Kategorie: Jugendschutz  

Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe, die Umsetzungsgesetze zu verabschieden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:

Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.

Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.

Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?

Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.

 

Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf

 

Ein Kommentar zum neuen JMStV-Entwurf

Etwas mehr als drei Jahre nach dem Scheitern des Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von 2010 liegt nun ein neuer Entwurf der Rundfunkkommission der Länder, unter Federführung von Sachsen, vor.  Wer neue Ideen und Ansätze zum Jugendschutz erwartet hat, der wird enttäuscht werden. Inhaltlich setzt der neue JMStV-Entwurf auf die gleichen Instrumente wie schon 2010 (siehe unsere damalige Kritik). So soll die umstrittene Alterskennzeichnung und Selbstbewertung von Webseiten wieder forciert werden: Webinhalte sollen mit einer Alterskennzeichnung „ab 12“ und „ab 18“ gekennzeichnet werden. Besonderes Augenmerk legen die Autoren dabei auf nutzergenerierte Inhalte, zum Beispiel Kommentare in Blogs, Diskussionsforen und sozialen Netzwerken. Sie behaupten

Ein „wichtiger Meilenstein“ auf dem „Weg zu mehr Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche“ sei sei die Anerkennung der ersten „Jugendschutzprogramme“ durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), schreibt die KJM. Ich habe mir diese für die Teilnahme an einer Diskussionsrunde heute bei den Münchner Medientagen ein wenig genauer angeschaut, die Filter bei rund 750_000 Webseiten überprüft und behaupte: sie sind eher ein Griff ins Klo. Ein ganz tiefer.

Mit der Anerkennung durch die KJM haben die Filter quasi ein staatliches Qualitätssiegel. Ich frage mich allerdings, wie die getestet wurden, denn das Verhalten der Programme ist eine einzige Katastophe: nicht nur, dass sie wie zu erwarten tausende offensichtlich jugendgefährdende Webseiten durchlassen. Sie blockieren auch tausende harmlose Webseiten. 

So hält der Filter der Telekom test.de, netzpolitik.org, heise.de, chefkoch.de, blogspot.com und vieles mehr für so jugendgefährdend, dass man das 15-Jährigen nicht zumuten kann. Alles mit HTTPS (Verschlüsselung) wird standardmäßig gleich geblockt – in Zeiten von NSA-Überwachung eine interessante Vorstellung.

Der Filter von Jusprog – der aus dem Dunstkreis der Erotik-Branche kommt – hat zwar aus vergangener Kritik etwas gelernt und blockt nun nicht mehr netzpolitik.org oder taz.de. Bei weniger prominenten Webites schlägt er aber zu: alles-vegetarisch.de, schulranzen-onlineshop.de, bvb-forum.de, stoffe.de usw. werden blockiert – selbst beim Klassiker Sussex greift der Filter: eastsussex.gov.uk soll für 15-jährige ungeeignet sein. Sowieso viele ausländische Nachrichtensites.

Und ein weiterer Aspekt: Jusporog bewirbt die Kindersuchmaschine yougl.de von Google, und Anzeigen dort haben Werbung mit Adsense-Partner-ID (partner-pub-3069153448003191) eingebunden. Sprich: es ist zu erwarten, dass Jusprog an den Anzeigen mit verdient. Und Google selbst ist nicht blockiert. Dafür aber der Konkurrent Bing. Ein Verschwörungstheoretiker könnte hier auf interessante Gedanken kommen …

 

Die CDU, genauer der "Medienpolitische Expertenkreis der CDU" sucht nach einem neuen Jugendmedienstaatsvertrag. In Teilen muss ich zugeben: "das habt ihr gut gemacht". Die Erkenntnisse etwa Meinungsfreiheit und Verantwortung zu einem Leitbild zu erklären oder Jugendliche nicht versehentliche ungeeigneten Medien ausliefen zu wollen, die deuten offensichtlich auf einen Willen hin, ernsthaft eine Lösung zu finden. Das ist zu begrüßen.

