Der Bundestag hat vor wenigen Minuten nahezu einstimmig die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verabschiedet.
Wir danken allen Mitstreitern: It's done!
Und wir bleiben weiter wachsam.
Der Bundestag hat vor wenigen Minuten nahezu einstimmig die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verabschiedet.
Wir danken allen Mitstreitern: It's done!
Und wir bleiben weiter wachsam.
Heute erreichte uns eine sehr traurige und bestürzende Nachricht: Jörg-Olaf Schäfers ist sehr plötzlich und viel zu früh verstorben. Olaf war ein Freund und einer der engagiertesten Mitstreiter für ein freies und offenes Internet. Er setzte sich innerhalb und außerhalb des AK Zensur aktiv und konsequent für eine moderne Netzpolitik und gegen Überwachung und Zensur ein.
Seit vielen Jahren engagierte er sich für Informations- und Meinungsfreiheit und leistete wertvolle Arbeit – in seinem Blog, auf diversen Mailinglisten, als Mitstreiter bei ODEM.org und als Autor bei netzpolitik.org. Ihm gelang es beispielhaft über Hintergründe aufzuklären, sowie Verfahren nachvollziehbar und Diskussionen transparent zu machen. Es reichte ihm nicht, Missstände zu beklagen, er ging den Dingen auf den Grund. In unermüdlicher Arbeit wühlte er sich durch Akten, lernte die Untiefen der Politik, um den Kampf für seine Ideale, für unsere Ideale zu führen.
Olaf war ein Internet-Nutzer der ersten Stunde, eine Nachteule und ein wandelndes Lexikon. Man konnte ihm nachts um 4 Uhr Fragen stellen, zu deren Beantwortung andere noch nicht einmal tagsüber in der Lage waren. Wenn man ein Sitzungsprotokoll oder einen Mitschnitt brauchte – flugs stellte er die gewünschte Datei auf seinem Server bereit. Ruckzuck holte er alte Artikel oder Hintergrundinformationen aus seinem Archiv oder den Untiefen des Internets. Wenn schwere, undankbare Arbeit zu übernehmen war – er war einer der ersten, die sich freiwillig meldeten. Ohne Bezahlung, ohne sich selbst in den Vordergrund zu stellen. Dass sein Name mit den Jahren zu einem Garanten für fundierte Information wurde, amüsierte ihn eher. Er engagierte sich für das, was er als richtig und wichtig erkannte.
Einst im IRC und im Usenet sozialisiert, hatte er sich die hohe Kunst des Online-Streitens angeeignet. Seine treffenden und manchmal bissigen Kommentare brachten ihm Respekt bei Freund und Feind ein. Ohne Leute wie ihn ist ein Kampf für ein besseres Netz, für eine bessere Welt nicht möglich. Sein Engagement für ein freiheitliches Netz ist nicht zu ersetzen. Er war eine der treibenden Kräfte, die das Wort „Netzpolitik“ mit Inhalten gefüllt haben. Ohne sein Engagement wären viele Erfolge auch des AK Zensur nicht möglich gewesen.
Lieber Olaf, Dein Tod ist ein schwerer Verlust für die deutsche Netzszene und für viele von uns, die mit Dir seit Jahren befreundet waren. Du bist viel zu früh von uns gegangen und hinterlässt eine große Lücke, die nicht geschlossen werden kann. Wir bedanken uns für all Deine Arbeit, Deine Leidenschaft, Deine Inspiration und dafür, dass Du immer ein offenes Ohr hattest. Wir werden immer gerne an Dich zurückdenken und versuchen, Deine Arbeit weiterzuführen. In Gedanken sind wir bei Deiner Familie.
Olaf im Netz:
Andere Nachrufe:
Die Debatte um die Netzneutralität ist in vollem Gange. Doch was geht mich das an? Ich sage es Euch: die Internetfirmen wollen immer nur das Eine, nur unser Bestes! Sie wollen unser Geld. Zugegeben, manche möchten auch noch Moral. Ganz als gingen Moral und Geld irgendwie zusammen.
Anlässlich der Einigung bei Netzsperren auf EU-Ebene bedankt sich der AK Zensur herzlich bei Christian Bahls von MOGiS, bei Joe McNamee von EDRi, bei Jan Philipp Albrecht und Ralf Bendrath … und bei allen Mitstreitern, die in Brüssel in den vergangenen Monaten tolle Arbeit geleistet haben. Es macht Mut zu sehen, dass Lobbyismus in Bataillonstärke nicht automatisch gewinnt, sondern dass auch eine kleine Mannschaft viel erreichen kann, wenn sie nur genug Leidenschaft mitbringt.
