Infos zu Drogen: ab welchem Alter?

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Mit etwas Verspätung nun die Auflösung der letzten Runde: Die Pubertätstotschämerinnerung von Mcnep im Assoziations-Blaster müsste nach dem JMStV mit ab 16 Jahren gekennzeichnet werden. Mehr Infos dazu wieder weiter unten.

Heute stellen wir eine eine Seite mit einem ganz anderen Thema zur Diskussion: Drogen, genauer: die Seite über Ecstasy bei partypack.de.

partypack.de ist ein Projekt der Drogenhilfe Köln gGmbH. Es werden verschiedene in der Partyszene am häufigsten konsumierte Drogen beschrieben, ihre Wirkungen, Nebenwirkungen und Gefahren aufgezählt.

Dabei ist die Sprache so gewählt, dass sie von Drogenkonsumenten verstanden wird. Es gibt Tipps zum „sicheren“ Gebrauch, zu den Wirkstoffen, Nachweisbarkeit, Strafrecht, Erste Hilfe und so weiter.

Wir haben mehr oder minder zufällig die Seite zu Ecstasy ausgesucht, aber die anderen Seiten sind ähnlich, so dass vermutlich die gesamte Rubrik gleich gekennzeichnet werden müsste.

Nun also die Frage: Mit welcher Alterskennzeichnung müsste der Artikel Ecstasy (XTC/Extasy, Pillen, Teile, MDMA, MDA, MDEA, MBDB) nach dem JMStV gekennzeichnet werden? Ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18 Jahren?

http://www.partypack.de/Ecstasy.41.0.html

 

Begründung zu der Pubertätstotschämerinnerung

Jürgen Ertelt hat für uns wieder die Seite der vorigen Runde bewertet und die Begründung geschrieben:

Der Assoziations-Blaster ist ein sehr frühes User- und Maschinen generated content Angebot, das man heute – etwas gestalteter :-) – unter Web2.0 katalogisieren würde. Das Thema Pubertät bzw. Pubertätstotschämerinnerungen ist redlich, wird aber tatsächlich eher mit assoziativen Erinnerungen von erwachsenen Menschen gefüttert, die meist sexuellen Ursprungs sind. Welcher der Texte mit meist sehr hohem Fremdschäm-Faktor angezeigt wird, wird vom Zufall bestimmt.

Ich würde das Angebot bzw. den konkreten Text mit ab 16 Jahre“ einstufen.

Begründung: Jedermann kann ungefiltert und sofort jeden textlichen Beitrag beisteuern, der sofort und unmittelbar in eine Wort-verknüpfende Darstellung genommen wird. Einziger Filter ist die Bewertung durch andere Nutzer und die getroffene Wortwahl. Da die nicht illustrierte Anwendung nicht so leicht in ihrer Nutzung zu durchblicken ist und die rein textliche Aufbereitung mögliches pornografisches oder gewaltverherrlichendes (Wort-)Potenzial abschwächt, ist von einer „ab 18“-Bewertung abzusehen. Ein Vergleich mit Chat-Roulette drängt sich auf, ist aber qualitativ getrennt zu betrachten.

Jürgen @Ertelt http://tweed.me/

 

Das erinnert mich daran, dass wir eigentlich zum 10-jährigen Jubiläum des Assoziations-Blasters im Januar letzten Jahres eine neue Version fertig haben wollten. Tja, zu viel anderes zu tun …

 

1 TrackBack

TrackBack-URL: https://ak-zensur.de/mt/mt-tb.cgi/632

Blackjack und Nutten: ab welchem Alter? von Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) zu 8.06.10 14:24

… und wieder mit etwas Verspätung kommt hier die Auflösung zur Alterseinstufung der Drogenberatungs-Webseite: Sie wäre mit einer Kennzeichnung „ab 12 Jahre“ zu versehen. Die Begründung dazu folgt wieder unten. Heute geht es um Blackjack und Nutten …... Mehr

7 Kommentare

Für konservative Politiker muss eine solche aufklärungs-Seite ja der reinste Horror sein.

Ist ja Wahnsinn, da werden Tipps gegeben, wie man Ecstasy richtig nimmt!

Ist das nicht eine indirekte Anstiftung?

Grueße
Erik

Weil es um Drogen geht:

Schönder Drogen mit dem kleinen Arschloch
http://kein-plan.de/schoener/

Wie wäre das Einzustufen?


bombjack

@ #2

ohne jetzt eine diskussion lostreten zu wollen, ob es sinnvoll ist aufklärung zu betreiben oder nicht:

Wenn Leute Drogen nehmen wollen, tun sies auch, egal ob sie damit ein Risiko eingehen. Da machts mehr Sinn über Gefahren und mögliche Anwendungsfehler hinzuweisen, als sie ihrem Schicksal zu überlasen.

Ist mit ungewollten Schwangerschaften in der Jugend das gleiche. Die verhindert man auch nur mit Aufklärung und Anleitungen zur Verhütung.

@Erik: Was meinst Du jetzt mit den Tipps? Das man vorsichtig mit einer kleinen Dosis anfangen soll? Mit welchen vorhandenen Gesundheitsproblemen und Medikamenten sich das Zeuch beisst? Die möglichen Langzeitschäden? Das fettgedruckte "Risikofreien Konsum gibt es nicht."? Ich finde da steht genügend (objektives,) abschreckendes drin, dass man das nicht als Anstiftung sehen kann.

Wo ist denn die Auflösung für diese Seite?

@Alvar Freude
Du übersetzt in deinem Text über das Projekt partypack.de den Begriff "safer-use" mit "sicheren Drogengebrauch". Das ist falsch. Denn dort steht nicht "safe use" sondern "safeR use" Drogengebrauch birgt immer Risiken und ist nie "sicher". "safer use" müsste korrekterweise mit sichererer Drogengebrauch" übersetzt werden. Das Wort gibt es im Deutschen nicht. Hier spricht man von Schadensminimierung oder Risikoreduktion.

best

Peter

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