ACTA, was bisher nicht diskutiert wurde

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Nach den Protesten gegen die US-Amerikanischen SOPA-Gesetzesvorhaben kommt nun auch die Diskussion um das europäische ACTA, dem geplanten "Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zwischen der Europäischen Union ..." und der halben Welt wieder in Fahrt. Polen setzte nach erheblichem Widerstand seiner Bürger tatsächlich die Ratifizierung des Vertrags vorläufig aus. Das ist überraschend, denn Europapolitiker betonen immer wieder, ACTA würde keine Gesetzesänderungen notwendig machen. Polens Ministerpräsident Tusk meint dagegen, es müsse zunächst geprüft werden, ob ACTA überhaupt mit dem Landesrecht vereinbar sei.

Die Aussage der ACTA-befürwortenden Politiker wird zumindest für Deutschland von Experten bestätigt. Fraglich aber ist, ob die Tatsache, dass bei uns keine Richtungsänderung unseres Urheber- oder Markenrechts zu erwarten sein wird uns wirklich beruhigen sollte. Keine Gesetzesänderungen bedeuten nicht, dass ACTA keine Auswirkungen auf uns Europäer hat. Denn ohne Auswirkungen wäre der ACTA-Vertrag sinnlos.


Wir halten fest:

Die Aussage der ACTA-Befürworter, es müssten hier keine Gesetze geändert werden, kann eine Harmlosigkeit von ACTA nicht belegen.

 

Diese Tatsache, dass kein Gesetz geändert werden muss, ist notwendige Bedingung für ein Handelsabkommen. Auch ein Parlament kann keinen Vertrag unterzeichnen, der gegen die eigenen Gesetze verstößt. Was uns hier als Feature verkauft wird, das ist einfach eine Selbstverständlichkeit. Dementsprechend forderte das EU-Parlament von der Kommission einen Nachweis dieser Grundbedingung.

Wir halten fest:

Parlamente entscheiden über zukünftige Gesetze. Es ist nicht möglich, die Handlungsfreiheit eines Parlaments durch einen internationalen Vertrag zwischen Nationen einzuschränken.


Was soll ACTA also neben dem Schutz von Kunden sowie Herstellern vor Plagiaten bewirken? Und wie will ACTA das ohne Gesetzesänderung erreichen? Unterschreibt Polen den ACTA-Vertrag, so muss es sich offensichtlich oder wenigstens möglicherweise unserem Recht anpassen. ACTA regelt, was bei Urheberrechtsverstößen geschehen soll. Demzufolge müsste das polnische Urheberrecht kompatibel zu dem unseren sein oder werden. Es wäre widersinnig unterschiedliche Gesetze zum Urheberrecht mit identischen Maßnahmen eines gemeinsamen Vertrags schützen zu wollen.


Wir halten fest:

ACTA überträgt unser Urheberrecht auf andere Staaten.



Eine Harmonisierung des Urheberrechts ist wünschenswert. Leider hat aber niemand das Patentrezept für ein faires Urheberrecht. Die Probleme sind vielfach und schwerwiegend. Das Recht auf Generika zur Lebensrettung etwa oder die Rechte von Bibliotheken und nationalen Kultureinrichtungen, wie auch Theater und Wissenschaft. Verbraucherrechte wie etwa der Erschöpfungsgrundsatz könnten durch die ACTA-Regeln untergraben werden.

Auch das von ACTA propagierte und in Deutschland lange realisierte Verbot der Entfernung von Kopierschutzmaßnahmen ist vollkommen unklar wenn man bedenkt, dass ich auf meinem Rechner schon aus Sicherheitsgründen wenigstens potentiell der Herr über jedes Bit sein muss. Mach ich mich strafbar, nur weil ich unter Windows "meinen" für mich nutzlosen DRM-Treiber entfernt habe?

DRM ist eine dieser möglichen "Kopierschutzmaßnahmen". Ein definierter Schadensersatz für den Fall wenn DRM Schäden verursacht, ist nicht vorgesehen. DRM kann illegal Daten übertragen und reißt mit hoher Wahrscheinlichkeit Sicherheitslücken auf. Eine Bestandsgarantie der Rechte verwaltenden Server ist so wenig vorgesehen wie eine umfassende Aufklärung vor einem jeden Medienkauf. Doch Worte wie Verbraucher, Kreative oder Künstler kommen in ACTA nicht vor. Genau einmal wird von Nutzern gesprochen, denen offensichtlich die Rolle des passiven Konsumenten zugedacht ist. Das entspricht nicht der Realität im Internet oder in sozialen Netzwerken. Das ist nur der Traum der Rechteinhaber. Offensichtlich sind informierte und mündige Bürger deren Albtraum. Da nutzt auch nichts, wenn man meint, diese Dinge könnte doch der lokale Gesetzgeber regeln. Das kann er im internationalem Netz der globalisierten Welt eben genau nicht. Wer DRM festschreibt, der muss diese Probleme lösen.

