Nachdem die Ministerpräsidenten der Länder ende letzten Jahres den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgesegnet haben, sind nun die Parlamente an der Reihe, die Umsetzungsgesetze zu verabschieden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat uns eingeladen, eine Stellungnahme dazu zu schreiben. Dem sind wir gerne gefolgt, die komplette Stellungnahme gibt es hier als PDF, oder im Folgenden die Zusammenfassung:

Seit 2010 wird eine Novellierung des JMStV intensiv diskutiert. Wir bedauern, dass es den Ländern nicht gelungen ist, sich auf eine umfangreiche Novellierung des JMStV zu einigen, endlich zu medienadäquaten Lösungen zu gelangen und mit einer Neuausrichtung des Jugendmedienschutzes die fundamentalen Fehler des 2003 in Kraft getretenen JMStV zu korrigieren.

Zentraler Ansatz des JMStV ist der Einsatz von Jugendschutzprogrammen auf von Kindern und Jugendlichen genutzten Computern auf der einen Seite und die Alterskennzeichnung von Online-Inhalten durch Anbieter und Plattformbetreiber auf der anderen Seite. Beide Elemente haben keinerlei Akzeptanz: nur 0,25% der Besucher von Kinder-Webseiten setzen von der KJM anerkannte Jugendschutzprogramme ein, bei anderen Webseiten sind es oft gar nur 0,0025% der Besucher. Die ersten Jugendschutzprogramme wurden im Februar 2012 anerkannt.

Die Akzeptanz der Alterskennzeichnung durch Inhaltsanbieter ist ähnlich schlecht: nur 0,68% der vom AK Zensur untersuchten Kinder-Seiten haben ein Alterskennzeichen nach JMStV. Keine einzige Webseite eines Mitglieds des Schleswig-Holsteinischen Landtags sowie keine einzige Behörden-Webseite des Landes enthält ein Alterskennzeichen. Wenn sich weder die Mitglieder des Parlaments noch die Landesregierung an die Empfehlungen ihrer eigenen Gesetze halten, warum sollen es dann die Bürger und Unternehmen tun?

Diese Zahlen zeigen, dass die Idee der anerkannten Jugendschutzprogramme sowie der Alterskennzeichnung von Webseiten gescheitert sind. Wenn nach über vier Jahren und allerlei Werbemaßnahmen keinerlei Akzeptanz erreicht wird und die Nutzungszahlen verschwindend gering sind, sollte die gesamte Konstruktion überdacht werden.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Alterskennzeichnung per se abzulehnen ist: sie kann bei Inhalten, die auch offline eine entsprechende Kennzeichnung erhalten, hilfreich sein. Ebenso kann es für Inhaltsanbieter interessant sein, ihre Angebote für spezialisierte Suchmaschinen explizit als kindertauglich zu kennzeichnen. Abseits dessen hat sich die Kennzeichnung aber als ein Irrweg erwiesen, zumal Kinder und Jugendliche damit nicht vor den primären Gefahren wie Kommunikationsrisiken geschützt werden können.

 

Stellungnahme--JMStV-2016--AK-Zensur.pdf

 

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). 

Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum Jugendschutz im Internet – den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV – zu ändern. Betreiber von Webseiten sollen zukünftig ihre Seiten nach Alterstufen „ab 12 Jahren“ bzw. „ab 18 Jahren“ kennzeichnen. Zusätzliche Pflichten neben der Alterskennzeichnung haben dem Entwurf zufolge Seitenbetreiber, deren Nutzer Inhalte hinzufügen oder ändern können, zum Beispiel Leserkommentare bei Nachrichtenseiten, in Blogs oder Diskussionsforen. Der Betreiber muss dann, anders als derzeit, die Kommentare überwachen und nicht zur Alterskennzeichnung passende Inhalte löschen. Zudem soll der Betreiber der Webseite zukünftig verpflichtet werden, sich den Regelungen einer Einrichtung der „freiwilligen Selbstkontrolle“ zu unterwerfen. Ziel der Änderungen des JMStV ist es, die nach Alterstufen erfolgende Filterung des Internets durch Jugendschutzprogramme zu erleichtern.

Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter über die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Erklärtes Ziel dieses "Wirtschaftsdialoges“ ist eine Selbstverpflichtung der Zugangsanbieter: Diese sollen zukünftig freiwillig auf Anforderung der Rechteinhaber und ohne rechtsstaatliche Kontrolle Abmahnungen, genannt Warnhinweise, an ihre Kunden verschicken. Wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur jetzt kritisiert, kann von einem echten Dialog nicht die Rede sein: Vertreter aus der Netzgemeinschaft dürfen auch nach auf mehrfacher Nachfrage nicht an den Gesprächen teilnehmen.

Zum Welttag gegen Internetzensur am 12. März veröffentlicht Reporter ohne Grenzen (ROG) den aktuellen Bericht über die „Feinde des Internets“. Er beschreibt Staaten mit massiver Online-Überwachung und dokumentiert deren Kontroll- und Zensurmaßnahmen. ROG zählt zwölf Länder zu den Feinden des Internets, 14 weitere stehen „unter Beobachtung“.

Danke!

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Der Bundestag hat vor wenigen Minuten nahezu einstimmig die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verabschiedet.

Wir danken allen Mitstreitern: It's done!

Und wir bleiben weiter wachsam.

 

 

Danke!

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Anlässlich der Einigung bei Netzsperren auf EU-Ebene bedankt sich der AK Zensur herzlich bei Christian Bahls von MOGiS, bei Joe McNamee von EDRi, bei Jan Philipp Albrecht und Ralf Bendrath … und bei allen Mitstreitern, die in Brüssel in den vergangenen Monaten tolle Arbeit geleistet haben. Es macht Mut zu sehen, dass Lobbyismus in Bataillonstärke nicht automatisch gewinnt, sondern dass auch eine kleine Mannschaft viel erreichen kann, wenn sie nur genug Leidenschaft mitbringt.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ruft anlässlich der am Dienstag und Mittwoch in Frankfurt am Main tagenden Innenministerkonferenz 2011 gemeinsam mit anderen Organisationen zur Demonstration gegen Überwachung und Zensur auf. Die Demonstration startet am Dienstag den 21.6. um 18 Uhr auf dem Bahnhofvorplatz in Frankfurt.

Nach außen gibt die deutsche Regierung vor, sie verteidige die Rechte der Menschen auf freie Meinungsäußerung, auf Demokratie und Gerechtigkeit. Sie verurteilt Menschenrechtsverletzungen in China, Russland und Syrien, aber im eigenen Land herrscht Kontroll- und Überwachungswahn.

Die Gesetzgebung in Deutschland richtet sich zunehmend gegen die eigene Bevölkerung. Überall dort, wo Informationen anfallen, werden diese ohne irgendeinen Verdachtsmoment gesammelt, in undurchsichtigen Datenpools verknüpft und ausgewertet. So ist die Verknüpfung von Geheimdienst und Polizei durch die Umsetzung der sogenannten „Anti-Terror-Datei“, in der Daten beider Behörden vernetzt werden, ein Novum der deutschen Nachkriegsgeschichte. Die Verfassungsgeber der Bundesrepublik Deutschland haben – wohlwissend ihrer geschichtlichen Verantwortung – explizit die strikte Trennung dieser beiden Arten von Staatsschutzbehörden in das Grundgesetz mit aufgenommen.

Dieser unreife Umgang mit Informationen über die Bevölkerung stellt ein zunehmendes Bedrohungs- und Verunsicherungs-Potenzial für uns alle dar. Wir werden mit diffusen Bedrohungsszenarien konfrontiert und dann wird im Namen einer vermeintlichen Sicherheit wird alles Machbare ohne Skrupel umgesetzt, wird jeder Bewohner zur Terrorgefahr, werden wir entmündigt.

Wir wollen diese rückwärtsgewandte Politik nicht mehr, wir sind der Souverän im Staate und nicht eine Herde Schafe, die von einem Rudel Wölfe gehütet werden muss. Wir wollen keine freiheitsraubenden Gesetze mehr, denn wir sind Bürgerinnen und Bürger, die in einer Demokratie leben, die Grundgesetz und Freiheit als höchstes Gut sieht, und ohne Total-Überwachung, Panikmache und Bevormundung auskommt!