Ein Vorwort,

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unser vermutlich zukünftiger Bundespräsident schreibt im Vorwort zur Kurzfassung der DIVSI-Milieu-Studie dies:

"Das weltweite Internet bietet alle Voraussetzungen, um die in den ersten zehn Artikeln unserer Verfassung verankerten Grundrechte aller Bürger in diesem Land auszuhöhlen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel Fünf - eine wesentliche Grundlage unserer funktionierenden Demokratie - und es gilt letztlich auch für den Kernsatz unserer Verfassung, den Artikel Eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Die Grünen hatten am 18.2 zu einer Veranstaltung im Landtag NRW zum Jugendschutz eingeladen. Der Anreißer war kurz und knapp und versuchte wohl die Debatte „ergebnisoffen“ einzuleiten. Leider konnte ich nicht hin zu der Veranstaltung. Doch das Folgende hätte ich ihnen - oder besser einem bestimmten Teil nicht nur der Grünen - gesagt

Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur):

 

Jörg-Olaf Schäfers, Netzpolitik.org:

"Das Scheitern des JMStV in der vorliegenden novellierten Form ist ein Sieg der Vernunft. Ich möchte mich da vor allem bei den zahllosen Mitgliedern der 'Netzgemeinde' bedanken, die ihn durch ihre – auch parteiübergreifende – Arbeit doch noch möglich gemacht haben. Die Entscheidung ist eine große Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Netz. Ich freue mich auf eine breite und sachliche geführte Debatte im nächsten Jahr." 

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht:

"Die Ablehnung der Novellierung des JMStV kann nur ein erster Schritt sein. Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass die Ziele des Jugendmedienschutzes nicht primär durch Ge-  und Verbote gegenüber Anbietern erreichbar sind. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung  verabschieden. Aufgabe des Staates wird es künftig vor allen Dingen  sein, für die Vermittlung von Medienkompetenz zu sorgen."

 

Alvar Freude, Mit-Gründer des AK Zensur und Vorstand im Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.: 

"Weder die  'Netzgemeinschaft' noch die Medienpädagogik wurden in den Entwicklungsprozess des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages einbezogen. Die Verhandlungen wurden von der Rundfunkkommission der Länder zusammen mit Industre-Vertretern hinter verschlossenen Türen geführt. Es ist zu hoffen, dass die Politik nun ihr Versprechen einlöst und die wirklich Betroffenen in die Entwicklung neuer Regelungen einbezieht. Dann besteht die Chance, neue, moderne, technisch ausgereifte und medienpädagogisch sinnvolle Maßnahmen zu finden. Wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken!"

 

Frank Guthausen vom Datenschutzraum e.V.:

"Ich begrüße den politischen Mut, eine Entscheidung nach den Maßstäben der Vernunft und frei von Parteizwängen und Staatsräson zu treffen. Damit übernimmt Nordrhein-Westfalen als Medienkompetenzland die führende Rolle in Deutschland."

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht:

"Es ist erfreulich zu sehen, dass die Politik auf die warnenden Stimmen gehört hat. Der Stopp eines rechtlich und tatsächlich mehr als verunglückten Reformvorhabens war angezeigt, weil durch die Weitergeltung des alten JMStV auch keine Schutzlücke entsteht. Jetzt soll und muß eine sinnvolle Reform des JMStV diskutiert werden und den dafür erforderlichen Dialog mit allen an dem Thema interessierten Gruppen wird der AK Zensur gerne führen."

 

Daniel Flachshaar, Mitglied des Bundesvorstandes der Piratenpartei:

"Die Ablehnung des JMStV eröffnet die Chance, über den Jugendschutz zusammen mit Medienpädagogen, der Netzgemeinschaft als auch Eltern neu zu nachzudenken. Diese Möglichkeit müssen wir jetzt ergreifen."

