Nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. März ist es um den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) still geworden. Eine offizielle Veröffentlichung der aktuellen Version hat nicht stattgefunden und auf Seiten der Provider hüllt man sich derzeit ebenso in Schweigen. Am 30. April tagt in Mainz der nächste „Runde Tisch“ zum Jugendmedienschutz – aber allen Versprechungen aus der Mainzer Staatzkanzlei zum Trotz, endlich mehr Transparenz an den Tag zu legen und auch die Netz-Nutzer einzubeziehen, ist davon bisher nichts zu spüren.
Gibt es konkrete Ursachen dafür, dass es derzeit so still ist? Denn die Klüngel-Runden tagen weiter. Man könnte geradezu den Eindruck gewinnen, die letzte Arbeit am Text solle nun endgültig in den Hinterzimmern und Amtsstuben ohne Öffentlichkeit durchgeboxt werden.
Dazu passt auch, dass die Landesparlamente bisher kaum über den Staatsvertrag debattiert haben. Eine Ausnahme ist das Abgeordnetenhaus Berlin – dort fand am Mittwoch eine öffentliche Anhörung im zuständigen Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg statt. Der gemeinsame Tenor aller Fraktionen: alle sind unglücklich über das bei Staatsverträgen übliche Vorgehen: die Staatskanzleien bzw. deren Unterhändler handeln hinter verschlossener Türe die Verträge aus und die Parlamente werden nur noch zum Abnicken eingebunden. Aber auch inhaltlich scheint keine einzige Partei mit dem JMStV wirklich glücklich zu sein.
Ich war als Sachverständiger eingeladen und konnte einige unserer Kritikpunkte einbringen. Die zum JMStV positivste Aussage der Abgeordneten, an die ich mich erinnere, war sinngemäß: Naja, jetzt haben wir das Ding; nichts machen um die Kinder zu schützen geht ja auch nicht! Jetzt mal schauen wie sich das auswirkt und dann eben nachbessern. Dabei wird immer wieder vergessen, dass Deutschland bereits die strengsten Jugendschutz-Regeln im Internet innerhalb der westlichen Welt hat. Und die möglichen Nebenwirkungen der neuen Regelungen insbesondere auf kleine Anbieter, Blogger, und innovative Web 2.0 Dienste werden bisher ignoriert. Es ist ja nicht so, dass die Maßnahmen keine Auswirkungen haben.
In den Bundesländern zeigt sich allgemein, dass die Bereitschaft, Krach in der Koalition bzw. mit den anderen Ländern zu riskieren, nur relativ gering vorhanden ist. Und da eine Zustimmung zum JMStV derzeit noch nach weniger Aufwand aussieht, tendieren die meisten auch dazu irgendwie zuzustimmen – wer will schon einen Koalitionskrach für ein (vermeintliches) Nischenthema riskieren?
Aber zurück zum aktuellen Entwurf. Der aktuelle von der Ministerpräsidentenkonferenz abgesegnete Entwurf vom 25. März ist dennoch bekannt geworden, auch wenn die versprochene Transparenz ausbleibt. Die Änderungen sind aber erwartungsgemäß nur marginal. Auf die wesentlichen Kritikpunkte der Öffentlichkeit an den verschiedenen Entwürfen des JMStV wurde nicht eingegangen:
- Der Jugendmedienschutz muss generell auf den Prüfstand
- Alvar Freude: Warum Kurt Beck falsch liegt
- Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (noch den Entwurf vom Dezember behandelnd) des AK Zensur
- Horrorkabinett der Jugendschützer: Haftung für Links, Kommentare, Communities
Aktuell findet sich ein informativer Artikel im Blog von Telemedicus. Der juristischen Orientierung des Artikels ist geschuldet, dass wesentliche Punkte der bisherigen Kritik etwas zu kurz kommen. So wird mit dem neuesten Entwurf entgegen aller mündlichen Beteuerungen weiterhin versteckt auf Netzsperren als Option beharrt. Netzsperren bleiben uns also als Damoklesschwert erhalten, die KJM hat sie ja auch schon angedroht. Und mit der nun vorgesehenen Einführung eines faktischen Zwangskennzeichnung in Kombination mit Jugendschutzfiltern wird zudem ein Irrweg beschritten. Ein sinnvoller Jugendschutz läßt sich aus der Kombination von Labeling mit technischen Jugendschutzfiltern nicht erreichen. Siehe dazu beispielsweise auch:
- AK Zensur Stellungnahme zum Dezember-Entwurf des JMStV, Seite 7ff
- Six Reasons Why Self-Rating Schemes Are Wrong for the Internet in: Fahrenheit 451.2: Is Cyberspace Burning? (bzw. Original von 1997)
- Internet Filters, a Public Policy Report
- Ab 18 (und dort verlinkte Dokumente)
Undurchsichtig erscheint derzeit die Position der Provider zum finalen Entwurf des neuen JMStV. Es wäre an der Zeit, dem Schweigen ein Ende zu bereiten, und die Provider dazu zu bringen ihre – wie man annehmen darf – kritische Haltung zum neuen Entwurf des JMStV kundzutun. Wer die Position seines Providers zum neuen JMStV kennen möchte, aber keine belastbare Aussage findet, dem bleibt nur eins: die direkte Frage an den eigenen Provider, wie sein Standpunkt zu diesem Thema ist.