Deshalb rufen wir euch auf, mit uns gemeinsam am 21.6.2011 ab 18 Uhr in Frankfurt gegen diese Politik zu demonstrieren.

Wir starten auf dem Bahnhofsvorplatz. Jede noch so ausgefallene Aktion wird von uns begrüßt solange sie friedlicher Natur ist.

 

Weitere Informationen auf der Bündnis-Webseite: http://aussenhuiinnenpfui.wordpress.com

Ort: Frankfurt am Main

Start: Bahnhofsvorplatz

Datum: 21.6.2011

Uhrzeit: 18Uhr

Der aktuelle Flyer zur Demo:

IMK-Flyer-05 (PDF)

Der Demoaufruf auf Facebook:

http://www.facebook.com/event.php?eid=115849308503210

Hashtag auf Twitter:

#imkffm

 

 

 

In der vergangenen Woche war der AK Zensur – neben weiteren Vertretern – vom schleswig-holsteinischen Landtag aufgerufen, eine Stellungnahme zur aktuellen Gesetzgebung im Rundfunk- und Telemedienrecht (15. RÄStV) abzugegeben. 

Im Rahmen dessen hat der AK Zensur die Chance genutzt, um nochmals das „Depublizieren“ von Inhalten auf den Internetseiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu kritisieren. Dabei geht es um die fortwährende Löschung von bislang hundertausenden Text-, Audio- und Videobeiträgen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Geschuldet ist dies einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 (12. RÄStV). Danach ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgerufen, seine Online-Aktivitäten deutlich einzuschränken und somit im Ergebnis stetig Inhalte zu löschen. Ein solches künstliches Fernhalten von bereits produzierten Inhalten gegenüber den Rundfunkgebühren zahlenden Bürgern ist jedoch weder mit dem veränderten Mediennutzungsverhalten noch mit den technologischen Möglichkeiten des Internets vereinbar. Und nicht zuletzt ergeben sich dabei auch verfassungsrechtliche Zweifel. Insofern hat sich das Depublizieren als kontraproduktiv erwiesen – insbesondere läuft es dem Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuwider.

Während Rundfunkräte in Anbetracht der flächendeckenden Löschungen Initiativen wie depub.org als „kreative Anarchie im Internet“ loben, geht der AK Zensur davon aus, dass statt anarchischer Strukturen in diesem Bereich eher ein mit Weitsicht handelnden Gesetzgeber gefragt ist. Diesem ist nun aufgegeben, den mehr als nur unbefriedigenden Zustand schnell wieder zu korrigieren.

 

Die Stellungnahme als PDF:
http://ak-zensur.de/download/Stellungnahme-AK-Zensur--15-RAeStV.pdf

 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns.

In unserer Antwort (PDF) gehen wir auf mehrere Punkte ein. Vor dem Hintergrund immer wieder auftauchender Sperr-Forderungen aus verschiedensten Richtungen schlagen wir die Verankerung eines Verbotes von Netzsperren in der Verfassung vor, um dahingehenden Bestrebungen dauerhaft ein Ende zu machen.

Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com" gerichtet sind, erklärt der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur:


Für Sperrungsanordnungen gegen Zugangsprovider bietet der geltende Glücksspielstaatsvertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage. Der Vertrag sieht in § 9 Abs. 1 Nr. 5 vor, dass die Glücksspielaufsicht "Diensteanbietern im Sinne von § 3 Teledienstegesetz, soweit sie nach diesem Gesetz verantwortlich sind, die Mitwirkung am Zugang zu unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen" kann. Access-Provider werden aber nach § 8 TMG ausdrücklich als "für fremde Informationen [...] nicht verantwortlich" qualifiziert. Sie erfüllen also nicht die Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 GlüStV und sind deshalb kein geeigneter Adressat behördlicher Sperrverfügungen.

 

Das „Europa-Net“ mit Grenzkontrollen und Blockade „unerlaubter“ Inhalte

Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!

In dem Protokoll der Sitzung vom 17. Februar des LEWP heißt es dazu wortwörtlich:

8. Cybercrime

The Presidency of the LEWP presented its intention to propose concrete measures towards creating a single secure European cyberspace with a certain "virtual Schengen border" and "virtual access points" whereby the Internet Service Providers (ISP) would block illicit contents on the basis of the EU "black-list".

Da hier explizit auf „illicit contents“, also  „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte Bezug genommen wird ist zu befürchten, dass damit tatsächlich die große chinesische Lösung gemeint ist, also umfangreiche Sperren: alles, was irgendwie nicht zulässig ist, wird blockiert. Und darunter fallen dann viele Inhalte abseits der immer wieder diskutierten Fälle, eben alles, was möglicherweise hier nicht veröffentlicht werden dürfte: „geschäftsschädigende“ Inhalte beliebiger Art, Beschimpfungen von Politikern oder Prominenten und so weiter – also zum Beispiel die (natürlich nicht) gefärbten Haare eines Ex-Politikers (Persönlichkeitsrechtsverletzung!), die Verwendung des Wortes „Kinder“ in falschem Kontext (Markenrechtsverletzung) und so weiter. 

 

Die belgische Polizei beschreibt die LEWP folgendermaßen:

Die LEWP (Law Enforcement Working Party) ist eine Arbeitsgruppe des Rates „Justiz und Inneres“ der Europäischen Union. Diese Arbeitsgruppe besteht aus den Vertretungen (Delegationen) aller EU-Mitgliedstaaten. Viele Themen und Initiativen werden in der LEWP vorbereitet, um danach weiter in den spezialisierten Gremien behandelt zu werden. In dieser Hinsicht ist die LEWP ein bedeutendes Verbindungsglied im Europäischen Regelwerk. 

 

Es ist schon erstaunlich, wie viele Gremien immer wieder die chinesische Lösung für das Internet fordern …

(via Statewatch)

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der zur Zeit abseits der Öffentlichkeit verhandelt wird. Der dem CCC zugespielte Entwurf des Staatsvertrages macht deutlich, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über die Einführung von Internetsperren nachdenken. Der Arbeitskreis fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den Stand der Verhandlungen offenzulegen und die Zivilgesellschaft zu beteiligen.

„Wir erleben hier einen weiteren Versuch, eine Zensurinfrastruktur in Deutschland aufzubauen. Diesmal kommt er unter dem Deckmäntelchen der Prävention von Glücksspielsucht, wahrscheinlicher ist jedoch die Furcht vor Steuereinnahmeverlusten durch ausländische Glücksspielseiten“, erklärt Benjamin Stöcker, Mitglied im AK Zensur. „Damit wird dem freien Zugang zu Informationen im Netz der Kampf angesagt. Dabei dachten wir, die Politik hätte aus den Debakeln beim Jugendmedienschutzstaatsvertrag und dem Zugangserschwerungsgesetz gelernt.“

Welche Sperrtechnik zum Einsatz kommen soll, ist dem Entwurf nicht eindeutig zu entnehmen. Es besteht aber Grund zur Befürchtung, dass die Eingriffe diesmal noch über die geplanten Stoppschilder des Zugangserschwerungsgesetzes hinausgehen sollen. Denkbar ist, dass die Zugangsprovider zu Sperren auf IP-Adress-Ebene oder gar einer sogenannten Deep Packet Inspection – und damit der Überwachung des gesamten Netzverkehrs – genötigt werden sollen. Dies wären Techniken, wie sie sonst nur in China und anderen totalitären Regimes zum Einsatz kommen.

"Auch nach den monatelangen Debatten über Netzsperren und dem politischen Scheitern dieser technisch kontraproduktiven und die Demokratie gefährdenden Maßnahmen hat offenbar noch immer kein Umdenken in den Staatskanzleien der Länder eingesetzt. Stattdessen wird eine erstaunliche Lernresistenz an den Tag gelegt und dem längst verwesenden Pferdekadaver namens 'Netzsperren' ein neues Sättelchen angelegt", sagte CCC-Sprecher Dirk Engling.

Der AK Zensur fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, umgehend den aktuellen Verhandlungsstand des Staatsvertrages zu veröffentlichen und klarzustellen, mit welchen technischen Maßnahmen die Sperrforderung im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchgesetzt werden soll. Außerdem soll eine angemessene gesellschaftliche Debatte über geplante DNS-Manipulationen und eine kritische Beteiligung der Zivilgesellschaft bei den Verhandlungsrunden statt der Kungelrunden hinter verschlossenen Türen ermöglicht werden.

