Zensur im Namen des Jugendschutzes: Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

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Am kommenden Mittwoch findet in der Staatskanzlei in Mainz eine Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (PDF) statt. [Ergänzung: Es handelt sich dabei um einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern und wurde am 15. Dezember von der Rundfunkkommission der Länder für die Anhörung „vorgesehen“. Diese ist die Vermittlungsinstanz der Länder zur Medienpolitik. Vorsitzender der Rundfunkkommission ist Kurt Beck.]

Dazu haben wir beim AK Zensur eine Stellungnahme (PDF) verfasst, die den Entwurf in den meisten Punkten kritisiert.

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre. 
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
    • Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
    • Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
    • Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
  • Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft. 

Kurz-Zusammenfassung unserer Stellungnahme

  • Eine Verantwortlichkeit und Sperr-Verpflichtung der Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) für in- oder ausländische Inhalte lehnen wir ab. 
    Eine solche Regelung wäre eine Verletzung europäischen und nationalen Rechts und würde zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Darüber hinaus wäre auch der eCommerce in Deutschland im internationalen Wettbewerb massiv beeinträchtigt, wenn Access-Provider aus Haftungsgründen zu einer inhaltlichen Kontrolle der von ihnen transportierten Inhalte gezwungen wären.
  • Eine Ausweitung der Prüf- und Lösch-Pflichten für Inhalte Dritter, beispielsweise für Kommentare in Blogs und Diskussionsforen bzw. sog. „User Generated Content“, lehnen wir ab. 
    Eine solche unverhältnismäßige Ausweitung von Kontrollpflichten führt dazu, dass derartige Angebote in Deutschland nicht oder nur noch extrem eingeschränkt verfügbar wären. Denn Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. Hierdurch wäre nicht nur die Entwicklung innovativer Web-2.0-Angebote, sondern auch der wirtschaftliche Standort Deutschland massiv gefährdet. Derartige Prüfungspflichten schränken zudem die Meinungs- und Rezipientenfreiheit (Artikel 5 GG) erheblich ein.
  • Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung („Labeling“) von Inhalten im Internet lehnen wir ab.
    Sie ist logistisch und technisch undurchführbar und weltweit nicht sinnvoll durchsetzbar. Zudem ist eine solche Kennzeichnung in vielen Fällen auch willkürlich, da es kaum greifbare und objektive Kriterien zur Einstufung einer Seite, gerade im Altersbereich zwischen 3 und 16 Jahren, gibt.
  • Eine Einführung bzw. Ausweitung von generellen „Sendezeitbegrenzungen“ im Internet lehnen wir ab.
    Sendezeitbegrenzungen sind in Broadcast-Medien durchaus sinnvoll. Diese werden aber der Natur eines internationalen Kommunikations- und Abruf-Mediums nicht gerecht. Zudem würde die Einführung einer „Sendezeit“ für das deutsche Internet nur bereits bestehende Ansätze verstärken, nicht jugendfreie Inhalte in das für den deutschen Gesetzgeber nicht kontrollierbare Ausland zu verlagern, so dass überhaupt kein Schutzniveau mehr vorhanden ist.
  • Dem Entwurf mangelt es an ausreichender Normenklarheit. Er ist insgesamt nicht eindeutig, zu unbestimmt und überaus interpretationsfähig.
    Der Gesetzgeber muss für die wesentlichen Punkte seines Anliegens von Verfassungs wegen klare und eindeutige Regeln schaffen und nicht solche, die durch andere Institutionen nachträglich interpretiert werden müssen und einen viefältigen Spielraum zur Auslegung bieten.

Der AK Zensur lehnt den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in der vorliegenden Form ab, weil er die Meinungs- und Rezipientenfreiheit der Bevölkerung übermäßig einschränkt, die Entwicklung von modernen Internet-Anwendungen behindert, die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des Internets hemmt und gleichzeitig kein höheres Jugendschutzniveau bietet. 

Im Bereich der Pornographie dient er nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern dient der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher.

In anderen Bereichen dient der JMStV-E der Durchsetzung moralischer und sittlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes, da auch Erwachsenen der Zugriff auf und die Diskussion über Inhalte deutlich erschwert wird, die potentiell „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“.

