneinander-Vorbeireden von "Radwege sind gefährlich" (Petentenseite) versus "aber Radwege sind, wie jeder weiss, viel sicherer als Fahrbahn, gesunder Menschenverstand, und überhaupt: denkt doch an die Kinder" (die überwiegende Mehrheit der Ausschussmitglieder).

Letzlich ist das vielleicht nicht so überaschend, da sich der Petitionsausschuss nicht aus Experten zu den jeweiligen Themen zusammensetzt, sondern aus Abgeordneten, die nach Parteienproporz für die gesamte Legislaturperiode benannt werden. Will heissen: Die Ausschussmitglieder sind nicht fachlich spezialisiert, sondern sie haben in ihrer Tätigkeit mit einem extrem breiten und heterogenen Spektrum an Themen zu tun. Die Bereitstellung von Basisinformationen scheinen sie (mein Eindruck) dabei nicht etwa als eigenständig zu erarbeitende Vorbereitung der Sitzung sondern vielmehr als "Bringschuld" der Petenten anzusehen.

Eine ähnliche Ausgangslage könnte, denke ich, auch bei der Netzsperren-Anhörung bestehen. Mir schiene es daher taktisch klug, wenn Du Dein einleitendes Statement eher "für Dummies" anlegst. Vertiefen und präzisieren kann man, falls man wieder Erwarten doch auf eingehendere Vorbereitung der Ausschussmitglieder trifft, immer noch in der anschließenden Rede & Gegenrede.

Eine gut strukturierte, klar formulierte & ebenso knapp wie deutlich belegte Vorlage für eine solche "Erklärung für Dummies" ist z.B. der Text von Enno Park. Du kennst ihn wahrscheinlich, falls nicht hier auch nochmal der Link:

http://www.ennomane.de/2009/06/18/websperren-warum-es-sehr-wohl-um-zensur-geht/

HTH, ganz herzlichen Dank für Dein Engagement, viel Erfolg & toitoitoi wünscht

Sarah

@Sarah
Erstmal muss ich sagen, dass das was Sarah da von sich gibt, vollkommen stimmt. Wenn man im Thema drin ist, wird man ziemlich schnell speziell und andere Leute verlieren den Blick für dein Ziel. Und dann schalten sie ganz schnell ab :)

Ich würde zudem etwas auf die Zukunft blicken.

Ich befürchte weder CDU noch FDP werden aus parteipolitischer Sicht den Aufhebungsgesetzen der Opposition zustimmen.

Ich würde betonen, dass es mir nicht reicht, zu sagen "Wir könnten, aber wir wollen nicht". Zumal ja im Koalitionsvertrag ausdrücklich steht, dass sie das nur für 1 Jahr nicht wollen.
Ausserdem würde ich darauf hinweisen, dass das Löschen von illegalen Inhalten auch ohne diese Gesetz möglich ist.
Daraus würde dann folgen, dass das ganze Gesetz unnütz ist und als Vertrauensbeweis komplett beerdigt werden muss.

Hallo Franziska,

das meiste steht schon in den Kommentaren über mir, ich würde mich an einer Gliederung orientieren:

– Demontage des ZugErschwG - dummiegerecht (warum das ZugErschwG nicht leisten kann, was es soll; warum es Murks ist; warum es _Opfer_interessen _nicht_ gerecht wird, dass es Tätern sogar hilft; warum es BKA & Co zur Bequemlichkeit verleitet, anstatt Strafverfolgung voranzutreiben Zeit und Ressourcen lieber in Listenpflege zu investieren usw.)
– Risiken des ZugErschwG gemäß Expertenmeinungen
– Rechtsunsicherheit d. ISP und Willkürlichkeit bei formeller "Aussetzung" wie von Schwarzgelb vereinbart, siehe Buskeismus:
http://de.metapedia.org/wiki/Buskeismus
– Stellungnahmen des CCC, AK Zensur, Politikern (z.B. von Herrn Tauss)

Wie viel Redezeit hast du? In fünfzehn Minuten wirst du das Thema kaum umfassend aufbereiten können, in einer halben Stunde sollte es eher machbar sein.