 

Jürgen Ertelt, Medienpädagoge und Projektkoordinator bei Jugend online:

"Medienpädagogik muss gesetzlich integrierter Bestandteil von Jugendschutz werden. Ohne Medienkompetenz-Stärkung von Jugendlichen, Eltern und Entscheidern wird es keine erfolgreiche Prävention geben. Grundsätzlich muss ein Werte-Diskurs mit allen Betreffenden eröffnet werden und ein transparenter Novellierungsprozess des Jugendschutzes unter Teilhabe der Adressaten erfolgen. Nur so ist eine breite Akzeptanz ausgehandelter Jugendschutz-Maßnahmen zu erreichen."

 

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Ein Neuanfang beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag muss eine internationale Perspektive beinhalten. Alleine auf nationale Lösungen zu setzen verkennt die Bedeutung des Jugendmedienschutzes, den es zukunftsfähig mit internationalen Blick auszugestalten gilt"

 

Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen:

"Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss deswegen diesem besonderen Charakter der Interaktion vor allem von Menschen und nicht nur von Firmen gerecht werden. Der bisherige Entwurf des JMStV konnte genau diese Ansprüche nicht erfüllen. Wer den Text liest, muss ihn als trauriges Indiz dafür werten, dass ein Großteil der Vorhaben offensichtlich nicht von Leuten stammt, die sich regelmäßig im Internet bewegen. Es liegt nun an den Ministerpräsidenten, zum Beispiel gemeinsam mit der Enquete-Kommission im Bundestag, einen guten Staatsvertrag unter Beteiligung von Experten zu entwickeln."

 

Henning Tillmann, Mitglied des Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ des SPD-Parteivorstands:

"Die parteiübergreifende Ablehnung der JMStV-Novelle ist ein Erfolg für die Demokratie. Parteimitglieder und Funktionäre, unabhängige Gruppen wie der AK Zensur, sowie Einzelpersonen arbeiten gemeinsam für ein Projekt. Die Anhörungen in den Landtagen und viele persönliche Gespräche haben gezeigt, dass Parteien dialogbereit sind. Fazit: gegenseitiger Respekt bringt mehr als Diffamieren der Gegenseite." 

 

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (0179) 13 46 47 1

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitikern, Juristen, Medienwissenschaftlern, Medienpädagogen und Technikern.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

http://ak-zensur.de/

Sachlichkeit statt parlamentarischer Zwänge

Zu dem Beschluss von SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen, die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Landtag abzulehnen, erklärt Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur):

"Wir freuen uns, dass alle Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) einstimmig ablehnen wollen. Für uns und die "Netzgemeinde" bedeutet dies, dass Netzpolitik von den Parteien ernst genommen wird und die Bedenken und Hinweise der Experten angekommen sind. 

So wie wir es in den vergangenen Monaten intensiv getan haben, sind wir auch weiterhin bereit, uns konstruktiv an einer Weiterentwicklung von Jugendschutz und Netzpolitik zu beteiligen, insbesondere an der dringend notwendigen und sinnvollen Reform des JMStV. Den dafür erforderlichen Dialog mit allen an dem Thema interessierten Gruppen werden wir gerne fortführen."

Wir haben eine erste Antwort auf unseren offenen Brief an die SPD-Landtagsabgeordneten erhalten: der Landtagsabgeordnete Martin Börschel bringt darin seine Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zum Ausdruck. Börschels Antwort hier im Volltext (PDF), im Folgenden einige Ausschnitte (Hervorhebung von mir):

Internet-Experten: SPD in NRW soll neue Jugendschutz-Regeln für das Web stoppen

Pressemeldung vom 24. November 2010

Über fünfzig Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, der „Netzgemeinschaft“ sowie Juristen, Journalisten und Netz-Künstler rufen in einem offenen Brief die SPD auf, der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ihre Zustimmung zu verweigern. In dem Brief an die SPD-Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen (PDF) führen die Unterzeichner inhaltliche, technische und juristische Schwachstellen des Staatsvertrags auf und erläutern seine Unwirksamkeit bezüglich des Jugendschutzes. Gleichzeitig weisen sie auf Alternativstrategien hin, mit denen die Politik den Jugendschutz im Internet verbessern und die Medienkompetenz aller Beteiligten steigern könnte.

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