Vor fast zehn Monaten wurde die Petition „Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten“ beim deutschen Bundestag eingereicht. Um genau zu sein: am 22. April 2009. Monate, Wochen und Tage, in denen unglaublich viel passiert ist.
Wir haben unterschrieben, diskutiert, demonstriert, wir haben Werkzeuge zur besseren Vernetzung für diese Petition gebaut, wir haben mit Politikern gesprochen und mit Kinderschutzverbänden. Wir haben immer und immer wieder gezeigt und erklärt, warum das Sperren von Webseiten, die Einrichtung einer geheimen, vom BKA kontrollierten Liste von zu sperrenden Webseiten und die Errichtung einer Zensurinfrastruktur bei Internet-Service-Providern sinnlos ist.
Am 17. Februar 2010 hat der Bundespräsident Horst Köhler das Zugangserschwerungsgesetz schließlich unterschrieben.
Ein Gesetz, das kaum einer der beteiligten oder aktuell regierenden Politiker noch will. Die Arbeit, die wir im letzten Jahr geleistet haben, hat dazu geführt, dass ein politisches Umdenken stattgefunden hat. Jetzt haben wir noch einmal die Chance, unser Wort direkt an die Politiker aller Parteien zu richten. Am 22. Februar 2010 wird die Petition in einer öffentlichen Sitzung thematisiert. Dort werden wir noch einmal unseren Standpunkt klar formulieren und Fragen an die anwesenden Politiker richten können. Weil leider nur eine Person - ich oder ein von mir benannter Stellvertreter – vor dem Ausschuss sprechen kann, ist es mir wichtig, hier in den Kommentaren dieses Blogs zu sammeln, was euch wichtig ist. Was sind Punkte und Themen, die euch im Zusammenhang mit dem Zugangserschwerungsgesetz besonders wichtig sind? Was sollte aus eurer Sicht unbedingt vor dem Petitionsausschuss angesprochen werden? Welche Fragen habt ihr an die Mitglieder?
Die Sitzung ist, wie oben erwähnt, öffentlich. Wenn es auch in den letzten Wochen ruhiger um das Gesetz geworden ist – vom Tisch ist es noch lange nicht. Schlimmer noch: Mit der Novellierung des JMStV steht bereits der nächste Versuch bevor, massiv in das Netz einzugreifen, der in seinen Konsequenzen weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht. Darum ist es wichtig, dort zu sein, präsent zu sein und zu zeigen, dass wir nicht aufgehört haben zu kämpfen. Wer am Montag zwischen 13:00 und 16:00 Uhr Zeit hat, kann sich folgendermaßen für die Sitzung anmelden:
Interessierte Zuhörer, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030/227 352 57, Fax: 030/227 360 53, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zur Anhörung wird ein gültiger Personalausweis benötigt.