Was ich in anderen Kommentaren vermisst habe, ist das Thema "Gewissen": Nach Darlegung der Faktenlage und Risiken des ZugErschwG gehört zur Sprache gebracht, wie beratungskompetent oder indifferent und damit unprofessionell sich die Mehrheit von Unions- und SPD-Fraktion verhalten hatten. Dass sie sich entweder grenzenlos naiv hinters Licht haben führen lassen oder nur Wert auf ihre Außenwahrnehmung durch die Springer-Presse legten und so ein intransparentes, fragwürdiges und rechtswidriges Gesetz in Kauf nahmen, obschon es offensichtlich demokratiegefährdend ist. Dass sie damit gegen Gewissen und vor allem gegen die Bürger, für die sie dieses Amt bekleiden, gehandelt hätten!

Ich drücke dir die Daumen für nächsten Montag und hoffe, die Sitzung erhält eine große mediale Aufmerksamkeit!

Danke für dein Engagement und danke auch an den AK Zensur!

Gruß,
Micha

Mist: s/beratungskompetent/beratungsresistent/

Nachtrag: Ich habe mir gerade nochmal die Ankündigung des Bundestags angesehen, Link

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28679177_kw08_petitionen/index.html

Zitat daraus: "Gegenstand der Sitzung sind _zwei_ Petitionen zu diesem Thema [=Internetsperren], darunter auch jene Petition gegen Internetsperren, die im Juni des vergangenen Jahres mehr 134.000 Mal mitgezeichnet worden ist." [Hervorhebung von mir]

Weiss hier zufällig jemand, welche andere Petition da am Montag auch behandelt werden soll? Wenn ich die Liste der Petitionen "in der parlamentarischen Prüfung" durchsehe, dann kommt mE wohl höchstens "Internet - Internationale Vereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz vom 06.05.2009 (Hauptpetent: Hirte, Christoph)" in Frage. Allerdings hat diese Petition nur 522 Mitzeichner, also eigentlich viel zu wenige, um eine Anhörung zu rechtfertigen, oder?

Falls es sich trotz der geringen Mitzeichnerzahl um die Hirte-Petition handeln sollte, die recht charakteristisch eine "böses-globales-Internet-und-die-armen-hilflosen-davor-zu-schützenden-Kinder"-"Argumentations"-Linie verfolgt, dann könnte man diese vielleicht auch zur Abgrenzung / inhaltlichen Zuspitzung eigener Punkte nutzen.

Ebenfalls eher auf der strategischen als auf der inhaltlichen Ebene angedacht: Unter

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/mitglieder.html

findet sich eine Liste der Mitglieder des Petitionsausschusses. Via Abgeordnetenwatch ist es in vielen Fällen recht einfach möglich, die jeweilige Position zum Thema Netzsperren herauszufinden (Fragen wurden ja seitens "der Internet-Community" hinreichend gestellt, man muss die Antworten nur sowohl unter "Bundestag", "Bundestagswahl 2009" und "Bundestag 2005-09" zusammensuchen ;o)

Ich habe das eben mal für die Ausschussmitglieder der Grünen (und deren Vertreter) kurz durchexerziert; Ergebnisse:

http://www.abgeordnetenwatch.de/memet_kilic-180-25069--f220938.html#q220938
http://abgeordnetenwatch.spiegel.de/dr_hermann_e_ott-180-24913--f227499.html#q227499
http://www.abgeordnetenwatch.de/cornelia_behm-180-25893--f211059.html#q211059
http://www.abgeordnetenwatch.de/cornelia_behm-650-6048--f196363.html#q196363
http://www.abgeordnetenwatch.de/monika_lazar-650-5676--f196470.html#q196470

Außerdem noch ein Ausschussmitglied der CDU:

http://www.abgeordnetenwatch.de/sibylle_pfeiffer-180-24097--f211583.html#q211583

Falls Interesse daran besteht (und falls hier noch ein paar Leute Zeit & Lust haben, entsprechende Infos zu ergoogeln), dann könnte man auf diesem Weg leicht ein Positions-Profil der Ausschussmitglieder zum Thema Netzsperren erstellen. Wäre das vielleicht brauchbar oder hilfreich für Dich, Franziska, so unter dem Stichwort "know your enemy"?

Zusatz :
Ich lese gerade (http://www.wochenanzeiger-herford.de/Stefan-Schwartze-befragt-fuer-die-SPD-Fraktion-85936.html), dass Stefan Schwartze der zuständige Berichterstatter für die SPD ist.

