Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zu der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:
»Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden.
Die Bundestagsparteien sind nach eigenen Angaben überzeugt, dass der von der vorherigen Bundesregierung eingeschlagene Weg grundsätzlich falsch ist, um gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet vorzugehen. Sie befürworten den auch vom Arbeitskreis geforderten - und als gangbar bewiesenen - rechtsstaatlichen Weg, diese Inhalte von den Servern löschen zu lassen. Wir fordern die den Grundrechten verpflichteten Bundestagsabgeordneten auf, parteiübergreifend die Initiative für eine umgehende und umfassende Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zu ergreifen und gemeinsam abzustimmen.
Gelegenheit hierzu bietet sich dem Bundestag bereits am 25. Februar 2010. An diesem Tag werden die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt. Jeder Gesetzesentwurf, der als Minimalziel eine vollständige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorsieht, sollte deshalb aus Sicht aller Bundestagsfraktionen zustimmungsfähig sein.
Mit dem nun in Kraft tretenden Gesetz werden Internet-Zugangsanbieter verpflichtet, Techniken zur allgemeinen Internet-Zensur bereit zu halten, wie wir sie beispielsweise aus Saudi-Arabien und China kennen. Diese technische Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn die Bundesregierung das Bundeskriminalamt anweist, keine Sperrlisten herauszugeben. Die Technik kann für die Filterung beliebiger Inhalte missbraucht werden. Zuletzt kamen auch aus den Reihen der Bundesländer im Rahmen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags wieder Forderungen auf, unerwünschte Internet-Inhalte zu blockieren.
Parallel zur geforderten Aufhebungsinitiative im Bundestag bereiten die im AK Zensur mitwirkenden Juristen eine Verfassungsbeschwerde vor, da das Zugangserschwerungsgesetz nach unserer Einschätzung verfassungswidrig ist. Erstmals wird damit in Deutschland eine Internet-Zensur-Infrastruktur gesetzlich verankert, die massiv in die Informations-, Rezipienten- und Meinungsfreiheit eingreift.
Für den heutigen 17. Februar rufen Internet-Aktivisten außerdem zur Demonstration um 18 Uhr vor dem Schloss Bellevue in Berlin auf. Diesem Aufruf schließen wir uns an.«
Hintergrundinformationen:
Der AK Zensur hat mehrfach auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Zugangserschwerungsgesetzes hingewiesen, u.a. in einem Brief an den Bundespräsidenten:
http://ak-zensur.de/2009/07/brief-bundespraesident.html
Ursula von der Leyen wurde 2009 mit dem Big Brother Award in der Kategorie Politik wegen ihres Einsatzes für das Zugangserschwerungsgesetz ausgezeichnet:
http://blog.odem.org/2009/10/bba-zensursula.html
Auch nach Erkenntnissen des BKA werden die meisten Webseiten mit kinderpornographischen Darstellungen aus den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland verbreitet. Es ist unverständlich, warum hier nicht schon bisher stärker gegen die Täter vorgegangen wird.
http://blog.odem.org/2010/01/30/bka-antwort-spd-bulmahn.pdf
http://ak-zensur.de/chart-au-liste-legende.jpg
„Oft waren die Inhalte in 15 Minuten gelöscht“
http://www.golem.de/1002/72951.html
Stellungnahme vom AK Zensur zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag:
http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html
Kommentar zur Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag:
http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-anhoerung.html
Aussender:
Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/
Pressekontakt:
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (0179) 13 46 47 1 (bitte NICHT in andere Blogs übernehmen, sondern hierher verweisen!)
Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):
Dem AK Zensur gehören unter anderem an, in alphabetischer Reihenfolge: der Antispam e.V., die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.(FIfF), die MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren (MOGIS), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.
Vielen Dank für Ihren Einsatz stellvertretendend für den gesamten (deutschen) Cyberspace!!! Auch die Neuauflage der Zensur des Internets wird scheitern :)
Hoffentlich sind es viele, die sich heute abend vor dem Schloß Bellevue einfinden.
Es ist wichtig, dass ein Signal aus der Bevölkerung kommt, dass wir dieses Gesetz nicht wollen.
Danke, Danke, Danke für eure Arbeit! Weiter so!
Bin dabei und klage mit euch! Diese Drecksschweine wollen uns doch nur kontrollieren!
Ist eigentlich im Fall einer Klage beabsichtigt wieder - wie bei der Vorratsdatenspeicherung - möglichst viele Unterstützer zu gewinnen?
Ich könnte mir vorstellen, dass wieder sehr viele mitmachen würden und damit das Thema auch in den regierungsfreundlichen Massenmedien Erwähnung finden müsste (was Politiker naturgemäß nicht gerne haben).
Ich wäre jedenfalls dabei...
Wie wollt ihr denn Verfassungsbeschwerde einlegen? Da nicht gesperrt wird ist auch niemand betroffen. Und gesperrt wird erst nach einem Jahr und dann ist die Klagefrist vorbei. Man kann also garkeine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Aber wenn mir jemand erklärt wie ihr das bewerkstelligen wollt bin ich auch gerne dabei!