Der AK Zensur unterstützt die Demos gegen „Demo gegen Uploadfilter und Linksteuer“ am 24. Juni 2018 in Berlin (ab 12 Uhr Unter den Linden 78 am Europäischen Haus) und Stuttgart (ab 14 Uhr, Schlossplatz/Herzog-Christoph-Denkmal). Dank an die Piratenpartei und alle anderen Organisatoren!

Mehr Infos: StopUploadFilters im Piratenwiki, Aufruf bei DigitalCourageBericht bei Netzpolitik.orgAufruf im taz bewegungs-blog.

 

Der AK Zensur unterstützt die Demos gegen „Demo gegen Uploadfilter und Linksteuer“ am 24. Juni 2018 in Berlin (ab 12 Uhr Unter den Linden 78 am Europäischen Haus) und Stuttgart (ab 14 Uhr, Schlossplatz/Herzog-Christoph-Denkmal). Dank an die Piratenpartei und alle anderen Organisatoren!

Mehr Infos: StopUploadFilters im Piratenwiki, Aufruf bei DigitalCourage, Bericht bei Netzpolitik.org, Aufruf im taz bewegungs-blog.

Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe, die Umsetzungsgesetze zu verabschieden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:

Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.

Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.

Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?

Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.

 

Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf

 

Zusammenfassung:

  • Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV.
  • Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
  • Sollen dann auch Youtube-Filmchen, Facebook-Texte und Tweets Alterskennzeichen tragen? Denn nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider. Zensursula lässt grüßen.
  • Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!

 

Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:

Ein Kommentar zum neuen JMStV-Entwurf

Etwas mehr als drei Jahre nach dem Scheitern des Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von 2010 liegt nun ein neuer Entwurf der Rundfunkkommission der Länder, unter Federführung von Sachsen, vor.  Wer neue Ideen und Ansätze zum Jugendschutz erwartet hat, der wird enttäuscht werden. Inhaltlich setzt der neue JMStV-Entwurf auf die gleichen Instrumente wie schon 2010 (siehe unsere damalige Kritik). So soll die umstrittene Alterskennzeichnung und Selbstbewertung von Webseiten wieder forciert werden: Webinhalte sollen mit einer Alterskennzeichnung „ab 12“ und „ab 18“ gekennzeichnet werden. Besonderes Augenmerk legen die Autoren dabei auf nutzergenerierte Inhalte, zum Beispiel Kommentare in Blogs, Diskussionsforen und sozialen Netzwerken. Sie behaupten

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). 

Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum Jugendschutz im Internet – den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV – zu ändern. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig ihre Seiten nach Alterstufen „ab 12 Jahren“ bzw. „ab 18 Jahren“ kennzeichnen. Zusätzliche Pflichten neben der Alterskennzeichnung haben dem Entwurf zufolge Seitenbetreiber, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, zum Beispiel Leserkommentare bei Nachrichtenseiten, in Blogs oder Diskussionsforen. Der Betreiber muss dann, anders als derzeit, die Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich den Regelungen einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen. Ziel der Änderungen des JMStV ist es, die nach Alterstufen erfolgende Filterung des Internets durch Jugendschutzprogramme zu erleichtern.

Ein „wichtiger Meilenstein“ auf dem „Weg zu mehr Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche“ sei sei die Anerkennung der ersten „Jugendschutzprogramme“ durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), schreibt die KJM. Ich habe mir diese für die Teilnahme an einer Diskussionsrunde heute bei den Münchner Medientagen ein wenig genauer angeschaut, die Filter bei rund 750_000 Webseiten überprüft und behaupte: sie sind eher ein Griff ins Klo. Ein ganz tiefer.

Mit der Anerkennung durch die KJM haben die Filter quasi ein staatliches Qualitätssiegel. Ich frage mich allerdings, wie die getestet wurden, denn das Verhalten der Programme ist eine einzige Katastophe: nicht nur, dass sie wie zu erwarten tausende offensichtlich jugendgefährdende Webseiten durchlassen. Sie blockieren auch tausende harmlose Webseiten. 

So hält der Filter der Telekom test.de, netzpolitik.org, heise.de, chefkoch.de, blogspot.com und vieles mehr für so jugendgefährdend, dass man das 15-Jährigen nicht zumuten kann. Alles mit HTTPS (Verschlüsselung) wird standardmäßig gleich geblockt – in Zeiten von NSA-Überwachung eine interessante Vorstellung.