Unserer Ansicht nach widerspricht der vorliegende Entwurf in zentralen Punkten Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes.

Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, einem Unternehmen wie der jugendschutz.net GmbH neue Geschäftsfelder zu erschließen. Aber eben diesen Eindruck kann man bei der Lektüre des Entwurfs zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrags bekommen: Die Ausweitung der Arbeit für die nächsten Jahre wäre gesichert.

Weitere Stellungnahmen gibt es u.a. von 1&1 und eco.

 

Unsere Stellungnahme im Volltext: 
jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf (PDF, 233 KB, 11 Seiten)

Siehe auch:
Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch! Ein Kommentar nach der Anhörung.

 

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Zensur im Gewand des Jugendschutz von Skeptic as hell - Die Welt im Blick... zu 25.01.10 14:54

Aufgrund der aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers, hat der AK Zensur eine Stellungnahme veröffentlicht. Diese stelle ich hier in voller länge rein. Falls (was ich nicht glaube) das nicht gewünscht sein sollte, bitte kurze mail an mich. Ich glaube je... Mehr

Beim AK Zensur haben wir nun eine Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag veröffentlicht. Man kann das ganze Vorhaben in etwa mit „Zensursula auf Speed“ umschreiben.    Aber lest selbst:Zusammenfassung und Stellungnahme.  ... Mehr

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Der AK Zensur hat eine lesenswerte Stellungnahme zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und den dort geplanten Änderungen veröffentlicht. "Man kann das ganze Vorhaben in etwa mit „Zensursula auf Speed“ umschreiben". Mehr

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OMFG. http://is.gd/70f65 #Regierungsschutzstaatsvertrag Mehr

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Dank der grossartigen FDP in der Bundesregierung wurde das Zugangserschwerungsgesetz ja aufgeschoben, welch grandioser Erfolg. Lasst uns feiern? Lieber nicht, ist dann doch zu peinlich. Aber irgendwie ziehen die zerfetzten Kinder grad' nicht mehr. Zensur Mehr

Im Blog des Internetproviders 1&1 lesen wir Erschreckendes über den ersten Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV-E): Undifferenziert müßte ein Access-Provider genauso wie ein Blogger ausnahmslos jederzeit sämtliche ... Mehr

Internetsperren von Franks Dump zu 25.01.10 17:10

Ursula von der Leyen dreht mal wieder frei. Nachdem das letzte Gesetz, welches noch vor der Wahl durchgeprügelt wurde, erst mal auf Eis liegt, weil der Bundespräsident es nicht unterzeichnet hat, hat sie eine überarbeitete Fassung des Jugenmedienschutz... Mehr

RD: @freezombie Zensur im Namen des Jugendschutzes! Stellungnahme des @AKZensur zum Entwurf des JMStV: http://is.gd/706oH Mehr

Scheint so, als ob man alte Zensursula-T-Shirts wieder rausziehen kann... http://is.gd/70EL1 Mehr

RT @ltwnrw Steilvorlage für #Piraten in #NRW - "Zensur im Namen des Jugendschutzes" http://bit.ly/4RKK1O via @andiheimann #ltw10 Mehr

Wer dachte, die Diskussion um die Kinderpornosperren wäre schon das heftigste, was uns in diesem Lande in absehbarer Zeit drohen könnte, darf sich nun eines besseren belehren lassen. Dem Entwurf des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Hübsch zusamm Mehr

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Da muss man sich schon wundern, was sich die Damen und Herren beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) so denken, kramen sie doch einen untauglichen Versuch aus der Mottenkiste des Internets wieder aus: In ihrer Stellungnahme zum Jugendmedienschut... Mehr

Zensursulas Zensurgesetz wurde bisher nicht durchgezogen, aber anderes Unheil dräut. Und diesmal geht es nicht nur um Zensur von Webseiten, die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) enthält groteske Formulierungen, die Pro... Mehr

Zensur durch die Hintertür, heute. "Jugendschutzgründe" http://2tu.us/1h0x #zensursula #stasi20 #akzensur Mehr