Aufruf: Provider fragen!
Daher unser Aufruf: Fragt Eure Provider, wie sie zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag stehen! Hier Vorschläge für entsprechende Fragen:
Potentielle Fragen an Access-Provider:
- Wie ist Ihre Position zu dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrages?
- Im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind im Zusammenhang mit dem Rundfunkstaatsvertrag weiter Netzsperren vorgesehen, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat solche bereits angekündigt. Wie stehen Sie dazu?
- Werden Sie sich im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dafür stark machen, dass die Möglichkeit für solche Sperrverfügungen gestrichen wird?
Potentielle Fragen an Hosting-Provider:
- Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht eine Reihe erweiterter Pflichten für Anbieter eigener und fremder Inhalte vor. Auch Sie als Hosting-Provider sind davon potentiell betroffen, vor allem aber Ihre Kunden.
- Wie bewerten Sie die (neuen) Regelungen des Staatsvertrages?
- Werden Sie Ihren Kunden Hilfsmittel an die Hand geben, die Inhalte ihrer Webseiten zu bewerten und zu kennzeichnen?
- Werden Sie Ihre Kunden dabei unterstützen, die Möglichkeit der „Sendezeitbegrenzung“ umzusetzen, um Inhalte beispielsweise tagsüber automatisch zu löschen und Nachts zu aktivieren?
- Wenn Sie eine Beschwerde über eine Jugendschutz-Verletzung erhalten, weil beispielsweise ein Inhalt eines Kunden nicht korrekt mit der Altersstufe „ab 12 Jahre“ gekennzeichnet ist, wie werden Sie dann vorgehen?
Zusatzfrage an Dienstleister, die Blogs, CMS, Homepage-Baukästen und so weiter anbieten:
- Werden Sie bei den Vorlagen für Blogs/Homepages/… dem Nutzer die Möglichkeit geben, entsprechende Meta-Tags einzubinden?
Die Ergebnisse bzw. Antworten der Provider können gerne hier als Kommentar gepostet werden.
Moin!
Ich habe die Fragen mal an meinen Hoster weitergeschickt. Ich schreibe Euch die Antwort gerne hier rein ;)
Weiter so!
Beste Grüße
der Friedri.ch
zitat:
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.....
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einen STAAT-vertrag ?????? mit welchem "staat" ???
die brd ist kein staat. ebenso deutsch nicht. (so es im personaL-ausweis steht)
es ist eine ngo (staat ähnliches gebilde, ohne hoheitliche rechte)
deutschland steht unter besatzungrecht. das ist fakt.
.... damit auch der letzte bescheid weiss, was in diesem lande gespielt wird.
es wird zeit für hinguggen und wach werden, oder sich weiter belügen und berauben lassen.
http://twitter.com/scheinstaatBRD
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com
ich empfehle besonderst für grundwissen: http://redir.ec/BRD-Scheinstaat-torrent
Vortrag_Tobi_Kurz__DVD5. wiedervereinigung, was geschah wirklich.
Bei Strato bitte Mail an presse@strato.de !
Potentielle Fragen an Hosting-Provider:
* Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht eine Reihe erweiterter Pflichten für Anbieter eigener und fremder Inhalte vor. Auch Sie als Hosting-Provider sind davon potentiell betroffen, vor allem aber Ihre Kunden.
In so weit die in Deutschland angemeldet sein, was naturlich auf jedes erwunschtes moment geaendert werden kann.
o Wie bewerten Sie die (neuen) Regelungen des Staatsvertrages?
Unsinnig, die Jugend braucht gar nicht 'geschutzt' (dumm gehalten) zu werden, sondern soll ueber jedliche informationen frei verfugen konnen, um ein schnelle weg zum erwachsenheit zu garantieren.
o Werden Sie Ihren Kunden Hilfsmittel an die Hand geben, die Inhalte ihrer Webseiten zu bewerten und zu kennzeichnen?