Der Filter von Jusprog – der aus dem Dunstkreis der Erotik-Branche kommt – hat zwar aus vergangener Kritik etwas gelernt und blockt nun nicht mehr netzpolitik.org oder taz.de. Bei weniger prominenten Webites schlägt er aber zu: alles-vegetarisch.de, schulranzen-onlineshop.de, bvb-forum.de, stoffe.de usw. werden blockiert – selbst beim Klassiker Sussex greift der Filter: eastsussex.gov.uk soll für 15-jährige ungeeignet sein. Sowieso viele ausländische Nachrichtensites.

Und ein weiterer Aspekt: Jusporog bewirbt die Kindersuchmaschine yougl.de von Google, und Anzeigen dort haben Werbung mit Adsense-Partner-ID (partner-pub-3069153448003191) eingebunden. Sprich: es ist zu erwarten, dass Jusprog an den Anzeigen mit verdient. Und Google selbst ist nicht blockiert. Dafür aber der Konkurrent Bing. Ein Verschwörungstheoretiker könnte hier auf interessante Gedanken kommen …

 

Blockiert die Blockierer

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Ich mag ja die Briten. Ihre Musik, die Pubs, ihren schwarzen Humor, ja sogar ihre manchmal konservativ verschrobene Einstellung. England wäre ein schöner Ort. Doch ich mag nicht ihre sprechenden Kameras, den Hang ihrer Regierung Dinge und Menschen kontrollieren und überwachen zu wollen. Das erinnert allzu sehr an Deutschland. Nun haben sie mit Internetsperren noch einen drauf gesetzt.


Der "Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie" vom Bundeswirtschaftsministerium, Internet-Providern und Rechteinhabern hat eine Liste mit zehn möglichen Maßnahmen zusammengestellt. Und siehe da: von Entwarnung kann wirklich keine Rede sein, denn zu den diskutierten Maßnahmen gehört der Ausbau der Abmahnindustrie, De-Anonymisierung der Nutzer, mehr Auskunftsrechte für Rechteinhaber und natürlich weiterhin die Warnhinweise. Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen Frontalangriff auf das Web 2.0 handelt.

Die  deutschen Provider sind lernfähig. Im Jahre 2009 noch wurden die  Sperrverträge von Ursula von der Leyen, die mangels gesetzlicher Grundlage  rechtswidrig waren, „freiwillig“ unterschrieben. Damals wurden die Provider massiv unter Druck gesetzt, hatten aber nichts zu gewinnen als sich nicht dem wirren Vorwurf der Kinderschänder-Unterstützung auszusetzen. Heute, drei Jahre später, ist es genau umgekehrt. Mancher Provider könnte geneigt sein, Urheberrechtsverletzungen auch mittels Warnhinweisen zu  Leibe zu rücken. Wie jedoch aus den bekanntlich geheim geführten Verhandlungen zu erfahren war, haben sich die Provider einstimmig gegen eine freiwillige Vereinbarung, wie von den Rechteverwertern und dem Gutachter des Wirtschaftsministeriums gefordert, gewehrt. Ähnliches berichtet auch heise online.  

Ist damit das Warnhinweismodell erledigt, gar endgültig gescheitert?

Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Erklärtes Ziel dieses "Wirtschaftsdialoges“ ist eine Selbstverpflichtung der Zugangsanbieter: Diese sollen zukünftig freiwillig auf Anforderung der Rechteinhaber und ohne rechtsstaatliche Kontrolle Abmahnungen, genannt Warnhinweise, an ihre Kunden verschicken. Wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur jetzt kritisiert, kann von einem echten Dialog nicht die Rede sein: Vertreter aus der Netzgemeinschaft dürfen auch nach auf mehrfacher Nachfrage nicht an den Gesprächen teilnehmen.

Zum Welttag gegen Internetzensur am 12. März veröffentlicht Reporter ohne Grenzen (ROG) den aktuellen Bericht über die „Feinde des Internets“. Er beschreibt Staaten mit massiver Online-Überwachung und dokumentiert deren Kontroll- und Zensurmaßnahmen. ROG zählt zwölf Länder zu den Feinden des Internets, 14 weitere stehen „unter Beobachtung“.

