„Ungeeignete Maßnahmen zum Jugendschutz im Internet“
Kritik an Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten
»Anders als von Kurt Beck behauptet, sind die neuen Maßnahmen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht freiwillig. Im Gegenteil: Wer Inhalte publiziert, die für Kinder „erziehungsbeeinträchtigend“ sind, muss Maßnahmen ergreifen. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld. „Freiwillig“ ist dabei nur die Wahl der Maßnahmen. Ein erster Praxistest des AK Zensur hat gezeigt, dass Selbsteinstufung und Alterskennzeichnung nicht praktikabel sind und dem Jugendschutz nicht dienen. Die Altersgrenzen werden auch bei alltäglichen Inhalten schnell erreicht.
Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist tatsächlich, wie Kurt Beck behauptet, richtungsweisend. Die Richtung zeigt allerdings in die Vergangenheit: Die jetzt beschlossenen Maßnahmen wurden schon Mitte der 90er-Jahre diskutiert, dann aber als untauglich verworfen. Die Vorstellung, Regelungen aus dem Rundfunk könnten im globalen Kommunikationsmedium Internet funktionieren, ist naiv. Moderner Jugendschutz verlangt neue Konzepte und medienpädagogische Strategien.
Durch mangelnden Sachverstand, fehlende Einsicht in die Zusammenhänge und falsch verstandene Fürsorgepflicht wird ein populistisches Bündel von Vorschriften verordnet, das dem Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht dient.
Der JMStV kann nur in Kraft treten, wenn alle Landesparlamente zustimmen. Es bleibt zu hoffen, dass diese nicht vorbehaltlos die Entscheidung der Ministerpräsidenten abnicken.«
- Ausführlichere Pressemeldung zum Thema: http://ak-zensur.de/2010/06/jmstv-ungeeignet.html
- Stellungnahme zum JMStV: http://ak-zensur.de/download/jmstv-forderungen-akz.pdf
- Praxistest zur Alterseinstufung: http://ak-zensur.de/jmstv/
- Pressemeldung der Landesregierung Rheinland-Pfalz: http://bit.ly/rlp-pm-jmstv
- Die de facto Pflicht zur Kennzeichnung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 und §24 Abs. 1 Nummer 4 JMStV.
(Veröffentlichung honorarfrei, Belegexemplar erbeten)
Aussender:
Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
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Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):
Dem AK Zensur gehören unter anderem an, in alphabetischer Reihenfolge: der Antispam e.V., die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.
Au Weia! Einen Eimer, ich muss kotzen...
Damit müssen Blogger ab 2011 in ständiger Angst vor Bußgeldern wegen "erziehungsbeeinträchtigenden" Inhalten leben. Ich hoffe nur, dass "das Netz" jetzt wieder loslegt, hat ja schonmal geklappt..
Frage: das ist kein Gesetz aber bundesweit gültig. Ist der Petitionsausschuss des Bundestages die richtige Adresse?
Gibt es schon einen vorgefertigten gemeinsamen Aufruf, den man an alle Fraktionsvorsitzenden der Parteien in den Länderparlamenten verschicken könnte? Ruhig so als eine Art Massenmail.