Kurzinfo zur Verfassungsbeschwerde

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In den letzten Tagen kamen an verschiedenen Stellen wieder Fragen auf, ob denn gegen das Zugangserschwerungsgesetz eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet werde.

Im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) engagieren sich auch ungefähr ein Dutzend Juristen (Rechtsanwälte, Justiziare, Referendare, Studenten), die für das Projekt eine geschlossene Mailingliste betreiben, auf der sie sich zu dem Projekt Verfassungsbeschwerde austauschen sowie Lösungen, Konzepte und juristische Strategien erarbeiten.

Es gibt bislang aber noch keine konkreten Entwürfe, sondern lediglich einen vorläufigen Zeitplan: Das Zugangserschwerungsgesetz trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 23. Februar 2010 in Kraft. Nach § 93 Abs. 3 Bundesverfassungserichtsgesetz muß innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist werden wir wahren.

Da momentan Urlaubszeit ist, werden erste Diskussionsentwürfe erst im September geschrieben werden. Anfang des vierten Quartales wird dann die Detailarbeit an der Beschwerde stattfinden, um diese danach jederzeit einreichen zu können.

Wir, der AK Zensur, werden rechtzeitig den Kontakt mit weiteren Mitstreitern suchen und an dieser Stelle weiterführende Informationen zu der Verfassungsbeschwerde veröffentlichen. Die Planungen und Überlegungen zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz bedeutet aber keinesfalls, dass wir die politische und journalistische Arbeit oder unser anderweitiges Engagement gegen das Gesetz einstellen.

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TrackBack-URL: https://ak-zensur.de/mt/mt-tb.cgi/667

Zur Frage, wie es denn um die angekündigte Verfassungsbeschwerde zum Zugangserschwerungsgesetz ausschaut, gibt es nun auch eine offizielle Stellungnahme des AK Zensur: [...] Im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) engagieren sich a... Mehr

6 Kommentare

Blöde Frage:

Muss für die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde der Kläger nicht von der Maßnahme direkt betroffen sein und da ja das Gesetz nicht ausgeführt wird, gibt es keine Betroffenen?

bombjack

Hi bombjack,

vorweg: es gibt keine blöden Fragen. :-)

Die derzeitige Argumentation zu diesem Punkt sieht mutmaßlich so aus, dass die Nichtanwendung des Gesetzes schlicht Grundgesetzwidrig ist. Aufhänger dafür ist der Vorrang des Gesetzes http://de.wikipedia.org/wiki/Vorrang_des_Gesetzes

Grüße
Dominik

@bombjack
es gibt nur blöde antworten :)

danke für die info.

Wobei hier die Gesetzwidrigkeit der Nichtanwendung dummerweise im gewissen Maße die Gesetzwidrigkeit des Gesetzes selbst schützt. *IANAL*

MfG
MonkZ

Kann man den Juristen des AK Vorrat bei der Verfassungsbeschwerde zur Hand gehen? Bin selbst Jurastudent und würde gerne mitarbeiten.

Hi Mera,
melde dich doch mal auf der Mailingliste an und stell dich vor.
MfG
MonkZ

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