Die CDU, genauer der "Medienpolitische Expertenkreis der CDU" sucht nach einem neuen Jugendmedienstaatsvertrag. In Teilen muss ich zugeben: "das habt ihr gut gemacht". Die Erkenntnisse etwa Meinungsfreiheit und Verantwortung zu einem Leitbild zu erklären oder Jugendliche nicht versehentliche ungeeigneten Medien ausliefen zu wollen, die deuten offensichtlich auf einen Willen hin, ernsthaft eine Lösung zu finden. Das ist zu begrüßen.

Ein Vorwort,

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unser vermutlich zukünftiger Bundespräsident schreibt im Vorwort zur Kurzfassung der DIVSI-Milieu-Studie dies:

"Das weltweite Internet bietet alle Voraussetzungen, um die in den ersten zehn Artikeln unserer Verfassung verankerten Grundrechte aller Bürger in diesem Land auszuhöhlen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel Fünf - eine wesentliche Grundlage unserer funktionierenden Demokratie - und es gilt letztlich auch für den Kernsatz unserer Verfassung, den Artikel Eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Warum ich gegen ACTA demonstriert habe

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Ich bin vergangene Woche in Hannover nicht gegen ACTA auf die Straße gegangen, weil ich durch die Vereinbarung unmittelbare rechtliche Folgen für dieses Land fürchte. Tatsächlich haben wir hier schon fast alles umgesetzt, was ACTA an rechtlichen Grausamkeiten enthält. Schon aus diesem Grund liegt die ketzerische Frage nahe: Warum muss eigentlich die EU ACTA unbedingt unterzeichnen, wenn sich dadurch ohnehin angeblich gar nichts ändert?

Aber es ist zu kurz gedacht, die Vereinbarung nur unter juristischen Aspekten zu sehen. Zumal dabei übersehen wird, dass durch die Regelungen zum Beispiel die Einführung von Filtersystemen durch Provider zumindest erheblich vereinfacht wird. Für mich ist ACTA aber vor allem ein gefährliches Symbol für eine falsche Entwicklung, die im Bereich des "geistigen Eigentums" bestehende Besitzsysteme zementiert und digitale Gräben weiter vertieft.

Ich bin, auch als Autor, nicht gegen das grundsätzliche System des Urheberrechts, welches den Schutz des eigentlichen Kreativen im Sinn hat. Schaut man sich aber die Entwicklung des Urheberrechts vor allem im letzten Jahrzehnt an, so verschiebt sich auf dramatische Weise der Fokus dieses Gesetzes weg vom eigentlichen Kreativen zugunsten der Rechteverwerter oder den versteinerten Konzepten alter Verwertungsmodelle wie der GEMA. Eindrucksvoll dafür stehen die Einschränkung der Privatkopie, das Verbot der Überwindung von Kopierschutzmaßnahmen, der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Providern, die Regelungen zu unbekannten Nutzungsarten oder die Regelungen zum Umgang mit digitalen Kopien im Bibliotheksbereich – um nur einige zu nennen. Und am Start für weitere Verschiebungen der Machtverhältnisse stehen "3-Strikes", neue Netzsperren und vor allem eine Vielzahl von europäischen Initiativen, die allesamt auf noch härtere Strafen, Behinderungen und Einschränkungen der Rechte der Zivilgesellschaft gerichtet sind.

Die Folgen dieser Entwicklung zeigen sich eindrucksvoll in einem Instrument wie dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch im Urheberrecht. Dieser ermöglicht Rechteverwertern einen Zugriff auf angebliche Urheberrechtsverletzer ohne den Umweg über Strafanzeigen. Statt dieses Instrument für die (dann allerdings kostenfreien) Warnmitteilungen zu nutzen, nach denen jetzt im Rahmen von Forderungen nach "2-Strikes" geschrien wird, entstand ein neues Geschäftsmodell in Form von Massenabmahnungen. Von den Einnahmen aus mindestens 500.000 kostenpflichtigen Abmahnungen der Musik-, Porno- und Filmindustrie gegenüber ihrer eigenen potentiellen Kundschaft allein in einem Jahr sehen aber die Kreativen, wenn überhaupt, nur einen überaus kleinen Anteil. Die Beute geht nahezu ausschließlich an Rechteverwerter und moralbefreite Anwälte. Im Gegenzug zu solchen Auswüchsen werden die Bürger mit einer Placebo-Regelung wie der "100-Euro-Deckelung" der Abmahnkosten im Urheberrechtsgesetz abgespeist. Klingt toll und war sicher ein PR-Erfolg, ist aber in der Praxis aufgrund zahlreicher Einschränkungen im Gesetzestext völlig wirkungslos.