Rezipientenfreiheit von NerdyRoom™ zu 25.01.10 20:15

ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Damit ist die Rezipientenfreiheit quasie der Gegenpol zur Meinungsfreiheit. Informationsaufnahme/beschaffung versus Informationsverbreitung/abgabe, Yin und Yang – ... Mehr

Zensursular ist wieder da von Rekursiv Paradoxon zu 25.01.10 20:23

Gut, sie wurde ja nur vorgeschoben. Irgendeiner musste den B…-job ja erledigen. Und jetzt wird das ganze nochmal neu garniert im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. (PDF) Da stehen dann so Sachen drin wie: Sendezeiten Kontrollpflichten für Webseite... Mehr

Auf Twitter zwitscherten es heute die Vögel aus dem Twitter-Wald: es ist ein Entwurf der Rundfunkkommission des Staatsvertrags zwischen den Bundesländern aufgetaucht, der allerlei Unsinn und Unkenntnis offenbart. Der AK Zensur hat diesen Entwurf kommenti Mehr

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http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html !de #jugendschutz deutschland wird vom schwachsinn regiert #zensur #internet Mehr

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Zensursula walks on.. von .journey through (sub-)reality zu 25.01.10 22:46

Der AK-Zensur lehnt den aktuellen Entwurf des “überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages” ab. Darin versuch Zensursula, im nun gewechselten Ressort, unter dem Deckmantel des Jugendschutzes erneut eine umfassende Zensur-Infrastruktur... Mehr

Auch der aktuelle JMStV sieht schon Sendezeitbegrenzungen im Internet vor. Das hier (vor 20 Uhr) ist daher keine "passende Illustration", sondern die Realität... Mehr

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33 Kommentare

Die haben doch einen an der Waffel o_0

Wow. Das wird auf Kurt Beck zurückfallen.

Jugendschutz?
Haben die selber keine Kinder oder waren (sind) die nur nie bereit gewesen Verantwortung für ihre Kinder zu tragen?
Als Erziehungsberechtigter hab ich doch die Pflicht, meine Kinder auf ein eigenständiges Leben hin zu erziehen, dann muss ich auch die Möglichkeit haben dies zu tun, oder ist der Staat jetzt der Erziehungsberechtigte meiner Kinder?
Wieso sind die nichr einmal ehrlich und sagen, dass sie uns soweit wie möglich kontrollieren und überwachen wollen?
Eine Zensur findet nicht statt... is klar

Und für die Altersverifikation kommt natürlich der EPA ins Spiel. Dann gibt's dann Internet nur noch mit gueltigem Pass. Oh Moment: Auth-Zert ist ja optional. Das muss natuerlich sofort geaendert werden. Wie sonst soll der Diensteanbieter wissen, welchen Inhalt er ausliefern darf. Den Nutzer nach dem Alter fragen? Lach. Naja, die Spamindustrie freut sich sicher ueber eine Signatur. Immerhin erhoeht das den Wert der Adresse (hat die Spammafia denn schon der FDP gespendet?).

Auf Wiedersehen anonymes Internet!

Und btw: Die Zert-Id (aka 'Personenkennziffer') des Auth-Zert landet dann sicher auch gleich noch in den Vorratsdaten.

Da bin ich aber froh das ich schon 18 bin…

Als Erziehung habe ich es immer verstanden, das mir meine Eltern Dinge verboten habe bzw. Dinge empfohlen haben, so war es auch im Internet.
Seit wann ist es denn die Aufgabe des Staates mich zu erziehen? Und wie soll das gehen? Ein Alterszertifikat…

Au mann ey, langsam drehen alle am Rad.

Aber ist vermeintlich eine gute Lösung um die kränkelnde(?) IT-Industrie wieder in Schuwng zu bekommen…

Soviel zu "wir FDP sind gegen Zensur". Jetzt ist die FDP an der Macht, und es kommt noch schlimmer.

Aber ich kann nicht behaupten, dass ich das nicht erwartet hatte...

Da geht es doch nicht um Jugendschutz. Da wollen einige alte Menschen welche das Internet nur als Ausdruck auf Papier kennen durch die Hintertür das freie Netz feige erdolcht.

