Klassifizierung eines Blogeintrags zu Red Dead Redemption

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Red_Dead_Redemption.jpgGestern fragten wir, wie nach dem JMStV wohl die Intimrasur-FAQ aus der de.talk.liebesakt-FAQ bewertet werden müsste. Die Auflösung: Rund 70% der teilnehmenden Leser hätten eine zu niedrige Bewertung vergeben, korrekt wäre ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute widmen wir uns einem aktuellen Thema: dem Spiel Red Dead Redemption und einem typischen Blogeintrag dazu. In welche Altersstufe wäre dieser einzustufen?

>> zur Übersicht / Projektseite

Red Dead Redemption ist das neue Spiel von Rockstar San Diego. Quasi GTA (Grand Theft Auto) im Wilden Westen – es ist nur eine Frage der Zeit, bis es in der einen oder anderen „Killerspiel“-Diskussion auftaucht.

Aus den vielen Blog-Einträgen zum Spiel haben wir einen typischen rausgesucht: Marc Schnau schreibt über Red Dead Redemption. Etwas Text und ein eingebundenes Video, das einen ersten Überblick über das Spiel zeigt: Wilder Westen, Pferde, Schießereien, Tod.

In welche Altersstufe müsste dieser Blog-Beitrag als Ganzes nach den Kriterien des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eingestuft werden? Frei für alle, ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18? Das Spiel selbst hat keine Jugendfreigabe (ab 18).

http://www.netzgeist.org/2010/05/red-dead-redemption/

 

Die Auflösung gibt es wieder morgen hier.

 

Begründung zur Einstufung der Intimrasur-FAQ

Der Medienpädagoge Jürgen Ertelt hat für uns die fachliche Bewertung der gestrigen Seite vorgenommen, und zwar mit Blick auf die Kriterien des JMStV:

Zu beachten gilt, dass ein Labeling nach JMStV grundsätzlich freiwillig ist. Wenn allerdings eine Gefährdung eintreten kann – und wer will das ausschließen können –,  werden eine Kennzeichnung bzw. „geeignete Maßnahmen“ verpflichtend. Der JMSTV sieht keine Fachlichkeit bei der Bewertung vor. Jeder Anbieter muss selber entscheiden bzw. professionelle Hilfe beanspruchen. Bei falscher Einordnung besteht Abmahngefahr durch Wettbewerber.

Meine Einsortierung basiert auf Erfahrungswerten im beruflichen Umgang mit Jugendschutz-Sichtweisen. Sie ist subjektiv und nicht verbindlich, aber bedenkenswert. ;-)

Ich würde die Seite mit „ab 16 Jahre“ einstufen.

Begründung: Die Sprache ist nicht sexualisiert, aber mitunter missverständlich. Es ist keine Qualifizierung der Autoren ersichtlich und es wird auch nicht darauf hingewiesen, dass alle Anleitungen und Hinweise nicht wissenschaftlich oder ärztlich überprüft sind und daher die  Anwendungen individuell gefährlich sein können und nicht zum eigenen Ausprobieren empfohlen werden können. Ein Haftungsausschluss-Hinweis würde hier nicht reichen.

Der nicht illustrierte Text gibt keine direkte Aufforderung zum sexuellen Handeln, wohl aber einen Link zur Wikipedia, der zu einem Nacktfoto führt, welches in der Bildunterschrift zum Nudismus einlädt. Der Link zu http://www.liebe-suende.de/ führt derzeit ins Nichts, es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Domain jederzeit vom Eigner zu einem Pornoangebot weitergeleitet werden kann.

Die verlinkte Überschrift führt zu http://piology.org/dtl/. Hier ist das Inhaltsverzeichnis von de.talk.liebesakt-FAQ mit  weiteren Links zu weiteren zu prüfenden Inhalten abgelegt.

Für (12-jährige) pubertierende Jugendliche könnten die Inhalte zur Intimrasur Unsicherheiten und Ängste zu ihrer eigenen Körperlichkeit auslösen.

Ein Hinweis auf fachliche Beratung bzw. notwendige Rücksprache mit Erziehungsberechtigten fehlt. Die Gefahr einer Falschanwendung von Enthaarungsmitteln und anderen -möglichkeiten und damit verbundenen Verletzungen ist so groß, dass erst einem mit 16 Jahren Herangewachsenen das Absehen möglicher Folgen zugedacht werden kann.

