Mai 2010 Archive

Gestern war die Frage, wie ein Text einer Sexual-Beratungswebseite nach dem JMStV eingestuft werden müsste. Dieses Mal lag die Mehrheit der Teilnehmer sogar richtig: ab 12 Jahren. Details und Begründung zur Einstufung folgen wie immer unten.

Heute stellt sich die Frage: Ab welchem Alter darf ein Blogbetreiber seine Leser stieren lassen?

Gestern stellten wir die Frage, wie eine öffentlich geförderte Jugendseite mit Partizipationsmöglichkeit nach dem JMStV einzustufen sei. Die Auflösung ist dieses Mal besonders schwer: profamilia-screenshot.png Unser Experte würde schweren Herzens eine JMStV-Kennzeichnung ab 16 Jahren aussprechen, wohl wissend, dass die Zielgruppe jünger ist. Details und Begründung dazu unten.

Heute stellen wir wieder ein öffentlich gefördertes Projekt vor: Passend zur ersten Bewertung ist nun der Beitrag Intimrasur: Was Jugendliche darüber denken und sagen dran.

Gestern war die Frage, wie wohl ein Blog-Eintrag zum Spiel Red Dead Redemption nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu bewerten sei. Die Auflösung: Wieder lagen viele falsch, rund 50% hätten die Seite zu hoch (ab 18) bewertet. Richtig ist: ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute stellen wir eine leicht andere Frage: Wie müsste die Rubrik Fotoalbum Bei Netzcheckers gekennzeichnet werden? Hier geht es nicht um eine statische Seite, sondern um Inhalte, die sich permanent ändern können.

Red_Dead_Redemption.jpgGestern fragten wir, wie nach dem JMStV wohl die Intimrasur-FAQ aus der de.talk.liebesakt-FAQ bewertet werden müsste. Die Auflösung: Rund 70% der teilnehmenden Leser hätten eine zu niedrige Bewertung vergeben, korrekt wäre ab 16 Jahren. Details und die Begründung dazu unten.

Heute widmen wir uns einem aktuellen Thema: dem Spiel Red Dead Redemption und einem typischen Blogeintrag dazu. In welche Altersstufe wäre dieser einzustufen?

Wer Inhalte im Internet anbietet, muss nach dem aktuellen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags prüfen, ob die für Kinder entwicklungs- oder gar erziehungsbeeinträchtigend sind. Wenn ja, muss er eine von drei Maßnahmen ergreifen: die Inhalte nur nachts zeigen, das Alter der Nutzer überprüfen oder die Inhalte kennzeichnen. In der Praxis läuft das meist auf eine Kennzeichnung hinaus. Aber wer kann Inhalte schon korrekt einstufen? Welche Inhalte sind für welche Altersstufe tauglich? Ab wann muss etwas als erziehungsbeeinträchtigend eingestuft werden oder geht es auch ganz ohne Maßnahmen (ab 0 Jahren)?

Für die politische Diskussion zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) haben wir eine Reihe von Forderungen zusammengestellt (aktualisierte Fassung). Diese bestehen aus einer Aufzählung netzpolitischer und medienpädagogischer Probleme am aktuellen Entwurf und einem konkreten kurzfristigen Forderungskatalog. Unten finden sich auch weitergehende Literaturhinweise.

Yesterday, the  European Commission has published its Digital Agenda. It will determine  and guide fields of discussion and actions of Europe until 2020.

Gestern hat die  Europäische Kommission ihre neue Agenda zur Förderung von Informations-  und Kommunikationstechnologien veröffentlicht (Digitale Agenda). Diese  Agenda wird als Leitfaden die Diskussionen und Initiativen Europas bis  2020 bestimmen.

In der Nacht zum Freitag habe ich – ja, reichlich spät – den wichtigsten Parteien in Nordrhein-Westfalen ein paar Fragen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geschickt. Schließlich ist dort am Sonntag Wahl. Im Folgenden die Antworten und eine kurze Einschätzung.

Am Sonntag ist in Nordrhein-Westfalen Landtagswahl. Aus netzpolitischer Sicht ist dabei die spannendste Frage, wie sich die Parteien beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) positionieren. Und da sieht es insgesamt schwach aus: nur eine einzige Partei hat sich in ihrem Wahlprogramm überhaupt dazu geäußert.

Daher haben wir in der Nacht zum Freitag kurzfristig einen kleinen Fragenkatalog zum JMStV an die Parteien und Landtagsfraktionen geschickt. Die Antworten werden wir hier veröffentlichen gibt es hier.