Einige Zeit ist es nun her, dass wir zur Alterseinstufung der Bilder von Joshi aufgerufen haben. Verzeihung, aus verschiedenen Gründen hat die Auflösung lange gedauert – aber hier ist sie: die richtige Alterseinstufung wäre ab 18 Jahren. Details dazu wie immer unten.
In der nächsten Runde schauen wir einen Artikel mit der Überschrift Wochenende in dem Blog eines vermutlich magersüchtigen Mädchens an.
In ihrem Blog Pro Ana by Cinderella0150 beschreibt die Autorin ihren Weg zum „schlank“ werden. Pro-Ana und Pro-Mia sind bei einigen Jugendlichen (vor allem Mädchen) verbreitete psychische Krankheiten. Im hier zur Einstufung stehenden Text beschreibt ein Mädchen kurz ein Wochenende mit „üppigem“ Essen mit ihren Eltern am Samstag. Und der Sonntag:
Heute hat alles super geklappt:
1/4 Brötchen (trocken)
1/2 Breze (fast schon zu hart)
1 Glas Cola Light
1 Tasse Teehoffentlich hab ich morgen wieder weniger als heute.
Die Frage ist nun: in welche Altersstufe ist der Text einzustufen? Im Kasten rechts könnt Ihr abstimmen, die Auflösung kommt in ein paar Tagen.
Auflösung „Die Leiden des Joshi“
Und nun noch die Begründung zur letzten Runde, der Einstufung der Bilder-Seite des Tierheimes Sinsheim mit Bildern des gequälten Hundes Joshi:
„Joshi ! Der Täter ist ermittelt!!!“ heißt es mittlerweile auf der Webseite des Tierheims Sinsheim. Von der Startseite aus gelangt man mit einem Klick auf's „Joshi“- Bild auf eine Seite mit weiteren Fotos und Presseberichten zu einer „Mahnwachen„-Aktion. Ganz am Ende der lang zu scrollenden Seite kommt der Hinweis „Nachfolgende Bilder sollten nicht von Kindern angeschaut werden!!!!!!“ und einem Link zur zu bewertenden Bilder-Seite.
Nochmal zur Erinnerung: Es geht um einen Hund, nicht um einen Menschen. Aber, Menschen werden (zurecht) engagiert und vehement für ihre Tierquälerei angeklagt. Einige Formulierungen lassen Gedanken an drohende Lynch-Justiz aufkommen …
Zurück zur Bewertung:
Ich würde die Bilder-Seite mit „ab 18 Jahren“ nach JMStV einstufen.
Begründung: Die Seite ist Teil einer selbstgebauten Webseite mit verquerten frame-Verlinkungen und alleinstehenden Seiten, die teilweise in Popups oder zu neuen Fenstern adressiert sind. Die „Joshi“ Bilder-Seite ist (auch via Suchmaschinen) direkt erreichbar und enthält keine Hinweise auf den Kontext der „Schockbilder“. Es ist keine Rückverlinkung zum Tierheim Sinsheim und somit auch keine direkte Erreichbarkeit für Kontaktaufnahmen gegeben. So steht diese Seite im direkten Vergleich zu z.T. indizierten Seiten, deren Inhalt einzig auf eine Schockwirkung abzielen. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung – auch für empfindsame unter 18 jährige Jugendliche – ist nicht auszuschließen.
Hinweis: Gerade selbstgebaute (meist private) Webseiten laufen Gefahr aufgrund fehlender oder eindeutiger Benutzerführung für ihren in einzelnen HTML-Zeilen gehalten Inhalt jugendgefährdend bzw. ungenügend gekennzeichnet zu sein.
Jürgen @Ertelt http://tweed.me/
Auch dieses Beispiel zeigt, dass ganz eigentlich harmlose Seiten wie die vom Tierheim Sinsheim vom JMStV betroffen sind. Natürlich kann man sich die Frage stellen, ob es notwendig war, diese Bilder zu veröffentlichen – aber dann sollte man diese Frage auch gleich beantworten: Ja, ich denke dass es notwendig war. Ohne die Bilder, hätte sich nicht eine breite Protestbewegung gebildet, es hätte nur wenige Menschen wachgerüttelt und vielleicht wäre der Tierhalter ungeschoren davongekommen. Nur durch die Bilder und deren Wirkung war das Thema für die Öffentlichkeit und die Medien interessant. Ein missbrauchter Hund interessiert niemanden.
Aber das Tierheim Sinsheim wäre sicherlich kaum in der Lage gewesen, die vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geforderten Zugangshürden zu implementieren: Altersverifikation, Sendezeitbegrenzung oder Kennzeichnung der Inhalte.
Bleiben nur zwei Möglichkeiten: die Bilder nicht zeigen (mit den oben dargestellten Folgen) oder den JMStV einfach ignorieren …
Ab 19? ich glaube du hast dich in der Einleitung vertippt
In der Tat! Danke für den Hinweis, ist nun korrigiert.
Hab ab 16 angeben, weil keine direkte Aufforderung zum künstlichen Auslösens des Brechreizes enthalten sind und das Wunsch-Gewicht und die Körpergröße in einem einigermaßen gescheiten Verhältnis zueinander stehen.
Ohne ungeduldig wirken zu wollen: Wann gibts denn die Aufklärung zu Pro-Ana?
Diese Aktion schein wohl gestorben zu sein. Oder wird sich hier in Zukunft noch was tun?
"Hab ab 16 angeben, weil keine direkte Aufforderung zum künstlichen Auslösens des Brechreizes enthalten sind"
Das muss ja bei Anorexie auch nicht gegeben sein. Magersucht ist nicht das gleiche wie Bulimie!
Leider ist der Blogbeitrag nicht mehr erreichbar?
"Der angeforderte Blog ist nicht verfügbar." vermeldet der Blog - Hoster unter dem angegebenen Link.