Das Internet ist kein zweiter Fernseher

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Ein Kommentar zum neuen JMStV-Entwurf

Etwas mehr als drei Jahre nach dem Scheitern des Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von 2010 liegt nun ein neuer Entwurf der Rundfunkkommission der Länder, unter Federführung von Sachsen, vor.  Wer neue Ideen und Ansätze zum Jugendschutz erwartet hat, der wird enttäuscht werden. Inhaltlich setzt der neue JMStV-Entwurf auf die gleichen Instrumente wie schon 2010 (siehe unsere damalige Kritik). So soll die umstrittene Alterskennzeichnung und Selbstbewertung von Webseiten wieder forciert werden: Webinhalte sollen mit einer Alterskennzeichnung „ab 12“ und „ab 18“ gekennzeichnet werden. Besonderes Augenmerk legen die Autoren dabei auf nutzergenerierte Inhalte, zum Beispiel Kommentare in Blogs, Diskussionsforen und sozialen Netzwerken. Sie behaupten

Privatpersonen ist oftmals nicht klar, dass sie auch unter Umständen für jugend-schutzrelevante Inhalte Dritter verantwortlich sind. Die vorgeschlagenen Änderungen des JMStV sollen hier Abhilfe beim UGC schaffen. Danach wird derjenige Inhalteanbieter privilegiert, der seine Angebote mit Alterskennzeichnungen versieht, […]

Aber anders als die Länder es darstellen, bietet ihr Vorschlag keine Priviligierung der Seitenbetreiber, die eine Alterskennzeichnung verwenden. Denn für von Nutzern verfasste Inhalte sind Betreiber auch bisher nicht verantwortlich. Der neue Entwurf sieht jedoch Prüf-Pflichten vor und verkauft diese als Verbesserung. Tja, was soll man dazu sagen? Ist das Absicht, oder nur Unfähigkeit? 

Aus alt mach neu

Insgesamt macht der Vorschlag da weiter, wo die gescheiterte Novelle 2010 aufgehört hat: Eltern sollen unbedingt Filter („Jugendschutzprogramme“) nutzen, Webseitenbetreiber und andere Menschen, die im Internet aktiv sind und Inhalte erstellen oder anderen die Möglichkeiten dazu bieten, sollen sicherstellen, dass diese Filter funktionieren. Ob dies überhaupt geleistet werden kann, welche Vor- und Nachteile dieser Ansatz mit sich bringt: das interessiert die Landesregierungen und ihre Rundfunkkommission offensichtlich überhaupt nicht. Bei der unübersichtlichen und chaotischen Plattform, auf der man „Ideen und Vorschläge zum Jugendmedienschutz“ einbringen kann, sollen diese Punkte weder in Frage gestellt noch diskutiert werden.

Der Entwurf geht also in keiner Weise auf die prinzipiellen Fragestellungen des Jugendmedienschutzes im Internet ein. Dies ist umso erstaunlicher, da in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestages dieses Thema breit diskutiert wurde und einstimmig eine Reihe von Leitfragen verabschiedet wurden. (Siehe Bericht zu Medienkompetenz, Seite 15ff Situationsbeschreibung, Seite 36ff Handlungsempfehlungen/Leitfragen, Seite 38f Sondervotum zu Filtern) Bei der Erstellung des Berichts habe nicht nur ich als Gegner der gängigen Jugendschutz-Doktrin mitgearbeitet, sondern auch der damalige Vorsitzende der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Wolf-Dieter Ring und mit Wolfgang Schulz ein kompetenter Wissenschaftler in diesem Bereich. Aber die Leitfragen werden im vorliegenden Papier der Länder noch nicht mal gestreift, die Kritik überhaupt nicht angesprochen geschweige denn angenommen.

