Gestern war die Frage, wie ein Text einer Sexual-Beratungswebseite nach dem JMStV eingestuft werden müsste. Dieses Mal lag die Mehrheit der Teilnehmer sogar richtig: ab 12 Jahren. Details und Begründung zur Einstufung folgen wie immer unten.
Heute stellt sich die Frage: Ab welchem Alter darf ein Blogbetreiber seine Leser stieren lassen?