Wörtlich steht im Entwurf vom 3. Dezember 2010 im § 9 Absatz 5, die Glücksspielaufsicht könne

Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die verantwortliche Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt. Hierdurch sind Telekommunikationsvorgänge im Sinne des § 88 Abs. 3 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen.

 

 

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur)

http://ak-zensur.de/

 

Pressekontakt: 

presse@ak-zensur.de

Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1

Dominik Boecker (01 63) 2 86 07 44; boecker@rechtsanwalt-boecker.de

 

Chaos Computer Club
Pressekontakt CCC:
presse@ccc.de

 

Über den Arbeitskreis gegen Internetsperren (AK Zensur)

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) ist ein überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internetsperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag.

 

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) begrüßt die am Dienstag Abend bekannt gewordenen Pläne des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und FDP, das als verfassungswidrig eingeschätzte Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben.

Die formelle Aufhebung des Gesetzes ist nach Ansicht des Arbeitskreises der einzig rechtstaatlich saubere Schritt das Gesetz vollständig zu den Akten zu legen und den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur zu verhindern. Bisher ist das Gesetz, das erstmals gesetzlich eine Zensur-Infrastruktur vorschreibt, per umstrittenem Erlass lediglich ausgesetzt. Die Bundesregierung muss nun umgehend das Aufhebungsgesetz vorlegen, erst danach ist eine endgültige Bewertung möglich.

Die Löscherfolge von eco und die Ergebnisse des BKAs, wie auch Untersuchungen des AK Zensur, hatten in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass "Löschen statt sperren" in der Praxis funktioniert. Der Arbeitskreis freut sich, dass sich diese Position durchgesetzt hat und sich nun alle Parteien im Bundestag gegen Netzsperren aussprechen.

+++ Update: Hier ist der Bericht +++

Für den morgigen 12. März 2011 rufen die Reporter ohne Grenzen (RoG) zum dritten Welttag gegen Internetzensur auf.

welttag-internetzensur.gifEs soll neben anderen Aktionen vor allem ein Bericht veröffentlicht werden, der unter dem Titel Feinde des Internets auf Staaten hinweist, in denen die Pressefreiheit massiv verletzt und das Internet in nicht hinnehmbahrer Weise reglementiert wird. Die internationale Kampagnen-Seite findet sich unter http://march12.rsf.org/

Erstmals steht ein Land der EU auf der Beobachtungsliste: Frankreich hat es wegen des Gesetzespaketes „Loppsi 2“ geschafft, das unter anderem Internetsperren vorsieht.    

Gerade die jüngsten Ereignisse in den arabischen Staaten haben gezeigt, wie wichtig der freie Zugang zum Internet ist. Offene Berichterstattung und Meinungsäusserung sind grundlegende Voraussetzungen für die Schaffung demokratischer und partizipativer Strukturen.

Die Abschaltung der gesamten Netzinfrastruktur in Ägypten wurde weltweit mit grosser Empörung aufgenommen – und doch arbeiten viele Nationen seit langem an der Errichtung von Kontroll- und Zensurarchitekturen. Auch das Verhalten gegenüber Wikileaks offenbart die Messung mit zweierlei Maß: Wären die Dokumente nicht überwiegend US-amerikanischen Ursprungs gewesen, hätten die Aktivisten vermutlich Ehrenauszeichnungen erhalten.
Ein Aktionstag wie dieser ist auch deshalb notwendig: Um gezielt auf solche Widersprüche hinzuweisen.

RoG will ausdrücklich auch auf die Lage von Bloggern und Internet-Aktivisten aufmerksam machen. Zur Zeit sind weltweit etwa 120 von ihnen in Haft - nur, weil sie öffentlich ihre Meinung gesagt haben.

Daher zeichnet RoG am Vorabend des Aktionstages einen Blogger, Online-Journalisten oder Cyber-Aktivisten für sein/ihr Engagement mit dem „Netizen-Preis“ auszeichnen. Dabei soll darauf hingewiesen werden, daß in vielen Ländern Bloggen oder der Einsatz für ganz gewöhnliche Grundrechte mit Lebensgefahr verbunden ist. In diesem Jahr geht die Auszeichnung an das tunesische Blog "Nawaat" (http://nawaat.org)

Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf einer geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden, zu sperren. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat sich immer vehement gegen diese ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme gewandt und die Löschung entsprechender Inhalte nicht nur gefordert, sondern auch bewiesen, dass diese möglich ist. [http://ak-zensur.de/2010/09/wegsehen-statt-handeln.html]

Der AK Zensur hat deshalb am 22. Februar 2011 fristgerecht die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die beiden Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker vertreten vier ausgewählte Beschwerdeführer: Florian Walther, IT-Sicherheitsberater und Blogger, die Netzkünstlerin und Professorin für Neue Medien Olia Lialina sowie zwei Mitglieder der Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Deutschen Bundestages: Software-Entwickler Alvar Freude und Netzaktivist padeluun. In den nächsten Tagen will der AK Zensur eine öffentliche Unterstützerliste starten.

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen. Es mangelt dem Bund an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren war massiv fehlerbehaftet. Das Gesetz ist nicht geeignet, den erhofften Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen. Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gesetz muss verfassungsrechtlich als insgesamt unverhältnismäßig bezeichnet werden.“

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, erklärt:

„Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet. Ich habe in meinem Redebeitrag der Anhörung skizziert, welche rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um kinderpornographische Inhalte weltweit, schnell und nachhaltig löschen zu können. Auf Nachfrage erläuterte ich dann, dass ich eine Struktur favorisiere, bei der nicht nur den ungefähr 60.000.000 Internetnutzern in Deutschland der Zugang zu solchen Dokumenten eventuell erschwert wird, sondern den ungefähr 1.000.000.000 Internetnutzern weltweit sicher unmöglich gemacht wird. Dieser Ansatz wurde von der Politik aber leider nicht aufgegriffen, sodass wieder ein Vierteljahr mit Untätigkeit verstrichen ist. Diese Untätigkeit der Politik ist ein Schlag in das Gesicht der Betroffenen.“

 

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und Beschwerdeführer, erklärt:

„Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“

 

(Veröffentlichung honorarfrei)

 

Pressemeldungen zur Verfassungsbeschwerde in anderen Sprachen:

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/

 

Pressekontakt: 
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (01 79) 13 46 47 1

Ansprechpartner zur Verfassungsbeschwerde:
Thomas Stadler: (0 81 61) 9 39 06 - 0
Dominik Boecker: (02 21) 47 45 58 - 0

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur)

Der  Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitiker, Juristen, Medienwissenschaftler, Medienpädagogen und Techniker.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

Mitglieder des AK Zensur werden regelmäßig als Sachverständige im Bundestag und den Landtagen geladen.

Dem AK Zensur gehören unter anderem an, in alphabetischer Reihenfolge: der Antispam e.V., die Initiative falle-internet.de, der FoeBuD e.V, der Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), netzpolitik.org, ODEM.org, Spreeblick, der Trotz Allem e.V. und zahlreiche Einzelpersonen.

http://ak-zensur.de/

 

Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates „zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ abgestimmt. Dabei sprach sich der Ausschuss deutlich gegen eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zum Sperren von Webseiten aus. Stattdessen müssen alle Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen zum Löschen von Webseiten, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zeigen, verstärken. Sperren sind demnach zwar weiter möglich, dies aber nur, wenn Löschversuche erfolglos bleiben und in einem Rahmen, in dem zeitnah ein rechtlicher Widerspruch gegen eine Sperrung möglich ist.

Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur):

 

Jörg-Olaf Schäfers, Netzpolitik.org:

"Das Scheitern des JMStV in der vorliegenden novellierten Form ist ein Sieg der Vernunft. Ich möchte mich da vor allem bei den zahllosen Mitgliedern der 'Netzgemeinde' bedanken, die ihn durch ihre – auch parteiübergreifende – Arbeit doch noch möglich gemacht haben. Die Entscheidung ist eine große Chance für einen zeitgemäßen Jugendschutz im Netz. Ich freue mich auf eine breite und sachliche geführte Debatte im nächsten Jahr." 

