Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert umgehende Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes
Anlässlich der aktuellen Koalitionsverhandlungen fordern die im „Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur“ zusammengeschlossenen Bürgerrechtler die Verhandlungspartner auf, das Zugangserschwerungsgesetz umgehend abzuschaffen. Insbesondere die FDP müsse die Rücknahme des Gesetzes zur Bedingung für einen Koalitionsvertrag machen.
„Die FDP ist jetzt nach der Wahl in der Pflicht, ihr Wahlversprechen einzuhalten und das demokratiegefährdende Zugangserschwerungsgesetz zurückzunehmen“, sagt Lutz Donnerhacke vom AK Zensur. „Daran muss die FDP festhalten, wenn sie sich in Sachen Bürgerrechte als glaubwürdig erweisen will.“
Im Wahlprogramm der FDP [1] heißt es: „Mit der FDP wird es keine ... staatliche Zensur im Internet geben“ und „Unmittelbar nach der Wahl wollen wir die unnötigen und unwirksamen Internet-Zensurmaßnahmen beenden“. Auch die Position des FDP-Bundesparteitags ist eindeutig: „Die FDP lehnt die Sperrung von Webseiten mittels vom Bundeskriminalamt geführter verpflichtender Sperrlisten ab“, lautet ein Beschluss vom Mai 2009 [2].
Hohe Erwartungen setzt der Arbeitskreis auch in die Bürgerrechtler innerhalb der FDP, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Max Stadler und den Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen, Johannes Vogel [3], die die Zurücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes im Wahlkampf zur Koalitionsbedingung erklärt hatten.
Das Vorstandsmitglied des FoeBuD e.V., padeluun, erinnert: „Das Zugangserschwerungsgesetz installiert eine Infrastruktur, die die Informations- und Meinungsfreiheit des Einzelnen und die demokratische Gesellschaft im Gesamten in höchstem Maße gefährdet. Internet-Sperren sind ein schwerer Eingriff in das verfassungsmäßig hohe Recht der Informationsfreiheit, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen frei informieren zu dürfen.“
Christian Bahls, Gründungsmitglied des Vereins „Missbrauchsopfer gegen Internet-Sperren“ und aktiv im AK Zensur, ergänzt: „Es besteht die Gefahr, dass nicht opportune Inhalte am Rechtsweg vorbei unterdrückt werden - Beispiele gibt es genug. [4] [5] Auch zeigt die Erfahrung in anderen Ländern, dass staatliche Behörden dazu neigen, eine internationale Strafverfolgung zugunsten einer bequemeren Blockade zu unterlassen.“
Franziska Heine, Initiatorin der großen Online-Petition gegen die Internetsperren, kündigt an: „Für den Fall, dass die FDP es nicht schafft, ihr Wahlversprechen umzusetzen, bereitet der Arbeitskreis bereits eine Verfassungsbeschwerde vor.“
Quellen:
[1] Bundestagswahlprogramm der FDP: http://www.deutschlandprogramm.de/files/653/Deutschlandprogramm09_Endfassung.PDF
[2] Beschluss des FDP-Bundesparteitags zu Internetsperren: http://60.parteitag.fdp.de/files/3607/B-60BPT-D2.pdf
[3] Johannes Vogel im Interview: "Die Abschaffung der Internet-Zensur etwa ist für mich Koalitionsbedingung": http://www.abendzeitung.de/politik/122276
[4] Sperrung einer Webseite von Abtreibungsgegnern in Australien 2009: http://www.australianit.news.com.au/story/0,24897,25096792-15306,00.html
[5] Sperrung der Wikipedia wegen eines anstößigen Plattencovers in Großbritannien 2008: http://www.theregister.co.uk/2008/12/07/brit_isps_censor_wikipedia/
Veröffentlichung Honorarfrei.
Aussender:
Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/
Pressekontakt:
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (0179) 13 46 47 1
Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):
Die Forderungen sind ja schön und gut, doch was geschieht, wenn die FDP ihr Wahlversprechen nicht einlöst?
Ich kann es euch sagen, ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen. Zunächst wird lammentiert, man hätte mit größt möglicher Energie einen tragfähigen Konsens erarbeiten wollen. Außerdem beruft man sich auf die Grundsätze der Demokratie, die Kompromisse ausdrücklich einbezieht. Danach wird demmentiert, dass man solche Wahlversprechen auch mit entsprechend adäquater Umsetzung verknüpfen kann. Und schließlich wird das Verhandlungsergebnis als Erfolg gewertet...
Eine Verfassungsklage sollte nicht vom Ausgang der Koalitionsverhandlungen abhängig gemacht werden...
Abgesehen davon wäre es ein nobles Ziel, wenn eine Partei, die sich der Achtung von Bürgerrechten verschrieben hat, ein Gesetz im Bundestag einbringt, dass die Nichteinhaltung von Wahlversprechen mit Strafen belegt wird. Dadurch könnte man das Lügenpotential eindämmen und die Chancengleichheit gegenüber Parteien wahren, die auf falsche Wahlversprechen verzichten...
Gruß von www.guedesweiler.wordpress.com
Lächerlich, daß der Guido sein Wahlversprechen einhält. Das wäre ja grade das erste mal daß die FDP zu ihrem Wort steht. Der ist doch jetzt so geil auf sein Außenministeramt daß er auf keinen Fall die Koalition riskiert, also kriecht er jetzt der Angie in den ... bis zum Hals rauf.
Und ich gehe noch weiter, der Guido wusste bereits vorher daß er dieses Wahlversprechen nicht halten kann. Ich nenne das absichtlichen Wählerbetrug, es ist eine Sauerei daß darauf keine Strafe steht. Wenn ich bei nem Vorstellungsgespräch lüge dann bekomme ich mit Sicherheit deswegen noch Schwierigkeiten.
Wir werden sehen wie sehr die FDP die Interessen der Piraten vertritt deren Wähler ihre Stimmen laut dem Oberdemokraten Guido ja verschenkt haben.