 

Jürgen @Ertelt  http://tweed.me/

 

Soweit die Einschätzung des Experten. Ich hätte übrigens auf eine 12er Einstufung getippt, die Begründung ist aber durchaus nachvollziehbar. Dies zeigt, wie schnell eine hohe Einstufung erreicht ist. Bei ca. 70% der abgegebenen Stimmen wurde eine zu niedrige Bewertung gewählt.

Die dtl-FAQ stammt aus den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Dieses Beispiel zeigt, dass – wenn der neue JMStV in Kraft treten sollte – man auch massenweise alte Seiten durchforsten müsste.

Übrigens: Der Betreiber der Webseite wohnt in Österreich. Der JMStV ist dort nicht ohne weiteres durchsetzbar. Selbst wenn man es also richtig findet, dass jeder Betreiber seine Inhalte klassifizieren muss: In einem weltweiten Medium ist der Ansatz des JMStV schon von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

 

Aktualisierung: Stellungnahme von Boris Piwinger

Boris 'pi' Piwinger, der Betreiber der Webseite, hat eine Stellungnahme zu der Einstufung verfasst. Hier ist sie:

Sehen wir mal von der Fragestellung ab, wie weit es den deutschen Zensurbehörden gelingen würde, in andere Länder (hier: Österreich) hineinzuregieren, ist die inhaltliche Einschätzung des Experten vollinhaltlich zurückzuweisen.

  1. Das Thema Qualifizierung ist sowohl im Kontext eines Usenet-FAQ als auch in den Hinweisen auf Autoren ("ein Leser" etc.) sehr deutlich. Abgesehen davon ist die Notwendigkeit mangels Gefahr nicht gegeben, da die Produkte entweder frei verkäuflich sind und offen beworben werden (z.B. Nassrasierer und Enthaarungscreme) oder automatisch zu einer Belehrung führen (z.B. Laserbehandlung). Augenscheinlich hält der deutsche Gesetzgeber eine weitere Absicherung hier nicht für nötig.
  2. Der Verweis auf verlinkte Seiten verfängt natürlich nicht. Dies ist eine der ältesten Diskussionen im Internet-Recht. Würde eine Alterseinstufung vererblich sein, so wären praktisch sämtliche Seiten als 18+ einzustufen (per Induktion), was offenbar gegen sämtliche Rechtsgrundsätze Deutschlands verstoßen würde. Die Verlinkung eines Lexikons1 (nichts anderes ist Wikipedia) als jugendgefährdend einzustufen, ist beachtlich, kaum eine Site wird so intensiv verlinkt. Klarenfalls kann auch aus der Verlinkung einer Website einer bekannten Fernsehsendung des dt. Fernsehens kaum eine Gefahr abgeleitet werden, noch dazu in Bezug auf eine potentielle zukünftige Nutzung. Sollten verlinkte Seiten jugendgefährdend sein, so obläge es dessen Betreiber, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Schließlich wäre nach selber Logik schon die Besprechung der Rasur-Seite durch den Experten selbst jugendgefährdend. Der Vollständigkeit halber sei auf umfangreiche Darstellung zum Thema Linkrecht des Autors verwiesen.
  3. Es ist nicht erkennbar, dass Heranwachsende durch eine Beschreibung zu Methoden der Enthaarung verunsichert werden. Die gegenständliche Seite ist rein deskriptiv und nimmt keine Stellung zur Frage, ob eine solche wünschenswert sei oder nicht. Derartige Fragen werden hingegen in Jugendzeitschriften wie Bravo erörtert, die Heranwachsenden regelmäßig zugänglich sind.
  4. Bgzl. möglicher Falschanwendung sei auf den ersten Punkt verwiesen. Es dürfte auch dem Experten nicht entgehen, dass eine Rasur durch Anwendung einer Webseite nicht möglich ist.

Zusammenfassend ist eine Gefährdung durch die gegenständliche Seite weder gegeben noch eine sonstige Abwehrpflicht durch den Autor ableitbar.

pi


1Der Autor erinnert sich, ähnliche Darstellungen in einem Biologiebuch um das Jahr 1980 herum in Deutschland gefunden zu haben.

 

In dem Kontext verweise ich auch noch auf die Einstufung der eigenen Webseite mitsam des Kommentars von Jürgen Ertelt. Die rechtlich korrekte Einstufung und die persönliche fachliche Meinung sind oft zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Jugendmedienschutzrecht in Deutschland geht massiv an der Realität vorbei. Letztendlich zeigt das ja nur den Wahnsinn auf, der mit dem JMStV einhergeht …

 

Siehe auch: Forderungskatalog des AK Zensur zum JMStV

 

Und wie immer: Weitere Webseiten können auch in den Kommentaren vorgeschlagen werden!