 

Thomas Stadler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht:

"Die Ablehnung der Novellierung des JMStV kann nur ein erster Schritt sein. Die Politik muss zur Kenntnis nehmen, dass die Ziele des Jugendmedienschutzes nicht primär durch Ge-  und Verbote gegenüber Anbietern erreichbar sind. Sowohl der Gesetzgeber als auch die zuständigen Behörden müssen sich von dieser Vorstellung  verabschieden. Aufgabe des Staates wird es künftig vor allen Dingen  sein, für die Vermittlung von Medienkompetenz zu sorgen."

 

Alvar Freude, Mit-Gründer des AK Zensur und Vorstand im Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.: 

"Weder die  'Netzgemeinschaft' noch die Medienpädagogik wurden in den Entwicklungsprozess des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages einbezogen. Die Verhandlungen wurden von der Rundfunkkommission der Länder zusammen mit Industre-Vertretern hinter verschlossenen Türen geführt. Es ist zu hoffen, dass die Politik nun ihr Versprechen einlöst und die wirklich Betroffenen in die Entwicklung neuer Regelungen einbezieht. Dann besteht die Chance, neue, moderne, technisch ausgereifte und medienpädagogisch sinnvolle Maßnahmen zu finden. Wir sind gerne bereit, daran mitzuwirken!"

 

Frank Guthausen vom Datenschutzraum e.V.:

"Ich begrüße den politischen Mut, eine Entscheidung nach den Maßstäben der Vernunft und frei von Parteizwängen und Staatsräson zu treffen. Damit übernimmt Nordrhein-Westfalen als Medienkompetenzland die führende Rolle in Deutschland."

 

Dominik Boecker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht:

"Es ist erfreulich zu sehen, dass die Politik auf die warnenden Stimmen gehört hat. Der Stopp eines rechtlich und tatsächlich mehr als verunglückten Reformvorhabens war angezeigt, weil durch die Weitergeltung des alten JMStV auch keine Schutzlücke entsteht. Jetzt soll und muß eine sinnvolle Reform des JMStV diskutiert werden und den dafür erforderlichen Dialog mit allen an dem Thema interessierten Gruppen wird der AK Zensur gerne führen."

 

Daniel Flachshaar, Mitglied des Bundesvorstandes der Piratenpartei:

"Die Ablehnung des JMStV eröffnet die Chance, über den Jugendschutz zusammen mit Medienpädagogen, der Netzgemeinschaft als auch Eltern neu zu nachzudenken. Diese Möglichkeit müssen wir jetzt ergreifen."

 

Jürgen Ertelt, Medienpädagoge und Projektkoordinator bei Jugend online:

"Medienpädagogik muss gesetzlich integrierter Bestandteil von Jugendschutz werden. Ohne Medienkompetenz-Stärkung von Jugendlichen, Eltern und Entscheidern wird es keine erfolgreiche Prävention geben. Grundsätzlich muss ein Werte-Diskurs mit allen Betreffenden eröffnet werden und ein transparenter Novellierungsprozess des Jugendschutzes unter Teilhabe der Adressaten erfolgen. Nur so ist eine breite Akzeptanz ausgehandelter Jugendschutz-Maßnahmen zu erreichen."

 

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Ein Neuanfang beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag muss eine internationale Perspektive beinhalten. Alleine auf nationale Lösungen zu setzen verkennt die Bedeutung des Jugendmedienschutzes, den es zukunftsfähig mit internationalen Blick auszugestalten gilt"

 

Lasse Becker, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen:

"Ein praxistauglicher Jugendschutz im Internet muss deswegen diesem besonderen Charakter der Interaktion vor allem von Menschen und nicht nur von Firmen gerecht werden. Der bisherige Entwurf des JMStV konnte genau diese Ansprüche nicht erfüllen. Wer den Text liest, muss ihn als trauriges Indiz dafür werten, dass ein Großteil der Vorhaben offensichtlich nicht von Leuten stammt, die sich regelmäßig im Internet bewegen. Es liegt nun an den Ministerpräsidenten, zum Beispiel gemeinsam mit der Enquete-Kommission im Bundestag, einen guten Staatsvertrag unter Beteiligung von Experten zu entwickeln."

 

Henning Tillmann, Mitglied des Gesprächskreis „Netzpolitik und Digitale Gesellschaft“ des SPD-Parteivorstands:

"Die parteiübergreifende Ablehnung der JMStV-Novelle ist ein Erfolg für die Demokratie. Parteimitglieder und Funktionäre, unabhängige Gruppen wie der AK Zensur, sowie Einzelpersonen arbeiten gemeinsam für ein Projekt. Die Anhörungen in den Landtagen und viele persönliche Gespräche haben gezeigt, dass Parteien dialogbereit sind. Fazit: gegenseitiger Respekt bringt mehr als Diffamieren der Gegenseite." 

 

 

Aussender:

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
http://ak-zensur.de/
presse@ak-zensur.de
Alvar Freude, Tel. (0179) 13 46 47 1

 

Über den Arbeitskreis gegen Internet-Sperren (AK Zensur):

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) ist ein formloser und überparteilicher Zusammenschluss verschiedener Online-Bürgerrechtsorganisationen, Internet-Aktivisten, Netzpolitikern, Juristen, Medienwissenschaftlern, Medienpädagogen und Technikern.

Ursprünglich als Bündnis gegen die Pläne zur Einführung von Internet-Sperren und das Zugangserschwerungsgesetz gegründet, beschäftigt sich der AK Zensur auch mit verwandten Themen wie Internet-Filtern („Jugendschutzprogrammen“) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.

http://ak-zensur.de/

Sachlichkeit statt parlamentarischer Zwänge

Zu dem Beschluss von SPD und Grünen in Nordrhein-Westfalen, die Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages im Landtag abzulehnen, erklärt Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur):

"Wir freuen uns, dass alle Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) einstimmig ablehnen wollen. Für uns und die "Netzgemeinde" bedeutet dies, dass Netzpolitik von den Parteien ernst genommen wird und die Bedenken und Hinweise der Experten angekommen sind. 

So wie wir es in den vergangenen Monaten intensiv getan haben, sind wir auch weiterhin bereit, uns konstruktiv an einer Weiterentwicklung von Jugendschutz und Netzpolitik zu beteiligen, insbesondere an der dringend notwendigen und sinnvollen Reform des JMStV. Den dafür erforderlichen Dialog mit allen an dem Thema interessierten Gruppen werden wir gerne fortführen."

Wir haben eine erste Antwort auf unseren offenen Brief an die SPD-Landtagsabgeordneten erhalten: der Landtagsabgeordnete Martin Börschel bringt darin seine Ablehnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zum Ausdruck. Börschels Antwort hier im Volltext (PDF), im Folgenden einige Ausschnitte (Hervorhebung von mir):

Internet-Experten: SPD in NRW soll neue Jugendschutz-Regeln für das Web stoppen

Pressemeldung vom 24. November 2010

Über fünfzig Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, der „Netzgemeinschaft“ sowie Juristen, Journalisten und Netz-Künstler rufen in einem offenen Brief die SPD auf, der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ihre Zustimmung zu verweigern. In dem Brief an die SPD-Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen (PDF) führen die Unterzeichner inhaltliche, technische und juristische Schwachstellen des Staatsvertrags auf und erläutern seine Unwirksamkeit bezüglich des Jugendschutzes. Gleichzeitig weisen sie auf Alternativstrategien hin, mit denen die Politik den Jugendschutz im Internet verbessern und die Medienkompetenz aller Beteiligten steigern könnte.

Heute findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz statt. Neben einigen Juristen – unter anderem Dominik Boecker vom AK Zensur – ist auch der dänische Polizist Lars Underbjerg geladen. 

Und bei dem, was er so in seiner Stellungnahme schreibt, verschlägt es einem die Sprache. Da heißt es zu Teilen der Sperrliste:

Den USA 126 Domains und Russland 10 Domains zu melden, damit sie vom Netz genommen werden, hätte wenig Sinn, denn dies hat in diesen Ländern eine sehr geringe oder gar keine Priorität.

Den USA wäre es also egal, wenn Webseiten Bilder verbreiten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen („Kinderpornografie“)? Glaubt er das wirklich? Das widerspricht übrigens auch Meldungen, dass die Zusammenarbeit insbesondere mit Russland vorbildlich läuft.

