Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten

Mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) müssen Anbieter von Inhalten diese anhand ihrer Erziehungs- und Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder einstufen. Wir machen das Experiment: Jeden Tag stellen wir eine Seite vor, lassen das Netz abstimmen – und Experten bewerten.

Der Praxistest zum Mitmachen

meter_300x205.pngAm Tag darauf veröffentlichen wir eine Alterseinstufung, die der Medienpädagoge Jürgen Ertelt nach den Kriterien des JMStV erstellt hat. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, ob die Bewertung und Kennzeichnung von Webseiten ein realistisches, funktionierendes und praktikables Szenario ist und der JMStV überhaupt den Praxistest besteht.

Weitere Informationen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, unsere Forderungen, eine Auflistung der Probleme aus netzpolitischer und medienpädagogischer Sicht sowie weitere Literatur sind hier nachzulesen: 

Bisherige Bewertungen

Die Grünen hatten am 18.2 zu einer Veranstaltung im Landtag NRW zum Jugendschutz eingeladen. Der Anreißer war kurz und knapp und versuchte wohl die Debatte „ergebnisoffen“ einzuleiten. Leider konnte ich nicht hin zu der Veranstaltung. Doch das Folgende hätte ich ihnen - oder besser einem bestimmten Teil nicht nur der Grünen - gesagt

Einige Zeit ist es nun her, dass wir zur Alterseinstufung der Bilder von Joshi aufgerufen haben. Verzeihung, aus verschiedenen Gründen hat die Auflösung lange gedauert – aber hier ist sie: die richtige Alterseinstufung wäre ab 18 Jahren. Details dazu wie immer unten.

In der nächsten Runde schauen wir einen Artikel mit der Überschrift Wochenende in dem Blog eines vermutlich magersüchtigen Mädchens an.

Beim letzten mal fragten wir danach, wie wohl die Alterseinstufung für Blackjack und Nutten aussehen müsste: ab 18 Jahre. Die Begründung dazu folgt unten.

Heute legen wir Euch eine Seite vom Tierheim Sinsheim zur Bewertung vor, und zwar mit Bildern von Joshi.

… und wieder mit etwas Verspätung kommt hier die Auflösung zur Alterseinstufung der Drogenberatungs-Webseite: Sie wäre mit einer Kennzeichnung „ab 12 Jahre“ zu versehen. Die Begründung dazu folgt wieder unten.

Heute geht es um Blackjack und Nutten

Mit etwas Verspätung nun die Auflösung der letzten Runde: Die Pubertätstotschämerinnerung von Mcnep im Assoziations-Blaster müsste nach dem JMStV mit ab 16 Jahren gekennzeichnet werden. Mehr Infos dazu wieder weiter unten.

Heute stellen wir eine eine Seite mit einem ganz anderen Thema zur Diskussion: Drogen, genauer: die Seite über Ecstasy bei partypack.de.

Bei der gestrigen Frage nach der Alterseinstufung eines Blogeintrags zum Stierkampf lag die Mehrheit wieder daneben: ab 12 Jahren, so die Einstufung von unserem Experten. Details zur Bewertung stehen wieder unten.

Heute widmen wir uns aber Pubertätstotschämerinnerungen, und fragen uns: ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren?

Gestern war die Frage, wie ein Text einer Sexual-Beratungswebseite nach dem JMStV eingestuft werden müsste. Dieses Mal lag die Mehrheit der Teilnehmer sogar richtig: ab 12 Jahren. Details und Begründung zur Einstufung folgen wie immer unten.

Heute stellt sich die Frage: Ab welchem Alter darf ein Blogbetreiber seine Leser stieren lassen?

Gestern stellten wir die Frage, wie eine öffentlich geförderte Jugendseite mit Partizipationsmöglichkeit nach dem JMStV einzustufen sei. Die Auflösung ist dieses Mal besonders schwer: profamilia-screenshot.png Unser Experte würde schweren Herzens eine JMStV-Kennzeichnung ab 16 Jahren aussprechen, wohl wissend, dass die Zielgruppe jünger ist. Details und Begründung dazu unten.

Heute stellen wir wieder ein öffentlich gefördertes Projekt vor: Passend zur ersten Bewertung ist nun der Beitrag Intimrasur: Was Jugendliche darüber denken und sagen dran.

Gestern war die Frage, wie wohl ein Blog-Eintrag zum Spiel Red Dead Redemption nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu bewerten sei. Die Auflösung: Wieder lagen viele falsch, rund 50% hätten die Seite zu hoch (ab 18) bewertet. Richtig ist: ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute stellen wir eine leicht andere Frage: Wie müsste die Rubrik Fotoalbum Bei Netzcheckers gekennzeichnet werden? Hier geht es nicht um eine statische Seite, sondern um Inhalte, die sich permanent ändern können.

Red_Dead_Redemption.jpgGestern fragten wir, wie nach dem JMStV wohl die Intimrasur-FAQ aus der de.talk.liebesakt-FAQ bewertet werden müsste. Die Auflösung: Rund 70% der teilnehmenden Leser hätten eine zu niedrige Bewertung vergeben, korrekt wäre ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute widmen wir uns einem aktuellen Thema: dem Spiel Red Dead Redemption und einem typischen Blogeintrag dazu. In welche Altersstufe wäre dieser einzustufen?

Wer Inhalte im Internet anbietet, muss nach dem aktuellen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags prüfen, ob die für Kinder entwicklungs- oder gar erziehungsbeeinträchtigend sind. Wenn ja, muss er eine von drei Maßnahmen ergreifen: die Inhalte nur nachts zeigen, das Alter der Nutzer überprüfen oder die Inhalte kennzeichnen. In der Praxis läuft das meist auf eine Kennzeichnung hinaus. Aber wer kann Inhalte schon korrekt einstufen? Welche Inhalte sind für welche Altersstufe tauglich? Ab wann muss etwas als erziehungsbeeinträchtigend eingestuft werden oder geht es auch ganz ohne Maßnahmen (ab 0 Jahren)?

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