2 TrackBacks

TrackBack-URL: https://ak-zensur.de/mt/mt-tb.cgi/623

Laut JMStV: Ab 6, ab 12 oder ab 18? von Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zu 28.05.10 10:29

… zur Auflösung … zur Seite mit allen aktuellen Bewertungen Wer Inhalte im Internet anbietet, muss nach dem aktuellen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags prüfen, ob die für Kinder Entwicklungs- oder gar Erziehungsbeeinträchtigend sind. Wenn ... Mehr

Öffentlich geförderte Jugendseite: wie Einstufen? von Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zu 29.05.10 17:06

Gestern war die Frage, wie wohl ein Blog-Eintrag zum Spiel Red Dead Redemption nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu bewerten sei. Die Auflösung: wieder lagen viele falsch, rund 50% hätten die Seite zu hoch (ab 18) bewertet. Richtig ist: ab 16 J... Mehr

32 Kommentare

Moin,

interessant! Als Verfasser dieses Textschnippsels habe ich mir bisher gar nicht allzuviele Gedanken über eine mögliche FSK-Einstufung meines Geschreibsels gemacht. Und nachdem ich den Referrer des AK-Zensur gesehen habe doch mal genauer hingeschaut.

Ich habe den Text(ich scheue mich eigentlich, das "Zeug" als Text zu bezeichnen) in der Umfrage als FSK 16 eingestuft. Maßgabe dafür dafür Filme und TV-Sendungen, welche ebenfalls FSK 16 eingestuft sind, die aber meiner Meinung nach eigentlich nicht wirklich für junge Menschen geeignet scheinen. Das alles ist von mir rein subjektiv empfunden.

Und warum: mein Text hat streng genommen keinerlei Informationswert, sieht man einmal von dem Hinweis auf ein Spiel ab, das dem ein oder anderen Besucher von netzgeist.org bisher noch unbekannt war.... und es sind wahrlich wenige, die den Weg zu meinem Spielplatz finden. ;) Das ist ungefilterte, subjektive, vielleicht auch irrationale Begeisterung.

Und direkt ein neuer Vorschlag von mir: Was ist den mit diesem Text (http://www.netzgeist.org/2009/10/soa-season-1-komplett-durch/) zu der amerikanischen Fernsehserie "Sons of Anarchy"? Da gibt es ja einen kleinen, eventuell ausschlaggebenden Unterschied: Aufgrund der gesellschaftlichen Rolle der Protagonisten (Hauptdarsteller sind die Mitglieder einer Motorradgang, die tief im illegalen Waffenhandel stecken, mit dem Rotlichtmilieu eng verbandelt sind).

Es geht äußerst gewalttätig zu, es wird aber nicht allzuviel herumspritzendes Blut gezeigt. Gewalt ist vollkommen normal und von einer eher ruhigen Folge kann man schon sprechen wenn nur ein Auto explodiert, eine Person fast stirbt und nicht allzuviel körperliche sowie verbale Gewalt ausgeübt wird.

Viele Grüße und einen guten Start in den Tag!
Marc

p.s.: Nein, ich verändere natürlich nichts an den verlinkten Texten.

Hallo Marc – huch, Du hast es ja schneller gelesen, als ich Dir eine Mail geschrieben habe.
Ha, auch gut, dann kann ich mir das ja nun sparen ;-) – und dann warten wir mal auf die Auflösung morgen …

Hi Alvar,

ich habe Deinen Text tatsächlich schon heute Morgen gegen 04:50 Uhr in den Referrern gefunden und auch lesen können. Da besteht bei Movable Type evtl. noch Optimierungpotential. :)

Ansonsten bin ich auf die Auflösung sehr gespannt.

Das war dann wahrscheinlich die Preview-Funktion. Ist schon OK, da müssen auch keine besonderen Sicherheits-Optionen rein, war ja sowieso für mehrere Leute zum Vorab-Lesen. :)

Das Spiel ist in der USK18 ohne Auflagen freigegeben, daher zieh ich mal den schluss, dass der blog eintrag samt video auch FSK18 bekommen sollte.

-many

Hi Alvar,
mich würde die Einstufung eines harmlosen Akt-Photos interessieren - ohne es gleich Kunst zu nennen, bitte :)

http://roboscuta.tumblr.com/post/609428567/gustojones-melisaki-kate-orr-photo-by-rankin

Gruß
ralf

Ohne Flash kann man ja die hier zu bewertende Seite Locker mit "ab 0 Jahren" bewerten.