Es handelt sich um einen Staatsvertrag zwischen den Ländern, der Entwurf stammt von der Rundfunkkomission der Länder. Habe dies mal oben im Text ergänzt.
Die meisten Abgeordneten (aller Parteien) in den Landtagen und im Bundestag wissen von dem Gesetzesentwurf bisher nichts.

Wird mal Zeit, dass diese abgehalfterten Politiker da oben, die keinen Schimmer von aktueller Technik haben, abgesetzt werden. Die Von-der-Leyen soll lieber zu Hause bleiben und Kinder machen, des kann se wenigstens, vom Internet hat se immer noch keine Ahnung...

Zum Teufel mit Jugendschutz und Jugendschutzgesetzen! Da wird eh nur Schindluder mit getrieben. Angefangen bei der Bundesprüfstelle bis hin zu Ursula von der Leyens Kinderpornohysterie.

Die einzigen, denen es nützt, sind die vermeintlichen Jugendschützer und die können sich meinetwegen gerne einen neuen Job suchen (doof nur, wenn man nichts Vernünftiges gelernt hat und deswegen seinen Mitmenschen mit so einem Unsinn das Leben schwer machen muss).

Ich glaube, ich habe da etwas falsch verstanden! Jugendschutz bedeutet doch, die Jugend vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zu schützen? Der Jugendmedienschutz soll die Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien schützen? Zugleich dürfen derartige Texte postuliert werden, die eindeutig die freiheitliche demokratische Grundordnung angreifen? Meinem Verständnis nach verstößt dieser JMSTV eindeutig gegen die GG19.2 und GG15 (ja, auch Jugendliche haben das Recht auf freie Meinungsäusserung und dieses wird ihnen eindeutig entzogen, wenn sie ihre eigenen Webseiten mit dem Sigel "ab 18" versehen müssen um Rechtssicherheit zu erlangen) zusätzlich zu den Genannten.
Eigentlich sind diese ganzen Zensur- und Überwachungsgesetzesentwürfe inzwischen genug um einen formidablen und legalen Umsturzversuch zu rechtfertigen, oder? Denn gegen den Geist des Grundgesetzes verstoßen diese Texte alle!

Der Jugendschutz in D verstößt schon ewig lang gegen die Kunstfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die ganze Herumschnipselei an Filmen für Erwachsene war schon lange da bevor es Computerspiele oder Internet gegeben hat. Nur hat es außer ein paar gutinformierten Leutchen keinen Schwanz interessiert und offiziell wird ja immer noch behauptet, das sei alles gar keine Zensur.

Jedenfalls wundert mich nicht, daß die Begehrlichkeiten der Jugendschützer sich inzwischen auch auf andere Medien ausgedehnt haben. Bisher konnten sie uns doch auch vorschreiben, welche Filme wir sehen dürfen, bzw. in welch gekürzter Form. Und weil das jahrzehntelang so hervorragend geklappt hat und nur wenige protestierten und verlangten, daß sich vielleicht mal die lieben Eltern um ihren Nachwuchs kümmern, anstatt daß Unterhaltung für uns Erwachsene zensiert wird, möchten die Herrschaften ihren Gesinnungsterror gern so fortsetzen.

Meiner Ansicht nach ist es Zeit für eine Grundsatzdiskussion, nicht nur diese häppchenweisen Proteste, wenn mal wieder sowas Dummes bekannt gemacht wird wie oben genannter Entwurf. Der sogenannte Jugendschutz gehört ersatzlos abgeschafft. Vereinzelt unverbindliche Kennzeichnung von Medien, wie z.B. DVDs, kann man ja lassen, allerdings nur so, daß der künstlerische Eindruck des Covers nicht beeinträchtigt wird. Alles andere ist Beeinträchtigung der Rechte Erwachsener und durch nichts, aber auch rein gar nichts, zu rechtfertigen.

Nachtrag, bevor jemand nachfragt, wie das gemeint ist: "unverbindliche Kennzeichnung" bedeutet für mich eine Alterskennzeichnung zur bloßen Information, die nicht zwingend ist und auch keinerlei Einschränkungen für Werbung, Vertrieb, o.ä. nach sich zieht.

