Das „Europa-Net“ mit Grenzkontrollen und Blockade „unerlaubter“ Inhalte
Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!
In dem Protokoll der Sitzung vom 17. Februar des LEWP heißt es dazu wortwörtlich:
8. Cybercrime
The Presidency of the LEWP presented its intention to propose concrete measures towards creating a single secure European cyberspace with a certain "virtual Schengen border" and "virtual access points" whereby the Internet Service Providers (ISP) would block illicit contents on the basis of the EU "black-list".
Da hier explizit auf „illicit contents“, also „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte Bezug genommen wird ist zu befürchten, dass damit tatsächlich die große chinesische Lösung gemeint ist, also umfangreiche Sperren: alles, was irgendwie nicht zulässig ist, wird blockiert. Und darunter fallen dann viele Inhalte abseits der immer wieder diskutierten Fälle, eben alles, was möglicherweise hier nicht veröffentlicht werden dürfte: „geschäftsschädigende“ Inhalte beliebiger Art, Beschimpfungen von Politikern oder Prominenten und so weiter – also zum Beispiel die (natürlich nicht) gefärbten Haare eines Ex-Politikers (Persönlichkeitsrechtsverletzung!), die Verwendung des Wortes „Kinder“ in falschem Kontext (Markenrechtsverletzung) und so weiter.
Die belgische Polizei beschreibt die LEWP folgendermaßen:
Die LEWP (Law Enforcement Working Party) ist eine Arbeitsgruppe des Rates „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union. Diese Arbeitsgruppe besteht aus den Vertretungen (Delegationen) aller EU-Mitgliedstaaten. Viele Themen und Initiativen werden in der LEWP vorbereitet, um danach weiter in den spezialisierten Gremien behandelt zu werden. In dieser Hinsicht ist die LEWP ein bedeutendes Verbindungsglied im Europäischen Regelwerk.
Es ist schon erstaunlich, wie viele Gremien immer wieder die chinesische Lösung für das Internet fordern …
(via Statewatch)
das Wort "Kinder" darf eben nur die EU selbst im falschen Kontext verwenden - wenn es um die Sperrung von Pornografie mit 20jährigen Darstellern geht.
Nett, die man aus LEWP das wort "LEWd" (=unzüchtig, lüstern) machen kann, wenn man einfach den letzten Buchstapen kippt...
Oops... "Buchstaben" sollte das natürlich heißen...
Europa-Net?
Da war doch was:
http://wstreaming.zdf.de/phoenix/300/090624_phx_runde.asx
@Stefan danke für den Link. Ich dachte ja erst der Kommentar war nur allg. Gedacht, hab's mir dann aber doch mal angeschaut und bei Minute 28 fällt der Begriff ja tatsächlich und China wird gelobt das sie es "geschafft" haben so etwas für China zu bauen.
Gruselig!
Und der Innenminister und das BKA verschenken iPhones an alle http://neu-news.de/content/gratis-iphone-f%C3%BCr-alle
Bei lawblog http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/26/datenschmuggel-ist-ein-verbrechen/ schon geschrieben:
[...]
Was ist mit "freenet" freenetproject.org oder/und einem VPN ins Ausland, da dürfte sich auch DPI die Zähne ausbeißen und VPN generell blocken dürfte diverse Firmen auf die Palme bringen?
Zudem existiert im Unterschied zu China (noch) ein wesentlicher Unterschied….das Nutzen von Freenet, TOR oder VPN usw. ist legal und nicht pönalisiert und ich schätze wenn "Die" dies versuchen (z.B. die Nutzung von Freenet strafbar zu machen), dann haben da diverse Gerichte noch ein Wörtchen mit zureden...
[...]
Inwiefern könnte sich der zweite Teil ändern? D.h. z.B. dass Freenet oder TOR bzw. die Umgehung strafbar wird? Wäre so etwas mit dem GG vereinbar oder käme da eine Watsche vom Bundesverfassungsgericht?
bombjack
Wehret den Anfängen!
Sind solche Bestrebungen nicht generell verfassungswidrig? "Regulierung" kann es in einem Rechtstaat doch erst geben wenn die Rechtswidrigkeit nachgewiesen wurde. Also muß für jede Url ein Gerichtsbeschluß her. Prävention mit Zensur in einen Topf zu werfen zeugt wohl mehr von einer eklatanten Demokratiefeindlichkeit und einem, milde ausgedrückt, klerikalem Verständnis von Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Nur was wir glauben was gut ist darf auch durch? Diese EU sollte sich darauf besinnen wer sie bezahlt. Nicht China sondern freiheitlich orientierte Demokraten in Europa.
Schon vergessen, daß die CDU bereits ein "Vermummungsverbot im Internet" forderte?
http://tinyurl.com/67aob4c
Hier werden auch einige Namen der erst seit letztem Jahr existierenden LEWP genannt (vorallem wohl Belgier):
http://police-eu2010.be/mu-eu2010/de/arbeitsgruppen/arbeitsgruppe-law-enforcement-working-party/police-cooperation-working-party/
Ich finde es sinnvoll, hier eine Strafanzeige nach http://dejure.org/gesetze/StGB/81.html zu Stellen, und werde das selbst prüfen. Die geforderte Gewalt ist hier die legislative Gewalt des Rates Justiz und Inneres der EU.
Was ist mit "freenet" freenetproject.org oder/und einem VPN ins Ausland, da dürfte sich auch DPI die Zähne ausbeißen und VPN generell blocken dürfte diverse Firmen auf die Palme bringen?