Kategorie: Pressemeldungen  

Im Folgenden finden Sie unsere Pressemeldungen.

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(01 79) 13 46 47 1 (Alvar Freude)

Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe, die Umsetzungsgesetze zu verabschieden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:

Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.

Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.

Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?

Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.

 

Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf

 

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). 

Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum Jugendschutz im Internet – den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV – zu ändern. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig ihre Seiten nach Alterstufen „ab 12 Jahren“ bzw. „ab 18 Jahren“ kennzeichnen. Zusätzliche Pflichten neben der Alterskennzeichnung haben dem Entwurf zufolge Seitenbetreiber, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, zum Beispiel Leserkommentare bei Nachrichtenseiten, in Blogs oder Diskussionsforen. Der Betreiber muss dann, anders als derzeit, die Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich den Regelungen einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen. Ziel der Änderungen des JMStV ist es, die nach Alterstufen erfolgende Filterung des Internets durch Jugendschutzprogramme zu erleichtern.

Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Erklärtes Ziel dieses "Wirtschaftsdialoges“ ist eine Selbstverpflichtung der Zugangsanbieter: Diese sollen zukünftig freiwillig auf Anforderung der Rechteinhaber und ohne rechtsstaatliche Kontrolle Abmahnungen, genannt Warnhinweise, an ihre Kunden verschicken. Wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur jetzt kritisiert, kann von einem echten Dialog nicht die Rede sein: Vertreter aus der Netzgemeinschaft dürfen auch nach auf mehrfacher Nachfrage nicht an den Gesprächen teilnehmen.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns.

In unserer Antwort (PDF) gehen wir auf mehrere Punkte ein. Vor dem Hintergrund immer wieder auftauchender Sperr-Forderungen aus verschiedensten Richtungen schlagen wir die Verankerung eines Verbotes von Netzsperren in der Verfassung vor, um dahingehenden Bestrebungen dauerhaft ein Ende zu machen.

Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com" gerichtet sind, erklärt der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur:


Für Sperrungsanordnungen gegen Zugangsprovider bietet der geltende Glücksspielstaatsvertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage. Der Vertrag sieht in § 9 Abs. 1 Nr. 5 vor, dass die Glücksspielaufsicht "Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen" kann. Access-Provider werden aber nach § 8 TMG ausdrücklich als "für fremde Informationen [...] nicht verantwortlich" qualifiziert. Sie erfüllen also nicht die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV und sind deshalb kein geeigneter Adressat behördlicher Sperrverfügungen.

 

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

"Auch nach den monatelangen Debatten über Netzsperren und dem politischen Scheitern dieser technisch kontraproduktiven und die Demokratie gefährdenden Maßnahmen hat offenbar noch immer kein Umdenken in den Staatskanzleien der Länder eingesetzt. Stattdessen wird eine erstaunliche Lernresistenz an den Tag gelegt und dem längst verwesenden Pferdekadaver namens 'Netzsperren' ein neues Sättelchen angelegt", sagte CCC-Sprecher Dirk Engling.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im § 9 Absatz 5, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

 

 

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

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presse@ccc.de

 

Über den Arbeitskreis gegen Internetsperren (AK Zensur)

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist ein überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internetsperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

 

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) begrüßt die am Dienstag Abend bekannt gewordenen Pläne des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und FDP, das als verfassungswidrig eingeschätzte Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.

Die formelle Aufhebung des Gesetzes ist nach Ansicht des Arbeitskreises der einzig rechtstaatlich saubere Schritt das Gesetz vollständig zu den Akten zu legen und den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur zu verhindern. Bisher ist das Gesetz, das erstmals gesetzlich eine Zensur-Infrastruktur vorschreibt, per umstrittenem Erlass lediglich ausgesetzt. Die Bundesregierung muss nun umgehend das Aufhebungsgesetz vorlegen, erst danach ist eine endgültige Bewertung möglich.

Die Löscherfolge von eco und die Ergebnisse des BKAs, wie auch Untersuchungen des AK Zensur, hatten in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass "Löschen statt sperren" in der Praxis funktioniert. Der Arbeitskreis freut sich, dass sich diese Position durchgesetzt hat und sich nun alle Parteien im Bundestag gegen Netzsperren aussprechen.

Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich immer vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewandt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist. [http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html]

Der AK Zensur hat deshalb am 22. Februar 2011 fristgerecht die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und Netzaktivist padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur eine öffentliche Unterstützerliste starten.

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“

 

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, erklärt:

„Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

Pressemeldungen zur Verfassungsbeschwerde in anderen Sprachen:

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/

 

Pressekontakt: 
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1

Ansprechpartner zur Verfassungsbeschwerde:
Thomas Stadler: (0 81 61) 9 39 06 - 0
Dominik Boecker: (02 21) 47 45 58 - 0

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur)

Der  Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Mitglieder des AK Zensur werden regelmäßig als Sachverständige im Bundestag und den Landtagen geladen.

Dem AK Zensur gehören unter anderem an, in alphabetischer Reihenfolge: der Antispam e.V., die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.

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Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ abgestimmt. Dabei sprach sich der Ausschuss deutlich gegen eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zum Sperren von Webseiten aus. Stattdessen müssen alle Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen zum Löschen von Webseiten, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen, verstärken. Sperren sind demnach zwar weiter möglich, dies aber nur, wenn Löschversuche erfolglos bleiben und in einem Rahmen, in dem zeitnah ein rechtlicher Widerspruch gegen eine Sperrung möglich ist.

Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur):

 

Jörg-Olaf Schäfers, Netzpolitik.org:

"Das Scheitern des JMStV in der vorliegenden novellierten Form ist ein Sieg der Vernunft. Ich möchte mich da vor allem bei den zahllosen Mitgliedern der 'Netzgemeinde' bedanken, die ihn durch ihre – auch parteiübergreifende – Arbeit doch noch möglich gemacht haben. Die Entscheidung ist eine große Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Netz. Ich freue mich auf eine breite und sachliche geführte Debatte im nächsten Jahr." 

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht:

"Die Ablehnung der Novellierung des JMStV kann nur ein erster Schritt sein. Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass die Ziele des Jugendmedienschutzes nicht primär durch Ge-  und Verbote gegenüber Anbietern erreichbar sind. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung  verabschieden. Aufgabe des Staates wird es künftig vor allen Dingen  sein, für die Vermittlung von Medienkompetenz zu sorgen."

 

Alvar Freude, Mit-Gründer des AK Zensur und Vorstand im Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.: 

"Weder die  'Netzgemeinschaft' noch die Medienpädagogik wurden in den Entwicklungsprozess des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages einbezogen. Die Verhandlungen wurden von der Rundfunkkommission der Länder zusammen mit Industre-Vertretern hinter verschlossenen Türen geführt. Es ist zu hoffen, dass die Politik nun ihr Versprechen einlöst und die wirklich Betroffenen in die Entwicklung neuer Regelungen einbezieht. Dann besteht die Chance, neue, moderne, technisch ausgereifte und medienpädagogisch sinnvolle Maßnahmen zu finden. Wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken!"

 

Frank Guthausen vom Datenschutzraum e.V.:

"Ich begrüße den politischen Mut, eine Entscheidung nach den Maßstäben der Vernunft und frei von Parteizwängen und Staatsräson zu treffen. Damit übernimmt Nordrhein-Westfalen als Medienkompetenzland die führende Rolle in Deutschland."

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht:

"Es ist erfreulich zu sehen, dass die Politik auf die warnenden Stimmen gehört hat. Der Stopp eines rechtlich und tatsächlich mehr als verunglückten Reformvorhabens war angezeigt, weil durch die Weitergeltung des alten JMStV auch keine Schutzlücke entsteht. Jetzt soll und muß eine sinnvolle Reform des JMStV diskutiert werden und den dafür erforderlichen Dialog mit allen an dem Thema interessierten Gruppen wird der AK Zensur gerne führen."

 

Daniel Flachshaar, Mitglied des Bundesvorstandes der Piratenpartei:

"Die Ablehnung des JMStV eröffnet die Chance, über den Jugendschutz zusammen mit Medienpädagogen, der Netzgemeinschaft als auch Eltern neu zu nachzudenken. Diese Möglichkeit müssen wir jetzt ergreifen."

 

Jürgen Ertelt, Medienpädagoge und Projektkoordinator bei Jugend online:

"Medienpädagogik muss gesetzlich integrierter Bestandteil von Jugendschutz werden. Ohne Medienkompetenz-Stärkung von Jugendlichen, Eltern und Entscheidern wird es keine erfolgreiche Prävention geben. Grundsätzlich muss ein Werte-Diskurs mit allen Betreffenden eröffnet werden und ein transparenter Novellierungsprozess des Jugendschutzes unter Teilhabe der Adressaten erfolgen. Nur so ist eine breite Akzeptanz ausgehandelter Jugendschutz-Maßnahmen zu erreichen."

 

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Ein Neuanfang beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag muss eine internationale Perspektive beinhalten. Alleine auf nationale Lösungen zu setzen verkennt die Bedeutung des Jugendmedienschutzes, den es zukunftsfähig mit internationalen Blick auszugestalten gilt"

 

Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen:

"Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss deswegen diesem besonderen Charakter der Interaktion vor allem von Menschen und nicht nur von Firmen gerecht werden. Der bisherige Entwurf des JMStV konnte genau diese Ansprüche nicht erfüllen. Wer den Text liest, muss ihn als trauriges Indiz dafür werten, dass ein Großteil der Vorhaben offensichtlich nicht von Leuten stammt, die sich regelmäßig im Internet bewegen. Es liegt nun an den Ministerpräsidenten, zum Beispiel gemeinsam mit der Enquete-Kommission im Bundestag, einen guten Staatsvertrag unter Beteiligung von Experten zu entwickeln."

 

Henning Tillmann, Mitglied des Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ des SPD-Parteivorstands:

"Die parteiübergreifende Ablehnung der JMStV-Novelle ist ein Erfolg für die Demokratie. Parteimitglieder und Funktionäre, unabhängige Gruppen wie der AK Zensur, sowie Einzelpersonen arbeiten gemeinsam für ein Projekt. Die Anhörungen in den Landtagen und viele persönliche Gespräche haben gezeigt, dass Parteien dialogbereit sind. Fazit: gegenseitiger Respekt bringt mehr als Diffamieren der Gegenseite." 

 

 

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Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitikern, Juristen, Medienwissenschaftlern, Medienpädagogen und Technikern.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

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