Statt eine grundlegende medienadäquate Neuregelung auf den Weg zu bringen, bleiben die Länder beim Klein-Klein, unterstützen die kommerziellen Interessen der Selbstkontrolleinrichtungen und verheddern sich in juristischen Problemen: So enthält der Entwurf wie bereits angesprochen einen Vorschlag für eine Neuregelung, die u.a. für Blogger und Betreiber sozialer Netzwerke problematisch sowie  mit europa- und bundesrechtlichen Vorgaben unvereinbar  ist:

Anbieter, die nach dem Telemediengesetz (TMG) und der EU-E-Commerce-Richtlinie nicht voll für die Inhalte von Nutzern (wie Kommentarautoren) verantwortlich sind, sollen verpflichtet werden, ihr Gesamtangebot mit einer Alterskennzeichnung zu versehen und die Einbeziehung oder den Verbleib von User-Generated-Content zu verhindern, sofern diese Inhalte geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das entsprechende Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen.

Das würde zu proaktiven Handlungspflichten führen, die solchen Anbietern nach dem Telemediengesetz und der E-Commerce-Richtlinie aber gerade nicht auferlegt werden dürfen. Die Zulassung von User-Genrated-Content in Foren oder sozialen Netzen bedeutet nämlich, dass der Betreiber vorab nicht weiß und nicht wissen kann, was die Nutzer seines Dienstes tatsächlich einstellen werden. Dennoch müsste er nach der Logik der geplanten Änderung des JMStV vorab Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung von entwicklungsbeinträchtigenden Inhalten zu verhindern. Unabhängig von der Frage, wie diese Vorabfilterung technisch realisiert werden soll, würde sie auch gegen Vorgaben des Europarechts und des Bundesrechts verstoßen.

Darüber hinaus würde der derzeitige Vorschlag eine Verpflichtung zur Alterskennzeichung begründen, und zwar für jeden, der User-Generated-Content zulässt, also im Zweifel schon beim Vorliegen einer simplen Kommentarfunktion.

Kennzeichen-Problematik

Auf die Probleme mit der Alterskennzeichnung sind wir schon in der Diskussion 2010 intensiv eingegangen. Zwar sollen nun statt der Altersstufen ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren nur noch ab 12 und ab 18 Jahren übrig bleiben. Die grundsätzlichen Probleme von Selbstbewertung bleiben aber weiter bestehen:

  • Selbstbewertung ist für die Betreffenden aufwendig, unhandlich und teuer: am heutigen 26. März gibt es über 15,7 Millionen .de-Domains mit Milliarden an Einzelseiten, Bildern, Videos usw. Dass es nahezu unmöglich ist, dies alles einer Selbstklassifizierung zu unterziehen, ist offensichtlich.
  • Die Umsetzung von Kennzeichnungssystemen kann nur durch nationale Gesetze vorangetrieben werden. Dadurch kommt es zu einer nationalen Inselbildung, die bei starren Altersstufen noch stärker zutage tritt. 
  • Kontroverse Sprache wird unterdrückt. Zum Beispiel muss Drogen- oder AIDS-Aufklärung für Jugendliche in sozialen Brennpunkten deren Sprache nutzen. Sie müsste aber gleichsam so gekennzeichnet werden, dass Filterprogramme diese blockieren würden. 
  • Kommerzielle und finanzstarke Anbieter werden bevorzugt, die Vielfalt wird eingeschränkt. Insbesondere für Mikromedien wie Blogs bedeutet Selbstklassifizierung und Kennzeichnung einen nicht zu leistenden Aufwand. 
  • Milliarden von Inhalten müssten nachträglich neu bewertet werden. Allein die deutschsprachige Wikipedia enthält derzeit über 1,7 Millionen Artikel bzw. über 4,7 Millionen Seiten inklusive Diskussionsseiten usw.

 

Hinzu kommt, dass bisher überhaupt nicht vorgesehen ist, dass eine Webseite auch für Kinder unter 12 Jahren geeignet ist: dem Wortlaut des Entwurfes nach, kann man erst als „ab 12 Jahren“ kennzeichnen.