Also ich hab das jetzt aufgrund des Videos mit "ab 16" gevoted, und kann irgendwie nicht nachvollziehen, weshalb 55% der Leute bisher mit "ab 18" abgestimmt haben. Gut, es sind Schiessereien zu sehen, in denen dann auch bei Treffern kurz Blutspritzer auftauchen, aber für eine "ab 18" bzw "keine Jugendfreigabe" Bewertung braucht es meiner Ansicht nach schon härteren Tobak (abgetrennte Gliedmaßen, blutverschmierte Wände a la Doom etc.). Damit dass einfach einige Banditen erschossen werden, sollte sich das eigentlich nicht begründen lassen. Sowas sieht man heute doch auf jedem zweiten Sender schon im Nachmittagsprogramm. ("Interaktivität" zählt hier nicht als Verschärfungskriterium, da es sich um ein Video handelt.)

Nein, das Blut alleine reicht für "ab 18". Bei dem von dir genannten härteren Tobak gäbe es eine Indizierung mit der man vermutlich gar nicht in einem Blog darüber reden dürfte.

Ist dann eigentlich Sex&City auch erst ab 16? Die Serie lädt ja auch zur Intimrasur ein :D Zumindest 2 ist ab 12 freigegeben. Würde ich gerne vorschlagen, ist aber dämlicherweise ein Film :D

Aber nett zu lesen, dass ich mit meiner Einschätzung, dass Jugendschützer glauben, dass Leute sich erst ab 16 rasieren, richtig lag :) Da war wohl noch niemand im Schwimmbad :D

Ich habe 18 getippt.. aber wenn das schon zur Abstimmung kommt, wird es doch sicher was anderes als 18 sein oder?

Ich bin raus... diese Begründung hat mir die Motivation für weitere Tests gründlich vermiest!

Unfassbar! Wenn ich mir vorstelle, dass in unserem Land Menschen auch noch Geld für solche Expertisen bekommen.

Viel "Spaß" noch allen Durchhaltern.

Na,

dieser praxisnahe Test zeigt ja sehr anschaulich, dass man, wenn erst der JMStV in Kraft ist, am besten alles als "ab 18" einstuft, damit man auch keinen Ärger bekommt.
Damit können Jugendliche "mit Filter" auf viele Seiten im Netz nicht mehr zugreifen, und werden ihre Eltern so lange nerven, bis die den Filter endlich abschalten.
-- Oder die Jugendlichen richten den Filter für die Eltern ein ;-)

Guter Hinweis. Der erste Teil lief kürzlich im Fernsehen und ich hatte das "Vergnügen" ihn mir anzusehen.
In einer Szene wird das Verzichten auf Intimrasur als regelrecht widerlich und unhygienisch dargestellt und das Rasieren als "Muss" für sexuelle Attraktivität, zumindest durch die Protagonisten. Für einen FSK12er doch schon interessant im Kontext hier.

Ich muss sagen, dass ich die Begründung des Experten in manchen Punkten absurd finde.

"Es ist keine Qualifizierung der Autoren ersichtlich und es wird auch nicht darauf hingewiesen, dass alle Anleitungen und Hinweise nicht wissenschaftlich oder ärztlich überprüft sind und daher die Anwendungen individuell gefährlich sein können und nicht zum eigenen Ausprobieren empfohlen werden können."

Vereinfachen wir die Argumentation: Was dort beschrieben wird ist möglicherweise gefährlich und kann zu Verletzungen führen. Was hat das nun mit dem Alter zu tun? Ich verstehe es einfach nicht. Die ganze Sache ist für 13 Jährige doch genau so gefährlich wie für 25 Jährige. Konsequent müsste man die Seite dann doch für jeden sperren, weil Menschen jeden Alters sich verletzen können.


"Der nicht illustrierte Text gibt keine direkte Aufforderung zum sexuellen Handeln, wohl aber einen Link zur Wikipedia, der zu einem Nacktfoto führt, welches in der Bildunterschrift zum Nudismus einlädt. Der Link zu http://www.liebe-suende.de/ führt derzeit ins Nichts, es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Domain jederzeit vom Eigner zu einem Pornoangebot weitergeleitet werden kann."