Auch aus der Praxis kann ich das Gegenteil bestätigen: Im September habe ich es geschafft, zwei Webseiten abzuschalten, die in Dänemark seit 2008 blockiert waren. Bei einer dritten dauerte es drei Stunden. Im Oktober habe ich ein einem weiteren (bisher nicht dokumentiertem) Fall einen Online-Shop, der Filme angeboten hat, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen („Kinderpornografie“), innerhalb von fünf Stunden nach Meldung abschalten lassen. Da muss man sich schon fragen, welchen Beitrag die leicht umgehbaren Sperren in Dänemark zum Kinder- und Opferschutz leisten, wenn die Inhalte teilweise seit Jahren auf Sperrlisten stehen, aber weiterhin weltweit erreichbar im Netz bleiben. In der freien Wirtschaft würde man bei einer solchen „Erfolgsbilanz“ Lars Underbjerg fristlos kündigen …

Allgemein schreibt Underbjerg:

Für viele Länder stellt dies keine Priorität dar oder es gibt eine mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der beteiligten Internet-Provider. 

Und er beschreibt eine „Liste der schlimmsten Fälle“ bei Interpol, auf der nur Webseiten erscheinen, die den Missbrauch von unter 13jährigen gezeigt werde:

Die Liste „der schlimmsten Fälle“ wird von einem speziell dafür abgestellten Beamten bei Interpol geführt und fast täglich aktualisiert.

[…]

Was die 168 Domains betrifft, die ich aufrufen konnte, so waren ihre Standorte (nach Ländern) folgende:

CA 4, CN 5, CZ 2, DE 1, GB 5, JP 2, KR 4, NL 5, RU 10, SE 2, US 126

Er sagt also, es gebe mindestens einen „schlimmen“ Fall in Deutschland, aber etwas dagegen zu unternehmen sei sinnlos, man packe es lieber auf eine Sperrliste? Ich frage mich allen ernstes, in welcher Welt er lebt, dass er glaubt, Provider in Deutschland oder den USA würden die Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen dulden. Auf der dänischen Sperrliste sind heute, 10:37 Uhr, mindestens elf Domains, die in Deutschland gehostet werden. Auch alle alten bereits beschriebenen Domains stehen noch drauf. 

 

Underbjerg schreibt weiter:

Diese Domains zu filtern hätte hingegen den Effekt, dass dänische Endverbraucher dem kinderpornographischen Material, das von diesen Domains verbreitet wird, nicht ausgesetzt wären. Von einem strafrechtlichen Standpunkt wäre das positiv und würde der präventiven Polizeiarbeit im Internet dienen.

Abgesehen davon, dass alleine schon die Vorstellung, jemand sei dem Material „ausgesetzt“ falsch ist und die Sperren trivial zu umgehen sind: Die Inhalte effektiv zu entfernen hätte zur Folge, dass niemand weltweit darauf zugreifen kann.

 

Ach, übrigens: die beiden in meiner Stellungnahme für den Unterausschuss Neue Medien beschriebenen Domains sind in Dänemark heute immer noch als „child pornography“ blockiert:

  • bimseregitim.com.tr
    Hierbei handelt es sich um die Webseite eines türkischen Schulungsunternehmens.
  • yourjokes.co.uk
    Eine Witze-Webseite aus Großbritannien, mit sexistischen Witzen.

 

Ich würde Underbjerg ja gerne ins Kreuzverhör nehmen und ihm u.a. die folgenden Fragen stellen (jeweils auch in Bezug auf Analyse und Stellungnahme):

  • Wieso werden in Dänemark Webseiten seit Jahren blockiert, wenn es innerhalb von 30 Minuten gelingt die abzuschalten?
  • Wie kommt es, dass viele Webseiten blockiert werden, die entweder schon lange gelöscht sind oder gar keine illegalen Inhalte enthalten (siehe oben)?
  • Wie kommt es, dass aktuell (mindestens) elf Webseiten aus Deutschland auf der Sperrliste stehen? 
  • Und die zentrale Frage insgesamt: Hatte die Sperre irgendeinen Effekt auf realen Kindesmissbrauch?

 

Weitere Informationen:

Am heutigen Montag findet im Unterausschuss Neue Medien des Bundestages ein Gespräch mit Sachverständigen zum Thema „Kampf gegen Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: technische und organisatorische Fragen“ statt.

Ich bin als Sachverständiger geladen und habe eine umfangreiche Stellungnahme geschrieben.

Die Sitzung wird auch Live im Internet übertragen. Zwischendurch hieß es im lesenswerten Bericht bei netzpolitik.org, dass es zeitversetzt kommt, aber mein letzter Stand ist, dass es wirklich live übertragen wird, und das stimmt: ab 14 Uhr zeitversetzter Stream. Infos dazu kommen sicher auf http://www.bundestag.de/

 

Stellungnahme-AK-Zensur--UANM--Sperren--2010-10-21--komplett.pdf

Zwei Jahre gesperrt, in 30 Minuten gelöscht – desaströse Bilanz der Sperrpolitik

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur Analyse aktuell in Dänemark gesperrter Webseiten:

Ein Kommentar zur Anhörung zum JMStV in Mainz

Am 23. September findet in Mainz eine öffentliche Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag statt. Wenn man sich Liste der eingeladenen Gäste mit Rederecht anschaut, wird schnell klar, dass es sich nur um eine Alibi-Veranstaltung handelt – so ist beispielsweise kein Kritiker aus den Reihen der Netzgemeinschaft oder Medienpädagogik geladen. Dabei würde sich noch die Gelegenheit bieten dies in letzter Minute zu korrigieren, denn ein Eingeladener hat abgesagt. Aber es ist wohl kaum zu erwarten, dass noch kurzfristig ein JMStV-Kritiker eingeladen wird.

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur Demonstration „Freiheit statt Angst 2010“:

Die „Freiheit statt Angst“-Demonstration in Berlin richtet sich auch dieses Jahr wieder gegen jede Form Internet-Zensur. Dies bleibt ein wichtiges Thema der gemeinsamen Großdemonstration in Berlin. Was als „Zensursula“-Debatte im vorigen Jahr begann, hat heute viele Gesichter und Stoßrichtungen:

In den letzten Tagen kamen an verschiedenen Stellen wieder Fragen auf, ob denn gegen das Zugangserschwerungsgesetz eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet werde.

Im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) engagieren sich auch ungefähr ein Dutzend Juristen (Rechtsanwälte, Justiziare, Referendare, Studenten), die für das Projekt eine geschlossene Mailingliste betreiben, auf der sie sich zu dem Projekt Verfassungsbeschwerde austauschen sowie Lösungen, Konzepte und juristische Strategien erarbeiten.

Es gibt bislang aber noch keine konkreten Entwürfe, sondern lediglich einen vorläufigen Zeitplan: Das Zugangserschwerungsgesetz trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 23. Februar 2010 in Kraft. Nach § 93 Abs. 3 Bundesverfassungserichtsgesetz muß innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten die Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Diese Frist werden wir wahren.

Da momentan Urlaubszeit ist, werden erste Diskussionsentwürfe erst im September geschrieben werden. Anfang des vierten Quartales wird dann die Detailarbeit an der Beschwerde stattfinden, um diese danach jederzeit einreichen zu können.

Wir, der AK Zensur, werden rechtzeitig den Kontakt mit weiteren Mitstreitern suchen und an dieser Stelle weiterführende Informationen zu der Verfassungsbeschwerde veröffentlichen. Die Planungen und Überlegungen zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz bedeutet aber keinesfalls, dass wir die politische und journalistische Arbeit oder unser anderweitiges Engagement gegen das Gesetz einstellen.

Zur Unterzeichnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags und der Änderungen am Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder und zur Pressemeldung von Kurt Beck am 10. Juni 2010 erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur:

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur geplanten Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder:

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur Verteidigung von Internet-Sperren durch EU-Kommissarin Cecilia Malmström:

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Vorschlag von EU-Kommissarin von Cecilia Malmström zu Access-Blocking

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu Access-Blocking auf EU-Ebene und zur „Dialogveranstaltung Perspektiven Deutscher Netzpolitik – Das Internet als Mehrwert erhalten“ des Bundesinnenministers am 24. März 2010

In einem offenen Brief fordert der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, zusammen mit dem Koalitionspartner endlich Taten folgen zu lassen und das Zugangserschwerungsgesetz abzuschaffen.

