Gefangen im Netz der simplen Antworten

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In Wahlkampfzeiten neigen Politiker und Parteien dazu, Probleme zu trivialisieren und Lösungen zu simplifizieren. Paradigmatisches Beispiel dürfte dafür Ursula von der Leyen mit ihrem Vorstoß zur Sperrung kinderpornographischer Internetseiten sein. Im Internet würde die „Vergewaltigung von Kindern vor laufender Kamera“ gezeigt. Die Server stünden in Indien (oder Kasachstan), wo die Inhalte nicht gelöscht werden könnten. Deswegen seien Internetsperren in Deutschland die einzig sinnvolle Massnahme. Für den Wahlkampf ist das eine brauchbare Geschichte – und Wahlkampf war dies ja.

Der Wahlkampf ist bekanntlich vorbei und bei dem Thema Bekämpfung der Kinderpornographie hat eine neue Sachlichkeit Einzug gehalten. Die Koalition will das „Zugangserschwerungsgesetz“ vorerst nicht umsetzen. Es bleibt abzuwarten, ob die FDP das Zugangserschwerungsgesetz kippen kann, wie dies vom AK Zensur gefordert wird.    

Für das BKA und seinen Chef Jörg Ziercke, wie auch für die Freunde obrigkeitsstaatlicher Lösungen in der CDU ist das nun gewiss etwas enttäuschend. Da hat man schon ein nahezu todsicheres Thema, mit dem der Einstieg in die flächendeckende Kontrolle des Netzes geschaffen werden soll, und dann kann man sich – trotz Anwendung aller polemischen Mittel – im Ergebnis nicht gegen eine „straff organisierte“ (Zitat von W. Bosbach) Kampagne des AK Zensur und der gesamten Netzgemeinschaft durchsetzen.

Die FAZ schlägt heute ein neues Kapitel der Auseinandersetzung auf. Erstmalig wird auf eine Trivialisierung des Problems verzichtet.

Soweit dem Artikel der FAZ Informationen des BKA zu Grunde liegen, ist natürlich von vorne herein Skepsis angebracht. Das BKA möchte, mindestens im Ausland, nicht direkt eine Löschung von kinderpornographischen Inhalten durchführen, weil u.a. – so die Information von Martin Dörmann – das BKA befürchtet, die sofortige Löschung von Inhalten könne strafrechtliche Ermittlungen behindern. Man würde sich einen Qualitätsjournalisten wünschen, der zu diesem Punkte das BKA zum Beispiel in der Person von Jürgen Maurer klar befragt. Ist es etwa nicht richtig, dass das BKA hinter verschlossenen Türen inoffiziell bestätigt hat, dass es an einer sofortigen Löschung von kinderpornographischen Inhalten nicht interessiert ist, damit strafrechtliche Ermittlungen noch durchgeführt werden können? Immerhin findet sich bei der FAZ eine etwas verklausulierte Bestätigung dieses Sachverhaltes: Das BKA lehnt es „bisher ab, sich bei seinen Löschversuchen direkt an ausländische Provider zu wenden und so die Strafverfolger in dem jeweiligen Staat zu umgehen. Man wisse schließlich nicht, welche Ermittlungsmaßnahmen die ausländischen Kollegen gerade betrieben, heißt es in Wiesbaden.“ Das hat oft zur Folge, dass die Verbreitung geduldet wird, um Konsumenten zu finden. Dass das FBI Link-Honeypots betreibt ist nur die harmlose offizielle Variante.

