Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Internet-Sperren.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Internet-Sperren:
Der Bundesregierung geht es bei dem Gesetzentwurf zu den geplanten Internetsperren nicht um die effektive Bekämpfung der Kinderpornographie. Sie betreibt Wahlkampf auf Kosten missbrauchter Kinder, schützt die Täter, vernachlässigt die Strafverfolgung und initiiert eine grundgesetzwidrige Internet-Zensur-Infrastruktur unter Kontrolle des BKA. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auf der Sperrliste auch weitere missliebige Internet-Inhalte stehen.
Der Gesetzenwurf sieht auch eine Sperrung von Webseiten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern vor. Auch auf den bekannten Sperrlisten in Skandinavien stehen Webseiten aus Deutschland. Diese sind der Bundesregierung und dem BKA seit Monaten bekannt. Es wäre problemlos möglich, die Server abzuschalten und die Inhalte aus dem Netz zu entfernen, statt sie nur mit einer relativ leicht umgehbaren Sperre zu belegen. Warum wurden die Server bisher nicht abgeschaltet, warum wird die Strafverfolgung unterlassen?
Die Begründung des Gesetzesentwurfs geht von falschen Voraussetzungen aus:
- Es gibt keine Hinweise darauf, dass Kinderpornographie im Internet ein kommerzieller Massenmarkt ist.[1]
- Kinderpornographie im Internet zeichnet sich nicht durch offene Verfügbarkeit aus.
- Nahezu alle der in ausländischen Sperrlisten verzeichneten Server stehen in Ländern, in denen Strafverfolgung durchaus möglich wäre. Viele davon auch in Deutschland und anderen EU-Staaten
Die neuen Sperr-Regelungen werden im Telemediengesetz hinzugefügt und nicht in einem eigenen Gesetz behandelt. So können sie leicht auf weitere Inhalte ausgedehnt werden. Die geheime Sperrliste des BKA unterliegt keiner rechtsstaatlichen Kontrolle - die Gewaltenteilung scheint aufgehoben: das BKA wird zu Ermittler, Ankläger und Richter in einem. Es wird zu einer unkontrollierbaren Zensur-Behörde. Entgegen der Ankündigung von vergangenem Freitag sollen Daten von Nutzern, die auf die Stopp-Seiten gelangen, gespeichert werden. Dies ist nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich, sondern bietet Kriminellen auch ganz neue Möglichkeiten, um Unschuldige in den Verdacht des Konsums kinderpornographischer Darstellungen zu bringen.
Die Bundesregierung will Kindesmissbrauch ausblenden anstatt ganz aus dem Internet zu nehmen. Der AK Zensur fordert hingegen die Täter mit den bestehenden Rechtsmitteln zu verfolgen, die auch in der überwiegenden Mehrheit der Quelländer vorhanden sind. So bekämpft man das Übel nachhaltig an der Wurzel und kann auf eine grundrechtswidrige Placebo-Lösung verzichten.
Anmerkungen:
[1]:
Das LKA München erklärt, dass bei der Verbreitung von Kinderpornographie Geld kaum je eine Rolle spielt. Es gebe organisierte Strukturen, aber selten: "Die überwältigende Mehrzahl der Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der Feststellungen nicht richtig."
Zitiert nach: Rebecca Casati: Mittan am Rand; in: Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2009;
Online verfügbar unter http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/
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