In dem Brief heißt es unter anderem: 

Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Innenminister Thomas de Maizière haben sich in einem Brief an den Bundespräsidenten dafür ausgesprochen, solche Blockaden nicht anzuwenden und stattdessen ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Ähnlich hat sich auch Familienministerin Kristina Schröder in einem SPIEGEL-Interview geäußert.

Daher wenden wir uns heute mit der Bitte an Sie, den Ankündigungen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schnell Taten folgen zu lassen. Wir sind uns mit Ihnen einig, dass sexueller Missbrauch mit das Schlimmste ist, was einem Kind angetan werden kann. Gerade bei einem solch emotionalen Thema ist es aber wichtig, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die im Zugangserschwerungsgesetz geplanten „Internet-Sperren“ helfen nicht, das Ziel zu erreichen, sie sind sogar kontraproduktiv. […]

Das gemeinsame Ziel sollte daher jetzt sein, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben. 

 

Dem Brief liegt als Anlage (siehe Seite 3) nochmal eine Übersicht über die für Politiker wichtigsten Argumente gegen das Zugangserschwerungsgesetz bei. Da in den vergangenen Wochen mehrfach zu beobachten war, dass Abgeordnete der Union immer noch nicht umfänglich über die Wirkungsweise, Nachteile und Probleme von Website-Blockaden informiert waren, erscheint dies hilfreich zu sein.

 

Das Dokument kann gerne weiterverbreitet werden. Wer Kontakte zu Unions-Politikern hat kann es auch gerne direkt weiterreichen.

 

cdu-csu-brief.pdf

 

rog_banner12.maerz_version_de.gifDie Reporter ohne Grenzen haben den heutigen 12. März zum Welttag gegen Internet-Zensur erklärt. In Ihrem 62-seitigen Bericht führen sie eine Reihe von Ländern auf, in denen Internet-Zensur, -Kontrolle und staatliche Überwachung zum Alltag gehören. Darunter befinden sich Länder wie Burma, China, Kuba, Ägypten, Iran, Nordkorea und so weiter. Auch Australien wird wegen seines Access-Blockings erwähnt und „Unter Beobachtung“ gestellt. Aber Deutschland wurde offensichtlich vergessen, dabei gibt es auch hier genug zu kritisieren.

Dennoch sollten wir auch immer bedenken: im Gegensatz zu den meisten Ländern auf der Liste der Reporter ohne Grenzen ist alles über was wir hier diskutieren relativ harmlos. Daher gehört heute unsere Solidarität den inhaftierten Aktivisten und Netizens in China, Vietnam, Syrien, Iran, Ägypten und Burma.

Pressemitteilung: Franziska Heine zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010

Pressemitteilung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur zur Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 22. Februar 2010

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) erklärt zu der Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler:

Löschen statt Sperren ist der richtige Weg

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Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zum Brief der Bundesregierung an den Bundespräsidenten, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umsetzen zu wollen

Am kommenden Mittwoch findet in der Staatskanzlei in Mainz eine Anhörung zum aktuellen Entwurf des überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (PDF) statt. [Ergänzung: Es handelt sich dabei um einen Staatsvertrag zwischen den Bundesländern und wurde am 15. Dezember von der Rundfunkkommission der Länder für die Anhörung „vorgesehen“. Diese ist die Vermittlungsinstanz der Länder zur Medienpolitik. Vorsitzender der Rundfunkkommission ist Kurt Beck.]

Dazu haben wir beim AK Zensur eine Stellungnahme (PDF) verfasst, die den Entwurf in den meisten Punkten kritisiert.

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:

  • Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  • Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
  • Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
  • Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre. 
  • Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
    • Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
    • Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
    • Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
  • Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft. 

Kurz-Zusammenfassung unserer Stellungnahme

  • Eine Verantwortlichkeit und Sperr-Verpflichtung der Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider) für in- oder ausländische Inhalte lehnen wir ab. 
    Eine solche Regelung wäre eine Verletzung europäischen und nationalen Rechts und würde zu erheblichen Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Darüber hinaus wäre auch der eCommerce in Deutschland im internationalen Wettbewerb massiv beeinträchtigt, wenn Access-Provider aus Haftungsgründen zu einer inhaltlichen Kontrolle der von ihnen transportierten Inhalte gezwungen wären.
  • Eine Ausweitung der Prüf- und Lösch-Pflichten für Inhalte Dritter, beispielsweise für Kommentare in Blogs und Diskussionsforen bzw. sog. „User Generated Content“, lehnen wir ab. 
    Eine solche unverhältnismäßige Ausweitung von Kontrollpflichten führt dazu, dass derartige Angebote in Deutschland nicht oder nur noch extrem eingeschränkt verfügbar wären. Denn Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. Hierdurch wäre nicht nur die Entwicklung innovativer Web-2.0-Angebote, sondern auch der wirtschaftliche Standort Deutschland massiv gefährdet. Derartige Prüfungspflichten schränken zudem die Meinungs- und Rezipientenfreiheit (Artikel 5 GG) erheblich ein.
  • Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung („Labeling“) von Inhalten im Internet lehnen wir ab.
    Sie ist logistisch und technisch undurchführbar und weltweit nicht sinnvoll durchsetzbar. Zudem ist eine solche Kennzeichnung in vielen Fällen auch willkürlich, da es kaum greifbare und objektive Kriterien zur Einstufung einer Seite, gerade im Altersbereich zwischen 3 und 16 Jahren, gibt.
  • Eine Einführung bzw. Ausweitung von generellen „Sendezeitbegrenzungen“ im Internet lehnen wir ab.
    Sendezeitbegrenzungen sind in Broadcast-Medien durchaus sinnvoll. Diese werden aber der Natur eines internationalen Kommunikations- und Abruf-Mediums nicht gerecht. Zudem würde die Einführung einer „Sendezeit“ für das deutsche Internet nur bereits bestehende Ansätze verstärken, nicht jugendfreie Inhalte in das für den deutschen Gesetzgeber nicht kontrollierbare Ausland zu verlagern, so dass überhaupt kein Schutzniveau mehr vorhanden ist.
  • Dem Entwurf mangelt es an ausreichender Normenklarheit. Er ist insgesamt nicht eindeutig, zu unbestimmt und überaus interpretationsfähig.
    Der Gesetzgeber muss für die wesentlichen Punkte seines Anliegens von Verfassungs wegen klare und eindeutige Regeln schaffen und nicht solche, die durch andere Institutionen nachträglich interpretiert werden müssen und einen viefältigen Spielraum zur Auslegung bieten.

Der AK Zensur lehnt den Entwurf zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) in der vorliegenden Form ab, weil er die Meinungs- und Rezipientenfreiheit der Bevölkerung übermäßig einschränkt, die Entwicklung von modernen Internet-Anwendungen behindert, die wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung des Internets hemmt und gleichzeitig kein höheres Jugendschutzniveau bietet. 

Im Bereich der Pornographie dient er nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern dient der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher.

In anderen Bereichen dient der JMStV-E der Durchsetzung moralischer und sittlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes, da auch Erwachsenen der Zugriff auf und die Diskussion über Inhalte deutlich erschwert wird, die potentiell „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen“.

Unserer Ansicht nach widerspricht der vorliegende Entwurf in zentralen Punkten Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes.

Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, einem Unternehmen wie der jugendschutz.net GmbH neue Geschäftsfelder zu erschließen. Aber eben diesen Eindruck kann man bei der Lektüre des Entwurfs zur Novellierung des Jugendmedien-Staatsvertrags bekommen: Die Ausweitung der Arbeit für die nächsten Jahre wäre gesichert.

Weitere Stellungnahmen gibt es u.a. von 1&1 und eco.

 

Unsere Stellungnahme im Volltext: 
jmstv-stellungnahme-ak-zensur-januar-2010.pdf (PDF, 233 KB, 11 Seiten)

Siehe auch:
Der aktuelle Entwurf zur Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
Der JMStV-Entwurf muss vom Tisch! Ein Kommentar nach der Anhörung.

