Geheimverhandlungen à la ACTA

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Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Erklärtes Ziel dieses "Wirtschaftsdialoges“ ist eine Selbstverpflichtung der Zugangsanbieter: Diese sollen zukünftig freiwillig auf Anforderung der Rechteinhaber und ohne rechtsstaatliche Kontrolle Abmahnungen, genannt Warnhinweise, an ihre Kunden verschicken. Wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur jetzt kritisiert, kann von einem echten Dialog nicht die Rede sein: Vertreter aus der Netzgemeinschaft dürfen auch nach auf mehrfacher Nachfrage nicht an den Gesprächen teilnehmen.

Alvar Freude, Mitglied im AK Zensur und Mitglied der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages, kommentiert: "Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung aus dem ACTA-Desaster nichts gelernt hat. Noch während der anhaltenden Debatte um die intransparenten Inhalte des ACTA-Abkommens sollen die Internetnutzer erneut keinen Platz am Verhandlungstisch haben. Obwohl über Zukunftsfragen entschieden werden soll."

Franziska Heine, Initiatorin der mit über 130.000 Unterzeichnern erfolgreichen Petition gegen Internetsperren, meint: "Ein vom FDP-Vorsitzenden Rösler geführtes Ministerium sollte nicht erst ermahnt werden müssen, dass gerade in netzpolitischen Fragen die Beteiligung der Bürger und Internetnutzer unumgänglich ist, wenn man akzeptierte Lösungen finden will."

Der AK Zensur warnt zugleich vor dem Warnhinweismodell selbst. Die mit dem Warnhinweismodell einhergehende Privatisierung der Rechtsverfolgung im Urheberrecht bringe die Zugangsanbieter als "Hilfssheriffs" der Inhalteindustrie gegen Internetnutzer in Stellung. Gegen entsprechende Modelle bestehen vielfältige Bedenken - auch verfassungsrechtlicher Art. So kommt eine von Prof. Hoeren von der Universität Münster erarbeitete Studie zu dem Schluss, dass gegen das vom BMWi präferierte Modell "sowohl aus  politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht  erhebliche Bedenken" bestehen. Alvar Freude: "Die Politik täte besser daran, dem grassierenden Abmahnunwesen Einhalt zu gebieten. Wenn Rechteinhaber kostenlose Warnhinweise verschicken wollten, dann hätten sie selbst dies seit Jahren tun können." Urheberrechtsverletzungen im Internet würden ohnehin am besten durch bequem nutzbare und faire legale Angebote bekämpft.

Hintergrund:

Bereits seit geraumer Zeit verhandeln Bundeswirtschaftsministerium, Vertreter der Inhalte-Industrie und Internet-Zugangs-Anbieter über Warnhinweise gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Rechteinhaber fordern diese schon lange in unterschiedlichen Varianten. Frischen Schwung in der Debatte erhoffte sich das Wirtschaftsministerium durch eine neue Auftragsstudie. Prof. Schwartmann von der Fachhochschule Köln bescheinigte[1] jüngst dem Warnhinweismodell des BMWi rechtliche Unbedenklichkeit. Ein Gegengutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster kommt zu dem gegenteiligen Ergebnis.[2] Über dieses Gutachten und das Warnhinweismodell soll nunmehr mit der Industrie verhandelt werden. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, dem verschiedene Organisationen aus der Bürgerrechtsbewegung ebenso wie Blogger, Anwälte, Urheber verschiedener Branchen und ganz normale Internetnutzer angehören, hatte sich zu diesem Dialog beim Bundeswirtschaftsministerium angekündigt. Das Ministerium hat aber die Teilnahme – wie auch die anderer Vertreter der Internetnutzer – abgelehnt. Teilnehmer außerhalb der Industrie seien nicht erwünscht.

 

[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=474202.html
[2] http://politik.eco.de/files/2012/03/20120227-Hoeren-eco-Gutachten_final-2702.pdf

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

Aussender:
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/

 

Pressekontakt: 
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1

 

Über den Arbeitskreis gegen Internetsperren (AK Zensur)

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist ein überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internetsperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

 

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5 Kommentare

Das BMWi hat auch die Teilnahme von Journalisten und kritischen Beobachtern abgelehnt. Gleichzeitig behält es sich vor, auch NACH der Veranstaltung keine Berichterstattung vorzunehmen.

Als Bürger dieses Landes hat man den Eindruck, dass der Politik die Belange des Souverän herzlich egal ist. Nicht nur bei der netzpolitik wird ausschließlich die "Industrie" gefragt, was sie denn gerne hätte.
Politik soll aber dem Allgemeinwohl dienen und nicht Partikularinteressen von einzelnen Industrien.
Ich fühle mich von der Politik seit rund 10Jahren nicht mehr vertreten.
Alles was mir dienen sollte und könnte, wird gekürzt, gestrichen verkompliziert und abgeschafft. Alles was mich in meinem Leben und in meiner persönlichen Entfaltung behindert wird gefördert, eingeführt, ausgebaut und zu meinem Ungunsten verändert.

Ich stimme Klaus in vollem Umfang zu. Woher kommt diese Ristriktierungs-Wut der letzten Zeit? Ich finde die Fälle häufen sich! - Oder habe ich diesen Einduck weil ich durch G+, deren User Blogs wie diesen sofort aufstöbern und weitergeben, schneller und umfassender informiert werde?

...ist doch klar, warum die Bundesregierung kein Interesse daran hat, auf den Souverän zu hören, weil die BRD kein Staat ist, sondern eine Geschäftsorganisation als GmbH eingetragen... klar, dass sie die Interessen der Wirtschaft verfolgt und nicht die des Bürgers... wird Zeit, dass sich was ändert !

Tja, Mafia halt.

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