Was ist an nackten Menschen und Nudismus schlimm? Sind in der DDR alle Kinder durchgedreht weil der freie Körperkult dort höhere Akzeptanz genossen hat?
Der Autor geht hier mit der Prämisse "Nackte Menschen sind für Kinder schlimm" heran, begründet das aber in keiner Weise. Das Argument mit der Verlinkung ist vollkommen hypothetisch. Mit hypothischen Argumenten kann ich alles Begründen (inkl. Krieg und jeglicher Gewalt anwendung, aber anderes Thema). Daher sagen diese nichts aus. Möglicherweise verkauft der Inhaber ja auch morgen seine Domain an einen Hersteller von stylisch-sexy Erdbeereis.

"Ein Hinweis auf fachliche Beratung bzw. notwendige Rücksprache mit Erziehungsberechtigten fehlt. Die Gefahr einer Falschanwendung von Enthaarungsmitteln und anderen -möglichkeiten und damit verbundenen Verletzungen ist so groß, dass erst einem mit 16 Jahren Herangewachsenen das Absehen möglicher Folgen zugedacht werden kann."

Fußt das auf irgendeiner wissenschaftlichen Erkenntnis? Ich kenne Leute die haben mit 12 schon rumgevögelt und gingen mit Sex von Anfang an verantwortungsvoller um als mancher Erwachsene.

Da der Blogeintrag nicht interaktiv ist (nur Video über typische Spielszenen) und "Spiel mir das Lied vom Tod" ab 16 freigegeben ist, würde ich das auch für den Blogeintrag ansetzen.

Ich empfinde die Bewertung des Textes auch als zu scharf ...
Jeder der zu jung ist, mit dem Text über Itimrasur umzugehen versteht nicht worum es geht.
So würde ein Kind vermutlich die Stirn runzeln ... sich fragen was der text für einen Sinn ergibt und wieder auf eine Seite gehen, welches dessen Interresse weckt.

Der Satz der mich interessiert ist in der ersten Zeile:
"Bei falscher Einordnung besteht Abmahngefahr durch Wettbewerber."
?!? Bedeutet dass, jeder darf jeden abmahnen, ohne Schlichtungsstelle?!?
Die logische Folge ist, dass jeder einfach alles erst auf ab18 einstuft
...abgesehen von den Gerichtsfällen, wo sich die Parteien gegenseitig des Betrugs oder das nicht einhalten der Jugendschutz Gesetze bezichtigen werden ...

Die Einstufung in Alterszulassungen nutzt eh nichts, wenn der Inhalt komplett öffentlich ist.

Vielen Dank für diesen Beitrag, Myron L. Fox. Ich unterschreibe jedes Deiner Worte.

Weshalb ich es mir jetzt auch spare ähnliches zu wiederholen.

Ich frage mich nur die ganze Zeit, ob der Realitätsverlust, bzw. die verzerrte Wahrnehmung der Realität, auf meiner Seite liegt, oder auf Seiten der - ja, wie nennt man die denn jetzt? - Zensoren?

In der Begründung, warum die Intimrasur-Seite erst ab 16 Jahren freigegeben werden sollte wurde darauf hingewiesen, dass es dort Links gebe, die zu evtl jugendgefährdendem Material führen.

Nun ist diese Seite an sich beispielsweise frei von z.b. Nacktbildern. Ist die Alterseinstufung einer Seite denn auch dahingehend zu bewerten, welche Einstufungen die verlinkten Seiten bekommen?

Sollte ein Kind, welches einen Filter bezüglich der angeschauten Seiten benutzt, sich diese Seite mit bsp. 12 Jahren anschauen, würde der Filter doch die verlinkten Nacktbilder dann zensieren... Also hätte dies keinen Einfluss auf die von uns zu bewertende Seite.

ich finde auch bemerkenswert, wie "sicher" sich der medienpaedagoge ist, der sich diesem titel nach ja mit dem thema befasst hat (haben koennte/sollte?).

der JMStV waere ein weiteres mittel, das die kosten und (diffusen) risiken durch betreiben einer webseiten anhebt. profitieren wuerden vermutlich abmahner und die betreiber von grossen webseiten, die die abmahner nicht so einfach einschuechtern koennen.

siehe auch FUD: http://en.wikipedia.org/wiki/Fear,_uncertainty_and_doubt

"Für (12 jährige) pubertierende Jugendliche könnten die Inhalte zur Intimrasur Unsicherheiten und Ängste zu ihrer eigenen Körperlichkeit auslösen."