Nein, was auch immer die Kunden tun ist ja das problem von die kunden.
o Werden Sie Ihre Kunden dabei unterstützen, die Möglichkeit der „Sendezeitbegrenzung“ umzusetzen, um Inhalte beispielsweise tagsüber automatisch zu löschen und Nachts zu aktivieren?
Nein, und ich achte unsere Kunden schlau genug um selbst wenn die in deutschland angemeldet sein, das buro um zu ziehen und irgendwo anderes steuer zu zahlen wenn die deutsche wieder mal zenzur machen so wie vor 60 jahre.
o Wenn Sie eine Beschwerde über eine Jugendschutz-Verletzung erhalten, weil beispielsweise ein Inhalt eines Kunden nicht korrekt mit der Altersstufe „ab 12 Jahre“ gekennzeichnet ist, wie werden Sie dann vorgehen?
Gar nicht, wenn die kunde an das deutsche gesetzt unterworfen ist konnen die deutsche das ja fuer ein deutsches gericht gegen den kunden versuchen.
- Ist der Entwurf des JuSchG vom 07.12.2009 die aktuelleste bekannte Fassung?
- Ist die Kritik: http://ak-zensur.de/2010/01/25/jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf noch aktuell bezgl. der Anbietergleichstellung (die ich aus dem angeführten Entwurf nur schwer rauslesen kann - wer ist in Ziffer 5 Content und Access Provider?) und der Prüfungspflicht für Inhalte Dritter (User generated Content)?
Antwort von Access-Provider Congstar:
Sobald es eine Gesetzregelung zur Sperre von Internetseiten in Bezug auf den Jugendschutz gibt, werden wir direkt den Zugang zu diesen Seiten sperren.
Eine derzeitige Sperrung von Internetseiten ist aus technischen Gründen leider noch nicht möglich. Wir arbeiten jedoch bereits an einer Umsetzung.
Die Haftung bei der Sperrung von Internetseiten leigt bei der Bundsregierung.
Wir vertrauen auf sensible und eindeutige rechtliche Regelungen, damit Internetseiten im Internet nicht willkürlich gesperrt werden.
Wir hoffen Ihnen mit unseren Antworten geholfen zu haben.
Ich habe die Fragen so gestellt, wie sie im Artikel aufgelistet sind.
Michael
Hier die Antwort auf die Fragen für die domainfactory GmbH (Hostingmarken domainFACTORY, domain*go, JiffyBox):
- Wie bewerten Sie die (neuen) Regelungen des Staatsvertrages? Siehe unter http://blog.df.eu/2010/01/26/haftung-fur-provider-und-hoster/
- Werden Sie Ihren Kunden Hilfsmittel an die Hand geben, die Inhalte ihrer Webseiten zu bewerten und zu kennzeichnen? Ja, wir werden sicherlich z.B. Informationen zusammenstellen und Beispiele aufführen, anhand derer unsere Kunden die Bewertung und Kennzeichnung ihrer Webseite einfach(er) vornehmen können.
- Werden Sie Ihre Kunden dabei unterstützen, die Möglichkeit der „Sendezeitbegrenzung“ umzusetzen, um Inhalte beispielsweise tagsüber automatisch zu löschen und Nachts zu aktivieren? Wenn die Sendezeitbegrenzung für unsere Kunden zum realistischen Thema werden sollte, werden wir uns da mit Sicherheit zeitnah eine Lösung einfallen lassen (z.B. "Zeige von 22 bis 6 Uhr bei Aufruf der Domain xyz.tld die Inhalte im Pfad /nacht und in der übrigen Zeit die Inhalte im Pfad /tag an").
- Wenn Sie eine Beschwerde über eine Jugendschutz-Verletzung erhalten, weil beispielsweise ein Inhalt eines Kunden nicht korrekt mit der Altersstufe „ab 12 Jahre“ gekennzeichnet ist, wie werden Sie dann vorgehen? Hier werden wir die Einschätzung unserer Anwälte abwarten müssen und uns an der aus rechtlicher Sicht sanft-möglichsten Vorgehensweise orientieren. Eine Kriminalisierung unserer Kunden darf es - bei allem Verständnis für die berechtigen Interessen des Jugendschutzes - nicht geben, zumal wir davon ausgehen, dass kein Kunde absichtlich gegen solche Regelungen verstoßen wird sondern nur, weil er z.B. von der Änderung keine Kenntnis hat.
- Werden Sie bei den Vorlagen für Blogs/Homepages/… dem Nutzer die Möglichkeit geben, entsprechende Meta-Tags einzubinden? Soweit möglich und benötigt werden wir dies z.B. bei unseren Systemskripten wie dem vorinstallierten Gästebuch usw. natürlich machen.