All diese Änderungen dienen nicht den Kreativen, nicht den Bürgern, nicht der Wissenschaft, nicht den Schulen, nicht den Vereinen – und übrigens auch nicht der Industrie, schon gar nicht der immer wichtiger werdenden digitalen Wirtschaft. Tatsächlich dienen sie einzig und allein der Kaste der Rechteverwerter, die in den vergangenen 20 Jahren mehr mit guter Lobbyarbeit überzeugt hat als durch überzeugende Konzepte für das digitale Zeitalter.

Wer wirklich von ACTA profitiert, zeigt sich eindrucksvoll bei den Unterzeichnern eines Brandbriefs, den verschiedene Lobby-Organisationen gemeinsam verfasst haben. Dort finden sich, Überraschung, vor allem Verbände der Musik- und Filmindustrie. Richtig merkwürdig und keinesfalls mehr nachvollziehbar wird es, wenn die kleine Liste der Lobbyverbände durch ARD und ZDF verstärkt verstärkt wird.

Tatsächlich sehe ich sogar in einigen Bereichen eine Notwendigkeit, die Arbeit der Rechteinhaber auch durch gesetzliche Regelungen zu unterstützen und zu schützen. Auch hätte vermutlich kaum jemand etwas gegen ein Abkommen, das Maßnahmen gegen organisierte Produktpiraterie enthält. ACTA allerdings setzt 14-Jährige, die mit ihren Freunden auf dem Schulhof Musikstücke tauschen, auf eine Stufe mit millionenschweren höchst kriminellen Fälscherbanden [Ergänzung: Gemeint sind professionelle Produktfälschungen, nicht der Warez-Bereich].  Dazu werden unscharfe juristische Begriffe wie die "Handlung im gewerblichen Ausmaß" verwandt, die nichts mit gewerblichem Anbieten zu tun haben, sondern auch offensichtlich nichtkommerzielles Handeln umfassen.

Reformen des Urheberrechts dürfen nicht mehr einseitig zum Nutzen einzelner kleiner Gruppen erfolgen. Notwendig ist vielmehr ein fairer Ausgleich der Interessen auch der Rechteverwerter mit der Zivilgesellschaft, der nicht nur digitalen Wirtschaft und vor allem auch der Bürger. ACTA jedoch ist an keiner Stelle davon geprägt, einen solchen Ausgleich auch nur ansatzweise herbeiführen zu wollen. Es ist eine in einem zutiefst undemokratischen Geheimverfahren gezeugte und unerträglich schwammig formulierte Ausgeburt des Wunsches der Rechteverwerter, ihre Stellung in der Gesellschaft zu zementieren und die bereits in Europa erfolgreich eingeführten einseitigen Regelungen in die Welt und das Netz zu exportieren. Und machen wir uns nichts vor: Auch wenn ACTA die aktuellen Gesetze in Europa nicht verändert, so wird doch ein Zustand geschaffen, von dem ausgehend Reformen zu Gunsten der Gesellschaft nur noch schwer möglich sind.

Aus diesem Grund bin ich gegen das Symbol ACTA auf die Straße gegangen. Die Regelungen vor allem des Urheber-, aber auch des Marken- und Patentrechts dürfen nicht länger einseitig zugunsten mächtiger kleiner Gruppen verschoben werden, die sich im Rahmen eines digitalen Verteilungskampfes und zum Schutz überholter Geschäftsmodelle auch einer weitgehenden Herrschaft über das Internet bemächtigen wollen. Was wir brauchen, ist vielmehr ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen aller Betroffenen. Und dafür wird es höchste Zeit, bevor Regelungen wie ACTA und dessen noch hässlichere große Brüder wie IPRED, die uns die EU in nächster Zeit vorstellen wird, Fakten schaffen und nur noch verbrannte Erde hinterlassen.

Joerg Heidrich

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