Wenn Rasuranleitungen zu Unsicherheit und Ängsten führen können, dann gilt das auch für jedes andere Thema, wie Spinnen (Iiiiih!), Nachrichten (Wir werden alle sterben!), Umweltschutz (siehe Nachrichten), Medizin (Ahh! Ich bin kein Individuum sondern ein Ökosystem!) oder Physik (Das verstehe ich nicht! Ich bin dumm!).

Was lernen wir daraus? Prinzipiell sollte jeder Webseitenbetreiber seine Inhalte als "Ab 18" markieren oder Abmahnungen fürchten müssen.

Ich _hätte_ ab 12 Jahren getippt (mehr gibt das Thema und der Eintrag nicht her), aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es ab 18 Jahren ist, weil das Spiel keine USK-Freigabe hat. Deswegen habe ich den mittleren Wert ab 16 Jahren genommen.

Nach der Argumentation dürften Kochseiten mit low fat oder Diät rezepten auch erst ab 16 freigegeben werden. Es ist in der Regel nicht ersichtlich ob die Autoren Experten sind. Ausserdem gibt es keine warnhinweise das die prozeduren mitunter lebensgefährlich sind. Zudem könnte Jugendlichen der eindruck vermittelt werden das ihr körper unzulänglich ist.

Der JMStV war von Anfang an Ausdruck prüden Weltverbesserungsgrößenwahns einiger weniger Politiker und selbsternannter Jugendschützer. In deren Augen ist nahezu das ganze Leben jugendbeeinträchtigend, weshalb Kinder am besten in Watte gepackt umher laufen sollten - natürlich nur unter Aufsicht.

Dazu fällt mir ein Interview mit dem Armin Maiwald (Sendung mit der Maus) ein, der sinngemäß sagte: Ein Beitrag über einen Schlachthof, wie in den siebziger Jahren gezeigt, wäre heute aus verschiedenen Gründen nicht mehr machbar.

Die Maßstäbe haben sich m.E. verschoben, die Verhältnismäßigkeit der Wahrnehmung ist nicht mehr gegeben. Eventuell unter anderem auch deshalb, weil sich die Schmuddelmedien mancher Themen auf äußerst unangenehme Art und Weise bemächtigen und diese Themen dann bis zum Erbrechen "verbiegen".

Zur "Begründung zur Einstufung der Intimrasur-FAQ" folgendes:
Ich fände es gut, wenn die Seite nochmal eingestuft würde. Diemal aber mit der Vorgabe nur die konkret auf der Seite sichtbaren Inhalte zu beurteilen. Die Idee war ja die Zukunft mit dem neuen JMStV darzustellen und dann müsste jede der verlinkten Seiten ihre eigene Einstufung haben und wäre eventuell nicht mehr erreichbar. Auf welche Inhalte verlinkt wird sollte also keinerlei Einfluss auf die Bewertung der Seite haben. Nur der angezeigte Text im Link (vielleicht auch noch die URL) sind zu berücksichtigen. Ohne diese Einschränkung wäre jede Seite mit eingebauter Google-Suche sofort ab 18 zu deklarieren.
Die herbeifabulierte Pornowerbung über den toten Liebe-Sünde Link finde ich auch unerträglich. Wenn sich der Inhalt einer Seite ändern sollte, müsste sie halt neu bewertet werden. (Mal abgesehen davon, dass ich den externen Inhalt eh nicht gelten lassen würde.) Bei direkt eingebetteten externen Inhalten - vor allem sich ändernden - würde es natürlich für den Betreiber einer Seite interessant seine Seite für die Alterfreigabe zu kennzeichnen. Hinge schliesslich davon ab, ob die Jugendschutzfilterprogramme eingebettete externe Inhalte aus dem HTML Code sauber entfernen können, (bzw. sie ersetzen um das layout zu bewahren) wenn der externe Inhalt nicht für das freigegebene Alter geeignet ist.
Das Bild der Nudisten wurde hier wohl auch ein bisschen zu hoch gehängt. Ich glaube, dass alle Kinder in diesem Lande mit Kleidung in den Kindergarten, die Schule oder auf die Straße geschickt werden und sich somit bei allen ein natürliches Schamgefühl entwickelt, welches durch dieses Bild mitsamt der Unterschrift nicht dahingehend verändert wird, dass eine "normale" Entwicklung zu einem Erwachsenen erschwert würde.
Nudismus ist keine Persönlichkeitsstörung, die es zu verhindern gilt. Auch ein 12 Jähriger muss sich z.B. über seinen nächsten Urlaub am FKK-Strand informieren können.
Welche Unsicherheiten oder Ängste in Bezug auf den eigenen Körper könnten für 12-16 jährige Kinder denn entstehen? Es wird kein Körperbild vorgegeben, welches die Kinder erreichen sollen und dann eventuell auch wollen, aber nicht können. Zumindest nicht über das hinaus was jeder Sohn auch schon lange vor 12 bei seinem Vater, der vielleicht einen sorgsam gepflegten Bart sein Eigen nennt erleben kann. Klar fragt sich der Junge vor der Pubertät warum Papa Haare im Gesicht hat und er selbst nicht. Dasselbe gilt dann genauso im Intimbereich. Das ist aber erstmal nur Neugierde und ruft doch keine Unsicherheiten oder Ängste hervor. Wenn jetzt jede Aufklärung seitens der Eltern oder der Schule ausfallen würde, wären natürlich Probleme wahrscheinlich. Aber die Verantwortung muss hier dann auch bei Eltern und Schule bleiben.
Bleibt das Thema Verletzungsgefahr.
Wenn aber Werbung für Rasierklingen, Messersets, Deo, Haarspray, (Kreissägen) auch im Programm vor 20:00 Uhr erlaubt ist, scheint doch wohl eine gewisse Verantwortung bei den Eltern zu liegen, dass ihre Sprösslinge sich nicht verstümmeln. Beim Rasieren mit offener Klinge kann man sich auch die Halsschlagader verletzen, wenn man sich nur dumm genug anstellt. Haarspray, Deo ... im Auge kann - nicht richtig behandelt - wohl auch Probleme machen. Die falsch verwendeten Steakmesser, Werkzeuge, ... können auch schwerste Verletzungen mit dauerhaften Schäden zur Folge haben. All diesen Gefahren setzen wir unsere Kinder täglich aus im Wissen, dass die Eltern schon darauf aufpassen werden, dass ihre Kinder nicht dauerhaft zu Schaden kommen. Selbst die erwähnte Benutzung einer nur desinfizierten aber nicht wirklich sterilen Nadel dürfte keine dauerhaften Schäden nach sich ziehen. Hier wirds aber auch für mich dann wirklich eng.

