Die Leiden des Joshi – Jugendfrei?

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Beim letzten mal fragten wir danach, wie wohl die Alterseinstufung für Blackjack und Nutten aussehen müsste: ab 18 Jahre. Die Begründung dazu folgt unten.

Heute legen wir Euch eine Seite vom Tierheim Sinsheim zur Bewertung vor, und zwar mit Bildern von Joshi.

Ende April wurde in Zuzenhausen bei Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) ein vor Schmerzen jaulender Hund aufgefunden. Das Tierheim Sinsheim nahm sich des Hundes an, nannte ihn Joshi. Das Fell war verfilzt und verkotet, die Krallen so lang, dass der Hund nicht mehr aufstehen konnte. Er hatte große Wunden und einen gebrochenen Schwanz. In Narkose wurde er geschoren – dabei kamen hunderte Maden aus einer alten Wunde zum Vorschein. Er wurde quasi von innen aufgefressen. Das Tierheim Sinsheim hat den Fall dokumentiert und Bilder des Hundes ins Netz gestellt.

Wir fragen: in welche Altersstufe müsste die Bilderseite eingestuft werden?

http://tierheim-sinsheim.de/html/sub1/Bilder%20von%20Joshi.htm

Und hier ist die Auflösung.

 

Auflösung für Blackjack und Nutten

Beim letzten mal fragten wir danach, mit welcher Altersstufe denn die Blackjack und Nutten Fanseite bei Facebook eingestuft werden müsste. Hier ist die Lösung:

„Blackjack und Nutten“ erschließt sich im hintergründigen Humor nur Insidern; die Inhalte sind oberflächlich betrachtet pubertäre Witzeleien. Das besondere an dem zu bewertenden Angebot ist, dass dieses als „Gruppe“ im nicht Alter beschränkten Netzwerk des social-media-Providers facebook stattfindet. facebook ist ein US-amerikanisches Unternehmen, es gibt keinen Firmen-Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Land. Die Gruppe in diesem social network wurde von einem privaten Nutzer inhaltlich angelegt, Facebook bietet hierzu – wie auch viele deutsche Unternehmen z.B. die VZ-Gruppe – die Kommunikation-Architektur. Facebook ist nicht der Selbstregulierung seitens der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia) angeschlossen.

Bewertung:

Aufgrund der unsicheren Rechts- und Bewertungsgrundlage würde ich mit Blick auf nicht auszuschließende Entwicklungsbeeinträchtigungen nach JMStV die Seite mit „ab 18 Jahre“ kennzeichnen. Eine entsprechende Möglichkeit der Einbindung eines Labels sehe ich allerdings nicht.

 

Begründung:
Die Interaktion in der Gruppe vollzieht sich über Pinwand-Einträge, die von einzelnen Nutzern auf Grundlage der AGBs von facebook selbst verantwortet werden. Die Gruppe "Blackjack und Nutten" listet die Einträge und fügt sie auch dem persönlichen newsstream eines sich dort eingruppierten facebook-Mitglieds zu. Es gibt keine redaktionelle Bearbeitung, alle Beiträge sind sofort sichtbar. Der Gruppen-Gründer ist nicht zwingend erreichbar und auch nicht notwendigerweise Inhalt gestaltend aktiv. Es ist nicht auszuschließen, dass das offenen Pinwand-Angebot für Inhalte genutzt wird, die mehr als halbseidener oder schlüpfriger Art sind und damit Entwicklung beeinträchtigend wirken können. Facebook nimmt darauf aktiv keinen Einfluss, der Gruppen-Gründer moderiert nicht. Letztlich ist kein verantwortlicher „Webseiten“-Anbieter auszumachen, jeder veröffentlichende einzelne Teilnehmer der Gruppe müsste sich den Anforderungen des JMStV unterwerfen.

Die Konstrukteure des JMStV haben offensichtlich für diese Web2.0-Strukturen keine Überlegungen angestrengt, die den Anforderungen aktueller Internet-Kommunikation gerecht werden können.

Jürgen @Ertelt http://tweed.me/

 

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6 Kommentare

Es ist schon unglaublich, was so im Netz kursiert. Aber nicht die Tatsache, dass es im Netz kursiert, ist das Übel. Die Tatsache, dass es tatsächlich existiert und so dokumentiert werden kann, ist das Grauenhafte. Die Frage ist nun wirklich, will man Kindern solche Bilder wirklich zumuten? Sind Kinder in der Lage, solche Bilder vernünftig zu verarbeiten? Und wenn ja, ab welchem Alter?

