Kategorie: JMStV-Kennzeichnung  

Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe, die Umsetzungsgesetze zu verabschieden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:

Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.

Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.

Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?

Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.

 

Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf

 

Zusammenfassung:

  • Die Bundesländer machen wieder einen neuen Anlauf zum JMStV.
  • Quasi alle Webseitenbetreiber „sollen“ laut JMStV alle ihre Webseiten mit Alterskennzeichen (6, 12, 16, 18) versehen.
  • Sollen dann auch Youtube-Filmchen, Facebook-Texte und Tweets Alterskennzeichen tragen? Denn nach dem neuen Entwurf müssen Betreiber von gewerbsmäßigen Webseiten mit nutzergenerierten Inhalten den Nutzern eine Möglichkeit der Alterskennzeichnung anbieten.
  • Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hätte am liebsten Zwangsfilter für alle, beim Provider. Zensursula lässt grüßen.
  • Wir brauchen Eure Mithilfe: Schaut auf Euren Servern, wie viele Nutzer denn ein von der KJM „anerkanntes Jugendschutzprogramm“ installiert haben und beteiligt Euch an der Kommentierung des neuen JMStV-Entwurfs der Länder!

 

Die Bundesländer versuchen sich weiterhin an einer neuen Version des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Immerhin stellen sie ihn wieder öffentlich zur Diskussion, wir dürfen ihn also alle kommentieren. Und bitte, liebe Leser, macht das auch! Ich habe die Hoffnung noch nicht vollkommen aufgegeben, dass dies irgendwann doch noch zu einer modernen und nicht rückschrittlichen Gesetzgebung führen kann. Schließlich lässt sich Fritz Jaeckel, Chef der federführenden sächsischen Staatskanzlei, in der Pressemeldung so zitieren:

Die CDU, genauer der "Medienpolitische Expertenkreis der CDU" sucht nach einem neuen Jugendmedienstaatsvertrag. In Teilen muss ich zugeben: "das habt ihr gut gemacht". Die Erkenntnisse etwa Meinungsfreiheit und Verantwortung zu einem Leitbild zu erklären oder Jugendliche nicht versehentliche ungeeigneten Medien ausliefen zu wollen, die deuten offensichtlich auf einen Willen hin, ernsthaft eine Lösung zu finden. Das ist zu begrüßen.

Ein Vorwort,

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unser vermutlich zukünftiger Bundespräsident schreibt im Vorwort zur Kurzfassung der DIVSI-Milieu-Studie dies:

"Das weltweite Internet bietet alle Voraussetzungen, um die in den ersten zehn Artikeln unserer Verfassung verankerten Grundrechte aller Bürger in diesem Land auszuhöhlen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel Fünf - eine wesentliche Grundlage unserer funktionierenden Demokratie - und es gilt letztlich auch für den Kernsatz unserer Verfassung, den Artikel Eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Die Grünen hatten am 18.2 zu einer Veranstaltung im Landtag NRW zum Jugendschutz eingeladen. Der Anreißer war kurz und knapp und versuchte wohl die Debatte „ergebnisoffen“ einzuleiten. Leider konnte ich nicht hin zu der Veranstaltung. Doch das Folgende hätte ich ihnen - oder besser einem bestimmten Teil nicht nur der Grünen - gesagt

Einige Zeit ist es nun her, dass wir zur Alterseinstufung der Bilder von Joshi aufgerufen haben. Verzeihung, aus verschiedenen Gründen hat die Auflösung lange gedauert – aber hier ist sie: die richtige Alterseinstufung wäre ab 18 Jahren. Details dazu wie immer unten.

In der nächsten Runde schauen wir einen Artikel mit der Überschrift Wochenende in dem Blog eines vermutlich magersüchtigen Mädchens an.

Beim letzten mal fragten wir danach, wie wohl die Alterseinstufung für Blackjack und Nutten aussehen müsste: ab 18 Jahre. Die Begründung dazu folgt unten.

Heute legen wir Euch eine Seite vom Tierheim Sinsheim zur Bewertung vor, und zwar mit Bildern von Joshi.

… und wieder mit etwas Verspätung kommt hier die Auflösung zur Alterseinstufung der Drogenberatungs-Webseite: Sie wäre mit einer Kennzeichnung „ab 12 Jahre“ zu versehen. Die Begründung dazu folgt wieder unten.

Heute geht es um Blackjack und Nutten

Mit etwas Verspätung nun die Auflösung der letzten Runde: Die Pubertätstotschämerinnerung von Mcnep im Assoziations-Blaster müsste nach dem JMStV mit ab 16 Jahren gekennzeichnet werden. Mehr Infos dazu wieder weiter unten.

Heute stellen wir eine eine Seite mit einem ganz anderen Thema zur Diskussion: Drogen, genauer: die Seite über Ecstasy bei partypack.de.

Bei der gestrigen Frage nach der Alterseinstufung eines Blogeintrags zum Stierkampf lag die Mehrheit wieder daneben: ab 12 Jahren, so die Einstufung von unserem Experten. Details zur Bewertung stehen wieder unten.

Heute widmen wir uns aber Pubertätstotschämerinnerungen, und fragen uns: ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren?

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