Die FAZ lotet nun mit der Lupe die Grenzbereiche des Löschens pornographischer Inhalte aus. Da geht es um fiktive Texte, Posingbilder und Anscheinsjugendpornographie. Konsterniert gibt die FAZ zu, es sei schwer, hier die „Strafbarkeit zu beurteilen“. Und vergisst gleichzeitig, dass das Zugangserschwerungsgesetz für solch schwierige und nicht einmal eindeutig rechtswidrige Sachverhalte nie gedacht war. Worum es Frau von der Leyen beim Zugangserschwerungsgesetz ging, wurde ja präzise formuliert: „Wir tolerieren nicht länger, dass Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt, geschändet und missbraucht werden und jeder dabei im Internet zusehen kann.“ Und wer noch etwas deutlichere Formulierungen sucht, sollte sich die Rede von Frau von der Leyen in der Aktuellen Stunde zur Bekämpfung  der Kinderpornographie im Internet  vor dem Deutschen Bundestag  am 26. März 2009 durchlesen. Selbst das BKA hat die Ausweitung des Zugangserschwerungsgesetzes auf andere Sachverhalte abgelehnt.

Die Schlußfolgerung der FAZ, die natürlich nur zwischen den Zeilen zu lesen ist, lautet: Weil das Löschen in diesen Grenzbereichen so schwierig und kompliziert sei, brauche man doch Internetsperren. So findet die FAZ dann wieder zu der gewünschten Antwort zurück. Die FAZ bleibt gefangen im Netz der simplen Antworten. Für die komplizierten Probleme einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden wieder nur einfache Antworten gefunden. Was bei der FAZ indessen unerwähnt bleibt: wer über den Kernbereich international geächteter kinderpornographischer Inhalte hinaus die Differenzen zwischen verschiedenen nationalen Jurisdiktionen zum Anlass nimmt, Netzsperren zu fordern, der muss konsequent aus dem internationalen Internet ein renationalisiertes Intranet, also ein Local Area Network für Deutschland formen. Das Deutschland-Net.

Dank an den anonymen Text-Spender!

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Splitter 8 von ...Kaffee bei mir? zu 10.01.10 18:26

Ruhr 2010 War richtig stolz auf den Kohlenpott heute. Peter Breuers wunderbare Situationsbeschreibung trifft es wahrscheinlich haargenau. Jemand hat das hier getwittert: Neue Offensive Unter dem griffigen Titel ‘Im Netz der Kinderschänder’ ... Mehr

Von Alvar Freude | AK Zensur | – In Wahlkampfzeiten neigen Politiker und Parteien dazu, Probleme zu trivialisieren und Lösungen zu simplifizieren. Paradigmatisches Beispiel dürfte dafür Ursula von der Leyen mit ihrem Vorstoß zur Sperrung kinderpo... Mehr

7 Kommentare

Quak,

Löschen statt Sperren ist schon eine griffige Parole, aber sie ist ungenau, und deshalb kommt es bei DAUs zu solchen Verpeilungen.

In der Vergangenheit wurde wohl nicht (genügend) darauf hingewiesen, daß ein "Löschen" beim Provider keineswegs eine Datenvernichtung ist. "Gelöscht" i.S.v. nicht mehr zugänglich sind Daten im WWW bereits dann, wenn man sie aus dem Server austrägt (oder, bei einzelnen Dateien aus einem Gesamtangebot, auf einen anderen Datenträger verschiebt). Natürlich sind sie weiterhin vorhanden und können durch Ermittlungsbehörden abgegriffen werden -- mindestens über den Provider.

Gruß, Frosch

So ein deutsches LAN ist doch viel besser und sicherer und überhaupt..... http://twitpic.com/gu1u9

Die F.A.Z. sei „gefangen im Netz der simplen Antworten“, lautet der zentrale Vorwurf dieses Postings. Das verwundert den Autor des F.A.Z.-Artikels. Es ging mir gerade darum zu zeigen, dass es eben NICHT die eine simple Lösung des Problems gibt. Ironischerweise sind es doch gerade die Gegner der Netzsperren, die immer wieder behaupten, das Löschen der Seiten sei der einzig richtige Weg.

Löschen ist sicherlich gut, aber was bringt es, wenn die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden und die Inhalte auf anderen Wegen wieder verbreiten können? Wie viele Täter sind denn durch private Löschaktionen hinter Schloss und Riegel gebracht worden?