Stefan Schwartze ist neu im Bundestag und wurde direkt (über Erststimmen) gewählt. Er tritt die Nachfolge von Wolfgang Spanier an, der sich schon bei der Abstimmung zu dem Gesetz enthalten hat.

Stefan Schwartze hat sich schon vor der Bundestagswahl eindeutig gegen Internetsperren ausgesprochen. Also kein Umfaller bei der SPD.

Ich weiß, dass das nicht viel weiterhilft, weil man ja vorallem die CDU erreichen will.. aber trotzdem :)

Hallo Franziska,

folgende Punkte liegen mir am Herzen. Ich formuliere Sie als Fordernung statt als Frage.

- Internationale Zusammenarbeit des BKA
Die Zusammenarbeit des BKA mit den US-amerikanischen Behörden sieht so aus, dass das BKA das gleiche Online-Melde-Formular benutzt wie die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden, um Inhalte in den USA zu löschen.
(Frage 8 - http://blog.odem.org/2009/06/11/2009-06-11-anfrage-sperren.pdf )
Dieses Verfahren erscheint mir geeignet und effektiv zu sein. Das BKA / die Bundesregierung sollen solche Kooperationen auch mit anderen Staaten eingehen, statt auf G8/G20/Interpol-Konferenzen internationale Sperrlisten zu fordern. Die Form der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene soll von der Bundesregierung veröffentlicht werden.

- Evaluierung
Die Kriterien zur Evaluierung der Maßnahmen des BKA sollen öffentlich. transparent und frühzeitig unter Mitwirkung von "Netz"-Experten entwickelt werden. So soll vermieden werden, dass zunächst die Daten erhoben werden und anschließend die Evaluierungskriterien so gestaltet werden, dass sie zum (vom BKA/BMI) gewünschten Ergebnis führen.

- Kündigung der Sperrverträge zwischen BKA und Provider
Das BKA/BMI soll offenlegen welche Verträge es bereits gekündigt hat.

(- Geheimhaltung der Verträge
Du könntest dich darüber beschweren, dass das BKA unter Berufung auf das InformationsfreiheitsG die Offenlegung der Sperrverträge verweigert. Wie die Veröffentlichung auf odem.org zeigt, zu Unrecht.)

Alles Gute und vielen Dank!

Grüße
piercyha


Vielen Dank für eure konstruktiven Kommentare!
Ich habe versucht möglichst viel davon in meiner Stellungnahme morgen einzubauen und hoffe, das auch genauso rüberbringen zu können.

Für ein Frühstück vorher wird es wahrscheinlich etwas knapp werden, weil ich noch je Menge Interviews geben muss und auch schon ein wenig früher im Paul-Löbe-Haus sein werde. Aber was haltet ihr davon, wenn wir uns nach der Sitzung zusammensetzen? Mein Vorschlag wäre das hier:

http://maps.google.com/places/de/10117/berlin/marienstra%C3%9Fe/18/-boese-buben-bar-gastst%C3%A4tte

Das ist relativ in der Nähe des Sitzungssaals und als Treffpunkt ganz nett. Wenn ihr Lust habt, kommt doch einfach dort hin und dann trinken wir auf unseren Erfolg :)

Vielen Dank für eure Unterstützung!
Franziska

Der Livestream läuft auch inklusive Twitterwall auf http://www.tweebate.de

Jetzt kommentieren

Pressemeldungen

Und sie halten sich nicht an die eigenen Empfehlungen
Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe,…
Jugendschutz im Internet: Zurück in die Vergangenheit
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV).  Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum…
Geheimverhandlungen à la ACTA
Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter…
AK Zensur: Verbot von Internet-Sperren in der Verfassung verankern
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns. In…
Aktuelle Sperrverfügungen in NRW
Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com"…
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der…
Erfolg der Vernunft: Gesetz zu Internet-Sperren wird aufgehoben
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) begrüßt die am Dienstag Abend bekannt gewordenen Pläne des Koalitionsausschusses von CDU/CSU…
Der AK Zensur hat gestern Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) eingelegt
Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf…
Europäisches Parlament stellt die Weichen gegen verpflichtende Netzsperren in der EU
Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates…
Scheitern des JMStV ist ein Sieg der Vernunft
Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des…