Ganz so einfach ist das ganze nicht, Jugendschutz hat zum Beispiel Verfassungsrang. Und das ist ja nicht per se falsch – es kommt wie so oft auf die Umsetzung an.

Ja, aber Alvar, der Jugendschutz kann höchst einfach von den Erziehungsberechtigten umgesetzt werden. Daher ist es schlicht und einfach überflüssig, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Sollten besagte Erziehungsberechtigte ihren Pflichten nicht nachkommen, gibt es das Jugendamt. Warum also sollte in die verfassungsmäßigen Rechte von Erwachsenen eingegriffen werden, wenn es ausreichend Instrumente gibt, um den Zweck Jugendschutz anders zu erreichen?

Es gibt keinen Grund, Erwachsenen das Leben zu erschweren, weil so mancher Erziehungsberechtigte ungeeignet ist. Es gibt ja beispielsweise auch keinen zwingenden Altersnachweis a la "Postident" beim Erwerb von Küchenmessern per Internet (zumindest ist mir noch nie einer untergekommen). Und die Argumentation "Jugendschutz" würde da genauso funktionieren wie bei Medien, denn Messer gehören schließlich nicht in Kinderhände.

Man macht sich wirklich nur was vor, wenn man glaubt, der derzeitige Jugendschutz in D habe auch nur irgendwas mit tatsächlichem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu tun. Es ist nichts anderes als Gängelung von Erwachsenen.

"Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt."

Ich stelle mir das schwer vor, das eine Firma den gesamten Content ihrer Kunden überprüft. Gerade Kostenloser Webspace dürfte nur noch schwer zu realisieren sein. Das erweckt bei mir den Eindruck, als wäre der Vermieter meiner Wohnung dazu verpflichtet, dass ich keine Straftaten in meinen 4 Wänden verübe.

Der Schutzgedanke geht schon in die richtige Richtung, bleibt aber angesichts der Internationalität des Netzes hinter den Anforderungen weltweiten Schutzes zurück.

Fakt ist doch, daß im prüden Amerika die Amerikaner Dinge erst mit 21 dürfen, die hier mit 18 legal sind, und in Oman überhaupt undenkbar.

Man sollte nicht nur die ganzen Seiten für dt. Surfer labeln, sondern international labeln für jedes Land, welches an der Säuberung auf Gegenseitigkeit teilnimmt.

So könnten wir mit Muslimen aus dem Irak offen über den Platz des himmlischen Friedens uns austauschen, und mit Chinesen über die Vorzüge von Schweinefleisch, und die Chinesen würden mit den Irakern gemeinsam Holocaust leugnen können, und der jeweils Ausgeschlossene bekäme gar nichts davon mit.

Eine Win-Win-Situation für alle.

Ist denn so ein Vertrag fuer andere verbindlich? Doch nur fuer die Laender, die dann Gesetze beschliessen muessen.

Nur das wie der Vorposter es schon angedeutet hat der Jugendschutz als Vehikel für einen verkappten Erwachsenenschutz benutzt wird und wenn man sich vielleicht mit Jugendschutz anfreunden kann (schließlich soll er es Erziehungsberechtigen ermöglichen über das wann, wo und wie sie ihren Schutzbefohlenen den Zugang zu solchen Sachen ermöglichen vgl. die diversen Elternprivilegien), so sind die diversen absoluten Verbreitungsverbote sehr harter Tabak, besonders wenn man solche Begründungen eines Gerichts ließt: [...]Für den Schutzzweck
des § 131 Abs. 1 StGB, einer möglichen Förderung der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessive Gewaltdarstellungen entgegenzuwirken, ist es unerheblich, ob eine Schilderung tatsächlich mögliche Vorgänge oder reine Phantasieprodukte zum Gegenstand hat.[...] aus http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3
Da frage ich mich doch was den deutschen Michel von einem Österreicher, Holländer, Italiener oder Franzosen unterscheidet, kennen diese Länder zwar auch einen Jugendschutz, aber keine solche Schutznormen die sich gegen Erwachsene richten und ich werde das Gefühl nicht los, dass die Jugendschützer über die Nebenwirkungen ihres zwangsverordneten Schutzes auf die Erwachsenen gar nicht so traurig sind.....

bombjack

bombjack

[...] Sollten die Regelungen in Kraft treten, würde es im Namen des Jugendschutzes zu einer massiven Internetzensur kommen. [...]