 

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zu weltweiten Bestrebungen nach Internet-Zensur durch die Hintertür

Bürgerrechtler befürchten trotz Koalitionsbeschluss neue Bestrebungen zur Einführung von Internetzensur

Heute Abend wird in Bielefeld der BigBrotherAward 2009 in der Kategorie „Politik“ an Dr. Ursula Gertrud von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, verliehen.

Sie hat innerhalb der letzten zwölf Monate ein System zur Inhaltskontrolle im Internet vorangetrieben, das zu einer Technik von orwellschen Ausmaßen heranwachsen kann. Dazu und für ihren persönlichen Wahlkampf benutzte sie das Leid sexuell missbrauchter Kinder, ohne tatsächlich irgendetwas gegen Missbrauch zu unternehmen.

 

Volltext der Laudatio

 

 

Übersetzung einer Pressemitteilung von La Quadrature du Net zu den aktuellen Verhandlungen rund um den letzten umstrittenen Paragrafen im EU-Telekom-Paket.

Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert umgehende Rücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes

BKA: Erfolgreich ohne Websperren

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Der AK Zensur gratuliert dem Bundeskriminalamt zum Fahndungserfolg [1] und dem nachhaltigen Schlag gegen die Erzeuger und Verbreiter von Kinderpornographie. Dieser Erfolg wurde durch aktive Ermittlungsarbeit der Polizeibehörden möglich.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Kriminellen außerhalb des öffentlich zugänglichen Internets agieren. Das Zugangserschwerungsgesetz hätte in diesem Fall - wie auch in allen vorherigen Fällen - keinerlei Wirksamkeit entfalten können. Mehr noch, eine Sperrung müsste bei diesem Fall sogar als unterlassene Hilfeleistung gewertet werden.

Dies bekräftigt die wiederholt vorgebrachte Kritik am Gesetz: Nur die Stärkung der Polizeiarbeit hilft den betroffenen Kindern, nicht aber das verordnete Wegschauen durch geheime Sperrlisten.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur fordert die Verhandlungspartner der neuen Koalition auf, das Zugangserschwerungsgesetz als unnötig und kontraproduktiv zu verwerfen und nicht in Kraft treten zu lassen. Die Verträge über die Umsetzung von Sperrlisten mit den Providern sind als rechtswidrig aufzulösen.

Christian Bahls, mit dem Verein MOGiS (MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren) im AK Zensur engagiert, sagt dazu: "Gerade dieser Fall bringt wieder unsere Kritik an diesem Gesetzesvorhaben auf den Punkt. Sexueller Kindesmissbrauch passiert im richtigen Leben. Die Dokumentation dieses Missbrauchs wird dann in vorwiegend geschlossenen Zirkeln zum Teil über das Internet getauscht. Dort helfen dann aber keine Sperren, sondern nur konsequente Polizeiarbeit, was das BKA hier auch schön demonstriert hat."

Bahls schließt sich zudem der heutigen Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an, den dramatischen Personalabbau bei der Polizei in Bund und Ländern zu stoppen. Auch sei die technische Ausstattung der entsprechenden Dienststellen sowie die Ausbildung in modernen Technologien zu verbessern.

Zum Ausgang der Bundestagswahl am 27. September 2009 erklärt der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur):

Mit der Großen Koalition geht hoffentlich auch eine Ära des hemmungslosen Abbaus von Bürger- und Freiheitsrechten zu Ende. Internet-Sperren, Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, biometrische Pässe - all das zählt eher zum Instrumentarium totalitärer Staaten denn zu den legitimen Werkzeugen einer Demokratie. An CDU und CSU appellieren wir, die bisherigen sowie die geplanten weiteren Freiheitseinschränkungen kritisch zu hinterfragen. Und von einer an der Regierung beteiligten FDP erwarten wir, dass sie ihren vollmundigen Wahlkampfversprechungen gerecht wird und die Auswüchse freiheitsfeindlicher "Sicherheits"-Politik rückgängig macht. Unter diesem Aspekt werden wir den Fortgang der Koalitionsverhandlungen interessiert verfolgen.

 

(Mit Update 10:33, CDU/CSU hinzugefügt)


Auf der großen Demo für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter am 12. September in Berlin war auch der AK Zensur vertreten.

Wir hatten einen eigenen Info-Stand, haben rund 2000 Flugblätter verteilt und für die Journalisten noch in letzter Sekunde eine kleine Pressemappe zusammengestellt. 

Beide gibt es hier als PDF zum Download:

  • Flugblatt
    Die Vorderseite ein wenig reisserisch, die Rückseite etwas sachlicher 
  • Pressemappe
    Ein paar Infos nochmal neu zusammengestellt; die Pressemappe enthält auch den Text der Rede von Franziska Heine auf der Demo

 

Insgesamt war es eine sehr beeindruckende und erfolgreiche Demo, 25000 Menschen demonstrierten auf dem Potsdamer Platz gegen Vorratsdatenspeicherung, Internet-Zensur - für Datenschutz und digitale Bürgerrechte. Die Demonstrations-Route führte durch die Innenstadt und über Hauptverkehrsstraßen. So war u.a. die sechsspurige Leipziger Straße für die Demo gesperrt und das zeigt: hier geht es nicht mehr um ein Nischenthema von ein paar komischen Nerds. Unsere Themen sind im Mainstream angekommen!

 

Von der Leyen offenbart: Kinderpornographie nur ein Vorwand zur generellen Inhaltskontrolle im Internet

Am 23. Juli 2009 findet in Ludwigsburg ab 15:00 Uhr die erste Veranstaltung des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) in der Reihe der „netzpolitischen Dialoge“ mit den Parteien des deutschen Bundestages statt.

Appell an Horst Köhler: Zugangserschwerungsgesetz aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterzeichnen!

Gespräch mit Familienministerin von der Leyen am gestrigen Tag ergebnislos

Landesregierungen sollen gegen umstrittenes Internet-Sperr-Gesetz stimmen: Bürgerinnen und Bürger appellieren an die Ministerpräsidenten

Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestages kommt nun häufig die Frage auf: was nun? Daher hier eine kleine Kurzmeldung dazu:

  • Am kommenden Samstag finden bundesweit Demonstrationen statt. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren ruft dazu auf, an den (hoffentlich weitgehend überparteilichen) Demonstrationen teilzunehmen.
  • In der Bundestags-Debatte wurde es am Rande schon angesprochen: das Gesetz ist nach Meinung vieler Juristen verfassungswidrig. Daher ist klar: wir werden eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Details demnächst.
  • Die Arbeit geht weiter: kaum ist das Gesetz verabschiedet, schon kommen Forderungen nach Blockaden für andere Inhalte.
  • Wir werden uns besser organisieren und professionalisieren – ohne die bisherige Identität einer Graswurzelbewegung aufzugeben.
  • Es  gibt die Möglichkeiten zum Mitmachen oder Spenden!

 

Heute soll das Internet-Zensur-Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Vorerst ist es auf Kinderpornographie beschränkt, aber wir wissen, dass es schon lange weitergehende Forderungen gibt.

 

Entschließunganträge der Opposition:

Die Opposition ist geschlossen gegen das Sperr-Gesetz, die Fraktionen haben jeweils eigene Entschließungsanträge gestellt.

 

Innerparteiliche Kritik in der SPD:

 

Informationen des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur:

 

Weitere Kritik von Verbänden und Organisationen, die nicht primär im Online-Bereich tätig sind:

 

Internet-Zensur beschlossen: Community sagt alle weiteren Gespräche mit SPD-Verhandlungsführer ab

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat einen Appell an die SPD gerichtet, gegen das geplante Internet-Sperr-Gesetz zu stimmen.

In dem Appell heißt es unter anderem:

Sie haben die Gelegenheit, die Reißleine zu ziehen und die kontraproduktiven, gefährlichen Pläne aus der Feder von Frau von der Leyen zu stoppen. Setzen Sie sich am kommenden Sonntag auf dem SPD-Parteitag für den Initiativantrag „Löschen statt Sperren: Kinderpornographie wirksam bekämpfen, Internetzensur verhindern!“ ein und, stimmen Sie gegen die Errichtung einer Zensur-Infrastruktur.