Falls die Kriterien zu externen Links Zuspruch finden, wendet sie doch bitte an. Am Besten nochmal bei der Intimrasur Seite, oder aber einfach bei den nächsten Seiten.

Hier noch ein Link, bei dem mich eine Einschätzung interessiern würde. Muss ja nicht immer um Porn oder Gewalt gehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsmann

Ich bin der meinung solch ein beitrag ist jugendfrei und bekommt die klassifizierung 16+ insofehrn keine gewallt tätigen bilder gezeigt werden oder ausschnitte aus dem spiel die blutig sind. information über solch ein spiel ist meines erachtens nicht 18+ da man überhaupt nichts über das spiel sieht.

zur Intimrasur-Bewertung-Stellungnahme von Boris Piwinger:

Ich würde gerne deine Ansichten teilen, aber das war und ist nicht mein Job in diesem Experiment. Unsere beiden unterschiedlichen Aussagen (und auch die in der Kommentar-Linie) sind bezeichnend für die Problematik des JMStV. Es findet eine Selbstzensur-Zuweisung an den Veröffentlichenden statt: Man kann auch nichts tun, alles ist freiwillig, aber es muss jede Gefährdung vermieden werden. Das kann man einfach abwarten. Aber, das Problem einer Haftung kommt mitunter schnell zum Tragen wenn sich z.B. ein (kommerzieller) Wettbewerber Vorteile verschaffen möchte. Ein konstruierter Fall: Nachdem ich ein gestiegenes Interesse an Intimrasuren nach Reaktionen auf entsprechende Beiträge auf ak-zensur.de vernommen habe, gründe ich das startup "Intimfriseur.de" und gebe meinen Job als Medienpädagoge auf. Das kostenlose faq de.talk.liebesakt / Intimrasur ist mir ein Dorn im Auge weil ich ja spezialisierte Leistungen gegen Geld verkaufen will. Also verbrennt sich meine 13jährige Nichte aufgrund der falsch verstandenen "Anleitungen" im faq den Unterleib. Mein Anwalt bezieht sich auf den JMStV und begründet wie z.B. von /mir in der Bewertung Intimrasur ausgeführt und verweist im Vergleich auf das "saubere" Angebot von sextra.de. Es geht wahlweise eine Abmahnung oder eine Anzeige raus, die auch europäisch durchzusetzen ist. Mein Intimfriseur - Web-Angebot ist sowieso und sicher für ab 18Jahre gelabelt, das sextra - Angebot sorgt für neugierige Kundschaft. :->
Geht so nicht? Doch,- hatten wir auch schon mit youporn.com und einem klagenden kommerziellen Pornoanbieter, der mangels aktuellem JMStV sich erstmal an Arcor gehalten hat. Weiche Anbieter wurden natürlich nicht angegriffen.
Wir müssen nüchternen Auges sehen, dass die FSM vertretenen Anbieter verdächtig sehr zufrieden sind mit dem JMStV. Er verbrieft ihnen mit einer einfachen Selbstregulierung die rechtliche Sicherung ihres Geschäftsmodells, - von SchuelerVZ bis Bigpoint-Onlinegames. Verschärft könnte man auch behaupten, der JMStV arbeitet den Interessen der Porno- und Glücksspiel-Mafia zu, die schon lange zweifelhafte Alersverifikationsysteme favorisieren wie z.B. im JMStV - Entwurf aufgeführte technische Filter, die "freiwillige" Alterklassifizierungen sortieren.
Was bleibt, ist die Ausdünnung des freien Webs aufgrund von "verordnetem" hilflosen Handeln kleiner (privater) Anbieter wie du und ich ohne gute Verteidigungschancen.
Die gemeinsame Forderung zum JMStV kann nur heissen: Weg damit! Grundrechte sichern und Jugend begleiten!

