Der AK Zensur unterstützt die Demos gegen „Demo gegen Uploadfilter und Linksteuer“ am 24. Juni 2018 in Berlin (ab 12 Uhr Unter den Linden 78 am Europäischen Haus) und Stuttgart (ab 14 Uhr, Schlossplatz/Herzog-Christoph-Denkmal). Dank an die Piratenpartei und alle anderen Organisatoren!

Mehr Infos: StopUploadFilters im Piratenwiki, Aufruf bei DigitalCourageBericht bei Netzpolitik.orgAufruf im taz bewegungs-blog.

 

Der AK Zensur unterstützt die Demos gegen „Demo gegen Uploadfilter und Linksteuer“ am 24. Juni 2018 in Berlin (ab 12 Uhr Unter den Linden 78 am Europäischen Haus) und Stuttgart (ab 14 Uhr, Schlossplatz/Herzog-Christoph-Denkmal). Dank an die Piratenpartei und alle anderen Organisatoren!

Mehr Infos: StopUploadFilters im Piratenwiki, Aufruf bei DigitalCourage, Bericht bei Netzpolitik.org, Aufruf im taz bewegungs-blog.

Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe, die Umsetzungsgesetze zu verabschieden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:

Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.

Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.

Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?

Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.

 

Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf

 

Zusammenfassung:

  • Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV.
  • Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
  • Sollen dann auch Youtube-Filmchen, Facebook-Texte und Tweets Alterskennzeichen tragen? Denn nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider. Zensursula lässt grüßen.
  • Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!

 

Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:

Ein Kommentar zum neuen JMStV-Entwurf

Etwas mehr als drei Jahre nach dem Scheitern des Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages von 2010 liegt nun ein neuer Entwurf der Rundfunkkommission der Länder, unter Federführung von Sachsen, vor.  Wer neue Ideen und Ansätze zum Jugendschutz erwartet hat, der wird enttäuscht werden. Inhaltlich setzt der neue JMStV-Entwurf auf die gleichen Instrumente wie schon 2010 (siehe unsere damalige Kritik). So soll die umstrittene Alterskennzeichnung und Selbstbewertung von Webseiten wieder forciert werden: Webinhalte sollen mit einer Alterskennzeichnung „ab 12“ und „ab 18“ gekennzeichnet werden. Besonderes Augenmerk legen die Autoren dabei auf nutzergenerierte Inhalte, zum Beispiel Kommentare in Blogs, Diskussionsforen und sozialen Netzwerken. Sie behaupten

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). 

Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum Jugendschutz im Internet – den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV – zu ändern. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig ihre Seiten nach Alterstufen „ab 12 Jahren“ bzw. „ab 18 Jahren“ kennzeichnen. Zusätzliche Pflichten neben der Alterskennzeichnung haben dem Entwurf zufolge Seitenbetreiber, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, zum Beispiel Leserkommentare bei Nachrichtenseiten, in Blogs oder Diskussionsforen. Der Betreiber muss dann, anders als derzeit, die Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich den Regelungen einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen. Ziel der Änderungen des JMStV ist es, die nach Alterstufen erfolgende Filterung des Internets durch Jugendschutzprogramme zu erleichtern.

Ein „wichtiger Meilenstein“ auf dem „Weg zu mehr Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche“ sei sei die Anerkennung der ersten „Jugendschutzprogramme“ durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), schreibt die KJM. Ich habe mir diese für die Teilnahme an einer Diskussionsrunde heute bei den Münchner Medientagen ein wenig genauer angeschaut, die Filter bei rund 750_000 Webseiten überprüft und behaupte: sie sind eher ein Griff ins Klo. Ein ganz tiefer.

Mit der Anerkennung durch die KJM haben die Filter quasi ein staatliches Qualitätssiegel. Ich frage mich allerdings, wie die getestet wurden, denn das Verhalten der Programme ist eine einzige Katastophe: nicht nur, dass sie wie zu erwarten tausende offensichtlich jugendgefährdende Webseiten durchlassen. Sie blockieren auch tausende harmlose Webseiten. 

So hält der Filter der Telekom test.de, netzpolitik.org, heise.de, chefkoch.de, blogspot.com und vieles mehr für so jugendgefährdend, dass man das 15-Jährigen nicht zumuten kann. Alles mit HTTPS (Verschlüsselung) wird standardmäßig gleich geblockt – in Zeiten von NSA-Überwachung eine interessante Vorstellung.

Der Filter von Jusprog – der aus dem Dunstkreis der Erotik-Branche kommt – hat zwar aus vergangener Kritik etwas gelernt und blockt nun nicht mehr netzpolitik.org oder taz.de. Bei weniger prominenten Webites schlägt er aber zu: alles-vegetarisch.de, schulranzen-onlineshop.de, bvb-forum.de, stoffe.de usw. werden blockiert – selbst beim Klassiker Sussex greift der Filter: eastsussex.gov.uk soll für 15-jährige ungeeignet sein. Sowieso viele ausländische Nachrichtensites.

Und ein weiterer Aspekt: Jusporog bewirbt die Kindersuchmaschine yougl.de von Google, und Anzeigen dort haben Werbung mit Adsense-Partner-ID (partner-pub-3069153448003191) eingebunden. Sprich: es ist zu erwarten, dass Jusprog an den Anzeigen mit verdient. Und Google selbst ist nicht blockiert. Dafür aber der Konkurrent Bing. Ein Verschwörungstheoretiker könnte hier auf interessante Gedanken kommen …

 

Blockiert die Blockierer

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Ich mag ja die Briten. Ihre Musik, die Pubs, ihren schwarzen Humor, ja sogar ihre manchmal konservativ verschrobene Einstellung. England wäre ein schöner Ort. Doch ich mag nicht ihre sprechenden Kameras, den Hang ihrer Regierung Dinge und Menschen kontrollieren und überwachen zu wollen. Das erinnert allzu sehr an Deutschland. Nun haben sie mit Internetsperren noch einen drauf gesetzt.


Der "Wirtschaftsdialog für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie" vom Bundeswirtschaftsministerium, Internet-Providern und Rechteinhabern hat eine Liste mit zehn möglichen Maßnahmen zusammengestellt. Und siehe da: von Entwarnung kann wirklich keine Rede sein, denn zu den diskutierten Maßnahmen gehört der Ausbau der Abmahnindustrie, De-Anonymisierung der Nutzer, mehr Auskunftsrechte für Rechteinhaber und natürlich weiterhin die Warnhinweise. Insgesamt kann man sagen, dass es sich um einen Frontalangriff auf das Web 2.0 handelt.

Die  deutschen Provider sind lernfähig. Im Jahre 2009 noch wurden die  Sperrverträge von Ursula von der Leyen, die mangels gesetzlicher Grundlage  rechtswidrig waren, „freiwillig“ unterschrieben. Damals wurden die Provider massiv unter Druck gesetzt, hatten aber nichts zu gewinnen als sich nicht dem wirren Vorwurf der Kinderschänder-Unterstützung auszusetzen. Heute, drei Jahre später, ist es genau umgekehrt. Mancher Provider könnte geneigt sein, Urheberrechtsverletzungen auch mittels Warnhinweisen zu  Leibe zu rücken. Wie jedoch aus den bekanntlich geheim geführten Verhandlungen zu erfahren war, haben sich die Provider einstimmig gegen eine freiwillige Vereinbarung, wie von den Rechteverwertern und dem Gutachter des Wirtschaftsministeriums gefordert, gewehrt. Ähnliches berichtet auch heise online.  

Ist damit das Warnhinweismodell erledigt, gar endgültig gescheitert?

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