Sowie:

Helfen Sie mit Ihrer Stimme auf dem Bundesparteitag mit, diesen Unsinn zu stoppen! Setzen Sie sich dafür ein, effektiven Kinderschutz zu betreiben und Kriminelle zu verfolgen, anstatt deren Taten nur zu verstecken! Helfen Sie mit, dass die Sozialdemokratie auch im Internet-Zeitalter die Wählerinnen und Wähler von sich überzeugen kann! Und zeigen Sie Achtung gegenüber den großartigen Errungenschaften der Netzgemeinschaft, auf die die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr verzichten kann.

 

Zudem weist der Appell nochmals auf die wichtigsten Probleme hin, die mit einer Sperr-Infrastruktur einhergehen: Es handelt sich um eine ungeeignete Maßnahme, Löschen statt Sperren muss die Devise sein, verfassungsrechtliche Bedenken sollten ebenso ernst genommen werden wie die Befindlichkeiten der Netzgemeinschaft. Mit dem Appell unterstützt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren den Initiativantrag „Löschen statt Sperren: Kinderpornographie wirksam bekämpfen, Internetzensur verhindern!“ einiger SPD-Delegierter auf dem SPD-Bundesparteitag am kommenden Sonntag.

 

appell-an-die-spd.pdf

 

Derweil sind gibt es eine Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Thema Internet-Sperren. In der Antwort gibt die Bundesregierung offen zu, überhaupt keine Ahnung zu haben. Warum sie dennoch auf den Sperren beharrt und es ablehnt, Studien zu den relevanten Fragestellungen durchzuführen, bleibt ein Rätsel.

 

Bisher kein Dialog mit Familienministerin von der Leyen

Große Koalition als Geisterfahrer der Datenautobahn

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) warnt vor der bevorstehenden Einführung von Netzsperren durch die große Koalition.

 

Mangelhafte Organisation der Polizei verhindert Löschen krimineller Webseiten / Studie der Universität Cambridge bestätigt

AK Zensur begrüßt Bewegung in Debatte um Netzsperren - SPD scheint Bedenken der Netzgemeinde ernst zu nehmen.

Innerhalb von 12 Stunden wurden 60 kinderpornographische Internet-Angebote gelöscht

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur ruft zusammen mit allen Unterstützern dazu auf: In 72 Stunden sollte jeder mindestens einen weiteren Unterzeichner der Online-Petition gegen Internet-Sperren finden!

(Ausführlicher: siehe auch den Bericht bei netzpolitik.org)

 

Fundsachen: Mai 2009

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O-Töne von Ursula von der Leyen:

Rede bei der evangelischen Akademie Tutzing am 19. Mai, hier bei Youtube und hier transkribiert

Ein Interview mit Spiegel online am 26. Mai

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Axel Kossel / c't: "Schadensbegrenzung - Warum die geplante Kinderporno-Sperre nicht Gesetz werden darf" 

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FAZ: Thorsten Schäfer-Gümbel, "kein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie"

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Aus dem Beschlussprotokoll des 112. deutschen Ärztetags, 19.-22. Mai 2009, PDF, S. 96:

"Die deutsche Ärzteschaft unterstützt ausdrücklich die Gesetzesinitiative der
Bundesregierung zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in
Kommunikationsnetzen". Sie fordert den Bundesgesetzgeber auf, Kindern und
Jugendlichen einen umfassenden Schutz vor sexueller Ausbeutung zu sichern."

Dazu die Deutsche Kinderhilfe:

Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt, dass sich der Deutsche Ärztetag auf unsere Initiative hin klar für das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" und gegen die Online-Petition ausgesprochen hat. Dass die große Berufsgruppe der Ärzte dies so deutlich erklärt hat verdeutlicht einmal mehr, dass die Gesetzesgegner in der Minderheit sind.

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Die Netzsperren-Umfrage von Mogis: Original-Artikel bei ZEIT online / Kai Biermann; Interview mit dem Infratest-Chef bei ZEIT online; Reaktionen auf den Artikel via Rivva

Spiegel online über widersprüchliche Umfragen und das BKA als Zensor: Frank Patalong, Hauptsache, es passiert was

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NDR Fernsehen / Zapp: Politiker-Pläne: Heftige Proteste gegen Sperrungen im Internet (auch auf Youtube)

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Gregor Amann, SPD, spricht sich bei abgeordnetenwatch.de gegen den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form aus

dazu die Berliner Morgenpost: SPD-Abgeordnete stellen sich gegen Internetsperre

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Marita Wagner/Telepolis: Strafverfolgung oder Internetsperren?

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Pressemitteilung der Gesellschaft für Informatik e.V.: Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen

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Hamburger Morgenpost, Beilage Digatrend: So funktionieren Web-Sperren / Was bringen die Internet-Sperren?

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heise.de: Umfrage im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe: 92 Prozent für Internetsperren gegen Kinderpornographie

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Mario Sixtus/Die Gesellschafter: Internetsperre: Politischer Missbrauch des Missbrauchs

 

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Die Sperrung einer Satire-Seite auf dem kurzen Dienstweg: Daniel Schlicht/Zeit Online: Verstehen Sie Spaß, Herr Schäuble?

 

+++

heise.de: Mehrere Verbände sprechen sich für Kinderporno-Sperren aus

Pressemeldung des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur zur Umfrage über den richtigen Weg im Kampf gegen Kinderpornographie im Internet.

Bildmaterial: Als PDF (skalierbar), als PNG

 

Pressemeldung: Löschen statt Verstecken! Internet-Experten sagen: Im Kampf gegen Kinderpornographie sind Sperrgesetze keine Lösung

Pressemeldung zu 50.000 Unterzeichner in weniger als vier Tagen

Online-Petition gegen Internet-Sperren: über 16000 Unterzeichner nach einem Tag

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Internet-Sperren.

Pressemeldung zur Demonstration in Berlin anlässlich der Unterzeichnung Sperr-Verträgen zwischen dem BKA und fünf Internet-Zugangs-Anbietern

 

Pressemappe vom „Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur" inklusive umfangreicher Materialien und Hintergrundinformationen.

Pressemeldung des FITUG e.V. zu Internet-Sperren (diese erschien kurz vor der Gründung des AK Zensur, daher noch unter eigenem Name):

Die komplette Version mit Hintergrundinformationen, bunten Grafiken und so weiter gibt es als PDF: FITUG-Pressemeldung-Internet-Sperren.pdf

 

Pressekontakt

Ihr Ansprechpartner für Presse-Anfragen:

presse@ak-zensur.de
(01 79) 13 46 47 1 (Alvar Freude)

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Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur warnt vor der geplanten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV).  Die Bundesländer beabsichtigen die Regeln zum…
Geheimverhandlungen à la ACTA
Bundeswirtschaftsministerium verhandelt Warnhinweismodell unter Ausschluss der Öffentlichkeit Berlin, 13.03. Am kommenden Donnerstag verhandeln das Bundeswirtschaftsministerium,  Vertreter der Inhalte-Industrie und Internetanbieter…
AK Zensur: Verbot von Internet-Sperren in der Verfassung verankern
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat mehrere Verbände eingeladen, den Referentenentwurf zum Netzsperren-Aufhebungsgesetz zu kommentieren – darunter auch uns. In…
Aktuelle Sperrverfügungen in NRW
Zu den heute bekannt gewordenen Fällen neuer Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die auf die Blockade der Websites "bwin.com" und "tipp24.com"…
Arbeitskreis gegen Internetsperren und Chaos Computer Club warnen vor dem Einschleppen von Netzsperren durch neuen Glücksspielstaatsvertrag
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) und der Chaos Computer Club (CCC) warnen vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der…
Erfolg der Vernunft: Gesetz zu Internet-Sperren wird aufgehoben
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) begrüßt die am Dienstag Abend bekannt gewordenen Pläne des Koalitionsausschusses von CDU/CSU…
Der AK Zensur hat gestern Verfassungsbeschwerde gegen das Internet-Sperr-Gesetz („Zugangserschwerungsgesetz“) eingelegt
Vor einem Jahr ist das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Internet-Zugangs-Anbieter dazu, Websites mit kinderpornographischen Inhalten, die auf…
Europäisches Parlament stellt die Weichen gegen verpflichtende Netzsperren in der EU
Straßburg. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat am Montagabend über den Kompromissvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates…
Scheitern des JMStV ist ein Sieg der Vernunft
Zum Scheitern der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch die Landtage von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Stellungnahmen von einigen Mitgliedern und Unterstützern des…