Aber auch aus medienpädagogischer Sicht gibt es vieles am JMStV zu kritisieren, das man unter dem Slogan „Bildung statt Filter“ zusammenfassen kann. Medienkompetenz muss als untrennbarer Teil von Jugendmedienschutz verankert werden – der JMStV setzt aber alleine auf einen technischen Jugendschutz. Dabei ist es wichtig, Eltern einzubeziehen und unterstützend zu begleiten. Auch die betreffenden Jugendlichen müssen für einen erfolgreichen Jugendschutz im Internet stets beteiligt werden. Das bisherige Schutzkonzept des JMStV, das auf dem Schutz vor inhaltsbezogenen Risiken beruht, greift im Kommunikationsmedium Internet nicht mehr. Die für die Jugendlichen tatsächlich relevanten Risiken sind kommunikationsbezogen: Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung gehören ebenso dazu wie Abzocke und Selbstgefährdung, etwa durch Preisgabe von privaten Daten. Dafür bietet der bisherige Entwurf keine gesetzlichen Konzepte, keine Ideen, keine Fragen. Es gibt keine Konzepte zur Einbeziehung von Jugendlichen und Eltern in ein Schutzkonzept. Medienkompetenz und die Selbstbefähigung selbstbestimmter Teilhabe kommen in den Gedanken der Länder nicht vor. Weitere Kritikpunkte aus Sicht der Medienpädagogik lassen sich im Medienpädagogik-Praxis-Blog nachlesen. 

Aber auch einige Skurrilitäten sind in dem neuen JMStV-Vorschlag enthalten: Die Vorstellung, durch Alterskennzeichnungen „die Extremismusszene im Netz zunehmend ‚auszutrocknen‘ und zu isolieren“ kann man getrost als naiv bezeichnen. Die Autoren kennen offensichtlich nicht die Realität: entsprechende Inhalte werden vor allem aus dem Ausland verbreitet oder liegen häufig sowieso schon unterhalb einer formalen Jugendgefährdung. Die Idee, dass Blogger sich mit Freuden auf die Möglichkeit einer Alterskennzeichnung stürzen, ist weltfremd. Warum dadurch etwas ausgetrocknet werden soll, ist unklar.

Ist die Beteiligung der Öffentlichkeit wirklich erwünscht?

Natürlich ist zu begrüßen, dass die Länder sich dazu entschieden haben, die Öffentlichkeit an der Diskussion zu beteiligen. Ob sie es ernst meinen und ob es bei der gewählten Plattform klappt, kann man stark anzweifeln. Technische Fehler wie falsche Links bzw. falsche SSL-Zertifikate oder dass man eine fälschlicherweise abgegebene Bewertung nicht rückgängig machen kann mal außen vor gelassen: Die Plattform ist unübersichtlich, es gibt keinen zusammenhängenden Text, keine logische Navigation und gute wie schlechte Kommentare gehen im Brei aller anderen unter. Ablehnende Bewertungen der Vorschläge sind nicht vorgesehen. Ein Limit von 800 Zeichen unterbindet jegliche vernünftige Diskussion. Was soll das?

Und es gibt auch keine Definition, was mit den Kommentaren passieren soll, wer die liest, wie die in die weiteren Beratungen einfließen. Und vor allem: wer wählt nach welchen Kriterien aus, welche Kommentare die Rundfunkkommission der Länder ausgedruckt auf den Tisch bekommt? Nichtsdestotrotz kann ein Boykott keine Lösung sein, auch wenn die Länder unter Federführung von Sachsen alles getan haben, um eine ernsthafte Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema zu vermeiden. Absicht oder Unfähigkeit?

Ja, das Internet ist ein besonderer Ort der Kommunikationsfreiheit. Die Rundfunkkommission der Länder hat mit ihrem Entwurf des JMStV bewiesen, dass sie dies nicht verstanden hat. Als Internetfuzzi möchte man ihnen zurufen: Hey, Rundfunkfuzzis, Finger weg vom Internet, es ist kein zweiter Fernseher! Es lässt Brechts Radiotheorie Wirklichkeit werden – und ihr zerstört es mit sinnfreier, undurchdachter und nicht medienadäquater Regulierung. Und diese schützt nicht einmal unsere Kinder. Statt das Internet mit Jugendschutzprogrammen zu filtern, müssten Kinder und Jugendliche frühzeitig den richtigen und kompetenten Umgang mit dem Internet lernen und von ihren Eltern begleitet werden. Da brauchen Eltern Hilfestellung, nicht beim Installieren von Filtern.