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ruft anlässlich der am Dienstag und Mittwoch in Frankfurt am Main tagenden Innenministerkonferenz 2011 gemeinsam mit anderen Organisationen zur Demonstration gegen Überwachung und Zensur auf. Die Demonstration startet am Dienstag den 21.6. um 18 Uhr auf dem Bahnhofvorplatz in Frankfurt.
Nach außen gibt die deutsche Regierung vor, sie verteidige die Rechte der Menschen auf freie Meinungsäußerung, auf Demokratie und Gerechtigkeit. Sie verurteilt Menschenrechtsverletzungen in China, Russland und Syrien, aber im eigenen Land herrscht Kontroll- und Überwachungswahn.
Die Gesetzgebung in Deutschland richtet sich zunehmend gegen die eigene Bevölkerung. Überall dort, wo Informationen anfallen, werden diese ohne irgendeinen Verdachtsmoment gesammelt, in undurchsichtigen Datenpools verknüpft und ausgewertet. So ist die Verknüpfung von Geheimdienst und Polizei durch die Umsetzung der sogenannten „Anti-Terror-Datei“, in der Daten beider Behörden vernetzt werden, ein Novum der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Verfassungsgeber der Bundesrepublik Deutschland haben – wohlwissend ihrer geschichtlichen Verantwortung – explizit die strikte Trennung dieser beiden Arten von Staatsschutzbehörden in das Grundgesetz mit aufgenommen.
Dieser unreife Umgang mit Informationen über die Bevölkerung stellt ein zunehmendes Bedrohungs- und Verunsicherungs-Potenzial für uns alle dar. Wir werden mit diffusen Bedrohungsszenarien konfrontiert und dann wird im Namen einer vermeintlichen Sicherheit wird alles Machbare ohne Skrupel umgesetzt, wird jeder Bewohner zur Terrorgefahr, werden wir entmündigt.
Wir wollen diese rückwärtsgewandte Politik nicht mehr, wir sind der Souverän im Staate und nicht eine Herde Schafe, die von einem Rudel Wölfe gehütet werden muss. Wir wollen keine freiheitsraubenden Gesetze mehr, denn wir sind Bürgerinnen und Bürger, die in einer Demokratie leben, die Grundgesetz und Freiheit als höchstes Gut sieht, und ohne Total-Überwachung, Panikmache und Bevormundung auskommt!
Deshalb rufen wir euch auf, mit uns gemeinsam am 21.6.2011 ab 18 Uhr in Frankfurt gegen diese Politik zu demonstrieren.
Wir starten auf dem Bahnhofsvorplatz. Jede noch so ausgefallene Aktion wird von uns begrüßt solange sie friedlicher Natur ist.
Weitere Informationen auf der Bündnis-Webseite: http://aussenhuiinnenpfui.wordpress.com
Ort: Frankfurt am Main
Start: Bahnhofsvorplatz
Datum: 21.6.2011
Uhrzeit: 18Uhr
Der aktuelle Flyer zur Demo:
IMK-Flyer-05 (PDF)
Der Demoaufruf auf Facebook:
http://www.facebook.com/event.php?eid=115849308503210
Hashtag auf Twitter:
In der vergangenen Woche war der AK Zensur – neben weiteren Vertretern – vom schleswig-holsteinischen Landtag aufgerufen, eine Stellungnahme zur aktuellen Gesetzgebung im Rundfunk- und Telemedienrecht (15. RÄStV) abzugegeben.
Im Rahmen dessen hat der AK Zensur die Chance genutzt, um nochmals das „Depublizieren“ von Inhalten auf den Internetseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu kritisieren. Dabei geht es um die fortwährende Löschung von bislang hundertausenden Text-, Audio- und Videobeiträgen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geschuldet ist dies einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 (12. RÄStV). Danach ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgerufen, seine Online-Aktivitäten deutlich einzuschränken und somit im Ergebnis stetig Inhalte zu löschen. Ein solches künstliches Fernhalten von bereits produzierten Inhalten gegenüber den Rundfunkgebühren zahlenden Bürgern ist jedoch weder mit dem veränderten Mediennutzungsverhalten noch mit den technologischen Möglichkeiten des Internets vereinbar. Und nicht zuletzt ergeben sich dabei auch verfassungsrechtliche Zweifel. Insofern hat sich das Depublizieren als kontraproduktiv erwiesen – insbesondere läuft es dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwider.
Während Rundfunkräte in Anbetracht der flächendeckenden Löschungen Initiativen wie depub.org als „kreative Anarchie im Internet“ loben, geht der AK Zensur davon aus, dass statt anarchischer Strukturen in diesem Bereich eher ein mit Weitsicht handelnden Gesetzgeber gefragt ist. Diesem ist nun aufgegeben, den mehr als nur unbefriedigenden Zustand schnell wieder zu korrigieren.