Man könnte solche Bilder im ähnlichen Kontext wie die Bilder von sexuell-misshandelten Kindern (weitläufig als Kinderpornographie tituliert) sehen:

Kein (gesunder) Mensch will solche Dinge sehen. Aber die Tatsache, dass solche Bilder im Umlauf sind, setzt voraus, dass das Greuel überhaupt geschehen konnte.

Zum Thema Joschi: Ich hoffe, sein Eigentümer, soweit man ihn ausmachen konnte, wird maximal bestraft. Ich denke nicht, dass man hier auch nur einen Ansatz von Gnade walten lassen sollte.

Welche Wirkung die bloße Aneinanderreihung von entsetzlichen Bildern haben kann, sieht man auf der Übersichtssichte - die News über Hetze und Drohungen gegen den Halter. Wie schnell neigen die Menschen durch richtig inszenierte Bilder zu solchen Reaktion. Auf Kinder wirken die Bilder sicherlich auch "verrohend" (JuSchG-Jargon).

Mich hat die Darstellungen der Verletzungen durchaus an den Klassiker Rotten.com erinnert (welcher in Deutschland seit Jahren auf dem Index steht). Die Seite muss also mindestens ab 16, besser noch ab 18 eingestuft werden. Es fehlt jede sachliche Erläuterung und Distanz zu den Bildern. Sehr bedauerlich, weil die Übersichtsseite den Fall ansonsten eigentlich objektiv dokumentiert hat.

Sucht Ihr eigentlich noch weitere Seiten/Texte zur Bewertung? Es gibt ja durchaus einige grausame Märchen, wie würden die denn abschneiden?

"Schlimmstes" Beispiel ist wohl Max und Moritz, bei denen ich spontan auf Tierquälerei und/oder -tötung (Hühner, Hund der Witwe Bolte, Käfer bei Onkel Fritz), schwere Körperverletzung (Lehrer Lämpel) und sogar die Ermordung von Max und Moritz in der Mühle komme. Die Sachbeschädigung an der Brücke von Schneider Böck dürfte noch das kleinste Problem sein.

Schneewittchen ist mit immerhin 3 Mordversuchen auch nicht zu verachten.

Ob sowas nicht "entwicklungsgefährdend" ist? ;-)

Schneewittchen:
http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=969&kapitel=241&cHash=b2042df08bschneewi

Max und Moritz:
http://www.gutenberg.org/files/17161/17161-h/17161-h.htm

Christian: auch wenn es mal ganz lustig ist, Grimm-Märchen auf Anwendung des Strafrechts zu untersuchen (suche nach "Rotkäppchen für Juristen"), verfehlt es gerade das Thema. Jugendschutz für klassische Schriften gibt es schon zu Zeiten der Weimarer Republik ("Schmutz- und Schundgesetz").

Ab welchem Alter man Rotkäppchen, Hänsel und Gretel oder Max und Moritz seinem Kind vorliest, ist ein ganz anderes Thema. Diese Horrormärchen waren auch nie dazu bestimmt, unreflektiert einfach nur als Gute-Nacht-Geschichte vorgelesen zu werden - damals wurden Märchen immer im Beisein von Erwachsenen erzählt und danach ausgewertet ("Moral von der Geschicht'").

Shocking-Seiten sind ja nicht umsonst so ein Kult im Netz. Auch für Jugendliche. Es ist doch gerade der Reiz daran, gleichaltrigen solches Ekel erregendes Zeug zu zeigen und deren Reaktionen zu beobachten. Ich finde, es gehört zu Jugendlichen dazu, auch gegenseitig seine Grenzen auszuloten.

AK Zensur: Mich würden auch mal die Altersbewertungen ab 6 Jahren interessieren. Es wäre ganz ok, auch mehr Seiten einzubauen, die nicht gleich nach FSK18 scheien.

> damals wurden Märchen immer im Beisein von
> Erwachsenen erzählt und danach ausgewertet
> ("Moral von der Geschicht'").

Ja, damals[tm].
Inzwischen sind die Märchen aber auch online nachzulesen und die entsprechenden Seiten fallen daher potenziell auch unter den JMStV.

Mich würde schon mal interessieren, ob "echte" Ereignisse (wie z. B. diese oder der aufgespieste Torrero) anders eingestuft werden als Märchen.

Ich lese länger in einen Blog, in der jemand über die Erfahrungen von seinem Job in einem Sexshop schreibt. Hier mal ein Beispiel: http://www.paramantus.net/?p=1360
Ich bin wie viele meiner Freunde noch keine 18, wir finden aber eigentlich keine gefährdenden Dinge in den Berichten. Im Gegenteil. Ist ja nix dabei, was man nicht auch bei gerichtsshows oder "Taff" sieht. Würden es ärgerlich finden wenn man die Geschichten auf einmal nicht mehr lesen dürfte

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