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7 Kommentare

Hey Internetfuzzi,was soll das?
Internet soll kein Rundfunk sein, aber Brechts Radiotheorie anwenden wollen.
Außerdem ist die sowieso Müll der Geschichte. Jeder schreit, alle tuns gleichzeitig und wer soll dann noch Zeit und Gelegenheit haben zuzuhören?

Kann man nicht, zur Not providerseitig, vor JEDE Webseite (jede http-request) so ein "Achtung dieser Inhalt könnte für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sein. Bitte klicken sie nur auf weiter wenn ein Volljähriger zur Kontrolle anwesend ist." schalten?
Fände ich witzig.

Volle Zustimmung. Mann kann sich ja wegen mir auf einen vollkommen freiwilligen Metatag einigen. Aber nicht jugendfreie Inhalte werden von Kindern immer abrufbar sein, weil das Internet eben nicht aus ein paar deutschen Seiten besteht.

Jede Regelung die die technische Realität ausser Acht lässt macht doch nur Ärger für die Betreiber ganz normaler Webseiten.

Ich versteh ja den Grund für den Kontrollwahn, aber wenns doch nicht umsetzbar ist... Da hilft auch ein strengeres Gesetz nichts.

Haben Sie sich mal angeschaut, wobei es in Brechts Radiotheorie überhaupt geht?

Nein Ray, man kann sich nicht auf die Tags einigen, weil die eben

- nicht ganz freiwillig sind (siehe "Unterwerfung unter den Kodex" der KJM)
- Internetseiten heute dynamisch und mit Nutzerinhalten versehen sind
- auf zweifelhaften Altersklassen beruhen

Das Problem bei den Altersklassen ist nicht nur, dass Jugendliche sich in ihrer Entwicklung unterscheiden. Das Problem ist, das sie bei Spielzeug und Filmen Sinn machen. Sie geben Eltern Empfehlungen an die Hand. Filme, Spiele ändern sich nicht von selbst.

Bei den Jugendschutzprogrammen aber verdecken Sie Internetseiten. Niemand kommt auf die Idee, eine Seite freizuschalten, die er nicht sieht. Die auf die Tags beruhenden Filter sind praktisch mehr mit Stoppschildern zu vergleichen, als mit Verbraucher- oder Jugendschutz.

Und selbst wenn jemand Seiten freischaltet, Alvar hat angedeutet, wie unglaublich groß alleine das "deutsche" Internet ist. Hier existiert jedoch das Problem der Verstöße gegen den Jugendschutz im Vergleich zum Ausland kaum. Und das liegt ganz eindeutig nicht an "Jugendschutzprogrammen".

Folglich ist die Mühe, die Filter manuell einzustellen ziemlich vergebens. Sie wird nur notwendig, weil die Filterprogramme jede fünfte Seite falsch bewerten und das Ausland komplett sperren. Die KJM selbst schätzt, dass die Filter in 80% der Fälle "korrekt" arbeiten. Fünf mal und Junior sieht vielleicht porn. Da kann ich das mit dem Filter gleich sein lassen.

Folglich wird von einem Blogger etwas verlangt, dass
- nicht funktioniert
- was ihn nicht interessiert, weil er sowieso keine bösen Inhalte hat
- was ihn hindert, Inhalte für Kinder zu bringen, weil er ab 18 Kennzeichen muss um sich nicht selbst in Gefahr zu begeben.

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Vielleicht haben Sie ja Interesse, direkt auf http://ideen-jugendmedienschutz.de mitzudiskutieren?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Moderationsteam von http://ideen-jugendmedienschutz.de

Hmm, die Quintessenz für mich ist einfach:
Ich würde in so einem Szenario meinen Server in einem anderen Land suchen oder eben grundsätzlich meine Seiten als "ab 18" markieren. Ob das stimmt oder nicht, ist mir dann egal.
Klar ist dabei Schwund, aber den Mist mache ich nicht mit.

Die Kurzsichtigkeit und das Inseldenken unserer Politiker erstaunt mich ja schon nicht mal mehr, es ist einfach nur noch traurig und teuer.
Es kostet uns Freiheiten, das ist schlimm genug.

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