In der vergangenen Woche war der AK Zensur – neben weiteren Vertretern – vom schleswig-holsteinischen Landtag aufgerufen, eine Stellungnahme zur aktuellen Gesetzgebung im Rundfunk- und Telemedienrecht (15. RÄStV) abzugegeben.
Im Rahmen dessen hat der AK Zensur die Chance genutzt, um nochmals das „Depublizieren“ von Inhalten auf den Internetseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu kritisieren. Dabei geht es um die fortwährende Löschung von bislang hundertausenden Text-, Audio- und Videobeiträgen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geschuldet ist dies einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 (12. RÄStV). Danach ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgerufen, seine Online-Aktivitäten deutlich einzuschränken und somit im Ergebnis stetig Inhalte zu löschen. Ein solches künstliches Fernhalten von bereits produzierten Inhalten gegenüber den Rundfunkgebühren zahlenden Bürgern ist jedoch weder mit dem veränderten Mediennutzungsverhalten noch mit den technologischen Möglichkeiten des Internets vereinbar. Und nicht zuletzt ergeben sich dabei auch verfassungsrechtliche Zweifel. Insofern hat sich das Depublizieren als kontraproduktiv erwiesen – insbesondere läuft es dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwider.
Während Rundfunkräte in Anbetracht der flächendeckenden Löschungen Initiativen wie depub.org als „kreative Anarchie im Internet“ loben, geht der AK Zensur davon aus, dass statt anarchischer Strukturen in diesem Bereich eher ein mit Weitsicht handelnden Gesetzgeber gefragt ist. Diesem ist nun aufgegeben, den mehr als nur unbefriedigenden Zustand schnell wieder zu korrigieren.
Die Stellungnahme als PDF:
http://ak-zensur.de/download/Stellungnahme-AK-Zensur--15-RAeStV.pdf
Jetzt kommentieren