Wir halten fest:

ACTA igonriert die Rechte der Verbraucher. ACTA eröffnet die Möglichkeit Verbraucherrechte sogar zu untergraben.


Gerade im digitalen Bereich ist ACTA unexakt, geradezu schlampig, überträgt einfach die Situation einer gefälschten Handtasche auf Kopien in einem internationalem Netzwerk. ACTA macht keinen Unterschied zwischen Wirtschaftskriminellen und Privatpersonen und auch keinen Unterschied zwischen materiellen und immateriellen Gütern. Die einzige plakative Reaktion ist das Verbot, die Kriminalisierung - mit dem Erfolg, dass jeglicher Download bis hin zu jeglicher Betrachtung .einer Webseite möglicherweise zur Straftat werden könnte. Natürlich ist das absurd, vermutlich sogar auch aus der Sicht von ACTA-Befürwortern. Minimale Rechte und Schutzvorkehrungen gibt es jedoch höchstens für Firmen, um sich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen wehren zu können. Allein die Forderung Rechteinhaber über den vermeintlichen Urheberrechtsverletzer frühzeitig von den Behörden informiert zu werden ermöglicht Rechteinhabern eine zweite Front auch gegen Privatleute. Ihre Verteidigung gegen dieses System ist nahezu unmöglich und massiv nervenaufreibend, ganz unabhängig von Schuld oder Unschuld. Was im Fall eines echten Plagiats für einen Rechteinhaber elementar sein kann, das kann gegen Privatpersonen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet fatal und unverhältnismäßig werden. ACTA kennt per Definition keinerlei Sicherungen außer die für den Rechteinhaber. Stattdessen wird de facto die Untersuchung eines jeden "verdächtigen" Päckchens aus dem Ausland auf Urheberrechtsverletzung gefordert. Das tangiert das Postgeheimnis. Auch hier wird kein Schadensersatz definiert, wenn das beschlagnahmte Handy aus Fernost eine Fälschung war. Sie können ja klagen - irgendwo in Asien? Überträgt man diese Idee auf das Internet, so müsste jedes einzelne Päckchen einer jeden Mail, einer jeden Datenübertragung auf Zuruf von Rechteinhabern gescannt werden. Das nennt man DPI und das ist der Traum eines jeden Geheimdienstes und eines jeden Wirtschaftsspions. Damit wäre das freie Internet, so wie wir es kennen, obsolet.

Wir halten fest:

ACTA gefährdet potentiell Grundrechte und das Internet. Es bringt Privatleute in eine ungünstige, eigentlich für Firmen vorgesehene Rechtspositionen.


Wenn man nun aber ein solches Handelsabkommen Maßnahmen zum Schutz des bestehenden Urheberrechts festschreibt, so definiert man indirekt das bestehende Urheberrecht a) als gültig und b) als weitgehend invariant in allen Unterzeichnerstaaten. Dieses Urheberrecht ist das Recht, das zum Beispiel in Deutschland gilt. Das wird nicht nur in räumlich in Europa sondern auch für uns selbst in der Zukunft festgeschrieben. Eine Reform des Urheberrechts wird deutlich erschwert, in Teilen ganz unmöglich, europaweit, weltweit, heute und morgen. Dabei sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass ich zunächst das zu schützende Gut definieren muss und erst danach – weil davon abhängig - verhältnismäßige Maßnahmen zu Gesetzen erklärt werden können.

Wir halten fest:

ACTA schützt ein Urheber- und insbesondere Verwerterrecht, das wir alle als reformbedürftig erkannt haben.