Zur Strafverfolgung in anderen Staaten sind deutsche Behörden immer auf die Hilfe der dortigen Polizei angewiesen. Da liegen die Probleme, wenn die Wege zu lang sind, es dort nicht genug Strafverfolger und auch keine Rückmeldungen gibt. Das sind im Übrigen Probleme, die auch das Providernetz „Inhope“ nicht lösen kann. Es ist einfach zu billig, für das alles immer wieder ausgerechnet eine frühere deutsche Familienministerin verantwortlich zu machen.

Als Reaktion auf meinen Artikel erreichte mich auch eine Mail, in der es heißt, das BKA könne ja die ausländischen Provider, die auf Mails nicht reagierten, einfach anrufen. Das bedeutet nichts anderes, als dass eine deutsche Polizeibehörde Providern in aller Welt hinterhertelefonieren und - an den nationalen Behörden vorbei – maßregeln soll. Das BKA, das viele Gegner der Netzsperren im Übrigen für unfähig halten, soll also die Arbeit gleich mit erledigen, die ausländische Kollegen nicht hinbekommen? Absurd!

@Stefan Tomik

"Die Schlußfolgerung der FAZ, die natürlich nur zwischen den Zeilen zu lesen ist, lautet: Weil das Löschen in diesen Grenzbereichen so schwierig und kompliziert sei, brauche man doch Internetsperren."

Fühlen Sie sich durch den Beitrag denn wenigstens in dieser Passage zutreffend wiedergegeben oder wollen Sie hier auch missverstanden worden sein?

Im Übrigen geht Ihr Kommentar am Problem vorbei: Internetsperren bringen für die Strafverfolgung, also "um Täter zur Rechenschaft zu bringen", rein gar nichts. Wenn es Ihnen um die Probleme bei der Verfolgung der Straftäter geht, hätten Sie besser darauf verzichtet, dieses Thema mit "Löschen" oder "Sperren" zu verquicken.

@Stefan Tomik: ich finde es prima, dass Sie sich hier der Kritik stellen. Welcher ich mich allerdings auch gleich anschließen möchte.

"Löschen ist sicherlich gut, aber was bringt es, wenn die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden [...]?"

Es ist ja ein zentrales Anliegen der Sperr-Gegner, dass das Sperren rein gar nichts mit der tatsächlichen Strafverfolgung zu tun hat (siehe #4/Martin Mustermann). Der Artikel in der FAZ lässt wenig Zweifel, dass in der jetzigen Prä-Sperr-Ära viel zu wenig Strafverfolgung stattfindet. Ob nun sperren oder löschen, ohne Strafverfolgung werden die Täter immer in der Lage sein, das Material auf anderen Kanälen erneut zu verbreiten. Daher hätte das Argument exakt die gleiche Aussagekraft, würde man am Anfang "Löschen" durch "Sperren" ersetzen.

"Wie viele Täter sind denn durch private Löschaktionen hinter Schloss und Riegel gebracht worden?"

Die Frage ist gut. Ich kenne die Antwort nicht. Ich habe auch in der ganzen Sperr-Diskussion des vergangenen Jahres nicht das Gefühl gehabt, das irgendjemand die Antwort kennt. Wäre das nicht eine gute Ausgangsfrage, um einen Nachfolgeartikel zu verfassen?

Meiner Einschätzung nach wird zumindest bei uns in Deutschland jeder Hoster, der auf seinen Servern illegale, kinderpornographische Inhalte findet, diese nicht löschen (und damit Beweismaterial vernichten), sondern vielmehr eine verwertbare Beweissicherung durchführen und Strafanzeige gegen den Kunden erstatten. Alles andere könnte den Hoster selbst in ernstzunehmende Schwierigkeiten mit den Strafverfolgungsbehörden bringen.