Die Stellungnahme als PDF:
http://ak-zensur.de/download/Stellungnahme-AK-Zensur--15-RAeStV.pdf
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns.
In unserer Antwort (PDF) gehen wir auf mehrere Punkte ein. Vor dem Hintergrund immer wieder auftauchender Sperr-Forderungen aus verschiedensten Richtungen schlagen wir die Verankerung eines Verbotes von Netzsperren in der Verfassung vor, um dahingehenden Bestrebungen dauerhaft ein Ende zu machen.
Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com" gerichtet sind, erklärt der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur:
Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!
In dem Protokoll der Sitzung vom 17. Februar des LEWP heißt es dazu wortwörtlich:
8. Cybercrime
The Presidency of the LEWP presented its intention to propose concrete measures towards creating a single secure European cyberspace with a certain "virtual Schengen border" and "virtual access points" whereby the Internet Service Providers (ISP) would block illicit contents on the basis of the EU "black-list".
Da hier explizit auf „illicit contents“, also „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte Bezug genommen wird ist zu befürchten, dass damit tatsächlich die große chinesische Lösung gemeint ist, also umfangreiche Sperren: alles, was irgendwie nicht zulässig ist, wird blockiert. Und darunter fallen dann viele Inhalte abseits der immer wieder diskutierten Fälle, eben alles, was möglicherweise hier nicht veröffentlicht werden dürfte: „geschäftsschädigende“ Inhalte beliebiger Art, Beschimpfungen von Politikern oder Prominenten und so weiter – also zum Beispiel die (natürlich nicht) gefärbten Haare eines Ex-Politikers (Persönlichkeitsrechtsverletzung!), die Verwendung des Wortes „Kinder“ in falschem Kontext (Markenrechtsverletzung) und so weiter.
Die belgische Polizei beschreibt die LEWP folgendermaßen:
Die LEWP (Law Enforcement Working Party) ist eine Arbeitsgruppe des Rates „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union. Diese Arbeitsgruppe besteht aus den Vertretungen (Delegationen) aller EU-Mitgliedstaaten. Viele Themen und Initiativen werden in der LEWP vorbereitet, um danach weiter in den spezialisierten Gremien behandelt zu werden. In dieser Hinsicht ist die LEWP ein bedeutendes Verbindungsglied im Europäischen Regelwerk.
Es ist schon erstaunlich, wie viele Gremien immer wieder die chinesische Lösung für das Internet fordern …
(via Statewatch)
Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter haben die Verfassungsbeschwerde als unzulässig bewertet und damit über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zugangserschwerungsgesetz erst gar nicht entschieden.
Der knappe Beschluss vom 29.03.2011 – bei dem es sich um einen Textbaustein handelt – ist am 11. 04. 2011 bei uns eingegangen und deutet darauf hin, dass das BVerfG der Ansicht ist, es sei nicht ausreichend dargelegt worden, dass die vier Beschwerdeführer in ihren Grundrechten verletzt sind.
Dass das Gericht dies so sehen könnte und gerade die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde kritisch ist, war uns bereits im Vorfeld bewusst. Die Darstellung, dass ein einfacher Nutzer unmittelbar und gegenwärtig durch ein Gesetz in seinen Grundrechten betroffen ist und gerade eine Entscheidung des BVerfG zum Schutz dieser Rechte notwendig ist, ist ganz allgemein schwierig. Es kommt erschwerend hinzu, dass hier ein Gesetz angegriffen wurde, das nie angewendet worden ist, weshalb streng genommen auch nie jemand betroffen war. Diese Aspekte haben wir im Vorfeld ausgiebig und auch kontrovers diskutiert. In Kenntnis des Riskos haben wir uns dennoch entschlossen, die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG zu wahren, weil nach Ablauf dieser Frist nur noch ein Vollzugsakt angegriffen werden kann und nicht mehr unmittelbar das Gesetz selbst.
Das Gericht erwähnt in seinem Beschluss außerdem die Vorschrift des § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG und gibt damit zu erkennen, dass zunächst der Rechtsweg hätte ausgeschöpft werden müssen, sprich zuerst Klagen bei den Verwaltungsgerichten zu erheben sind und dort notfalls der Gang durch die Instanzen anzutreten ist. Damit hält das Gericht eine unmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz - zumindest mit diesen Beschwerdeführern - nicht für möglich.
Ganz generell sollte man wissen, dass Verfassungsbeschwerden grundsätzlich einer Annahme durch das Bundesverfassungsgericht bedürfen und nur in den Fällen die § 93a BVerfGG nennt, eine solche Annahme auch stattfindet. Das führt dazu, dass im Bereich des Ersten Senats des Gerichts ca. 95 % der Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden. Die Annahmepraxis des BVerfG ist also äußerst restriktiv, die Nichtannahme stellt den statistischen Normalfall dar.