Am heutigen Montag findet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein Gespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen“ statt.
Ich bin als Sachverständiger geladen und habe eine umfangreiche Stellungnahme geschrieben.
Die Sitzung wird auch Live im Internet übertragen. Zwischendurch hieß es im lesenswerten Bericht bei netzpolitik.org, dass es zeitversetzt kommt, aber mein letzter Stand ist, dass es wirklich live übertragen wird, und das stimmt: ab 14 Uhr zeitversetzter Stream. Infos dazu kommen sicher auf http://www.bundestag.de/
Stellungnahme-AK-Zensur--UANM--Sperren--2010-10-21--komplett.pdf
Anmerkungen:
a) [...]Frage 7: Gibt es Erkenntnisse dahingehend, welche Art von Inhalten nach §184b StGB
nicht zeitnah gelöscht werden können?
Inhalte nach § 184b StGB können nach meinem Kenntnisstand weltweit zeitnah gelöscht werden.[...]
Stimmt so nicht....da sich der §184b auch auf "wirklichkeitsnahe" Schriften bezieht und diese nach dem BGH Urteil vgl. http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3 auch fiktive Schriften (in dem Fall Comics) sein können. In den USA sind diese Schriften und auch computergenerierte Bilder vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt, auch wenn sie nach deutschem Recht unter den §184b StgB fallen und werden nicht gelöscht werden (sofern sie mit der Hoster-Politik verträglich sind).
b) Begriff "Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern" vs. Kinderpornografie ist für mich nicht dasselbe....der erstere ist auf reale Darstellungen und bestimmte Gegebenheiten beschränkt, während der andere viel umfassender ist.
Beispiele wären z.B. die Bilder aus dem sexuellen Aufklärungsbuch "Zeig mal" die wenn man sie aus dem Kontext des Buches löst unter den §184b StgB fallen dürften (spätestens mit der EU-Richtlinie ist das der Fall, weil Genitalien in Großaufnahme) oder was ist mit Posing-Aufnahmen, dem Sexting usw.
Würde man "Jeanneke Pis" als reale Person auf diese Weise fotographieren, dürfte das Bild ebenfalls strafrechtlich relevant werden.
Was ist zum Beispiel von einem Bild zu halten, was das Opfer von einem sexuellen Missbrauchs zeigt, nur eben in einer normalen Situation?
bombjack