Super, wenn ich das nächste mal in der U-bahn dumm angemacht werde, zeig ich den HVV an. Macht Sinn.

Also wenn das so weiter geht können die für mich meine Kinder erziehen, wenn die das eh besser wissen, was meine Kinder sehen dürfen und was nicht - mich braucht es ja dann nicht mehr.

Das perverse ist doch das alles auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Wenn man jedes mal beim eingeben der Pin bei Sky denkt, alles nur wegen diesen Kindern die da nun wirklich am wenigstens für können.

Los Leute, nicht im Internet rummeckern! Informieren, engagieren, raus auf die Straße und Widerstand leisten - aber RICHTIG! Eben hörts echt auf. Wo leben wir denn eigentlich, in China unter Führung des Großen Vorsitzenden Adolf Hitler???

Ich frage mich gerade, ob wir auf dem Wege zur Volksrepublik Deutschland vgl. VR China oder zur christlichen Republik sind die sich als Vorbild den Iran und seine Ayatolas nimmt - nur unter dem Deckmantel eines anderen Glaubens.

Ist es so weit schon gekommen?

Man kann ja zur Not in ein Land mit mehr Internetfreiheit umziehen .. China und Iran sollen ja in der Jahreszeit entzückend sein ...

Gesetzlicher Jugendschutz (mit Alvars Verfassungsrang) funktioniert nur, wenn man Kinder und Jugendliche bevormundet, sie nicht für voll nimmt. Wer das selbstverständlich findet, darf bei 18-jährigen nicht Schluss machen. Da gibt es noch viele, viele zu entmündigen, zu bevormunden - immer nur um ihrer selbst willen natürlich. Es ist eine süße, derzeit nur etwas kalte und daher nicht Frucht bringende Bananenrepublik hier.

Mei,
da ist wieder der gleiche Typ Juristen unterwegs die sich schon bei Zensurursula vor allem an den Vorgaben aus der Politik orientiert haben.
"Make that legal".
Dass die Einführung eines so durchgesetzten Jugendschutzes die Kontrolle ALLER innerhalb von Deutschland übermittelten IP-Datenpakete bedingen würde ... das haben die meisten Politiker noch nicht in dieser letzten Konsequenz kapiert.
Oder im Zuge des erhofften Machterhalts ignoriert.

Denn um "alle Schlupflöcher für Verstösse gegen den Jugendschutz" zu schliessen müsste ja jeglicher "Internetverkehr" überwacht werden.
Inklusive aller "Geschäftsmail mit Firmengeheimnissen", inklusive aller verschlüsselter Kommunikation (PGP und SSL als Stichworte)...

Jemand sage bitte den Jungs und Mädels in der Mainzer Staatskanzlei dass dieser Vertragsentwurf vollkommen an den Realitäten im Netz vorbeigeht.

Über die Idee "Kontrolle" werden sie das eigentliche Ziel "Jugendschutz" nicht erreichen.
Wenn schon ein 2048-er PGP-Schlüssel einer einzelnen Mail immer noch Jahre braucht um geknackt zu werden ... wie bei "wieviel Mails werden nochmal pro Tag alleine in D verschickt?" ...
Da verursachen doch die zur Kontrolle potentiell nötigen Rechenzentren eher noch die CO2-Klimakatastrophe als dass die Technik wirksam im Jugendschutz im Netz eingesetzt werden kann.

Ganz zu schweigen von den Nebenwirkungen:
- Zensur (Filtermechanismen nicht kontrollierbar)
- Grundgesetzverstössen

Mal schaun was die "Gremien" so alles sagen.
Das "Ding" ist ja glücklicherweise noch längst nicht durch. Das würde ja bedeuten "Nordkorea" hierzulande.