Es ist ein erschreckend genialer Zug der Rechteinhaber. Der Status Quo der Länder mit den meisten Rechten an Kreativen Werken und Gegenständen wird möglichst weltweit in Raum und Zeit festgeschrieben. Der Status Quo sind umfassende Rechte für alle die sowieso Rechteinhaber sind. Da wo Einem Recht gewährt wird, da muss der Andere Rechte aufgeben. Der Andere sind Künstler genau so wie die Verbraucher, jeder der nach ACTA keinerlei erwähnenswerte Rechte besitzt. Man versucht das in Amerika mit SOPA und hier mit dem zugegeben "harmloseren" ACTA. Dazu nutzte man Geheimverhandlungen am europäischem Parlament vorbei, dazu setzt man Regierungen unter Druck, wird nicht müde die Harmlosigkeit zu erklären oder versucht mit Selbstverständlichkeiten wie die Kompatibilität eines Handelsvertrags zu geltendem Recht den Menschen einzureden, es würde sich ja gar nichts ändern. Mehr noch, man versucht ACTA-Kritiker als Unterstützer krimineller Vereinigungen zu brandmarken.

Wenn wir auf dieser Ebene argumentieren wollen, dann kann ich nur sagen: Wenn sich nichts ändert, dann lasst es doch einfach sein!

Ich brauche diese Ebene nicht.

Wir brauchen vielmehr

ein neues Urheberrecht auch unter Einbeziehung von Kreativen und Verbrauchern und allen gesellschaftlichen Gruppen. Das Ergebnis können und sollten wir dann zusammen und sicher auch international schützen.



Fazit:

Die Aussage, wir müssten keine Gesetze ändern, die ist korrekt. Sie beruhigt aber nicht. Sie belegt, dass eine unumstritten unbefriedigende Situation – das veraltete Urheberrecht im digitalem Zeitalter – vertraglich festgeschrieben werden soll. Das betrifft uns und vor allen Dingen unsere Zukunft, die Zukunft unserer Kreativen, die der Verbraucher, die Zukunft Kranker in armen Ländern, die des Gesetzgebers, der Parlamente und die der Behörden. Über diese Zukunft des Urheberrechts haben keine Medienkonzerne, kein Ausland und keine Regierungen zu entscheiden. Jedenfalls nicht alleine und nicht durch das einfache dreiste Schaffen von Fakten. Für Gesetze und Reglungen sind die Parlamente der Bürger in den Nationen und in Europa da. Parlamente dürfen sich nicht durch eine Lobby entmachten lassen. Die Massenproteste in Polen zeigen, das wir uns diese Rechte auf ein vernünftiges Urheberrecht nicht nehmen lassen. Alles andere wäre schließlich auch verantwortungslos.

 

Update:

- es wurde vorgeschlagen eine korrekte Übersetzung des von mir verkürzten ACTA Titels anzugeben. Ich kann das aus hoffentlich verständlichen Gründen nicht so satirisch übersetzen:

"Handelsvertrag Eurer Majestät der Medienindustrie II, Herrscher über die
Europäische Union und ihren Mitgliedstaaten, Australien, Kanada, Japan, die
Republik Korea, die Vereinigten Mexikanischen Staaten, das Königreich
Marokko, Neuseeland, die Republik Singapur, die Schweizerischen
Eidgenossenschaft und die Vereinigten Staaten von Amerika"

- es wurde gefragt, ob der Titel gerechtfertigt wäre. Neu ist, dass die klare Aussage fehlt, dass es unsinnig ist wegen ACTA auf die Straße zu gehen wenn nicht gleichzeitig gegen unser eigenes fehlerhaftes und zu ACTA kompatiblem Urheberrecht protestiert wird. Das Kind ist schon lange in den Brunnen gefallen - wie gerade auch der wie immer mit wachem Verstand zu lesende Fefe feststellt.

- bei dem von mir entfernten Windowstreiber handelte es sich um den mit jedem Windows XP automatisch installiertem secdrv.sys der Macrovision Corporation, Macrovision Europe Limited, and Macrovision Japan and Asia K.K. Ich wünsche deren Produkte inklusive der damit geschützten "Medien" nicht auf meinen Systemen. Ein Verbot der Entfernung dieser Kopierschutzmaßnahme und dieser potentiellen Sicherheitslücke zwingt mich auf Windows zu verzichten.

- Bei diesem Blogeintrag handelt es sich einzig um meinen eigenen Kommentar. Der Text spiegelt nicht unbedingt die "Meinung" irgend eines Mitglieds des AK-Zensur wieder. Natürlich kommt für uns keine "Zensur" einer Meinung in Frage.

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1 Kommentar

Guter und interessanter Text, ich hoffe sehr, dass ihn viele lesen!

Gruß Erwin

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