- Jürgen @Ertelt

Klagen könnte man natürlich auch so, wenn man rechtsmissbräuchlich "Wettbewerber" ausschalten will. Dafür braucht es nicht den Vorwand des Jugendschutzes (darum ging es eh noch nie, das war immer nur ein Vorwand, um Erwachsene zu kontrollieren).

pi

Besser spät als nie :

Hallo TheK,

Das ist nicht richtig, da es sich um keinen interaktiven Inhalt handelt. Bei Videospielen wird zwar regelmäßig schon "ab 18" gewertet, wenn auf irgendwelche Menschen oder Menschenähnliche geschossen werden muss, anders ist die Sachlage aber bei Filmen (sieh dir einen beliebigen Western- oder Actionfilm an, der im deutschen Fernsehen läuft. Die sind fast alle ab 16 trotz Feuergefechten und Blut), und ein solcher liegt hier ja vor. Damit ein Film "ab 18" wird, braucht es den von mir genannten "härteren Tobak".

Im übrigen sind auch Videospiele mit dem "härteren Tobak" in Deutschland nicht zwangsläufig indiziert. Das erwähnte Doom 3 zum Beispiel nicht (das ist lediglich ab 18 ): http://de.wikipedia.org/wiki/Doom#Doom_3

Mit meiner Vermutung, das man die Seite aus dem Text, mit ab 16 einstufen müsste, lag ich richtig. Bei solchen Seiten, die sich um solche Themen handelt, oder Softerotik, ist eine Einstufung meiner Meinung nach noch relativ einfach, anders sieht das bei Funseiten usw aus.

Ich finde, es braucht gar keine weiteren Beispiele mehr um den Irrsinn dieser Regelung aufzuzeigen als das der Intimrasur-FAQ. Obwohl niemand aufgefordert wird, sich selbst eine Enthaarungsmixtur zu panschen oder einen kleinen Heimlaser zu basteln, sondern einfach nur eine Beschreibung der Konsumwelt stattfindet, sollen hier Untersechzehnjährige vor Dingen geschützt werden, die sie sich im Drogeriemarkt auf der Rückseite der Verpackung mit Illustration anschauen können.

Und der Hinweis, irgendwann einmal könnte jemand unter liebe-suende.de einen Pornoladen eröffnen, ist nun völlig absurd. Wer sagt denn, dass man nicht irgendwann (wenn die Domain frei und schutzfrei geworden ist) unter ak-zensur.de oder jugendschutz.net einen Pornoladen eröffnen könnte?

Ich kann daher dem Seitenbetreiber nur zustimmen:

Ceci n'est pas une Intimrasur.

Ab wann gibt es nochmal die Bravo am Kiosk zu kaufen? Ist zwar schon ein paar Jahre her aber Intimrasur war in der Bravo auch schon Thema. Ich denke aber mal glatt das sich jeder 10 oder 11 jährige ne Bravo kaufen kann. Aber im Web dann ab 16? In dem Alter haben die Teens heute doch schon an Gangbangs teilgenommen.

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