Den Möchtegern-Zensoren sind die im GG zugesicherten bürgerlichen Freiheitsrechte zutiefst verhasst. Sie wollen den autoritären Überwachungsstaat, der schon die Kinder zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vollkommene staatliche Aufsicht bringt (Krippen für 2-Jährige, etc.) und nie wieder loslässt. Dies ist ihre Vorstellung von "Jugend- und späterem Erwachsenenschutz". In dem Bestreben, das JSchG als Tarnung für diesen Zweck zu missbrauchen, stellt der aktuelle Entwurf nur einen weiteren in einer langen Reihe zurückliegender Versuche dar, ein derartiges Konzept endlich umzusetzen. Das Gefährliche daran ist die inzwischen in greifbare Nähe gerückte technische Umsetzbarkeit dieses Großangriffs auf die individuelle Freiheit der Internetteilnehmer, die die Kosten für den Marsch in den Orwellstaat auch noch selber tragen sollen. Die Steigerung hiervon wäre etwa die zwangsweise Installation von nicht abschaltbaren Webcams in sämtlichen Privaträumen der Bürger und die Übermittlung von deren Daten an eine Kontrollbehörde. Dadurch könnte ebenfalls so manche Straftat schon im Ansatz verhindert werden, was schließlich auch zum Wohle der Bürger geschähe.....

“Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.” – W. Ulbricht 15. Juni 1961

"Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu errichten." Wolfgang Bosbach (CDU)

Und 2010 steht uns mit DE-Mail und anderem noch einiges ins Haus...dazu folgende PM:

https://die-guten-partei.de/index.php/seite/Pressemitteilung_09.02.2010_%E2%80%9EWer_aus_der_Geschichte_nicht_lernt%E2%80%9C_-_Zur_Novelle_des_Jugendmedienschutz-Staatsvertrags_(JMStV)_

@Die Guten

Vielleicht wäre es eine Gute Idee von »Die Guten« einmal ihr SSL-Zertifikat zu überprüfen. Oder alternativ auf die Angabe von https:// zu verzichten und statt dessen http:// zu verwenden. ;-)

MfG
Hans

Jetzt ist er ja vom Tisch, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Klar, dass da gewettert werden musste zum Schutz der Internetfreiheit und wegen der schwierigen Duchführbarkeit des Gesetzes.
Aber hier stand vor allem die Internetfreiheit im Gegensatz zum Jugendschutz, der ja auch eine gute Sache ist.
Deutlich wurde auch vor allem in der Blogger-Szene, wie unsagbar schwer so ein Gesetz durchführbar gewesen wäre (zu viele Blog-Beiträge, Tendenz der Zensur, vor allem: Wer entscheidet über die "richtige" Altersgruppe?)

Aber:
Altersempfehlungen zu geben und sogar eine Filtersoftware...das wäre in vielen Fällen nicht schlecht.

Gut und - wenn man wollte wahrscheinlich auch umsetzbar - wäre, wenn einige Portale ein Altersempfehlungssytem auf freiwilliger Basis (!) anbieten, für Menschen, die sich diesbezüglich Empfehlungen wünschen.
Hierzu könnte es standardisierte Software bzw. Scripts geben.
Das wäre ein zusätzlicher Service einzelner Portalbetreiber, die zwar einen höheren Aufwand hätten, aber ein Super-Extra-Angebot vorweisen könnten, welches sie zugleich als (wahrscheinlich) "seriöses" Internetportal auszeichnet.
Alles freiwillig und für solche Portale, wo das vom Aufwand her machbar und von der Adressatengruppe her sinnvoll ist.
Den Erwerb von Medienkompetenz ersetzt das nicht.
Auch würde das keinen Schutz darstellen bei Jugendlichen, die die Sperren unbedingt überwinden wollen,
Aber es wäre - aus meiner Sicht - ein Verbesserungselement im Internet und durchaus etwas, was sich für den Jugendschutzes machen ließe.



Zum Glück ist dieser Kelch an uns vorbei gegangen...
Auf kleinen Seiten ohne Kommentarfunktion wäre das schon ein beinahe unzumutbarer Aufwand gewesen, wie hätte das dann erst bei wirklich großen Seiten mit Kommentarfunktion oder erst bei Foren ausgesehen.
Der Kampf gegen Zensur ist wohl nie ganz vorbei...

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