Wie steht es im Ausland? Gibt es Grund zu der Annahme, dass Hoster in den USA, in Kanada, Australien und europäischen Ländern ähnlich handeln? Wie im Artikel erwähnt gab es ja bereits Erfolg versprechende Versuche. Wurde schon einmal recherchiert, ob diejenigen ausländischen Hoster, die z.B. auf Initiative des AK Zensur informiert wurden und tatsächlich Inhalte gelöscht haben, dieses aus rechtlichem Zwang getan haben (Stichwort Störerhaftung)? Haben sie Strafanzeige gestellt? Wären die Inhalte nach deutschem Recht überhaupt strafrechtlich relevant gewesen? Warum haben andere Hoster überhaupt nicht reagiert? Diese Fragen schreien, wie ich finde, nach (nicht nur) einem Artikel.

"Als Reaktion auf meinen Artikel erreichte mich auch eine Mail, in der es heißt, das BKA könne ja die ausländischen Provider, die auf Mails nicht reagierten, einfach anrufen. [...] Das BKA, das viele Gegner der Netzsperren im Übrigen für unfähig halten, soll also die Arbeit gleich mit erledigen, die ausländische Kollegen nicht hinbekommen? Absurd!"

Anknüpfend an das Argument, dass auch Hoster im Ausland die (lokalen bzw. nationalen) Behörden informieren, wenn man sie auf kinderpornographische Inhalte hinweist, die über ihre Infrastruktur verbreitet werden, geht es doch erst einmal darum, den offensichtlichsten Schritt zu unternehmen: Beim tatsächlichen (technischen) Verbreiter anzusetzen. Solange die Inhalte schließlich verschwinden, scheint das Resultat das Gleiche:
Ich kann den Hoster informieren, ich kann Inhope informieren, mich ans BKA, mein LKA oder einfach an die Polizeiwache um die Ecke wenden, am Ende erfahre ich wohl kaum, wer wann warum was gemacht hat, ich kann bestenfalls nachforschen, ob die (kinderpornographische) Quelle noch verfügbar ist. Wenn ich in dem Artikel lesen muss, dass aber nicht nur meine Polizeiwache und nicht nur das LKA, sondern dass nicht einmal das BKA erfährt, wer denn eigentlich wann was in die Wege geleitet hat, dann ist doch das gesamte Argument der Strafverfolgung in Hinblick auf Netzsperren so dermaßen hinfällig, dass mir ein telefonierender BKA-Beamter noch am Wenigsten absurd erscheint.

"Das bedeutet nichts anderes, als dass eine deutsche Polizeibehörde Providern in aller Welt hinterhertelefonieren und - an den nationalen Behörden vorbei – maßregeln soll."

Eine deutsche Behörde verfügt meines Wissens nicht über die rechtlichen Befugnisse, ausländische Unternehmen zu maßregeln (Maß zu regeln?). Ich würde die Aussage daher umformulieren:
Das bedeutet nichts anderes, als dass eine deutsche Polizeibehörde Providern in aller Welt wesentliche Informationen zukommen lässt - im offensichtlichen Gegensatz zu internationalen Netzwerken und nationalen Behörden.

Nebenbei zeigen die im FAZ-Artikel zitierten Beispiele, dass die Rückmeldung bei der direkten Information der Hoster mit (aus der Luft gegriffenen) 40% immer noch um den (geschätzten, aber vermutlich gar nicht so weit verfehlten) Faktor 2000 höher liegt, als wenn man die herkömmlichen Wege beschreitet - oder alternativ erst gar niemanden informiert und einfach eine nationale Sperre errichtet, was einer der Hauptkritikpunkte an den Sperren ist und somit den Rücksprung zum Anfang dieses Kommentares bedeutet.

Einig sind wir uns wohl alle nur darin, dass es tatsächlich keine simple Lösung des Problems gibt.


Die Argumentation gefällt mir. Dann könnten wir auch sagen:

Die katholische Kriche hat seit Jahrzehnten immer wieder Fälle von Kindesmissbrauch. Da ist die einzige Konsequenz doch auch Abschaffen statt verfolgen oder?

"Unwissenheit, Unsicherheit und alte Propaganda: EMMA-Unterstützung für Cecilia Malmström" - http://bit.ly/d41NrM

[BT]

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